Daten
Kommune
Bedburg
Größe
88 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor GmH, Marl,
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
05.06.2013
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuen Fernleitungen.
Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor
GmbH.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thys- Entfällt.
sengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns Z.
Zt. nicht vorgesehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
IHK Köln, Zweigstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
06.06.2013
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt.
Köln hinsichtlich der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3a.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
09.01.2014
(zur Offenlage)
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Änderung des o. g. Bebauungsplans keine Bedenken
bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf,
06.06.2013
Im o. g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für Entsprechende Unterlagen wurden zur Verfügung … die Mitteilung zur
das beschriebene Grundstück eine Luftbildauswer- gestellt. Die nachfolgende Stellungnahme ist unter Kenntnis zu nehmen.
tung hinsichtlich seiner Belastung mit Kampfmitteln dem Punkt 4a der Liste aufgeführt.
vorzunehmen.
Ihrem Antrag auf Luftbildauswertung lag kein ausreichend großer Auszug der Deutschen Grundkarte bzw. einer Liegenschaftskarte mit einer eindeutigen Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes bei.
Für eine korrekte Bearbeitung ist es aber unerlässlich, dass ich einen Auszug aus der Deutschen
Grundkarte bzw. der Liegenschaftskarte
1a.
Evonik, Marl,
24.12.2013
(zur Offenlage)
2.
Thyssengas GmbH, Dortmund, 05.06.2013
3.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
1
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
- in ausreichender großer Ausdehnung mit
mind. 2 leserlichen Straßennamen und
- mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes
erhalte.
Reichen Sie daher zwingend einen solchen Abschnitt der Deutschen Grundkarte bzw. einer Liegenschaftskarte nach. In der Karte kennzeichnen
Sie das zu untersuchende Gebiet eindeutig mit
einer Umrandung (sh. Abbildung 2) oder als Flächenfüllung (sh. Abbildung 3). Verzichten Sie auf
unklare Gebietsabgrenzungen wie in Abbildung 1
dargestellt. Sofern möglich und sinnvoll sollte diese
Umrandung entlang von Grundstücks- oder Straßengrenzen bzw. topographischen Kartenelementen verlaufen.
Auszüge aus der Deutschen Grundkarte oder der
Liegenschaftskarte erhalten Sie bei Ihrem Katasteramt.
Im
Internet
finden
Sie
uns
unter
http://www.geoserver.nrw.de oder http://www.timonline.nrw.de einen alternativen Zugriff auf die
Deutsche Grundkarte bzw. die Liegenschaftskarte,
die ihrem Antrag als Bildschirmausdruck in Ergänzung mit der eingetragenen Flächenabgrenzung
beigefügt werden kann.
Für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages bitte
ich Sie, die fehlende Karte postalisch, per FAX
oder per E-Mail unter der Angabe meines Aktenzeichens 22.5-3-5362004-97/13/ nachzureichen.
4a.
Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf,
20.06.2013
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Die Überprüfung der konkreten Verdachtsfläche soll … die Mitteilung zur
historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zur Er- Kenntnis zu nehmen.
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. schließung der Fläche erfolgen.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). In der
beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung
der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung
dieser Überprüfung erfolgt über das Formulars
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer
Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr
/kampfmittelbeseitigung/index.jsjp
4b.
Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf,
14.01.2014
(zur Offenlage)
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Die Überprüfung der konkreten Verdachtsfläche soll … die Mitteilung zur
historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zur Er- Kenntnis zu nehmen.
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. schließung der Fläche erfolgen.
Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in
der beigefügten Karte nicht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Flä-
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
che auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits
ausgewertet worden. Bezüglich des alten Ergebnisses verweise ich auf die Stellungnahme 22.5-35362004-97/13 vom 20.6.13. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den
übrigen, ergänzenden Bereich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mitelbeseitigung/index.jsp
5.
Amprion GmbH, Dortmund, 29.05.2013
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
5a.
Amprion GmbH, Dortmund, 16.01.2014
(zur Offenlage)
Mit Schreiben vom 7.6.13 haben wir im Rahmen Entfällt.
der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine
Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung abgegeben.
Diese Stellungnahme behält auch für den nun
eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen
Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen einen Satzungsbeschluss zur o.g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6.
Westnetz GmbH, Dortmund,
10.06.2013
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
Netzes.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
7.
Geologischer Dienst NRW, Ich ergänze das Kapitel Kennzeichnungen und Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur
ungsplan aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
Hinweise um den Punkt Erdbebenzone:
Krefeld, 12.06.2013
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2
mit der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung)
gemäß der
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1
: 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni
2006).
Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005. Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen.
8.
9.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Euskirchen,
17.06.2013
Westnetz GmbH, Bergheim,
19.06.2013
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
In Ihrem Schreiben vom 29.05.13 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Leitungen befinden sich nicht in Flächen, für die … die Mitteilung zur
eine Bebauung vorgesehen ist, sondern in öffentli- Kenntnis zu nehmen.
chen Verkehrsflächen bzw. dem Gehweg des Grünstreifens im südlichen Planbereich, der unverändert
bleibt. Daher ist eine gesonderte Betrachtung der
Leitungen nicht notwendig. Gleichwohl wird die Kabellage bei Tiefbaumaßnahmen zur externen Erschließung des Gebietes berücksichtigt.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen
mit ein, damit wir unsere Versorgungstrassen mit
der geplanten Kanaltrasse abstimmen können.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GWE 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich außer der notwendigen Erschließung z. Zt. nicht geplant.
Unsere Verlegearbeiten sollen im Zuge der Erschließung erfolgen (wie in 5.7.1 beschrieben). Die
Verlegung der Gasleitung ist abhängig von einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
In Ihrem Schreiben vom 19.12.2013 bitten Sie uns Die Begründung wurde entsprechend der Aussagen … die Mitteilung zur
9a.
Westnetz GmbH, Bergbzgl. der Anbindung mit Versorgungsleitungen an- Kenntnis zu nehmen.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
heim, 09.01.2014
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen gepasst.
(zur Offenlage)
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da
Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit
ein.
Die Erweiterung des Gasnetzes ist abhängig von
einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Entgegen Ihres Änderungsplanes unter 5.7 planen
wir die Anbindung für die Wohnbauflächen WA1a,
WA1b, WA2a, WA2b, WA4a, WA4b und WA5 aus
der Lessingstraße.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch-
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
werk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich – außer der erforderlichen Erschließung – nicht geplant.
10.
Wehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf,
21.06.2013
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Scheiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10a.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Düsseldorf,
14.01.2014
(zur Offenlage)
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel,
19.06.2013
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Entfällt.
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen
der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und
damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
11a.
unitymedia kabel bw,
Kassel,
06.01.2014
(zur Offenlage)
Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit
Schreiben vom 19.6.2013 Stellung genommen.
Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
PLEdoc GmbH, Essen,
07.06.2013
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend Kontakt mit uns auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
-
Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
(ehemals E.ON Ruhrgas AG)
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
10
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Transeuropa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
12a.
PLEdoc GmbH, Essen,
08.01.2014
(zur Offenlage)
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
-
-
Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON
Gastransport GmbH)
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
(ehem. E.ON Ruhrgas AG)
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Der Plan enthält einen entsprechenden Hinweis zur … die Mitteilung zur
13.
Bezirksregierung Arnsüber den auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- Grundwasserthematik. Die RWE Power AG sowie Kenntnis zu nehmen.
berg, Dortmund,
feldern „Bedburg 1“ und „Union 43“. Eigentümerin der Erftverband wurden im Rahmen des Verfahrens
21.06.2013
dieser beiden Bergwerksfelder ist die RV Rhein- beteiligt.
braun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme
kein Bergbau dokumentiert.
Des Weiteren ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen
(Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober
2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63-2000-1-) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammen-
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
hang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als
Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen,
falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
Aus Ihrer Begründung zum Bebauungsplan Nr. Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden … die Mitteilung zur
13a. Bezirksregierung ArnsKenntnis zu nehmen.
15/Bedburg, 14. Änderung und den textlichen im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
berg, Dortmund,
Festsetzungen zu demselben entnehme ich, dass
27.01.2014
Sie unter den Punkten 5.10 „Boden und Grund(zur Offenlage)
wasser“ bzw. 3.4 „Grundwasserabsenkungen“
meine Stellungnahme vom 21.6.13 (Az.: 65.52.12013-321) berücksichtigt haben.
Ich möchte Sie noch einmal ausdrücklich darauf
hinweisen, dass bedingt durch die Grundwasserabsenkung und bei einem späteren Grundwasseranstieg Bodenbewegungen möglich sind. Daher
sollten die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen bei Planungen und Vorhaben bereits Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem
Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und
für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband
um Stellungnahme zu bitten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
14.
Landesbetrieb Straßenbau In ca. 350 m Entfernung verläuft westlich des Zum Schutz vor Lärmimmissionen in der Nachtzeit … die Mitteilung zur
Plangebietes die Autobahn A 61. Die hiesige Auto- wurden entsprechende Lärmpegelbereiche im Be- Kenntnis zu nehmen.
