Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Finanzbericht
der Stadt Bedburg
zum II. Quartal 2014
1. Einleitung
Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum II. Quartal 2014 dient der Dokumentation der
Ausführung der Ermächtigungen des Doppelhaushalts 2013/2014 für das Haushaltsjahr
2014 im I. Halbjahr 2014.
Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum II. Quartal 2014 gliedert sich in folgende Bereiche:
Darstellung der Gesamtergebnisrechnung
Darstellung der Gesamtfinanzrechnung
Entwicklung der Liquidität
Darstellung der Produktbereiche
Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Finanzwirtschaftliche Entwicklung im Bereich Jugendamt
Haushalts- und finanzwirtschaftliche Schwerpunkte
Der Doppelhaushalt 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013
bis 2022 wurden mit Schreiben vom 30. August 2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Die Bekanntmachung erfolgte in der 45. Ausgabe des Amtsblatts des Rhein-Erft-Kreises
vom 10.September 2013.
Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum I. Quartal 2014 wurde dem Rat der Stadt
Bedburg in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 vorgelegt.
1
2. Gesamtergebnisrechnung
2014
Plan
01
Ist
Reserviert
Differenz
Ist / Plan %
Steuern und ähnliche Abgaben
-23.418.000
-12.819.484
0
-10.598.516
54,74%
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-11.455.350
-9.257.228
0
-2.198.122
94,78%
-65.300
-163.994
0
98.694
251,14%
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-7.507.338
-7.126.356
0
-380.982
100,63%
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
-1.213.397
-1.076.135
0
-137.262
88,69%
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-1.467.250
-374.218
0
-1.093.032
25,50%
03 + Sonstige Transfererträge
07 + Sonstige ordentliche Erträge
-1.572.068
-1.284.632
0
-287.436
81,72%
10 = Ordentliche Erträge
-46.698.702
-32.102.046
0
-14.596.656
72,00%
11 - Personalaufwendungen
9.687.800
4.365.140
0
5.322.660
45,06%
12 - Versorgungsaufwendungen
711.000
777.720
0
-66.720
109,38%
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
7.178.472
2.845.697
174.765
4.158.009
42,08%
14 - Bilanzielle Abschreibungen
5.761.531
36.250
8.328
5.716.953
3,36%
23.627.550
16.842.358
0
6.785.192
71,28%
5.424.300
2.509.646
27.228
2.887.426
47,20%
52.390.652
27.376.810
210.321
24.803.521
57,58%
5.691.950
-4.725.235
210.321
10.206.864
-135,88%
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
-358.500
-47.302
0
-311.198
13,19%
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
3.941.690
1.967.929
0
1.973.761
49,93%
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
3.583.190
1.920.626
0
1.662.564
53,60%
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen
18 und 21)
9.275.140
-2.804.609
210.321
11.869.428
-37,57%
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25)
9.275.140
-2.804.609
210.321
11.869.428
-37,57%
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
-10.542.359
-103.803
0
-10.438.556
0,98%
10.542.359
88.199
0
10.454.160
0,84%
9.275.140
-2.820.213
210.321
11.885.032
-37,79%
28
- Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Der Gesamtergebnisplan sieht inklusive übertragener Aufwandsermächtigungen aus dem
Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2014 ein Defizit in Höhe von rd. 9,28 Mio. Euro vor.
Im ersten Halbjahr 2014 kann ein positives Ergebnis in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro festgestellt werden. Gegenüber den Aussagen und Zahlen zum ersten Quartalsbericht 2014
ist der entsprechende Überschuss wesentlich geringer. Aufgrund von Abgrenzungsbuchungen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2013 (Nachveranlagung von Gewerbesteuer aus dem Jahr 2006 und der entsprechenden Nachforderungszinsen in Höhe von insgesamt rd. 6,7 Mio. Euro veranlasst nach Erörterung mit den
Wirtschaftsprüfern und dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW im Juni
2014) hat sich die im ersten Quartalsbericht 2014 dargestellte positive Entwicklung in der
Ergebnisrechnung 2014 etwas abgeschwächt. Die entsprechenden Erträge sind der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2013 zugeordnet worden.
Viele Planansätze können im ersten Halbjahr 2014 noch gar nicht oder in voller Höhe realisiert werden (u.a. Anteil Einkommensteuer, Anteil Umsatzsteuer, Familienlastenausgleich, Durchführung konsumtiver Baumaßnahmen, weitere Entwicklung der Energiekosten und -verbräuche, weitere Entwicklung der Fallzahlen im Sozialamts- und Jugendamtsbereich etc.), so dass eine Aussage zum möglichen Jahresabschlussergebnis 2014
grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt eine mehr als vage Prognose darstellen würde.
2
Hinsichtlich der im Mai 2014 erfolgten Steuerschätzung kann in Bezug auf den Gemeindeanteil Einkommensteuer und den Gemeindeanteil Umsatzsteuer für die Stadt Bedburg
festgestellt werden, dass die Ansätze im Haushaltsjahr 2014 rd. 34 T€ unter dem Planansatz liegen werden. Die Ansätze der Haushaltsjahre 2015 (27 T€) und 2016 (80 T€)
werden vermutlich ebenfalls nicht erreicht werden können. Für die Haushaltsjahre 2017
(240 T€) und 2018 (577 T€) sind entgegen der Haushaltsplanung 2013/2014 Mehrerträge
zu erwarten.
Gleichwohl sind für die Steuerarten „Einkommen- und Umsatzsteuer“ in den ersten beiden Quartalen 2014 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 um rd. 4,00% höhere Erträge angefallen (+214 T€).
Die vom Ministerium für Inneres und Kommunales am 01. Juli 2014 veröffentlichten Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2015 – u.a. basierend auf den Daten der
„Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 – geben einen weiteren Ausblick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Entwicklung der landesweiten Gewerbesteuer ist eher negativer im Vergleich zu den
Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2014. Zur Fortschreibung des Gewerbesteueransatzes sind die Orientierungsdaten sicher eine Hilfe. Allerdings zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer in Bedburg zumindest bezogen auf das erste Halbjahr 2014
noch keine positive Entwicklung.
