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Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.02.11, 06:38
Aktualisiert
15.02.11, 06:38
Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
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Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 275/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.12.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 275/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 13.12.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2011 a.) b.) c.) d.) e.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Sonderzuschüsse: 5,00 € pro Person pro Tag 3,00 € s.o. 1,50 € s.o. 1,50 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2011 a.) b.) c.) i.) Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 01.03.2011 bei der Stadt Wesseling einzureichen. Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten) Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen d.) e.) f.) g.) h.) Voraussetzungen für Sonderzuschüsse 1. 2. 3. 4. Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2010 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Alle Träger von Maßnahmen aus dem Jahr 2009 wurden von der Verwaltung erstmalig schriftlich aufgefordert bis zum 01.05.2010 ihre Zuschussanträge im Sinne einer Prognose bereits vor der Maßnahme einzureichen. Hierdurch konnte für die Verwaltung der Finanzierungsbedarf ermittelt und dem Träger eine Planungssicherheit gegeben werden. In einer Frist von max. 4 Wochen nach Beendigung der entsprechenden Maßnahmen hat der Träger erneut einen endgültigen Zuschussantrag gestellt, der dann von der Verwaltung abschließend bearbeitet wurde. Das im Jahr 2010 veränderte Antragsverfahren mit einer Prognose und anschließendem Zuschussantrag bedeutet für den Träger einen geringen Mehraufwand, jedoch ebenso eine höhere Planungssicherheit im Sinne einer Zuschusszusage. Von den im Jahr 2010 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 9.000,00 € wurden bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung Zuschüsse in Höhe von 6.194,00 € ausgezahlt. Einige Maßnahmen konnten noch nicht abgerechnet werden, da noch keine entsprechenden Anträge vorliegen Jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die o.g. Mittel ausreichend sind. Die Jahresbilanz ist noch nicht erstellt. Ein aktueller Stand wird in der Sitzung vorgelegt. Für das Jahr 2011 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Anhand der Erfahrungen des Jahres 2010 wird vorgeschlagen, insgesamt Mittel in Höhe von 9.000,00 € den Erträgen der Jugendstiftung zu entnehmen.