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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-47/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.03.2014 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: • • • • • der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres 2013 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Ergebnis- und/oder bilanzwirksam konnten im Entwurf noch nicht die Eröffnung des Umbaus des Bahnhofs in Bedburg (Aktivierung) und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg berücksichtigt werden. Im Falle des Bahnhofs in Bedburg wird es in 2013 keine ergebniswirksamen Auswirkungen mehr geben, da die Eröffnung (Aktivierung) zum 09.12.2013 erfolgte, somit die erste Abschreibung (Aufwand Auflösung ARAP) bzw. ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Ertrag Auflösung PRAP) erst ab dem 01.01.2014 erfolgen wird. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 5.737.730,16 Euro vor. Das Defizit minderte planerisch die allgemeine Rücklage. Zusätzlich gab es konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2012 nach 2013 in Höhe von 510.145,49 Euro. Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.532.825,02 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In Höhe des Jahresfehlbetrages verringert sich die allgemeine Rücklage. Beschlussvorlage WP8-47/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Bei einer Bilanzsumme von rd. 244,6 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 70,3 Mio. Euro (28,75%). Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG findet voraussichtlich in den Monaten Mai bis Juli statt. Der Prüfbericht wird nach der Prüfung erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2013 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 25.03.2014 zugeleitet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 14.03.2014 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-47/2014 Seite 3