Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-47/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.03.2014
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2013
gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen
Daten sind zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus:
•
•
•
•
•
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von
ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem
Rat zur Feststellung zu.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer innerhalb der ersten drei
Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres 2013 aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt.
Ergebnis- und/oder bilanzwirksam konnten im Entwurf noch nicht die Eröffnung des
Umbaus des Bahnhofs in Bedburg (Aktivierung) und die bilanzielle Bewertung der
Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg berücksichtigt werden. Im Falle
des Bahnhofs in Bedburg wird es in 2013 keine ergebniswirksamen Auswirkungen mehr
geben, da die Eröffnung (Aktivierung) zum 09.12.2013 erfolgte, somit die erste
Abschreibung (Aufwand Auflösung ARAP) bzw. ertragswirksame Auflösung von
Sonderposten (Ertrag Auflösung PRAP) erst ab dem 01.01.2014 erfolgen wird.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 sah ein planerisches
Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 5.737.730,16 Euro vor. Das Defizit minderte
planerisch
die
allgemeine
Rücklage.
Zusätzlich
gab
es
konsumtive
Ermächtigungsübertragungen von 2012 nach 2013 in Höhe von 510.145,49 Euro.
Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
2.532.825,02 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in Höhe
von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In Höhe des
Jahresfehlbetrages verringert sich die allgemeine Rücklage.
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Sitzungsvorlage
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Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Bei einer Bilanzsumme von rd. 244,6 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 70,3 Mio. Euro
(28,75%).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG findet
voraussichtlich in den Monaten Mai bis Juli statt. Der Prüfbericht wird nach der Prüfung
erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu einer seiner
nächsten Sitzungen vorgelegt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2013 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur
Sitzung am 25.03.2014 zugeleitet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 14.03.2014
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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