Die Entwicklung der landesweiten Schlüsselzuweisungen ist eher positiv gegenüber den
Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2014. Auch wenn erste Parameter des
GFG 2015 veröffentlicht wurden, gibt es noch viele Unbekannte. Die kommunale Simulationsrechnung des Städte- und Gemeindesbundes NRW zum GFG 2015 rechnet für die
Stadt Bedburg mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro (um rd. 3,0 Mio.
Euro geringer als im Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen).
Hier ist – trotz der bereits präzisen Simulationsrechnung – die erste Modellrechnung zum
Finanzausgleich für 2015 abzuwarten. Eine erste Modellrechnung der Landesregierung
wird laut Städte- und Gemeindebund NRW derzeit nicht vor Ende August 2014 erwartet.
3
Nachstehende Tabelle zeigt den Vergleich des I. Halbjahrs 2014 mit den jeweiligen Halbjahren der beiden Vorjahre:
bis 30.06.2014
Ist
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
03 + Sonstige Transfererträge
bis 30.06.2013
Ist / Plan %
Ist
bis 30.06.2012
Ist / Plan %
Ist
Ist / Plan %
-12.819.484
54,74%
-12.530.966
57,96%
-12.223.863
58,72%
-9.257.228
94,78%
-8.495.187
93,60%
-1.052.033
17,39%
-163.994
251,14%
-113.953
174,51%
-148.648
391,18%
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-7.126.356
100,63%
-6.912.496
94,42%
-6.697.474
93,27%
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
-1.076.135
88,69%
-1.059.941
102,99%
-1.000.716
97,65%
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-374.218
25,50%
-367.906
25,68%
-389.432
31,27%
-1.284.632
81,72%
-977.822
17,17%
-1.671.165
96,42%
10 = Ordentliche Erträge
-32.102.046
72,00%
-30.458.270
65,87%
-23.183.331
60,87%
11 - Personalaufwendungen
4.365.140
45,06%
4.352.587
45,08%
4.380.249
50,85%
777.720
109,38%
681.253
96,09%
541.171
79,70%
2.845.697
42,08%
2.741.619
37,14%
2.704.016
39,60%
36.250
3,36%
10.994
1,95%
102.119
16,18%
16.842.358
71,28%
16.907.814
72,10%
15.933.535
72,00%
2.509.646
47,20%
1.931.007
36,36%
2.574.103
42,07%
17 = Ordentliche Aufwendungen
27.376.810
57,58%
26.625.275
56,46%
26.235.193
58,21%
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und
17)
-4.725.235
-135,88%
-3.832.996
-346,25%
3.051.861
43,82%
-47.302
13,19%
-30.898
19,49%
-96.371
60,80%
1.967.929
49,93%
1.988.186
68,45%
2.026.525
77,79%
1.920.626
53,60%
1.957.288
71,27%
1.930.154
78,89%
-2.804.609
-37,57%
-1.875.708
-46,65%
4.982.015
52,86%
07 + Sonstige ordentliche Erträge
12 - Versorgungsaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19
und 20)
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
23 + Außerordentliche Erträge
25 = Außerordentliches Ergebnis
(=Zeilen 23 und 24)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22
und 25)
27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
0
0
-2.804.609
-37,57%
-1.875.708
-46,65%
4.982.015
52,86%
-103.803
0,98%
0
0,00%
0
0,00%
88.199
0,84%
0
0,00%
0
0,00%
-2.820.213
-37,79%
-1.875.708
-46,65%
4.982.015
52,86%
Beim Punkt 02 „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ zeigt sich die grundsätzliche
Problematik der Realisierbarkeit von Haushaltsansätzen. Im Jahre 2012 war aufgrund
der späten Verabschiedung des Landeshaushalts noch keine ertragswirksame Realisierung der Schlüsselzuweisungen im ersten Halbjahr möglich. In den Jahren 2013 und
2014 konnten die Schlüsselzuweisungen bereits im ersten Halbjahr ertragswirksam realisiert werden.
Die Zuwendungen aus dem Kibiz für das Kindergartenjahr 2014/2015 – diesen Zuwendungen stehen aber auch gleichzeitig weitere Transferaufwendungen gegenüber – sind
mittlerweile komplett gebucht. Kostenerstattungen (Elternbeiträge) wurden für das Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum 30.06.2014 noch nicht gebucht, da die entsprechenden
Grunddaten von der Fachabteilung für die Erstellung der Bescheide erst in der ersten
Juli-Woche vorlagen.
4
3. Gesamtfinanzrechnung
Plan 2014
01 Steuern und ähnliche Abgaben
Ist bis
30.06.2014
Differenz
Ist / Plan
%
23.418.000
12.530.477
10.887.524
53,51%
9.006.100
5.644.253
3.361.847
62,67%
65.300
32.284
33.016
49,44%
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.073.420
4.130.400
2.943.020
58,39%
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.213.397
376.463
836.934
31,03%
06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
1.467.250
845.725
621.525
57,64%
07 + Sonstige Einzahlungen
1.416.900
2.458.186
-1.041.286
173,49%
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transfereinzahlungen
08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
358.500
47.337
311.163
13,20%
09 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
44.018.867
26.065.124
17.953.743
59,21%
10 - Personalauszahlungen
-9.084.900
-4.136.890
-4.948.010
45,54%
-935.000
-462.154
-472.846
49,43%
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
-7.504.612
-3.467.940
-4.036.672
46,21%
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-3.941.690
-1.280.454
-2.661.236
32,48%
-23.627.550
-12.696.007
-10.931.543
53,73%
11 - Versorgungsauszahlungen
14 - Transferauszahlungen
15 - Sonstige Auszahlungen
-4.196.308
-2.075.858
-2.120.450
49,47%
-49.290.060
-24.119.304
-25.170.756
48,93%
-5.271.193
1.945.820
-7.217.012
-36,91%
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
3.055.000
807.992
2.247.008
26,45%
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
1.857.910
239.681
1.618.229
12,90%
236.000
54.687
181.313
23,17%
5.148.910
1.102.360
4.046.550
21,41%
-349.474
-2.804
-346.670
0,80%
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-9.263.266
-313.588
-8.949.678
3,39%
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
-2.191.730
-285.104
-1.906.626
13,01%
-51.691.850
-8.599.500
-43.092.350
16,64%
-2.045.716
-811.096
-1.234.620
39,65%
-100.000
0
-100.000
0,00%
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-65.642.035
-10.012.091
-55.629.944
15,25%
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30)
-60.493.125
-8.909.731
-51.583.394
14,73%
32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31)
-65.764.318
-6.963.911
-58.800.407
10,59%
4.644.175
13.567.817
-8.923.642
292,15%
-2.055.971
-6.969.821
4.913.850
339,00%
2.588.204
6.597.997
-4.009.793
254,93%
-63.176.114
-365.915
-62.810.199
0,58%
16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und
16)
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen
35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
36 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 35)
Nachrichtlich:
Die noch verfügbare Kreditermächtigung für die energiewirtschaftliche Betätigung aus
dem Haushaltsjahr 2013 (53,0 Mio. Euro) ist in der Spalte „Plan 2014“ nicht enthalten,
woraus die hohe planerische Negativsumme der Veränderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln resultiert.