NRW, Krefeld, 28.06.2013
bahnniederlassung ist für den Betrieb und die Er- bauungsplan zum passiven Schallschutz festgehaltung der A 61 und damit für die anbaurechtliche setzt. Für die Tagzeit ist mit geringen, jedoch nicht
unzumutbaren Überschreitungen der OrientierungsBeurteilung zuständig.
Grundsätzliche Bedenken gegen die o. a. Bauleit- werte der DIN 18005 zu rechnen. Da im Lärmgutachten dargestellt ist, dass ein aktiver Lärmschutz
planung bestehen diesseits nicht.
Gegenüber der Straßenbauverwaltung können entlang der Autobahn zur Einhaltung auch der Tagweder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung werte nicht verhältnismäßig ist, ist es sachgerecht,
Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärm- auf einen aktiven Lärmschutz zu verzichten und eine
schutz oder ggf. erforderlich werdende Maßnah- geringe Vorbelastung für die Wohnbebauung in Kauf
men bzgl. Der Schadstoffausbreitung gelten ge- zu nehmen.
macht werden.
14a.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Krefeld,
15.01.2014
(zur Offenlage)
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Siehe Punkt 14 der Abwägungsliste.
Autobahnniederlassung Krefeld, wird auf die hiesige Stellungnahme vom 28.6.13 mit der Bitte um
weitere Beachtung verwiesen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
15.
RWE AG, Köln, 29.05.2013
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Eine entsprechende Kennzeichnung des Bereichs ... der Anregung zu
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 in einem mit humösen Böden wurde in den Bebauungsplan folgen.
Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „blau“ aufgenommen.
dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der
Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverodnung
15
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Außerdem befinden sich im angegebenen Bereich
eine Rohrleitung DN 400 sowie eine Kabeltrasse
unserer Gesellschaft. Sowohl die Rohrleitung als
auch die Kabeltrasse werden allerdings unsererseits nicht mehr benötigt.
16.
Erftverband, Bergheim,
03.07.2013
Zur o. g. Aufstellung nimmt der Erftverband wie
folgt Stellung:
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer
einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
eine evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort, die nur über belebte Bodenschichten erfolgen sollte und die Reduzierung
von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die
Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen
Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt … die Mitteilung zur
aufgrund der Bodenverhältnisse durch ein zentrales Kenntnis zu nehmen.
Sickerbecken im Plangebiet. Gleichwohl ist die Anlage von privaten Zisternen zur Niederschlagswassernutzung möglich.
16
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet
sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
16a.
Erftverband, Bergheim,
15.01.2014
(zur Offenlage)
Gegen die Offenlage der 14. Änderung des Be- Entfällt.
bauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken.
17.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 11.07.2013
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Wasserschutz
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
gegen die o.g. Bauleitplanung keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist jedoch mit meiner
Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Für die geplanten Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis
bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür kann ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich werden.
Ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers
soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz
NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie
planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a
Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen
und das anfallende Niederschlagswasser über den
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie
begründen diesen Schritt mit einem unverhältnis-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Ein Anschluss der östlich im Plangebiet liegenden … die Mitteilung zur
Grundstücke an die Mischwasserkanalisation ist Kenntnis zu nehmen.
unter wirtschaftlicher und entwässerungstechnischer
Betrachtung wie erläutert nicht anders darstellbar.
17
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
mäßig hohen technischen und wirtschaftlichen
Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Für das Plangebiet sind keine Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten bekannt.
Das Plangebiet ist z. Zt. unbebaut und wird als
Ackerfläche genutzt.
Gem. § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW
(LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung vor der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Da es sich um eine von Siedlungsflächen umgebene … die Mitteilung zur
Fläche handelt, ist das Planvorhaben als Nachver- Kenntnis zu nehmen.
dichtung des Innenbereichs anzusehen. Damit wird
generell dem Schutz des unbebauten Außenbereiches Rechnung getragen. Gleichwohl handelt es
sich bei der Fläche wie dargestellt um eine derzeit
ackerbaulich genutzte Fläche. Obwohl im Stadtgebiet Bedburg auch in großem Umfang bereits baulich überformte Flächen wiedergenutzt werden (Bps.
Ehem.
Zuckerfabrik,
Gewerbegebiet
AdolfSilverberg-Straße, ist die bedarfsgerechte Wohnbaulandentwicklung nicht ausschließlich auf diesen
Flächen möglich. Daher ist es als sachgerecht einzustufen, die aufgrund der integrierten Lage geeignete Fläche der Wohnbaulandentwicklung zuzuführen.
