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Beschlussvorlage (BP 15.14 Bedburg - Schallgutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
519 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0713 – 406579 - 111 Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goethestraße“ der Stadt Bedburg Dipl.-Ing. Manfred Weigand 27 Seiten 07.10.2013 ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 Messstelle nach § 26 BImSchG V:\Berichte\B406579111.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goethestraße“ der Stadt Bedburg Auftraggeber: Stadt Bedburg Rathaus Kaster Am Rathaus 1 50181 Bedburg Auftrag vom: 16.10.2012 Berichtsnummer: ACB 0713 – 406579 - 111 Datum: 07.10.2013 Projektleiter: Dipl.-Ing. Manfred Weigand Zusammenfassung: Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofes an der Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende BAB A61 sowie die benachbarte Sportanlage JosefBalduin-Arena-BBV untersucht werden. Die richtlinienkonformen Berechnungen zeigen, dass durch die auf das Plangebiet einwirkende BAB A61 Geräuschimmissionen verursacht werden, die die Orientierungswerte der DIN 18005 tags um bis zu ca. 2 dB(A) und nachts um bis zu ca. 7 dB(A) überschreiten. Für das gesamte Plangebiet ergibt sich gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an die Fensterklasse der geplanten Bebauung sind damit nicht zu stellen. Da sich die Prüfung von möglichen primären Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn als nicht zielführend herausgestellt hat, wird zur Sicherstellung der Nachtruhe empfohlen, die westliche 1. Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in Schlafräumen auszustatten. Die Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die bestehende Sportanlage hat ergeben, dass die zulässigen Werte gemäß der SALVO in allen Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. unterschritten werden. Rechnerisch ist selbst der Parallelbetrieb auf beiden Spielflächen mit jeweils 50 Zuschauern für die sonntägliche Ruhezeit und dem hier um 5 dB(A) verminderten Immissionsrichtwert darstellbar. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 5 2.2 Berechnungsgrundlagen 6 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 6 2.4 Immissionspunkte zur Beurteilung des Sportlärms 7 3 Geräuschemissionen 9 3.1 Örtliche Gegebenheiten 9 3.2 Geräuschemissionen durch die BAB A61 11 3.3 Geräuschemissionen durch die Sportanlage 12 3.4 Emissionspegel des Parkplatzes 13 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 16 4.1 Allgemeines 16 4.2 Geräuschimmissionen durch die BAB A61 17 4.3 Geräuschimmissionen durch die Sportanlage 21 5 Beurteilung der Ergebnisse 22 5.1 Straßenverkehr 22 5.2 Sportanlage 23 6 Zusammenfassung 24 Anhang 25 A1 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole 25 A2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 26 Ausbreitungsberechnungen 27 A3 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 1 Seite 4 Aufgabenstellung Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofes an der Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende BAB A 61 sowie die benachbarte Sportanlage Josef-Balduin-Arena-BBV untersucht werden. Die Accon Köln GmbH erhielt den Auftrag eine entsprechende Untersuchung durchzuführen. Hierzu wurde ein dreidimensionales Modell des Plangebietes sowie der für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Umgebung erstellt. Die wesentlichen Grundlagen für die Beurteilung sind die RLS 90, die DIN 4109, das Beiblatt 1 zur DIN 18005 sowie die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO). Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 5 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), Neugefasst durch Bek. v. 17.05.2013 BGB.1 S. 1274; zul. geändert durch Art. 1 G v. 02.07.2013 BGB.1 S. 1943 /2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503 /3/ Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18. BImSchV, Sportanlagenlärmschutzverordnung, kurz SALVO), 18. Juli 1991 /4/ DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /5/ DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989 /6/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /7/ DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998 /8/ VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988 /9/ VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August 1987 /10/ VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 /11/ VDI 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen“, April 2002 /12/ RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr /13/ Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6., überarb. Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 2.2 Seite 6 Berechnungsgrundlagen Von der Stadt Bedburg wurden uns folgende Unterlagen überlassen: - Übersichtsplan BP Goethestraße - Layout der geplanten Bebauung - Belegungstabelle Josef-Balduin-Arena-BBV Die für die Berechnungen zu berücksichtigenden Geländehöhen und -verläufe sowie die im Umfeld liegenden Gebäude mit den jeweiligen Höhen wurden aus den vorliegenden Kartengrundlagen entnommen und in das dreidimensionale Geländemodell eingearbeitet. 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Der Bebauungsplan sieht für die geplante Wohnbebauung die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vor. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden. Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt: tags 55 dB(A) und nachts 40 / 45 dB(A) Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Im oben zitierten Runderlass wird ausgeführt: Die Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind ein Beiblatt aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht jedoch für die Beurteilung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange gemäß § 1 Abs 8 BauGB als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung vorhandener Ortsteile - zu verstehen. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 7 Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes fuhren. Dies bedeutet dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Im vorliegenden Fall wird die Lärmbelastung durch die BAB A61 in farbigen Lärmkarten für die Tages- und die Nachtzeit für eine Freifeldausbreitung im Plangebiet dargestellt. Die Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 erfolgt ebenso. 2.4 Immissionspunkte zur Beurteilung des Sportlärms Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Sportstätte wurden insgesamt 5 repräsentative Immissionspunkte an den gemäß vorliegendem Layout nächstgelegenen Wohnhäusern des Plangebietes ausgewählt, die die Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfüllen. Diese Immissionspunkte sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ. D. h. an keinem der übrigen Wohnraumfenster im Plangebiet sind höhere Pegel zu erwarten, als an den ausgewählten Punkten. Die Lage der Immissionspunkte ist dem folgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen. Betrachtet werden jeweils die ungünstigeren oberen Stockwerke der Wohnhäuser. Die SALVO unterscheidet drei Richtwerte, wobei die Tageszeit nach ruhebedürftigen bzw. nicht ruhebedürftigen Zeiträumen unterteilt wird. Im Einzelnen gelten nach § 2 (2) folgende Richtwerte: Allgemeine Wohngebiete, § 35 BauGB: tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A) nachts 40 dB(A) Zur Beurteilung sind die ermittelten Immissionspegel mit den Richtwerten nach § 2 der SALVO zu vergleichen. Diese Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiträume: Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Tabelle 2.4.1 lfd. Nr. Seite 8 Beurteilungszeiträume und Bezugszeiten nach der SALVO Beurteilungszeitraum Bezugszeit Bemerkung Werktage 1 6.00 - 8.00 Uhr 2 Stunden ruhebedürftig 2 8.00 - 20.00 Uhr 12 Stunden nicht ruhebedürftig 3 20.00 - 22.00 Uhr 2 Stunden ruhebedürftig 4 22.00 - 6.00 Uhr lauteste Stunde Nachtzeit Sonn- und Feiertage 5 7.00 - 9.00 Uhr 2 Stunden ruhebedürftig 6 9.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr 9 Stunden nicht ruhebedürftig 7 13.00 - 15.00 Uhr 2 Stunden ruhebedürftig 8 20.00 - 22.00 Uhr 2 Stunden ruhebedürftig 9 22.00 - 7.00 Uhr lauteste Stunde Nachtzeit 2 Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass der Schulsport selbst von der Beurteilung ausgeschlossen wird, die Beurteilungszeiträume um die Nutzungszeit für den Schulsport jedoch verringert werden, so dass der Vereinssport somit strenger beurteilt wird. Im vorliegenden Fall treten nachts keine Sport-Nutzungen auf, insofern braucht die Nachtzeit nicht näher berücksichtigt zu werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.  