5
Der Finanzmittelbestand hat sich im ersten Halbjahr 2014 um rd. 0,3 Mio. Euro verringert.
Bei den „sonstigen Einzahlungen“ konnte auf Grund der Zahlung der Nachforderungszinsen einer Gewerbesteuerveranlagung für das Jahr 2006 (rd. 1,7 Mio. Euro) eine erhebliche Mehreinzahlung verzeichnet werden.
Größere Investitionsvorhaben wurden bisher nicht abgewickelt. Einzig bei den Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (buchungstechnische Bezeichnung der unternehmerischen Beteiligung) wurden rd. 8,6 Mio. Euro für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ausgezahlt.
Im Gegenzug wurde ein entsprechender Kommunalkredit zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe durch eine Bank bewilligt (17,0 Mio. Euro). Unter „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen“ ist der erste Mittelabruf (11,0 Mio. Euro)
dargestellt.
6
Zeitreihenvergleich mit den Halbjahren der Vorjahre:
bis 30.06.2014
Ist
01 Steuern und ähnliche Abgaben
bis 30.06.2013
Ist / Plan %
Ist
bis 30.06.2012
Ist / Plan %
Ist
Ist / Plan %
12.530.477
53,51%
7.524.075
34,80%
7.788.797
37,41%
5.644.253
62,67%
5.070.756
58,32%
1.872.143
38,24%
32.284
49,44%
29.836
45,69%
36.160
95,16%
4.130.400
58,39%
3.632.475
49,63%
3.349.044
46,67%
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
376.463
31,03%
463.661
45,05%
438.499
42,79%
06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
845.725
57,64%
851.118
59,40%
594.434
47,73%
2.458.186
173,49%
767.708
53,06%
677.543
50,39%
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 + Sonstige Transfereinzahlungen
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
07 + Sonstige Einzahlungen
08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
47.337
13,20%
30.898
19,49%
96.371
60,80%
09 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
26.065.124
59,21%
18.370.528
43,98%
14.852.991
40,47%
10 - Personalauszahlungen
-4.136.890
45,54%
-4.157.669
45,79%
-3.964.064
48,74%
11 - Versorgungsauszahlungen
-462.154
49,43%
-449.892
48,64%
-467.752
52,85%
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
-3.467.940
46,21%
-3.557.713
43,20%
-3.094.590
41,16%
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-1.280.454
32,48%
-1.264.950
43,55%
-1.203.854
46,21%
-12.696.007
53,73%
-11.494.736
49,02%
-10.736.919
48,52%
-2.075.858
49,47%
-1.869.419
42,58%
-1.665.008
39,20%
-24.119.304
48,93%
-22.794.378
46,53%
-21.132.187
46,43%
1.945.820
-36,91%
-4.423.851
61,29%
-6.279.196
71,21%
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
807.992
26,45%
1.650.639
41,69%
1.418.866
23,88%
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
239.681
12,90%
320.754
7,26%
478.309
13,39%
54.687
23,17%
106.761
194,11%
218.857
98,74%
1.102.360
21,41%
2.078.155
22,04%
2.116.032
21,73%
-2.804
0,80%
-2.966
0,43%
-384.227
16,38%
-313.588
3,39%
-2.292.492
58,60%
-1.830.920
29,81%
-285.104
13,01%
-355.421
20,85%
-334.317
23,10%
-8.599.500
16,64%
0
0,00%
-811.096
39,65%
-71.860
1,28%
-25.000
0,50%
0
0,00%
0
0,00%
-10.012.091
15,25%
-2.722.738
4,19%
-2.574.464
17,20%
-8.909.731
14,73%
-644.583
1,16%
-458.432
8,77%
-6.963.911
10,59%
-5.068.434
8,08%
-6.737.628
47,97%
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
13.567.817
292,15%
8.710.250
16,40%
3.210.995
165,79%
34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen
-6.969.821
339,00%
-3.264.649
162,55%
-869.527
45,04%
6.597.997
254,93%
5.445.600
10,66%
2.341.469
38209,34%
-365.915
0,58%
377.166
-3,25%
-4.396.159
31,31%
14 - Transferauszahlungen
15 - Sonstige Auszahlungen
16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16)
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23
und 30)
32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31)
35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
36 = Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln (Zeilen 32 und 35)
Aufgrund der Zahlung der Gewerbesteuerveranlagung und der daraus resultierenden
Nachforderungszinsen aus dem Jahr 2006 (rd. 6,7 Mio. Euro) ist die „Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln“ wesentlich positiver als in den Vorjahren. Besonders
der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ ist positiv – die Vorjahre waren immer negativ.
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben und bei den sonstigen Einzahlungen konnten
aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2006 und den daraus resultier-
7
ten Nachforderungszinsen wesentliche Mehreinzahlungen registriert werden.
