Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-17/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.07.2014
Betreff:
Vergabe des Auftrages zur Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum
- Präsentation der Bieter
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie bekannt, muss aufgrund der durch die Dussmann Service Deutschland GmbH
ausgesprochenen Kündigung zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 der Betrieb und die
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Bedburg neu vergeben werden. Entsprechend der
Beschlussfassung in der Sitzung des Fachausschusses am 13.05.2014 hat die Verwaltung
zwischenzeitlich
ein
Interessenbekundungsverfahren
bzw.
einen
öffentlichen
Teilnahmewettbewerb durchgeführt; zum Ablauf der Eingabefrist am 02.06.2014 lagen der
Verwaltung nachfolgende Bewerbungen vor:
Anbieter A: apetito catering B.V. & Co KG, Bonifatiusstraße 305, 48432 Rheine
Anbieter B: biond GmbH, Am Gasterfelderholz 1, 34466 Wolfhagen
Anbieter C:
Anbieter C hat zwischenzeitlich mit Schreiben vom 10.06.2014 sein Angebot zurückgezogen, so
dass eine Auswahl lediglich zwischen den Bietern A `apetito´ und B `biond´ zu treffen ist.
Die Zuständigkeit für die Vergabe obliegt unter Berücksichtigung der seitens der Verwaltung
hinterlegten Bewertungsmatrix gem. `Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg´ aktuell grundsätzlich dem Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss. Bedingt
durch im Mai diesen Jahres stattgefundene Kommunalwahl und die damit einhergehende
Neukonstituierung des Rates ist - ungeachtet dessen, dass die künftige Ausschussstruktur noch
nicht bekannt ist - eine rechtzeitige Einberufung des zuständigen Fachausschusses nicht möglich,
so dass die Entscheidung der Auftragsvergabe dem Rat zukommt.
Vergaberechtlich ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen; die Bewertung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis einer Gewichtung der Zuschlagskriterien - sog.
`Bewertungsmatrix´ -, die gem. der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen-Teil A (§ 13 II
Buchst. n VOL/A) in den Vergabeunterlagen selbst bzw. in der Bekanntmachung hinterlegt sein
müssen. Das Leistungsverzeichnis und die Bewertungsmatrix sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt; die konkrete Bewertung ist aus vergaberechtlichen Gründen der entsprechenden
Verwaltungsvorlage im nichtöffentlichen angehängt.
Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem bisherigen
Betreiber die Bindung der Schülerinnen und Schüler an die Mensa nicht gelungen ist; hieraus
erklärt sich die hohe Bewertung des Zuschlagskriteriums `Kundenbindungskonzeption´.
Abschließend ergeht der Hinweis, dass künftig ein gemeinsames Essen mit den Klassenlehrern/
-innen - insbesondere für die Klassen 5 bis 7 - in das Schulprogramm der weiterführenden
Schulen aufgenommen wird.
Wenngleich die Auftragsvergabe gem. der Hauptsatzung der Stadt Bedburg (§ 6 II Buchst. c)
unter Ausschluss der Öffentlichkeit und somit in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen hat, spricht
sich die Verwaltung aus Gründen der Transparenz dafür aus, den beiden verbleibenden Bietern
die Möglichkeit einer Präsentation im öffentlichen Teil der Sitzung einzuräumen.
Beschlussvorlage WP9-17/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-17/2014
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