2 Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden, und fallen mehr als 30 Minuten in die Zeit von 13 bis 15 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. In diesem Falle ist die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen nicht zu berücksichtigen. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Abb. 1 Seite 9 Ausschnitt aus dem Lageplan ohne Maßstab 3 Geräuschemissionen 3.1 Örtliche Gegebenheiten Auf das Plangebiet wirkt die westlich im Abstand von ca. 400 m in Nord-Süd-Richtung verlaufende BAB A61 ein. Im nächstliegenden Bereich befindet sich die Autobahn in Troglage. Südwestlich des Plangebietes befindet sich die Josef-Balduin-Arena mit einem Rasenplatz innerhalb des Stadions und einem in Richtung des Plangebietes vorgelagerten Kunstrasenplatz. Zu der Sportanlage gehört ein Parkplatz mit Zufahrt von der Herderstraße. Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt das Untersuchungsgebiet mit den zu berücksichtigenden Emissionsquellen. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Abb. 2 Seite 10 Untersuchungsgebiet Übersichtsplan Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 3.2 Seite 11 Geräuschemissionen durch die BAB A61 Straßenverkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt. Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden. Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Für die BAB A61 liegt gemäß der Zählung aus dem Jahr 2010 derzeit eine Belastung von DTV = 37.112 Kfz/24h vor. Im Sinne eines möglichen Prognosehorizonts wird für die Berechnungen von einem Wert von insgesamt DTV = 40.000 Kfz/24h ausgegangen. Die prozentuale Aufteilung in Lkw- und Pkw-Belastungen werden entsprechend der Klassifizierung der RLS 90 zur sicheren Seite angenommen. Im Detail ergeben sich damit die folgenden Emissionsdaten. Tabelle 3.2.1 Bezeichnung Emissionsdaten der Verkehrswege Zähldaten DTV BAB A61 * 20.000* Str.gatt. BAB Aufteilung gemäß RLS 90 zul. Geschw. M M p (%) Pkw Tag Nacht Tag 1200 220 25 p (%) Nacht (km/h) (km/h) 45 pro Richtung mit Lkw M Stündliche Verkehrsstärke und p prozentuale Lkw-Anteile 130 100 Lm,E tags nachts dB(A) dB(A) 73,9 68,9 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 3.3 Seite 12 Geräuschemissionen durch die Sportanlage Seitens der Stadt Bedburg wurden folgende Nutzungszeiten für die Josef-Balduin-Arena angegeben. Nach Aussagen der Stadt Bedburg finden derzeit alle Spiele auf dem der Wohnbebauung nähergelegenen Kunstrasenplatz statt. Im Folgenden wird der Spielbetrieb auf beiden Plätzen untersucht. Tabelle 3.3.1 Wochentag Anlagenteil Belegungsplan 6-7 7-8 8-9 9-10 10-11 11-12 12-13 Ruhezeit Spielfeld Zuschauer Dienstag Spielfeld Zuschauer Mittwoch Spielfeld Zuschauer Donnerstag Spielfeld Zuschauer Freitag Spielfeld Zuschauer Samstag Spielfeld Zuschauer 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20 20-21 21-22 Ruhezeit Training ca. 15 - 20 Zuschauer Training Schulsport ca. 15 - 20 Zuschauer Training Schulsport ca. 15 - 20 Zuschauer Training Schulsport ca. 15 - 20 Zuschauer Training Schulsport ca. 15 - 20 Zuschauer Spielbetrieb ca. 30 - 50 Zuschauer Ruhezeit Spielfeld Zuschauer 14-15 Schulsport Montag Sonntag 13-14 außerhalb der Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit Ruhezeit außerhalb der Ruhezeit Ruhezeit Spielbetrieb ca. 30 - 50 Zuschauer ca. 100 Zusch. Die Emissionspegel bzw. die Ansätze zur Ermittlung der Sportlärmimmissionen werden der VDI 3770 /11/ entnommen. Letztendlich entscheidend für die von der Sportanlage ausgehenden Geräuschemissionen ist die Anzahl der Zuschauer, die dem jeweiligen Spiel beiwohnen. Der von den Zuschauern verursachte mittlere Schallleistungspegel lässt sich nach folgender Beziehung berechnen (Z ist die Anzahl der Zuschauer): Lw,Zusch = 80 + 10 · lg (Z) [dB(A)] Die Emissionen auf den Spielfeldern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits den Spielgeräuschen selbst (LwAT = 94 dB(A)), andererseits den Schiedsrichterpfiffen. Letztere