Die Personalauszahlungen sind bislang trotz Besoldungs- und Tariferhöhungen geringer
als im Vorjahr (rd. 21 T€). Größtenteils ist dies auf unbesetzte Stellen und Langzeiterkrankungen von Bediensteten zurück zu führen. U.a. in folgenden Organisationseinheiten
kam es hier zu Einsparungen bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der
Entlohnung der Tariflich Beschäftigten:
FB I – Eine Stelle im Personalwesen war rd. zwei Monate vor der Nachbesetzung vakant
FB II – Umsetzung einer Beamtin/eines Beamten in den FB I Personal (ergebnisneutral, da hier auch entsprechende Erstattungserträge für die Personalüberlassung an das JobCenter Frechen wegfallen), darüber hinaus Personaltausch
zwischen FB I Stadtkasse und FBII Ordnung (Bürgerbüro) sowie RKB und FB II,
zwei Langzeiterkrankungen im FB II
FB III – Aufgaben- und Personalverlagerung in das BfS (Gewerbe), Versetzung
eines Beamten in den FB IV (Gebührenberatung) und Nachbesetzung der Stelle
(u.a. Bauordnungsrecht, Denkmal) mit einem Aufstiegsbeamten (vorher FB I)
FB IV – Interne Nachbesetzung der Stelle des Leiter des Bauhofs, Unbesetzte
Stellen im Bauhof (fünf Stellen), zwei Langzeiterkrankungen im Bauhof
RKB – Personaltausch mit FB II
BfS – Aufgaben- und Personalverlagerung vom FB III (Gewerbe)
BVV – eine Langzeiterkrankung im ersten Quartal
Die Versorgungsauszahlungen, die Auszahlungen für Zinsen und die sonstigen Finanzauszahlungen liegen im I. Halbjahr 2014 auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Transferauszahlungen im I. Halbjahr 2014 waren wesentlich höher als in den Vorjahren. Insbesondere in den folgenden Fällen mussten höhere Auszahlungen veranlasst
werden:
Höhere Zuschüsse im Bereich Kindertagesbetreuungseinrichtungen aufgrund
der Steigerung der Plätze in den letzten drei Jahren (+ 500 T€ im Vergleich zum
Jahr 2013 und + 750 T€ im Vergleich zum Jahr 2012; +128 Plätze U3, -90 Plätze Ü3, insgesamt +38 Plätze gegenüber dem Jahr 2012), denen entsprechende
Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie Kostenerstattungen gegenüberstehen
Höhere Gewerbesteuerumlage und höhere Umlage Fonds Deutsche Einheit
aufgrund der hohen Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2006 (+ 680 T€
gegenüber 2013, +536 T€ gegenüber 2012)
Höhere Sozialleistungen (u.a. Asyl, UVG und ASD) aufgrund steigender Fallzahlen (siehe dazu auch Punkt 8 Jugendamt)
Die höheren sonstigen Auszahlungen (Geschäftsauszahlungen der Kontengruppe 54 /
74) beziehen sich auf viele Einzelpositionen. U.a. wurden im ersten Halbjahr 2014 für die
„Inanspruchnahme Rechte und Dienste Dritter“ rd. 75 T€ mehr ausgezahlt als im ersten
Halbjahr 2013 (rd. 172 T€ mehr Auszahlung als im ersten Halbjahr 2012). Den größten
Betrag der Steigerung ist auf die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an energiewirtschaftlichen Unternehmen zurück zu führen. Darüber hinaus wurden
im Bereich ASD für Beratungsleistungen rd. 74 T€ mehr als 2013 (rd. 91 T€ mehr als
2012) ausgezahlt.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind gegenüber den Vorjahren wesentlich geringer (in den Jahren 2012 und 2013 wurden u.a Zuschüsse für den Umbau des Bahnhofs in Bedburg vereinnahmt). Der in 2014 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 1,9 Mio.
Euro kann voraussichtlich erst in 2015 realisiert werden.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind gegenüber den Vorjahren wesentlich höher. Dies liegt an der Abwicklung der ersten Rate für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen sind wesentlich geringer als in
den Vorjahren, da bis auf die kostenrechnerische Abwicklung der Abschlussarbeiten am
8
Bedburger Bahnhof keine größeren Bauinvestitionen in der Umsetzung sind. Die im
Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Investitionskosten für den Bau des zentralen Rathauses (5 Mio. Euro) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in 2014 nicht benötigt.
Beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist genauso wie bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Abwicklung der ersten Rate für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ein wesentlicher Schwerpunkt im ersten Halbjahr 2014.
4. Entwicklung der Liquidität
Die Entwicklung der Liquidität war im I. Halbjahr 2014 gekennzeichnet von der zusätzlichen Aufnahme von Liquiditätskrediten. U.a. für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe musste der entsprechende Betrag kurzfristig durch sogenannte „Kassenkredite“ zwischenfinanziert werden. Aufgrund der aktuellen Zinskonditionen war dies
wirtschaftlich.
Die Geldmittel „Wechselgeld“ sind die Bestände der Bar-Kassen außerhalb der Stadtkasse Bedburg in den einzelnen Organisationseinheiten. Aufgrund der Öffnung des Freibades Bedburg in den Sommermonaten hat sich der Bestand der Geldmittel „Wechselgeld“
um 1.250 Euro erhöht.
Die Geldmittel Dritter machen rd. 2,1 Mio. Euro der Liquidität der Stadt Bedburg aus. Dazu gehören u.a. die Schulkonten (Barkasse und Girokonten), die Gelder der beiden Stiftungen und das PPP-Instandhaltungskonto für das Schulzentrum Bedburg. Beim PPPInstandhaltungskonto für das Schulzentrum Bedburg ist die Stadt Bedburg zwar Kontoinhaber, das Geld wird aber laut vertraglicher Bestimmungen von der Stadtkasse Bedburg
nur verwaltet.
