Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2014
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: IV
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem.
§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen
Konto
7852000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
Maßn.-Nr.
M 54140330 Neubau Brücke Schlosspark (Brücke 33)
Zweckbestimmung:
Abriss und Neubau der o. g. Brücke aufgrund der
durchgeführten Hauptprüfung ist die Standsicherheit nicht
mehr gewährleistet. Die Brücke ist bereits für Fahrzeuge
aller Art gesperrt.
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
HH-Rest 127.240,00 €
2. Mittel gemäß § 82 GO NW
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE)
0,00 €
verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
127.240,00 €
25.000,00 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Die o. g. Brücke sollte gem. ursprünglicher Planung als Rohrkonstruktion analog
dem derzeitigen Querschnitt neu errichtet werden. Der ursprünglichen Planung
lagen geschätzte Baukosten ohne Ingenieuranteil in Höhe von 57.500,--EUR (netto)
zu Grunde. Mit den erforderlichen Ingenieurleistungen wurde das Ing. Büro
Cornelissen betraut. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde mit der Unteren
Wasserbehörde, als Genehmigungsbehörde und dem Erftverband, die
genehmigungfähige Konstruktion besprochen. Hierbei wurde ausschließlich eine
Rahmenkonstruktion mit durchgehenden Uferbereichen entlang der „Kleinen Erft“
als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Die derzeit vorliegende
Kostenberechnung zum fertig gestellten Entwurf, die gegenüber dem Vorentwurf
eine noch zusätzlich erforderliche tiefere Gründung des Bauwerkes vorsieht, weist
Kosten in Höhe von brutto 123.273,83 EUR aus. Hinzuzurechnen sind die
Ingenieurkosten, Kosten für die Prüfstatik, sowie die im Rahmen der Baumaßnahme
anfallenden Nebenkosten.
20-004 / Überplanmäßige Ausgabe.doc
Deckungsvorschlag:
Kostenträger: 12.541.110 Öffentliche Verkehrsflächen
Kostenstelle: 110.001 Öffentliche Verkehrsflächen
Maßnahmennummer: M54110420 Kreisverkehr Erkelenzer Str. / Neusser Str.
Sachkonto: 7852000 Ausz. für Tiefbaumaßnahmen
Die Baumaßnahme wird im HH-Jahr 2014 nicht fertig gestellt, so dass die
vollständige Inaspruchnahme der eingestellten HH-Mittel (600.000,--EUR) nicht zu
erwarten ist.
50181 Bedburg, den 24.06.2014
Im Auftrag:
Naujock
Fachbereichsleiter
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013
unerheblich
X erheblich.
X
Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 24.06.2014
Im Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
X
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 01.07.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen
20-004 / Überplanmäßige Ausgabe.doc