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Beschlussvorlage (Anlage 7 - Abwägungsliste BP 38b, 3. Änd.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1 Evonik Industries AG, EsAn den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. sen, 12.03.2014 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. 2 Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 17.03.2014 Vielen Dank für Ihre Informationen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 3 Amprion GmbH, Dortmund, 18.03.2014 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 4. Thyssengas GmbH, Dortmund, 14.03.2014 Mit Ihrer Nachricht vom 11.3.2014 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme/n mit: … die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- 1 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... men. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. Nicht vorgesehen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 5. PLEdoc GmbH, Essen, 19.03.2014 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungsleitungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungs- 2 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. gesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 6. 7. Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. g. Planung bestehen. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 17.03.2014 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz AG. Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWEDeutschland AG als Eigentümerin des 110-kV … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Düsseldorf, 21.03.2014 3 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 8. Bezirksregierung DüsselLuftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere dorf, Düsseldorf, 20.03.2014 historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung, Laufgraben, Schützenloch und militärische Anlage). In der beigefügten Karte ist lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ auf unserer Internetseite. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Ein entsprechender Hinweis zum Umgang mit aufge- … den Hinweis zu den fundenen Kampfmitteln ist im Bebauungsplan be- Kampfmitteln entsprereits enthalten. Der Hinweis wird entsprechend der chend zu ergänzen. empfohlenen Überprüfung ergänzt. Diese Überprüfung sollte unmittelbar vor den entsprechenden Bauarbeiten auf den Grundstücken vorgenommen werden. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“. Weitere Informationen finden Sie auf unserer In- 4 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ternetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/indes.jsp 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 08.04.2014 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbe- Der Hinweis zur Grundwasserbeeinflussung ist be- … die Stellungnahme reich erhalten Sie folgende Hinweise: reits im Bebauungsplan enthalten. Der Erftverband zur Kenntnis zu nehsowie die RWE Power AG sind im Verfahren betei- men. Das o.a. Bebauungsplangebiet befindet sich über ligt worden. dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem 60“, mit Eigentum der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei 5 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Dieser Hinweis ist unter Punkt 4.1 der Hinweise der textlichen Festsetzungen berücksichtigt worden. Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 10.04.2014 11. RWE Power AG, Köln, 07.04.2014 Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldeseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen hinsichtlich der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg – Gewerbegebiet St.-Florian-Straße – keine Bedenken oder Anregungen. Mit Ihrem Schreiben vom 11.03.14 haben Sie uns von der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes unterrichtet. Nach Prüfungen können wir Ihnen folgendes mitteilen: Im angegebenen Bereich befindet sich E-Anlagen (Strom- u. Fernmeldekabel) unserer Gesellschaft. Diese Anlagen sind nicht mehr in Betrieb und werden auch nicht mehr benötigt. Weitere Informationen zu diesen Anlagen können unsere Fachabteilung geben. POW – VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel. 02271-751-68891 … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die angegebenen E-Anlagen befinden sich außer- … die Stellungnahme halb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen zur Kenntnis zu neh(lediglich im südöstlichen Grünstreifen an der Plan- men. gebietsgrenze) oder außerhalb des Bebauungsplans. Daher wird auf eine Darstellung der Leitungen verzichtet. Bei Tiefbauarbeiten in diesem Bereich können die Kabel entsprechend mit rückgebaut werden. 6 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. PCW – GE (Stromkabel), Herr Mertens, Tel. 02271-751-68810. 12. 13. Erftverband, Bergheim, 16.04.2014 Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 17.04.2014 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... Innerhalb der Grenzen des Plangebietes befindet sich Grundeigentum des Erftverbandes (Gemarkung Bedburg, Flur 38, Nr 304). Eventuell ist hier für die Inanspruchnahme der Fläche noch ein Gestattungsvertrag mit dem Erftverband abzuschließen. Ansprechpartner ist Herr Bartsch, Abteilung R – Liegenschaften, Tel.: 02271 88-1216. Privatrechtliche Gestattungsverträge bedürfen kei- … die Stellungnahme ner Regelung im Planverfahren. Die Informationen zur Kenntnis zu nehwerden an die Liegenschaftsabteilung der Stadt men. weitergeleitet. Des Weiteren bitten wir bei der Planung die Hinweise unserer Stellungnahme vom 07.06.2001 zu berücksichtigen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.: 02271 881216. Die in der Stellungnahme vom 07.06.2001 genannten Belangen betrafen die Freihaltung von Erftrandbereichen sowie die Einleitung von Niederschlagswasser in die Erft. Die Belange wurden bereits zum Satzungsbeschluss im Ursprungsbebauungsplan abgewogen und sind bereits in der Planung berücksichtigt bzw. umgesetzt. Durch die vorliegende Planänderung ergeben sich keine weiteren Auswirkungen auf die dort genannten Belange. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel. 02271-834213 Entfällt. Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Wasser-, Abfall und Bodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271- Ein entsprechender Hinweis zur Genehmigungs834729 pflicht bei einer Pfahlgründung wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Zum o. g. Vorhaben bestehen aus der Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Die … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan 7 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in die Erft ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Ich weise darauf hin, dass im Fall einer geplanten Pfahlgründung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wird, da es dadurch u einer Störung des Grundwasserstromes kommen kann. Bodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271-834715 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... aufzunehmen. Entfällt. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel. 02271- Entfällt. 83-3454 … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Planfläche handelt es sich um das ehemalige Betriebsgelände der Zuckerrübenfabrik Bedburg. Der Rückbau der Anlagen erfolgte unter gutachterlicher Begleitung. Schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt. Ich verweise ausdrücklich auf Punkt 4.3 der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan. Immissionsschutz Zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 b werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartner: Herr Kapp, Tel. 02271-83-4666 Gegen die o. g. Änderung bestehen aus Sicht des 8 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Amtes für Straßenbau und Verkehr im Grundsatz keine Bedenken. Ich bitte jedoch folgende Hinweise textlich umzusetzen: 1. S. 17 der „Übergeordneten Planungen, Die Korrektur wird entsprechend vorgenommen. planerische Vorgaben und Restriktionen“ ist zu entnehmen, dass „der Straßenabschnitt der Bahnstraße (ehemals L213) zwischen der Kolpingstraße im Süden und dem Kreisverkehr im Norden zur Kreisstraße (K36) herabgestuft wurde und innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt“. Die Bahnstraße (jetzige K 37) befindet sich zwischen dem Kreisverkehr (K37n/Kolpingstraße im Süden und Lindenstraße (K37) im Norden. Ich bitte um entsprechende Korrektur. 14 Deutsche Telekom Technik GmbH 2. Die Südumgehung Bedburg (K37 n), über die die St.-Florian-Straße erschlossen wird, befindet sich auf der freien Strecke, so dass der Kreis im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen ist. Vor der Errichtung von Werbeanlagen < 1 qm ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Kreis zu beantragen. Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH befinden, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunika- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... … der Anregung zu folgen. Ein Hinweis auf die Genehmigungspflicht von Wer- … die Stellungnahme beanlagen wird in den Bebauungsplan mit aufge- zur Kenntnis zu nehnommen. men und einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Telekommunikationsanlagen befinden sich in … die Stellungnahme öffentlichen Flächen. Da diese über entsprechende zur Kenntnis zu nehvertragliche Vereinbarungen gesichert sind und men. durch die Planung keine Verkehrsflächen geändert werden, ist eine Darstellung der Leitungen entbehrlich. 9 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg, 3. Vereinfachte Änderung – Gewerbegebiet an der St.-Florian-Straße – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. tionslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... 10