9
Die Entwicklung der eigenen Geldmittel der Stadt Bedburg verläuft im Regelfall sehr homogen. Aufgrund der negativen Jahresergebnisse der letzten Jahre, der dauernd negativen Salden aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit und des daraus entstehenden Bedarfs an „Kassenkrediten“ hat die Stadt Bedburg per Saldo keine eigenen
Geldmittel. Der Bestand der eigenen Geldmittel beschränkt sich auf die Guthaben auf
Bankkonten der Stadt Bedburg, die aber aus Liquiditätskrediten gespeist sind.
Wie bereits im oberen Teil erwähnt, war das I. Halbjahr 2014 gekennzeichnet von der zusätzlichen Aufnahme von Liquiditätskrediten. Der Höchststand wurde am 20.03.2014 erreicht (rd. 22,65 Mio. Euro). Die Höhe der Liquiditätskredite konnte durch den Mittelabruf
eines Darlehens für den Windpark Königshovener Höhe zum 31.03.2014 auf rd. 11,05
Mio. Euro reduziert werden. Zum 30.06.2014 erhöhte sich der Bestand der Liquiditätskredite auf rd. 13,6 Mio. Euro.
Ausweislich des Doppelhaushalts 2013/2014 und des Haushaltssicherungskonzeptes bis
2022 wird der Bedarf an Liquiditätskrediten weiter steigen. Bis zum Ende Planjahr 2020
wird ein planerischer Bestand an Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 36,2 Mio. Euro erwartet. Bis zum Jahr 2023 kann der Bestand an Liquiditätskrediten planerisch allerdings
auf rd. 28,3 Mio. Euro wieder gesenkt werden.
10
5. Produktbereiche
11
12
6. Allgemeine Finanzwirtschaft
bis 30.06.2014
bis 30.06.2013
bis 30.06.2012
Ist bis Stichtag
Ist / Plan in %
Ist bis Stichtag
Ist / Plan in %
Ist bis Stichtag
Ist / Plan in %
Grundsteuer A
-238.382
101,01%
-201.851
99,93%
-197.729
98,86%
Grundsteuer B
-4.549.904
100,26%
-4.011.991
102,87%
-3.868.397
100,61%
Gewerbesteuer
-3.782.379
66,29%
-4.167.066
80,14%
-5.132.484
97,21%
Gemeindeanteil Einkommensteuer
-2.690.455
25,22%
-2.551.360
25,28%
-2.344.170
24,74%
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
-153.274
24,25%
-149.132
24,33%
-148.522
25,09%
-55.916
23,30%
-80.453
33,52%
-52.320
26,16%
-271.820
97,08%
-280.520
100,19%
-215.684
95,86%
Leistungen Familienausgleich
-1.077.353
96,19%
-1.088.593
99,87%
-264.557
26,46%
Schlüsselzuweisungen vom
Land
-5.500.490
99,09%
-5.158.927
100,00%
-76.405
4,24%
Allgemeine Umlagen vom
Land
-143.927
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
Konzessionsabgaben
-721.857
65,62%
-501.651
45,60%
-489.285
48,93%
3.133
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
14.345
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
3.211
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
1
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
-135
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
-107
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
-18.458
36,92%
-28.371
56,74%
-14.310
28,62%
Zinserträge Kreditinstitute
-46.224
30,82%
-28.724
19,15%
-91.263
60,84%
Erträge int. Leistungsbez.
Grundsteuer (Stadt)
-103.803
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Säumniszuschläge
Beitreibungsgebühren
In den Vorjahren wurden die entsprechenden Beträge bei
Grundsteuer A und Grundsteuer B geplant/gebucht
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
257.449
94,65%
270.327
99,38%
270.707
99,52%
Gewerbesteuerumlage
425.329
105,28%
48.372
12,63%
129.352
34,13%
Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh.
413.177
105,43%
46.989
12,63%
125.656
32,14%
4.884.465
49,88%
10.581.252
108,31%
9.899.235
93,57%
Inanspruchnahme Rechte/Dienste
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
0
0,00%
Geschäftsaufwendungen
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
0
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
6.000
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
12
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
12
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
12
nicht ermittelbar, da kein
Ansatz
19.546
1,95%
32.276
3,23%
87.417
10,93%
435.857
40,32%
438.234
41,58%
436.613
51,37%
82.080
10,94%
74.954
20,26%
87.522
36,93%
2.109
10,54%
14.285
71,43%
4.209
21,04%
Kreisumlage allgemein
Sonst. Geschäftsaufwendungen
Wertveränderung bei UV
Zinsaufwendung Kreditinstitute
Zinsen Liquiditätskredite
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
13
Entgegen der Einschätzung im ersten Quartalsbericht 2014 musste die Gewerbesteuernachzahlung (rd. 5,0 Mio. Euro) und die damit einhergehenden Nachforderungszinsen
(rd. 1,7 Mio. Euro) wirtschaftlich dem Haushaltsjahr 2013 zugeordnet werden. Ursache
für die fehlerhafte Einschätzung war eine Aussage aus dem Ministerium für Inneres und
Kommunales, die zwischenzeitlich revidiert wurde. Daher ist der Gesamtansatz in 2014
lediglich zu rd. 66% erreicht. Das Haushaltsjahr 2013 hingegen schließt mit einem voraussichtlichen Überschuss in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro ab, der zur Minimierung der
Reduzierung der allgemeinen Rücklage (Haushaltsjahr 2014) im Jahr 2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde.
Aufgrund bereits eingebuchter Jahresanweisungen bei den Grundsteuern A und B, der
Hundesteuer und der Krankenhausumlage sind hier die Ansätze schon bzw. fast erreicht.
Unter „Allgemeine Zuweisungen vom Land“ wurde der Betrag aus der Abrechnung des
Einheitslastenabrechnungsgesetztes 2012 ergebniswirksam verbucht (rd. 144 T€). Die
Abrechnung der Einheitslasten 2009-2011 erfolgte bereits ertragswirksam im Haushaltsjahr 2013 (rd. 176 T€). Der Rhein-Erft-Kreis wird laut Beschluss des Kreistages vom
20.03.2014 keine Bedarfsumlage gemäß § 10a ELAG für die Jahre 2009-2011 im Jahr
2014 erheben.