Immissionsschutz
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan unter
Ziffer 5.12 aufgeführt, soll ein lärmtechnisches
Gutachten zum Immissionsschutz erstellt werden.
Ich bitte dieses im weiteren Verfahren der Unteren
Immissionsschutzbehörde – Amt 70/33 zu über-
Das Gutachten wurde entsprechend erstellt, in der … die Mitteilung zur
Planung berücksichtigt und wird im Rahmen der Kenntnis zu nehmen
Offenlage den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vorbelastung durch den Sport-
18
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
platz nicht gegeben ist.
senden.
Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen,
dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18.
BlmSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung –
nicht sicher eingehalten werden können, rege ich
an, das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als durch „Sportlärm vorbelastet“ zu kennzeichnen.
Dies dient der Unterrichtung der vom B-Plan betroffenen über die Immissionsverhältnisse im Planbereich und der berechtigten Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Betroffener durch den
Betrieb, die in Kenntnis der Vorbelastung siedeln.
Naturschutz und Landschaftspflege
Zur o.g. Bauleitplanung bestehen aus der Sich von
Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken.
Der in der Begründung zu o.g. Bebauungsplan
unter Punkt 5.13 stehende Satz, dass innerhalb
dieses Bebauungsplanes die bestehenden „prägenden Gehölze“ zu ihrem Schutz als zu Erhaltend
festgesetzt werden, wird ausdrücklich begrüßt.
Die vom Planungsbüro Selzner vorgelegte Vorprüfung der Artenschutzbelange kommt zu dem Ergebnis, dass für das Plangebiet von keiner Lebensraumbedeutung für planungsrelevante Arten
nach dem Artenschutzrecht auszugehen ist.
Ich stimme der Einschätzung zu, dass weitere
detaillierter Untersuchungen nicht erforderlich sind.
Jedoch bitte ich darum, für die vorgesehene Rodung der 2 vorhandenen älteren Linden die gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsfristen gesondert in
den textlichen Festsetzungen der o.g. Bauleitplanung festzuhalten.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Da es sich bei Rodungsfristen um eine gesetzliche ... der Anregung nicht
Regelung handelt, ist eine gesonderte Festsetzung zu folgen.
mit dem gleichen Regelungscharakter nicht erforderlich.
19
Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine
Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
17a.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 31.01.2014
(zur Offenlage)
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis u vertretenden
Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Wasserschutz
Aus der Sicht der Unteren Wasserbehörde beste- Siehe Punkt 17 der Abwägungsliste.
hen gegen die o. g. Bauleitplanung keine Bedenken.
Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei
meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Hierfür kann ein hydrogeologisches Gutachten
erforderlich werden.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz Siehe Punkt 17 der Abwägungsliste.
NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung vor der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Immissionsschutz
Aufgrund des Ergebnisses des Schalltechnischen Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
… die Mitteilung zur
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Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §3 (1) u. §4 (1) sowie §3 (2) u. §4 (2) BauGB, B-Plan 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt BeNr.
dburg beschließt, ...
Kenntnis zu nehmen
Gutachtens vom 7.10.2014 werden im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
15 aus der Sicht des Immissionsschutzes keine
weiteren Anregungen vorgebracht.
Naturschutz und Landschaftspflege
Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus Sicht von
Naturschutz und Landschaftspflege keine Bedenken.
Dem Inhalt der Artenschutzrechlichen Vorprüfung
des Planungsbüros Selzner vom 5. November
2013 stimme ich zu.
Ich bitte darum, den Hinweis auf § 44 Abs. 1
BNatSchG unter Punkt 7 auf Seite 15 der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung „gemäß der Empfehlung des MBV & MKULNV (2010) ff“ aufzunehmen.
Da der in Rede stehende Hinweis von der Geneh- … die Mitteilung zur
migungsbehörde von Amts Wegen in die jeweilige Kenntnis zu nehmen
Baugenehmigung aufgenommen werden kann und
es sich hier um eine allgemeine gesetzlich gültige
Regelung handelt, wird von einem zusätzlichen
Hinweis auf der Planurkunde des Bebauungsplans
abgesehen.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
18.
Gemeinde Titz, Titz,
20.01.2014
(zur Offenlage)
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Entfällt.
Belange werden seitens der Gemeinde Titz keine
Anregungen und Bedenken zu den o. g. Bauleitplanungen vorgebracht.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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