Daten
Kommune
Bedburg
Größe
203 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-50/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg bestimmen für die Ausschüsse der Stadt
Bedburg nachfolgend aufgeführte Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende:
Ausschuss
1. Familien- Kultur- und
Sozialausschuss
2. Schul- und
Bildungsausschusses
3. Stadtentwicklungsausschuss
4. Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
5. Bauausschuss
6. Rechnungsprüfungsausschuss
7. Wahlprüfungsausschusses
Vorsitzende(r)
Stellv. Vorsitzende(r)
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 58 Abs. 5
Gemeindeordnung NW, wonach es grundsätzlich möglich ist, dass sich die Fraktionen
über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Dieser Einigung darf nicht von einem
Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen werden.
Kommt eine Übereinkunft der Fraktionen allerdings nicht zustande oder widerspricht ein
Fünftel der Ratsmitglieder, so werden die Ausschussvorsitze nach dem sogenannten
Zugreifverfahren bestimmt.
Die Fraktionen greifen auf die Ausschussvorsitze sodann in der nach d’Hondt ermittelten
Reihenfolge der Höchstzahlen zu. Die Höchstzahlen werden durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ermittelt. Mehrere Fraktionen können
sich hierbei zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Diese
Regelung gilt entsprechend auch für stellvertretende Vorsitzende.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass zu Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt
werden können.
Ausgenommen von der Vorsitzbestimmung sind der Haupt- und Finanzausschuss,
der Wahlausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss. Dem Haupt- und
Finanzausschuss steht kraft Gesetzes der Bürgermeister als Vorsitzender vor. Einen
Stellvertreter wählt der Haupt- und Finanzausschuss in seiner ersten Sitzung aus der Mitte
des Ausschusses.
Dem Wahlausschuss steht der Wahlleiter kraft Gesetz als Vorsitzender vor.
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und dessen Stellvertreter werden in der
konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten
Mitglieder aus den Mitgliedern des Ausschusses, die der Vertretungskörperschaft
angehören (=Ratsmitglieder) gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG NW).
Unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen der einzelnen Fraktionen im Rat der Stadt
Bedburg – ohne Beachtung möglicher Zusammenschlüsse oder Koalitionen – würde sich
im Falle der Anwendung des Zugreifverfahrens bei sieben Ausschüssen folgende
Reihenfolge ergeben:
- Für die Höchstzahlen 1, 3 und 6 läge das Benennungsrecht bei der CDU-Fraktion.
- Für die Höchstzahlen 2 und 7 läge das Benennungsrecht bei der SPD-Fraktion.
- Aufgrund gleicher Höchstzahlen für das Zugriffsrecht 4 und 5 müsste ein Losentscheid
zwischen der SPD-Fraktion und der FWG-Fraktion bzgl. der Reihenfolge des Zugriffs
stattfinden.
Beschlussvorlage WP9-50/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Unter Berücksichtigung des Zusammenschlusses der Fraktionen SPD, FWG und Grüne
ergibt sich folgende Reihenfolge:
- Für die Höchstzahlen 1, 3, 5 läge das Benennungsrecht bei der Fraktionsgemeinschaft
- Für die Höchstzahl 2 und 4 läge das Benennungsrecht bei der CDU-Fraktion.
- Aufgrund gleicher Höchstzahlen für das Zugriffsrecht 6 und 7 müsste ein Losentscheid
zwischen der Fraktionsgemeinschaft und der CDU-Fraktion bzgl. der Reihenfolge des
Zugriffs stattfinden.
Der Bürgermeister hat bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden kein Stimmrecht (§ 40
Abs. II i. V. m. § 58 Abs. V Gemeindeordnung NW).
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 18.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Verwaltungsangestellte
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-50/2014
Seite 3