14
7. Personal- und Versorgungsaufwendungen
bis 30.06.2014
Ist bis
Stichtag
Ist /
Plan in
%
bis 30.06.2013
Ist bis
Stichtag
Ist /
Plan in
%
bis 30.06.2012
Ist bis
Stichtag
Ist /
Plan in
%
Dienstbezüge Beamte
1.284.761
55,55%
1.267.413
55,34%
1.389.189
66,31%
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
2.313.002
44,94%
2.324.919
45,06%
2.204.497
47,17%
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
182.526
43,32%
192.259
45,34%
183.103
52,90%
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
451.650
44,64%
453.360
44,60%
436.769
51,99%
Beihilfen (für aktive Beamte)
133.200
79,76%
114.636
69,48%
166.692
104,18%
Zuf. Pensionsrückstell. Besch.
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
Zuf. Beih.rückstell. Besch.
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
644.520
111,51%
558.853
97,36%
385.171
69,65%
133.200
100,15%
122.400
90,67%
156.000
123,81%
5.142.860
49,46%
5.033.840
48,57%
4.921.420
52,96%
Versorg.aufw. Beamte
Beihilfen,Unterstützungen dgl.
(für Versorgungsempfänger
Personal- und Versorgungsaufwendungen
* Hier werden Buchungen aufgrund des Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen. In der Regel werden die Haushaltsansätze ausgeschöpft.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden sich gegenüber den Vorjahren
negativ entwickeln, auch wenn die o.g. Zahlen dies so noch nicht belegen. Dies liegt insbesondere am Tarifabschluss für die Beschäftigten der Kommunen. Auch die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster bzgl. der Beamtenbesoldung bleiben abzuwarten.
Bereits zum 01.03.2014 ist eine tarifvertragliche Entgelterhöhung von +3,0% oder mindestens 90 Euro je Monat für die tariflich Beschäftigten erfolgt. Es ist eine weitere Entgelterhöhung zum 01.03.2015 (+2,4%) vorgesehen. Darüber hinaus wurde der Jahresurlaub
ab 2014 im neuen Tarifvertrag einheitlich auf 30 Tage ohne Berücksichtigung des Alters
festgelegt.
Im Haushaltsjahr 2014 geht die Verwaltung von Mehrbelastungen in Höhe von rd. 120 T€
aus. Die Mehrbelastung steigt im Haushaltsjahr 2015 auf rd. 200 T€.
Aufgrund der Vereinbarungen in den Tarifabschlüssen 2012 und 2014 könnten am Ende
des Haushaltsjahres 2014 aufgrund der zusätzlichen Urlaubstage höhere Rückstellungen
zu bilden sein. Hier wird verwaltungsseitig durch entsprechende Maßnahmen (Brückentage) versucht gegenzusteuern. Die zusätzliche Belastung beträgt zum jetzigen Zeitpunkt
ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) in Höhe von 0,6 Personalstelle.
Mittlerweile wurde das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 durch den Verfassungsgerichtshof NRW als unvereinbar mit der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Grundgesetz
in Bezug auf die Besoldungsanpassungen ab den Besoldungsgruppen A11ff. erklärt.
Die Stadt Bedburg hat für die nicht erfolgte Besoldungsanpassung des Jahres 2013 bereits entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2013 gebildet.
Eine neue gesetzliche Regelung wird die Landesregierung zeitnah vorlegen. Die möglichen „Nachforderungen“ der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A11
können das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich belasten.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden die Ansätze für die Personalaufwendungen für das
Haushaltsjahr 2013 auf Basis der Daten aus dem Personalabrechnungsprogramm LOGA
errechnet. Für das Haushaltsjahr 2014 wurden die Ansätze für die Personalaufwendungen gemäß den Vorgaben des Erlasses über die Orientierungsdaten für Kommunen um
1% erhöht.
15
8. Jugendamt
Zum 01. Januar 2011 hat die Stadt Bedburg als „mittlere kreisangehörige Stadt“ die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt) vom Rhein-Erft-Kreis übernommen.
Die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe verteilen sich auf folgende Produkte:
05.341.230
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
06.361.240
Tagespflege
06.363.250
Soziale Dienste (ASD)
06.365.223
Kindertageseinrichtungen freier Träger
06.366.224
Jugendzentren
06.366.225
Sonstige Jugendarbeit
05.341.230 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
-105.970
105,65%
-91.990
91,71%
-125.932
83,95%
03 + Sonstige Transfererträge
-163.994
251,14%
-113.953
174,51%
-147.585
388,38%
-1.463
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-2.160
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
0,00%
-1.978
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-273.404
165,10%
-208.103
125,67%
-273.517
145,29%
11 - Personalaufwendungen
20.465
44,98%
19.107
42,46%
36.676
66,08%
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
12.628
44,94%
12.496
44,47%
14.172
64,42%
136.195
63,35%
122.275
56,87%
107.631
43,05%
2.470
34,31%
0
0,00%
29
0,70%
171.758
58,07%
153.879
52,11%
158.508
47,79%
-101.647
-78,07%
-54.224
-41,81%
-115.008
-80,17%
-101.647
-78,07%
-54.224
-41,81%
-115.008
-80,17%
-101.647
-78,07%
-54.224
-41,81%
-115.008
-80,17%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
-101.647
-69,31%
-54.224
-37,13%
-115.008
-67,28%
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
10 = Ordentliche Erträge
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Die Fallzahlen im Produkt „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ schwanken
monatlich sehr. Im I. Halbjahr 2014 wurden folgende Fallzahlen registriert:
Januar
128 Fälle (2013: 104 Fälle)
Februar 138 Fälle (2013: 99 Fälle)
März
135 Fälle (2013: 99 Fälle)
April
136 Fälle (2013: 112 Fälle)
Mai
141 Fälle (2013: 115 Fälle)
Juni
137 Fälle (2013: 116 Fälle)
Im Juli werden 134 Fälle (2013: 131 Fälle) abgerechnet.
Die Fachabteilung rechnet für die zukünftigen Haushaltsjahre grundsätzlich mit keinen
nennenswerten Fallsteigerungen.
