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Beschlussvorlage (Antrag überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag überplanmäßige Ausgabe) Beschlussvorlage (Antrag überplanmäßige Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2014 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: IV Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen Konto 7852000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Maßn.-Nr. M 54140330 Neubau Brücke Schlosspark (Brücke 33) Zweckbestimmung: Abriss und Neubau der o. g. Brücke aufgrund der durchgeführten Hauptprüfung ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Die Brücke ist bereits für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan HH-Rest 127.240,00 € 2. Mittel gemäß § 82 GO NW 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 127.240,00 € 25.000,00 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Die o. g. Brücke sollte gem. ursprünglicher Planung als Rohrkonstruktion analog dem derzeitigen Querschnitt neu errichtet werden. Der ursprünglichen Planung lagen geschätzte Baukosten ohne Ingenieuranteil in Höhe von 57.500,--EUR (netto) zu Grunde. Mit den erforderlichen Ingenieurleistungen wurde das Ing. Büro Cornelissen betraut. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde mit der Unteren Wasserbehörde, als Genehmigungsbehörde und dem Erftverband, die genehmigungfähige Konstruktion besprochen. Hierbei wurde ausschließlich eine Rahmenkonstruktion mit durchgehenden Uferbereichen entlang der „Kleinen Erft“ als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Die derzeit vorliegende Kostenberechnung zum fertig gestellten Entwurf, die gegenüber dem Vorentwurf eine noch zusätzlich erforderliche tiefere Gründung des Bauwerkes vorsieht, weist Kosten in Höhe von brutto 123.273,83 EUR aus. Hinzuzurechnen sind die Ingenieurkosten, Kosten für die Prüfstatik, sowie die im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Nebenkosten. 20-004 / Überplanmäßige Ausgabe.doc Deckungsvorschlag: Kostenträger: 12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen Kostenstelle: 110.001 Öffentliche Verkehrsflächen Maßnahmennummer: M54110420 Kreisverkehr Erkelenzer Str. / Neusser Str. Sachkonto: 7852000 Ausz. für Tiefbaumaßnahmen Die Baumaßnahme wird im HH-Jahr 2014 nicht fertig gestellt, so dass die vollständige Inaspruchnahme der eingestellten HH-Mittel (600.000,--EUR) nicht zu erwarten ist. 50181 Bedburg, den 24.06.2014 Im Auftrag: Naujock Fachbereichsleiter * Nichtzutreffendes bitte streichen Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 unerheblich X erheblich. X Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 24.06.2014 Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer X An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 01.07.2014 Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen 20-004 / Überplanmäßige Ausgabe.doc