Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1
Evonik Industries AG, EsAn den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
sen, 12.03.2014
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor
GmbH.
2
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 17.03.2014
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der
Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich
daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit
einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten
wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu
beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
3
Amprion GmbH, Dortmund,
18.03.2014
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
4.
Thyssengas GmbH, Dortmund, 14.03.2014
Mit Ihrer Nachricht vom 11.3.2014 teilen Sie uns Entfällt.
die o. g. Maßnahme/n mit:
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu neh-
1
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
men.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. Nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
5.
PLEdoc GmbH, Essen,
19.03.2014
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungsleitungen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
-
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische
Erdgastransportleitungs-
2
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
gesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
6.
7.
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. g. Planung bestehen.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
17.03.2014
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
AG.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWEDeutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Düsseldorf, 21.03.2014
3
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
8.
Bezirksregierung DüsselLuftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 20.03.2014 historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung, Laufgraben, Schützenloch und militärische Anlage). In der beigefügten
Karte ist lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ auf unserer Internetseite.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
Ein entsprechender Hinweis zum Umgang mit aufge- … den Hinweis zu den
fundenen Kampfmitteln ist im Bebauungsplan be- Kampfmitteln entsprereits enthalten. Der Hinweis wird entsprechend der chend zu ergänzen.
empfohlenen Überprüfung ergänzt. Diese Überprüfung sollte unmittelbar vor den entsprechenden
Bauarbeiten auf den Grundstücken vorgenommen
werden.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer In-
4
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ternetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/indes.jsp
9.
Bezirksregierung Arnsberg,
Dortmund, 08.04.2014
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbe- Der Hinweis zur Grundwasserbeeinflussung ist be- … die Stellungnahme
reich erhalten Sie folgende Hinweise:
reits im Bebauungsplan enthalten. Der Erftverband zur Kenntnis zu nehsowie die RWE Power AG sind im Verfahren betei- men.
Das o.a. Bebauungsplangebiet befindet sich über ligt worden.
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Horrem 60“, mit Eigentum der RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei
5
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
bestimmten geologischen Situationen zu Schäden
an der Tagesoberfläche führen.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
Dieser Hinweis ist unter Punkt 4.1 der Hinweise
der textlichen Festsetzungen berücksichtigt worden.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier
die bergbautreibende RWE Power AG und für
konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
10.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
10.04.2014
11.
RWE Power AG, Köln,
07.04.2014
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldeseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Köln bestehen hinsichtlich der 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg
– Gewerbegebiet St.-Florian-Straße – keine Bedenken oder Anregungen.
Mit Ihrem Schreiben vom 11.03.14 haben Sie uns
von der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes
unterrichtet. Nach Prüfungen können wir Ihnen
folgendes mitteilen:
Im angegebenen Bereich befindet sich E-Anlagen
(Strom- u. Fernmeldekabel) unserer Gesellschaft.
Diese Anlagen sind nicht mehr in Betrieb und werden auch nicht mehr benötigt. Weitere Informationen zu diesen Anlagen können unsere Fachabteilung geben.
POW – VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel.
02271-751-68891
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Die angegebenen E-Anlagen befinden sich außer- … die Stellungnahme
halb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen zur Kenntnis zu neh(lediglich im südöstlichen Grünstreifen an der Plan- men.
gebietsgrenze) oder außerhalb des Bebauungsplans. Daher wird auf eine Darstellung der Leitungen
verzichtet. Bei Tiefbauarbeiten in diesem Bereich
können die Kabel entsprechend mit rückgebaut werden.
6
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
PCW – GE (Stromkabel), Herr Mertens, Tel.
02271-751-68810.
12.
13.
Erftverband, Bergheim,
16.04.2014
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim,
17.04.2014
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
Innerhalb der Grenzen des Plangebietes befindet
sich Grundeigentum des Erftverbandes (Gemarkung Bedburg, Flur 38, Nr 304). Eventuell ist hier
für die Inanspruchnahme der Fläche noch ein Gestattungsvertrag mit dem Erftverband abzuschließen. Ansprechpartner ist Herr Bartsch, Abteilung R
– Liegenschaften, Tel.: 02271 88-1216.