16
06.361.240Tagespflege
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
-37.350
86,46%
-32.945
76,26%
0
0,00%
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
941
-1,11%
-187
0,29%
-90
0,56%
07 + Sonstige ordentliche Erträge
-13.939
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
10 = Ordentliche Erträge
-50.347
39,27%
-33.132
30,91%
-90
0,22%
10.290
49,47%
9.601
46,61%
5.832
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
141.328
47,11%
47.684
21,67%
73.900
41,06%
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
100
3,57%
151
5,41%
0
0,00%
151.718
46,88%
57.437
23,60%
79.732
44,12%
101.371
51,88%
24.304
17,84%
79.642
57,42%
101.371
51,88%
24.304
17,84%
79.642
57,42%
101.371
51,88%
24.304
17,84%
79.642
57,42%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
101.371
47,63%
24.304
16,00%
79.642
55,49%
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11 - Personalaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
-2.501.355
112,66%
-2.316.133
106,52%
14.142
-0,79%
-19.587
3,11%
-32.238
5,19%
-13.758
2,24%
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-7.209
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-2.520.942
88,45%
-2.355.580
84,27%
385
-0,02%
7.960
57,27%
7.768
56,29%
35.158
72,64%
0
0,00%
0
0,00%
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
5.349.668
110,99%
29.715
0,63%
3.571
0,09%
0
0,00%
0
0,00%
96
0,26%
5.357.628
107,90%
37.482
0,77%
38.825
0,93%
2.836.686
134,12%
-2.318.098
-112,99%
39.209
2,24%
2.836.686
134,12%
-2.318.098
-112,99%
39.209
2,24%
2.836.686
134,12%
-2.318.098
-112,99%
39.209
2,24%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
2.836.686
127,71%
-2.318.098
-107,56%
39.209
2,09%
17
In den Produkten „Tagespflege“ und „Kindertageseinrichtungen freier Träger“ werden die
entsprechenden „Jahresanweisungen“ nach dem Kindergartenjahr gebucht. D.h. im
Haushaltsjahr 2014 wird das Kindergartenjahr 2014/2015 verbucht werden (Beginn:
01.08.2014).
Die Buchungen der Erträge aus den Zuwendungen des Landes sowie der entsprechenden Transferaufwendungen ist mittlerweile erfolgt. Die Erträge aus den Elternbeiträgen
wurden im Juli 2014 gebucht und sind in den o.a. Zahlen noch nicht enthalten.
06.363.250 Soziale Dienste (ASD)
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
-59.328
269,67%
-24.416
110,98%
-6.554
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-3.697
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-227.996
64,48%
-244.312
71,86%
-171.471
77,24%
-5.732
81,88%
-2.001
28,59%
-5.549
5549,10%
-296.752
77,56%
-270.729
73,37%
-183.574
82,65%
11 - Personalaufwendungen
359.856
51,93%
301.734
43,98%
258.145
47,06%
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
127.996
113,99%
91.228
84,24%
34.772
32,87%
1.210.373
39,53%
1.514.376
51,33%
1.268.492
69,50%
171.962
451,11%
31.793
81,43%
17.301
2,83%
17 = Ordentliche Aufwendungen
1.870.187
47,89%
1.939.131
51,25%
1.578.710
51,06%
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
1.573.435
44,66%
1.668.402
48,86%
1.395.136
48,62%
19 + Finanzerträge
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und
20)
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
1.573.435
44,66%
1.668.402
48,86%
1.395.136
48,62%
1.573.435
44,66%
1.668.402
48,86%
1.395.136
48,62%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
1.573.435
41,32%
1.668.402
45,25%
1.395.136
45,15%
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 + Sonstige ordentliche Erträge
10 = Ordentliche Erträge
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Im Produkt „Soziale Dienste (ASD)“ gibt es zwei wesentliche Kostenblöcke.
Die Personalaufwendungen für die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie
des Familienberatungs- und Präventionszentrums stellen den wesentlichen Kostenblock
dar. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Fluktuations- und Veränderungsquoten bzgl. der Personalbesetzung in diesem Bereich sehr hoch sind. Daher sind die
entsprechenden Quartale schwer zu vergleichen, ein anhaltender Aufwärtstrend ist aber
durchaus erkennbar.
Der zweite große Kostenblock sind die Transferaufwendungen. Im ersten Halbjahr 2014
ist die entsprechende Ausschöpfung des Haushaltsansatzes gegenüber den Vorjahren
wesentlich positiver. Aufgrund der Einführung des DMS kann es hier aber nur zu einer
zeitlichen Verschiebung der Buchungen gekommen sein, so dass unter dem Aspekt der
weiter steigenden Fallzahlen (siehe weiter unten) keine geringeren Transferaufwendungen für das Gesamtjahr 2014 zu erwarten sind.
18
Die Fallzahlen im Produkt „Soziale Dienste (ASD)“ schwanken monatlich sehr. Im I. Halbjahr 2014 wurden folgende Fallzahlen registriert:
Januar
132 Fälle (2013: 130 Fälle)
Februar 130 Fälle (2013: 128 Fälle)
März
131 Fälle (2013: 130 Fälle)
April
141 Fälle (2013: 131 Fälle)
Mai
144 Fälle (2013: 136 Fälle)
Juni
140 Fälle (2013: 134 Fälle)
Die Fachabteilung rechnet für die zukünftigen Haushaltsjahre mit weiteren Fallsteigerungen.
06.366.224 Jugendzentren
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
0
0,00%
-19.576
101,77%
-19.576
103,03%
10 = Ordentliche Erträge
0
0,00%
-19.576
101,77%
-19.576
103,03%
11 - Personalaufwendungen
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
15 - Transferaufwendungen
311.184
127,01%
337.772
98,62%
337.676
116,44%
17 = Ordentliche Aufwendungen
311.184
127,01%
337.772
98,62%
337.676
116,44%
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
311.184
137,69%
318.196
98,43%
318.100
117,38%
311.184
137,69%
318.196
98,43%
318.100
117,38%
311.184
137,69%
318.196
98,43%
318.100
117,38%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
311.184
134,46%
318.196
96,00%
318.100
113,85%
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Die entsprechenden Abschläge für die Jugendzentren wurden im II. Quartal 2014 angewiesen.
