Daten
Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-7/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.07.2014
Betreff:
Wahl der Ortsvorsteher/innen für die 9. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg wählt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der
Stadt Bedburg am 25.05.2014 im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses
für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Ortsvorsteher/innen:
Bedburg
_________________________
Blerichen
_________________________
Broich
_________________________
Kaster
_________________________
Kirch-/Grottenherten
_________________________
Kirch-/Kleintroisdorf
_________________________
Kirdorf
_________________________
Königshoven
_________________________
Lipp/Millendorf
_________________________
Pütz
_________________________
Rath
_________________________
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
ebenfalls, dass der/die Ortsvorsteher/in die Bezeichnung Ortsbürgermeister/in führt.
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Begründung:
Gemäß § 39 Absatz 2 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg hat der Rat für jeden Gemeindebezirk Ortsvorsteher zu
wählen.
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der
Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören
können.
Gemäß § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW kann der Rat der Stadt Bedburg weiterhin
beschließen, dass der/die Ortsvorsteher/in die Bezeichnung Ortsbürgermeister/in führen.
Hiervon wurde in der vergangenen Wahlperiode Gebrauch gemacht und eine
entsprechende Regelung in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung aufgenommen.
Gemäß § 39 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung NW sind die Ortsvorsteher unter
Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten
Stimmenverhältnisses zu wählen.
Eine Wahl auf Grund von Absprachen oder Listenverbindungen sieht das
Oberverwaltungsgericht Münster nur in besonders gelagerten Fällen als zulässig an.
Demnach dürften Koalitionsabsprachen über die Kandidaten für die Wahlen der
Ortsvorsteher, die vor der Kommunalwahl erfolgt sind, vom Entscheidungsspielraum des
Rates gedeckt sein, da dieser Fall für den Wähler bei seiner Stimmabgabe offensichtlich
erkennbar war. Mögliche Vereinbarungen verschiedener Ratsfraktionen hingegen, die erst
nach der Kommunalwahl anlässlich der Wahlen der Ortsvorsteher getroffen werden,
kommt keine Bedeutung zu, da ihnen sowohl die unmittelbare Beziehung zum
Wählervotum als auch der Bezug zum jeweiligen Gemeindebezirk fehlt.
Die CDU hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erreicht:
Bedburg, Blerichen, Kirch-/Grottenherten, Kirdorf, Königshoven, Pütz, Rath
Die SPD hat in folgenden Stadtteilen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erreicht:
Broich, Kaster, Lipp/Millendorf
Die FWG hat in folgendem Stadtteil die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erreicht:
Kirch-/Kleintroisdorf
Eine Zusammenstellung über die bei der Gemeinderatswahl am 25.05.2014 in den
einzelnen Ortschaften erzielten Wahlergebnisse ist als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
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Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ortsvorsteher laut geltender
Hauptsatzung eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung erhalten. Von der in der Entschädigungsverordnung
vorgesehenen Möglichkeit, die monatliche Aufwandsentschädigung nach den
Einwohnerzahlen der Ortschaften zu staffeln, wurde bislang abgesehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 23. Juni 2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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