Privatrechtliche Gestattungsverträge bedürfen kei- … die Stellungnahme
ner Regelung im Planverfahren. Die Informationen zur Kenntnis zu nehwerden an die Liegenschaftsabteilung der Stadt men.
weitergeleitet.
Des Weiteren bitten wir bei der Planung die Hinweise unserer Stellungnahme vom 07.06.2001 zu
berücksichtigen. Bei diesbezüglichen Rückfragen
wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung
G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.: 02271 881216.
Die in der Stellungnahme vom 07.06.2001 genannten Belangen betrafen die Freihaltung von Erftrandbereichen sowie die Einleitung von Niederschlagswasser in die Erft. Die Belange wurden bereits zum
Satzungsbeschluss im Ursprungsbebauungsplan
abgewogen und sind bereits in der Planung berücksichtigt bzw. umgesetzt. Durch die vorliegende
Planänderung ergeben sich keine weiteren Auswirkungen auf die dort genannten Belange.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel. 02271-834213 Entfällt.
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken.
Wasser-, Abfall und Bodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271- Ein entsprechender Hinweis zur Genehmigungs834729
pflicht bei einer Pfahlgründung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Zum o. g. Vorhaben bestehen aus der Sicht der
Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Die
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis in
den Bebauungsplan
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen. Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in die Erft
ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche
Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu
beantragen. Ich weise darauf hin, dass im Fall
einer geplanten Pfahlgründung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wird, da es dadurch u
einer Störung des Grundwasserstromes kommen
kann.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271-834715
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
aufzunehmen.
Entfällt.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel. 02271- Entfällt.
83-3454
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Bei der Planfläche handelt es sich um das ehemalige Betriebsgelände der Zuckerrübenfabrik Bedburg. Der Rückbau der Anlagen erfolgte unter
gutachterlicher Begleitung. Schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt. Ich verweise ausdrücklich auf Punkt 4.3 der textlichen Festsetzung
zum Bebauungsplan.
Immissionsschutz
Zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 b werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartner: Herr Kapp, Tel. 02271-83-4666
Gegen die o. g. Änderung bestehen aus Sicht des
8
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Amtes für Straßenbau und Verkehr im Grundsatz
keine Bedenken. Ich bitte jedoch folgende Hinweise textlich umzusetzen:
1. S. 17 der „Übergeordneten Planungen, Die Korrektur wird entsprechend vorgenommen.
planerische Vorgaben und Restriktionen“
ist zu entnehmen, dass „der Straßenabschnitt der Bahnstraße (ehemals L213)
zwischen der Kolpingstraße im Süden und
dem Kreisverkehr im Norden zur Kreisstraße (K36) herabgestuft wurde und innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt“.
Die Bahnstraße (jetzige K 37) befindet sich
zwischen
dem
Kreisverkehr
(K37n/Kolpingstraße im Süden und Lindenstraße (K37) im Norden. Ich bitte um
entsprechende Korrektur.
14
Deutsche Telekom Technik
GmbH
2. Die Südumgehung Bedburg (K37 n), über
die die St.-Florian-Straße erschlossen
wird, befindet sich auf der freien Strecke,
so dass der Kreis im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen ist. Vor
der Errichtung von Werbeanlagen < 1 qm
ist eine Sondernutzungserlaubnis beim
Kreis zu beantragen.
Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich
im Planbereich Telekommunikationsanlagen der
Telekom Deutschland GmbH befinden, die aus
beigefügtem Plan ersichtlich sind.
Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der
Telekom anzupassen, dass diese Telekommunika-
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
… der Anregung zu
folgen.
Ein Hinweis auf die Genehmigungspflicht von Wer- … die Stellungnahme
beanlagen wird in den Bebauungsplan mit aufge- zur Kenntnis zu nehnommen.
men und einen entsprechenden Hinweis in
den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Die Telekommunikationsanlagen befinden sich in … die Stellungnahme
öffentlichen Flächen. Da diese über entsprechende zur Kenntnis zu nehvertragliche Vereinbarungen gesichert sind und men.
durch die Planung keine Verkehrsflächen geändert
werden, ist eine Darstellung der Leitungen entbehrlich.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
tionslinien nicht verändert oder verlegt werden
müssen.
Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir
jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ...
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