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Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-11/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.07.2014 Betreff: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg in die Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis zur Ausübung des Stimmrechtes als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn _________________________________________ und als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn _________________________________________ zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Bedburg ist Gesellschafterin der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-ErftKreis. Gem. § 15 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages kann das Stimmrecht der Stadt Bedburg durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. In die Gesellschafterversammlung war bisher Bürgermeister Gunnar Koerdt und Stellvertreter der Stadtverordnete Jürgen Mitter (FDP) bestellt. als sein Sofern nur ein Vertreter (ggf. Stellvertreter) zu bestellen ist, richtet sich das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (einfacher Mehrheitsbeschluss). Der Bürgermeister ist hierbei stimmberechtigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 13.06.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-11/2014 Seite 3