Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
275/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.12.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 275/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
13.12.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2011
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Sonderzuschüsse:
5,00 € pro Person pro Tag
3,00 € s.o.
1,50 € s.o.
1,50 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2011
a.)
b.)
c.)
i.)
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 01.03.2011 bei
der Stadt Wesseling einzureichen.
Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
d.)
e.)
f.)
g.)
h.)
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
1.
2.
3.
4.
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2010 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Alle Träger von Maßnahmen aus dem Jahr 2009 wurden von der Verwaltung erstmalig schriftlich aufgefordert bis zum 01.05.2010 ihre Zuschussanträge im Sinne einer Prognose bereits vor der Maßnahme einzureichen. Hierdurch konnte für die Verwaltung der Finanzierungsbedarf ermittelt und dem Träger eine Planungssicherheit gegeben werden. In einer Frist von max. 4 Wochen nach Beendigung der entsprechenden
Maßnahmen hat der Träger erneut einen endgültigen Zuschussantrag gestellt, der dann von der Verwaltung
abschließend bearbeitet wurde.
Das im Jahr 2010 veränderte Antragsverfahren mit einer Prognose und anschließendem Zuschussantrag
bedeutet für den Träger einen geringen Mehraufwand, jedoch ebenso eine höhere Planungssicherheit im
Sinne einer Zuschusszusage.
Von den im Jahr 2010 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 9.000,00 € wurden bis zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung Zuschüsse in Höhe von 6.194,00 € ausgezahlt. Einige Maßnahmen konnten noch nicht
abgerechnet werden, da noch keine entsprechenden Anträge vorliegen
Jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die o.g. Mittel ausreichend sind.
Die Jahresbilanz ist noch nicht erstellt. Ein aktueller Stand wird in der Sitzung vorgelegt.
Für das Jahr 2011 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Anhand der Erfahrungen des Jahres 2010 wird vorgeschlagen, insgesamt Mittel in Höhe von 9.000,00 € den
Erträgen der Jugendstiftung zu entnehmen.