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Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-54/2014 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Entsendung eines Mitgliedes Verkehrsgesellschaft mbH in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft- Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn ___________________ sowie als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ________________________zu entsenden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus acht Mitgliedern und bis zu zehn Vertretern der Städte des Rhein-Erft-Kreises besteht. Die Städte des Rhein-Erft-Kreises haben gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftervertrages das Recht, je einen Vertreter mit beratender Funktion aber ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden. Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter nimmt sein Amt in der Aufsichtsratssitzung wahr, wenn das von ihm vertretene Mitglied des Aufsichtsrates im Einzelfall nicht anwesend ist. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises. Die Vertreter der Gemeinden in Beiräten, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, haben die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Gem. § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. In der vergangenen Wahlperiode wurden Herr Stadtverordneter Hans Schnäpp (CDU) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Michael Zöphel (Grüne) in den Aufsichtsrat entsandt. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 13.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-54/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-54/2014 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3