bestimmen den Gesamtemissionspegel der Spielfelder aufgrund der hohen Spitzenpegel (LwAFmax = 118 dB(A)), wobei die Häufigkeit mitentscheidet. Weiterhin wurde eine Korrelation zwischen Zuschaueraufkommen und Pfiffhäufigkeit festgestellt. Dieser Zusammenhang lässt sich nach folgender Beziehung berechnen (Z ist die Anzahl der Zuschauer): Lw,Pfiffe = 73,0 + 20 · lg (1 + Z) [dB(A)] für Z ≤ 30 Lw,Pfiffe = 98,5 + 3 · lg (1 + Z) [dB(A)] für Z > 30 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 13 Die bestimmende Emissionssituation ergibt sich damit im Zeitraum an Sonntagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr mit dem Spielbetrieb der 1. Mannschaft mit 50 Zuschauern. Für diesen Beurteilungszeitraum ist die Einhaltung des um 5 dB(A) strengeren Richtwertes innerhalb der Ruhezeiten nachzuweisen (siehe Tabelle 2.4.1). Im Einzelnen ergeben sich folgende Emissionspegel für ein Spiel: Spielfeld (50 Zuschauer einschließlich Schiedsrichter): Zuschauer: LW = 104 dB(A) LW = 97 dB(A) Die Zuschauer werden je zur Hälfte auf jeder Spielfeld-Längsseite mit Lw = 94 dB(A) angenommen. 3.4 Emissionspegel des Parkplatzes Zur Berechnung der Geräuschemissionen wird das Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie /13/ angewendet. Ausgangsgrößen sind die Bewegungen pro Stellplatz und Stunde bzw. die Frequentierung der einzelnen Fahrstrecken. Im vorliegenden Fall wird das sog. Zusammengefasste Verfahren angewendet, bei dem der Parkplatzsuchverkehr pauschal zur sicheren Seite angenommen wird. Die auf den Stellflächen erzeugte Schallleistung entsteht durch folgende Komponenten: - Bewegungen und Vorgänge auf den Stellplätzen - Fahrstrecken zu und von den Stellplätzen (hier pauschal durch den Zuschlag KD) Der Parkplatz der Josef Balduin Arena weist eine Größe von ca. 4.300 m2 auf. Grob verfügt der Parkplatz damit über eine Kapazität von ca. 250 Stellplätzen. Mit Bezug auf die angegebenen Besucherzahlen bei Ligaspielen innerhalb der sonntäglichen Ruhezeit wird im Folgenden von 150 nutzbaren Stellplätzen ausgegangen. Für die sonntägliche Ruhezeit selbst wird von maximal 100 Bewegungen ausgegangen. In den folgenden Tabellen sind die sich ergebenden Emissionsparameter aufgeführt wobei im Folgenden lediglich das Verkehrsaufkommen in der sonntäglichen Ruhezeit von Belang ist. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Tabelle 3.4.1 Emissionspegel Parkplatz insgesamt ID / Bezeichnung: Parkplatz Herderstraße Berechnungsverfahren Art des Parkplatzes Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 150 Seite 14 Stellplätze Anzahl Stellplätze: 112 zusammengefaßtes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage P&R, Besucher, Mitarbeiter Verbrauchermarkt Kies Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 2,5 dB(A) KD 5,4 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 1 TB Bewegungen n N LWi werktags, 8.00 bis 20.00 Uhr 12 50 0,03 /h 81,1 dB(A) werktags, 20.00 bis 22.00 Uhr 2 10 0,03 /h 81,9 dB(A) werktags, lauteste Nachtstunde 1 0 0,00 /h So, 7.00 bis 09.00 Uhr 2 10 0,03 /h 81,9 dB(A) So, 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr 9 150 0,11 /h 87,1 dB(A) So, 13.00 bis 15.00 Uhr 2 100 0,33 /h 91,9 dB(A) So, 20.00 bis 22.00 Uhr 2 20 0,07 /h 84,9 dB(A) So, lauteste Nachtstunde 1 0 0,00 /h Beurteilungszeitraum Aus der folgenden Abbildung ist die Anordnung der einzelnen Spielfelder und des Parkplatzes zu entnehmen. Die Zuschauer werden hierbei jeweils auf den Längsseiten als Linienquellen berücksichtigt. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Abb. 3 Emissionsquellen Sportanlage Seite 15 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 16 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version 4.3.144 der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend auf Basis der vorliegenden Pläne. Die Ausbreitungsberechnungen für den Straßenverkehr wurden streng richtlinienkonform nach den RLS 90 durchgeführt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgte ohne Berücksichtigung einer Bebauung innerhalb des Plangebietes. Hierdurch wird die ungünstigste Situation beurteilt, da keine Abschirmung von vorgelagerten Baukörpern auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt wird. Die Berechnung erfolgt für eine mittlere Höhe von 4 m über Grund. Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich so innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich Linien gleicher Pegel aus (Isolinien). Die Berechnung der Lärmimmissionen durch die Sportanlage erfolgt separat für die 5 ausgewählten Immissionspunkte. Eine Addition mit dem Straßenverkehrslärm erfolgt nicht. Lärmemissionen von Sportanlagen sind in der Regel von zufälligem Charakter und vielfach durch auffällige Pegeländerungen (Impulsgeräusche) gekennzeichnet. Sie können informationshaltig sein und treten mehr oder weniger ungleichmäßig über das Jahr verteilt auf. Von der ACCON Köln GmbH wurden im Rahmen früherer Untersuchungen bereits öfter Lärmemissionen von Sportstätten messtechnisch ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass bei der Nutzung durch eine bestimmte Sportart (z.B. Fußball) voneinander stark abweichende Emissionspegel entstehen. In konkreten Fällen ergaben sich Pegeldifferenzen zwischen einzelnen Fußballspielen von mehr als 5 dB(A). Zur umfassenden Beurteilung der Geräuschsituation der Sportplätze nach der SALVO müssten mindestens drei Messungen unabhängig voneinander für alle Beurteilungszeiträume durchgeführt werden. Zusätzlich erschwert würde die messtechnisch Ermittlung der Lärmemissionen durch Fremdgeräusche, die nicht der Sportanlage zuzurechnen sind. Aus diesen Gründen wird auf die Emissionspegel (Abschnitt 3) zurückgegriffen, die durch statistisch abgesicherte Reihenuntersuchungen ermittelt wurden. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 4.2 Seite 17 Geräuschimmissionen durch die BAB A61 Die Berechnungen erfolgten als Lärmkarten für eine mittlere Höhe von 4 m. Aus den Ergebnissen der Berechnungen wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel sowie die Grenzen der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ermittelt. Die Lärmpegelbereiche mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) werden gemäß DIN 4109 aus dem sog. „maßgebliche Außenlärmpegel“ abgeleitet. Definitionsgemäß ist der „maßgebliche Außenlärmpegel“ der um 3 dB(A) erhöhte Immissionspegel (tags) nach der Richtlinie RLS 90. Im Einzelnen werden die folgenden Lärmkarten dargestellt: Straßenverkehrslärm tags Straßenverkehrslärm nachts Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 2539450 2539500 Seite 18 2539550 2539650Pegelbereiche 2539600 5650300 5650250 5650200 5650150 5650100 5650050 Bebauungsplan Goethestraße Straßenverkehr tags 1:1499 08.08.13 2539450 2539500 2539550 Stadt Bedburg 2539600 Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Rolshover Straße 45 51105 Köln 2539650 Tel.: 0221 801917 0 5650000 5650000 5650050 5650100 5650150 5650200 5650250 5650300 40 ... 45 dB(A) 45 ... 50 dB(A) 50 ... 55 dB(A) 55 ... 60 dB(A) 60 ... 65 dB(A) 65 ... 70 dB(A) 70 ... 75 dB(A) >75 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 2539450 2539500 Seite 19 2539550 2539650Pegelbereiche 2539600 5650300 5650250 5650200 5650150 5650100 5650050 Bebauungsplan Goethestraße Straßenverkehr nachts 1:1499 08.08.13 2539450 2539500 2539550 Stadt Bedburg 2539600 Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Rolshover Straße 45 51105 Köln 2539650 Tel.: 0221 801917 0 5650000 5650000 5650050 5650100 5650150 5650200 5650250 5650300 40 ... 45 dB(A) 45 ... 50 dB(A) 50 ... 55 dB(A) 55 ... 60 dB(A) 60 ... 65 dB(A) 65 ... 70 dB(A) 70 ... 75 dB(A) >75 dB(A) 2539450 2539500 Seite 20 2539550 2539650 Pegelbereiche 2539600 5650250 5650200 5650150 5650100 5650050 Bebauungsplan Goethestraße Lärmpegelbereiche LPB 1:1499 08.08.13 2539450 2539500 2539550 Stadt Bedburg 2539600 Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Rolshover Straße 45 51105 Köln 2539650 Tel.: 0221 801917 0 5650000 5650000 5650050 5650100 5650150 5650200 5650250 5650300 LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI 5650300 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 4.3 Seite 21 Geräuschimmissionen durch die Sportanlage Wie bereits erwähnt wird derzeit nur der dem Sportstadion vorgelagerte Kunstrasenplatz in Anspruch genommen. Die Berechnungen erfolgen mit identischen