19
06.366.225 Sonstige Jugendarbeit
30.06.2014
Ist bis
Stichtag
30.06.2013
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
30.06.2012
Ist / Plan in
%
Ist bis
Stichtag
Ist / Plan in
%
02 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
0
0,00%
0
0,00%
-595
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-127
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-4.970
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
-238
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
0
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
10 = Ordentliche Erträge
-4.970
82,83%
-238
5,95%
-722
nicht ermittelbar, da
kein Ansatz
11 - Personalaufwendungen
54.715
27,34%
104.111
48,56%
65.261
37,64%
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
0
0,00%
0
0,00%
206
51,55%
14 - Bilanzielle Abschreibungen
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
4.753
9,51%
4
0,01%
1.003
2,18%
380
29,20%
1.289
99,14%
714
83,95%
59.848
23,22%
105.403
41,33%
67.183
30,11%
54.878
21,80%
105.165
41,90%
66.461
29,78%
54.878
21,80%
105.165
41,90%
66.461
29,78%
54.878
21,80%
105.165
41,90%
66.461
29,78%
0
0,00%
0
0,00%
0
0,00%
54.878
16,20%
105.165
31,89%
66.461
20,87%
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
22 =Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und
25)
28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen
29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
Das Produkt „Sonstige Jugendarbeit“ ist größtenteils durch Aufwendungen für Personal
gekennzeichnet. Durch Veränderungen von „Stellenanteilen“ und „Zuordnungen“ zwischen den Produkten des Jugendamtes hat es in den letzten Jahren immer wieder kostentechnische Verschiebungen gegeben. Im I. Halbjahr 2014 sinken die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr, da im Herbst 2013 ein Personaltausch zwischen
Fachbereich II und Rats- und Kulturbüro stattfand.
9. Haushalts- und finanzwirtschaftliche Schwerpunkte
Der Schwerpunkt der Haushalts- und Finanzwirtschaft des I. Halbjahrs 2014 lag in der
Abwicklung der ersten Beteiligungsrate für den Windpark Königshovener Höhe (Einzahlung in die Kapitalrücklage der GmbH & Co. KG) und der daraus resultierenden Aufnahme von Kommunalkrediten.
Weiterhin wurden folgende investive Schwerpunkte gesetzt:
Bahnhof Bedburg (rd. 916 T€)
Ausbau U3-Betreuung St. Antonius (Auszahlung 117 T€)
Zuschuss Ausbau U3-Betreuung St. Antonius (Einzahlung 117 T€)
Anschaffung Fahrzeuge Bauhof (rd. 114 T€)
Anschaffung von Schaltschränken (rd. 9 T€)
Verkauf Butterstraße 48 (rd. 95 T€)
20
10. Ausblick
Die Haushaltslage der Stadt Bedburg hat sich seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/2014 insbesondere im Hinblick auf die kommenden Jahre nicht gebessert.
Auch wenn die relativ hohe Gewerbesteuernachzahlung einschließlich der daraus resultierenden Zinszahlung zu einem Überschuss im Haushaltsjahr 2013 führte, kann nicht
von einer Entspannung der Haushaltslage gesprochen werden.
Die Nachzahlung der Gewerbesteuer führt im Haushaltsjahr 2015 zu einem größeren
„Ausfall“ bei den Schlüsselzuweisungen. Es ist daher davon auszugehen, dass das planerische Defizit aus der aktuellen Finanzplanung (5,2 Mio. €) größer wird.
Weitere Haushaltsverschlechterungen sind zu erwarten; z.B.:
Steigende Personalaufwendungen (Tarifabschluss der Beschäftigten, Gerichtsentscheidung zu Beamtenbesoldungen)
Sinkende Erträge (Schlüsselzuweisungen) durch die Verschiebung des gebundenen Ganztagsbetriebs an weiterführenden Schulen sowie geänderte Gewichtung
zwischen Halb- und Ganztagsschülern im GFG
Voraussichtlich steigende Kreisumlage aufgrund der Finanzplanung des RheinErft-Kreises (voraussichtlich rd. 700 bis 900 T€ Mehraufwand p.a. gegenüber der
Planung im Doppelhaushalt 2013/2014)
Die aufgrund der „Soforthilfe des Bundes“ zu erwartenden Haushaltsentlastungen (bei
der Kreisumlage über die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
SGB II sowie die Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer) können die vorgenannten
Belastungen nur in geringem Umfang kompensieren.
Im Rahmen der Stadtentwicklung stehen voraussichtlich Investitionsmaßnahmen an, die
sich auch in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes finanzwirtschaftlich
auswirken werden:
Umsetzung der Zentralisierung der Verwaltung
Umsetzung Rahmenpläne Bedburg und Kaster (u.a. Umgestaltung Umfeld
Schloss, Bedburger Mitte, Umgestaltung Lindenstraße und St.-Rochus-Str.)
Neubau Bahnunterführung (Fuß- und Radwegeverkehr) und Schließung Bahnübergang Lindenstraße (Fahrzeugverkehr)
Umsetzung der Inklusion an den Schulen in Bedburg
Einführung S-Bahn und Anpassung des hiesigen ÖPNV-Verkehrs auf die Fahrzeiten der S-Bahn
Schallschutzmaßnahmen an lärm- und verkehrsintensiven Standpunkten
Die von fast allen politischen Akteuren und Parteien in den letzten Jahren geforderte und
auch von der Verwaltung begrüßte Intensivierung der Bürgerbeteiligung – Stichwort
neue Beteiligungsformen – wird für die weitere Stadtentwicklung wie auch im Hinblick
auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg ein weiterer – nicht genau zu kalkulierender – Faktor sein. In welcher Form und in welchem Umfang eine Bürgerbeteiligung in
den o.a. Fragen stattfinden kann und wird, werden die kommenden Monate zeigen.
21