Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-54/2014
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Entsendung eines Mitgliedes
Verkehrsgesellschaft mbH
in
den
Aufsichtsrat
der
REVG
Rhein-Erft-
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
als Vertreter/in der Stadt Bedburg
Frau/Herrn ___________________ sowie als deren/dessen
Stellvertreter/in Frau/Herrn ________________________zu entsenden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
mbH im Rhein-Erft-Kreis hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus acht Mitgliedern
und bis zu zehn Vertretern der Städte des Rhein-Erft-Kreises besteht.
Die Städte des Rhein-Erft-Kreises haben gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftervertrages
das Recht, je einen Vertreter mit beratender Funktion aber ohne Stimmrecht in den
Aufsichtsrat zu entsenden.
Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter
nimmt sein Amt in der Aufsichtsratssitzung wahr, wenn das von ihm vertretene Mitglied
des Aufsichtsrates im Einzelfall nicht anwesend ist.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages mit
Ablauf der Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises.
Die Vertreter der Gemeinden in Beiräten, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen
von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, haben die Interessen der Gemeinde zu vertreten.
Gem. § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des
Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht
eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.
In der vergangenen Wahlperiode wurden Herr Stadtverordneter Hans Schnäpp (CDU)
und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Michael Zöphel (Grüne) in den
Aufsichtsrat entsandt.
Über die Entsendung entscheidet der Rat.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 13.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-54/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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