Emissionsdaten für beide Spielfelder. Nachfolgend werden die berechneten Beurteilungspegel für die bestimmende sonntägliche Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr zusammenfassend dargestellt. Tabelle 4.3.1 Geräuschimmissionen durch den Sportplatz, Beurteilungspegel in der sonntäglichen Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, Summen gerundet Schallquellen Beurteilungspegel Tag in dB(A) IP1 IP3 IP3a IP4 IP5 Spielfeld 44,3 45,5 45,0 44,4 43,0 Zuschauer 37,7 38,8 38,4 37,7 36,2 Parkplatz 42,3 43,6 43,0 42,0 39,1 Summe 47 48 48 47 45 Spielfeld 41,3 41,4 41,1 40,7 40,0 Zuschauer 34,6 34,6 34,3 33,9 33,1 Parkplatz 42,3 43,6 43,0 42,0 39,1 Summe 45 46 46 45 43 Richtwert tags in der Ruhezeit 50 50 50 50 50 Version 1 Kunstrasenplatz Version 2 Stadion Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 5 Beurteilung der Ergebnisse 5.1 Straßenverkehr Seite 22 Die Berechnungen zeigen, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet tagsüber im Plangebiet nur in der westlichen Hälfte geringfügig um maximal ca. 2 dB(A) überschritten werden. Ab ca. der Hälfte im östlichen Bereich des Plangebietes werden die Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten. Im Beurteilungszeitraum nachts liegt der Beurteilungspegel maximal ca. 7 dB(A) über den Orientierungswerten des Beiblattes 1 zur DIN 18005. Insgesamt liegt das Plangebiet gemäß DIN 4109 lediglich im Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an die Qualität und Ausführung der Fenster sind somit nicht zu stellen, da die aus dem Lärmpegelbereich II resultierenden Anforderungen aus Gründen der sonstigen Anforderungen (ENEV) in der Regel abgedeckt sind. Aus den im Anhang aufgeführten Tabellen 8 bis 10 der DIN 4109 sind die vom flächenmäßigen Wand / Fenster-Verhältnis abhängigen Schalldämm-Maße der Außenbauteile zu entnehmen. Nicht näher dokumentierte Berechnungen einer primären Lärmminderungsmaßnahme in Form einer Abschirmwand an der Böschungskannte der BAB A61 zwischen dem Sportplatz und der K 37 zeigen, dass selbst mit einer 5 m hohen Wand nur eine minimale Minderung (weniger als 1 dB(A)) des Immissionspegels im Plangebiet erzielt werden kann. Mit Blick auf den Gestaltungsplan des Gebietes ist zu erwarten, dass die für eine freie Schallausbreitung berechneten Immissionspegel tatsächlich in dieser Höhe nur an den westlichen, der Autobahn zugewandten Hausfassaden auftreten werden. Durch die Eigenabschirmung der Baukörper sind die Immissionspegel im Plangebiet tendenziell deutlich geringer. Da die gültige DIN 4109 definitionsgemäß nur die Lärmpegelbereiche für den Beurteilungszeitraum tags ausweist, wird daher im vorliegenden Fall zur Sicherstellung der Nachtruhe angeregt, die westliche 1. Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in Schlafräumen auszustatten. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 5.2 Seite 23 Sportanlage Die nach der SALVO durchgeführten Berechnungen der im Plangebiet zu erwartenden Lärmimmissionen durch die bestehende Sportanlagen der Josef Balduin Arena zeigen, dass die verminderten Immissionsrichtwerte in der bestimmenden sontäglichen Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sicher unterschritten werden. Die Nutzung des vorgelagerten Kunstrasenplatzes verursacht Beurteilungspegel, die an den nächstliegenden Häusern des Plangebietes (IP1-IP5) mindestens 2 dB(A) unter dem zulässigen Wert liegen. Werden die Spiele wieder in die Arena verlagert beträgt die Unterschreitung laut Tabelle 4.3.1 mindestens 4 dB(A). Rechnerisch ist damit auch ein Parallelbetrieb auf beiden Plätzen mit jeweils 50 Zuschauern möglich. Da die Betrachtung der in der Regel kritischen Beurteilungszeit an Sonntagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr keine unzulässigen Geräuschimmissionen verursacht ist aufgrund der Beurteilungsmodalitäten der SALVO sichergestellt, dass mit den angegebenen Nutzungszeiten in allen übrigen Zeiträumen ebenfalls keine Überschreitungen der zulässigen Werte auftreten können. Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 6 Seite 24 Zusammenfassung Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofes an der Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende BAB A61 sowie die benachbarte Sportanlag Josef-Balduin-Arena-BBV untersucht werden. Die richtlinienkonformen Berechnungen zeigen, dass durch die auf das Plangebiet einwirkende BAB A61 Geräuschimmissionen verursacht werden, die die Orientierungswerte der DIN 18005 tags um bis zu ca. 2 dB(A) und nachts um bis zu ca. 7 dB(A) überschreiten. Für das gesamte Plangebiet ergibt sich gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an die Fensterklasse der geplanten Bebauung sind damit nicht zu stellen. Da sich die Prüfung von möglichen primären Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn als nicht zielführend herausgestellt hat, wird zur Sicherstellung der Nachtruhe empfohlen, die westliche 1. Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in Schlafräumen auszustatten. Damit könnten die Fenster in jedem Fall nachts geschlossen bleiben. Die Nachtruhe in den entsprechenden Innenräumen wäre damit in jedem Fall gewährleistet. Die Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die bestehende Sportanlage hat ergeben, dass die zulässigen Werte gemäß der SALVO in allen Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. unterschritten werden. Rechnerisch ist selbst der Parallelbetrieb auf beiden Spielflächen mit jeweils 50 Zuschauern für die sonntägliche Ruhezeit und dem hier um 5 dB(A) verminderten Immissionsrichtwert darstellbar. Innerhalb des Plangebietes an der Goethestraße sind somit keine unzulässigen Geräuschimmissionen zu erwarten. Köln, den 07.10.2013 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Manfred Weigand Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 A1 Seite 25 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole Zeichen Einheit A aR B C DTV ∆LA,α,Str DB DBM DE DI Dp Dref Ds Dstg DStrO Dv Dz dü g H h hBeb hGE hGI hm m m m m Kfz/24 h dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m % m m m m m m hR hT K Kw Lr Lm Lm,n Lm,f Lm,i Lm,E LPkw LLkw I M N n p s v w z m m dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m Kfz/h Kfz/h % m km/h m m Bedeutung Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände Korrektur für Steigungen und Gefälle Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Abschirmmaß eines Lärmschirmes Überstandslänge der Abschirmeinrichtung Längsneigung Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche mittlere Höhe von baulichen Anlagen Höhe eines Emissionsortes über Grund Höhe des Immissionsortes über Grund mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort Höhe einer reflektierenden Fläche Hilfsgröße zur Berechnung von hm Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen Beurteilungspegel A-bewerteter Mittelungspegel Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel für ein Teilstück Emissionspegel Mittelungspegel der Pkw Mittelungspegel der Lkw Abschnittslänge maßgebende stündliche Verkehrsstärke mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zulässige Höchstgeschwindigkeit Abstand der reflektierenden Flächen voneinander Schirmwert Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 A2 Seite 26 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 1) Büroräume und ähnliches erf. R´w des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VIl >80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG S(W + F) / SG 2,5 2,0 1,6 Korrektur +5 +4 +3 1,3 +2 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 +1 0 -1 -2 -3 S(W + F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m SG : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m . 2 2 Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111 Seite 27 Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB bei folgenden Fensterflächenanteilen in % erf. R’w,res in dB nach Tabelle 8 10% 20% 30% 40% 50% 60% 30 30 / 25 30 / 25 35 / 25 35 / 25 50 / 25 30 / 30 35 35 / 30 40 / 25 35 / 30 35 / 32 40 / 30 40 / 30 40 / 32 50 / 30 45 / 32 40 40 / 32 45 / 30 40 / 35 45 / 35 45 / 35 40 / 37 60 / 35 40 / 37 45 45 / 37 50 / 35 45 / 40 50 / 37 50 / 40 60 / 40 50 / 42 60 / 40 60 / 42 50 55 / 40 55 / 42 65 / 45 55 / 45 60 / 45 - Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach Tabelle 9, Zelle 2. A3 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird.