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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP9-39/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03

Inhalt der Datei

Finanzbericht der Stadt Bedburg zum II. Quartal 2014 1. Einleitung Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum II. Quartal 2014 dient der Dokumentation der Ausführung der Ermächtigungen des Doppelhaushalts 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2014 im I. Halbjahr 2014. Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum II. Quartal 2014 gliedert sich in folgende Bereiche:  Darstellung der Gesamtergebnisrechnung  Darstellung der Gesamtfinanzrechnung  Entwicklung der Liquidität  Darstellung der Produktbereiche  Entwicklung der Allgemeinen Finanzwirtschaft  Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen  Finanzwirtschaftliche Entwicklung im Bereich Jugendamt  Haushalts- und finanzwirtschaftliche Schwerpunkte Der Doppelhaushalt 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013 bis 2022 wurden mit Schreiben vom 30. August 2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte in der 45. Ausgabe des Amtsblatts des Rhein-Erft-Kreises vom 10.September 2013. Der Finanzbericht der Stadt Bedburg zum I. Quartal 2014 wurde dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 vorgelegt. 1 2. Gesamtergebnisrechnung 2014 Plan 01 Ist Reserviert Differenz Ist / Plan % Steuern und ähnliche Abgaben -23.418.000 -12.819.484 0 -10.598.516 54,74% 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -11.455.350 -9.257.228 0 -2.198.122 94,78% -65.300 -163.994 0 98.694 251,14% 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -7.507.338 -7.126.356 0 -380.982 100,63% 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.213.397 -1.076.135 0 -137.262 88,69% 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.467.250 -374.218 0 -1.093.032 25,50% 03 + Sonstige Transfererträge 07 + Sonstige ordentliche Erträge -1.572.068 -1.284.632 0 -287.436 81,72% 10 = Ordentliche Erträge -46.698.702 -32.102.046 0 -14.596.656 72,00% 11 - Personalaufwendungen 9.687.800 4.365.140 0 5.322.660 45,06% 12 - Versorgungsaufwendungen 711.000 777.720 0 -66.720 109,38% 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.178.472 2.845.697 174.765 4.158.009 42,08% 14 - Bilanzielle Abschreibungen 5.761.531 36.250 8.328 5.716.953 3,36% 23.627.550 16.842.358 0 6.785.192 71,28% 5.424.300 2.509.646 27.228 2.887.426 47,20% 52.390.652 27.376.810 210.321 24.803.521 57,58% 5.691.950 -4.725.235 210.321 10.206.864 -135,88% 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge -358.500 -47.302 0 -311.198 13,19% 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 3.941.690 1.967.929 0 1.973.761 49,93% 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 3.583.190 1.920.626 0 1.662.564 53,60% 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 9.275.140 -2.804.609 210.321 11.869.428 -37,57% 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 9.275.140 -2.804.609 210.321 11.869.428 -37,57% 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen -10.542.359 -103.803 0 -10.438.556 0,98% 10.542.359 88.199 0 10.454.160 0,84% 9.275.140 -2.820.213 210.321 11.885.032 -37,79% 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Der Gesamtergebnisplan sieht inklusive übertragener Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2014 ein Defizit in Höhe von rd. 9,28 Mio. Euro vor. Im ersten Halbjahr 2014 kann ein positives Ergebnis in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro festgestellt werden. Gegenüber den Aussagen und Zahlen zum ersten Quartalsbericht 2014 ist der entsprechende Überschuss wesentlich geringer. Aufgrund von Abgrenzungsbuchungen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2013 (Nachveranlagung von Gewerbesteuer aus dem Jahr 2006 und der entsprechenden Nachforderungszinsen in Höhe von insgesamt rd. 6,7 Mio. Euro veranlasst nach Erörterung mit den Wirtschaftsprüfern und dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW im Juni 2014) hat sich die im ersten Quartalsbericht 2014 dargestellte positive Entwicklung in der Ergebnisrechnung 2014 etwas abgeschwächt. Die entsprechenden Erträge sind der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2013 zugeordnet worden. Viele Planansätze können im ersten Halbjahr 2014 noch gar nicht oder in voller Höhe realisiert werden (u.a. Anteil Einkommensteuer, Anteil Umsatzsteuer, Familienlastenausgleich, Durchführung konsumtiver Baumaßnahmen, weitere Entwicklung der Energiekosten und -verbräuche, weitere Entwicklung der Fallzahlen im Sozialamts- und Jugendamtsbereich etc.), so dass eine Aussage zum möglichen Jahresabschlussergebnis 2014 grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt eine mehr als vage Prognose darstellen würde. 2 Hinsichtlich der im Mai 2014 erfolgten Steuerschätzung kann in Bezug auf den Gemeindeanteil Einkommensteuer und den Gemeindeanteil Umsatzsteuer für die Stadt Bedburg festgestellt werden, dass die Ansätze im Haushaltsjahr 2014 rd. 34 T€ unter dem Planansatz liegen werden. Die Ansätze der Haushaltsjahre 2015 (27 T€) und 2016 (80 T€) werden vermutlich ebenfalls nicht erreicht werden können. Für die Haushaltsjahre 2017 (240 T€) und 2018 (577 T€) sind entgegen der Haushaltsplanung 2013/2014 Mehrerträge zu erwarten. Gleichwohl sind für die Steuerarten „Einkommen- und Umsatzsteuer“ in den ersten beiden Quartalen 2014 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 um rd. 4,00% höhere Erträge angefallen (+214 T€). Die vom Ministerium für Inneres und Kommunales am 01. Juli 2014 veröffentlichten Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2015 – u.a. basierend auf den Daten der „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 – geben einen weiteren Ausblick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Die Entwicklung der landesweiten Gewerbesteuer ist eher negativer im Vergleich zu den Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2014. Zur Fortschreibung des Gewerbesteueransatzes sind die Orientierungsdaten sicher eine Hilfe. Allerdings zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer in Bedburg zumindest bezogen auf das erste Halbjahr 2014 noch keine positive Entwicklung. Die Entwicklung der landesweiten Schlüsselzuweisungen ist eher positiv gegenüber den Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2014. Auch wenn erste Parameter des GFG 2015 veröffentlicht wurden, gibt es noch viele Unbekannte. Die kommunale Simulationsrechnung des Städte- und Gemeindesbundes NRW zum GFG 2015 rechnet für die Stadt Bedburg mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro (um rd. 3,0 Mio. Euro geringer als im Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen). Hier ist – trotz der bereits präzisen Simulationsrechnung – die erste Modellrechnung zum Finanzausgleich für 2015 abzuwarten. Eine erste Modellrechnung der Landesregierung wird laut Städte- und Gemeindebund NRW derzeit nicht vor Ende August 2014 erwartet. 3 Nachstehende Tabelle zeigt den Vergleich des I. Halbjahrs 2014 mit den jeweiligen Halbjahren der beiden Vorjahre: bis 30.06.2014 Ist 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge bis 30.06.2013 Ist / Plan % Ist bis 30.06.2012 Ist / Plan % Ist Ist / Plan % -12.819.484 54,74% -12.530.966 57,96% -12.223.863 58,72% -9.257.228 94,78% -8.495.187 93,60% -1.052.033 17,39% -163.994 251,14% -113.953 174,51% -148.648 391,18% 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -7.126.356 100,63% -6.912.496 94,42% -6.697.474 93,27% 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.076.135 88,69% -1.059.941 102,99% -1.000.716 97,65% 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -374.218 25,50% -367.906 25,68% -389.432 31,27% -1.284.632 81,72% -977.822 17,17% -1.671.165 96,42% 10 = Ordentliche Erträge -32.102.046 72,00% -30.458.270 65,87% -23.183.331 60,87% 11 - Personalaufwendungen 4.365.140 45,06% 4.352.587 45,08% 4.380.249 50,85% 777.720 109,38% 681.253 96,09% 541.171 79,70% 2.845.697 42,08% 2.741.619 37,14% 2.704.016 39,60% 36.250 3,36% 10.994 1,95% 102.119 16,18% 16.842.358 71,28% 16.907.814 72,10% 15.933.535 72,00% 2.509.646 47,20% 1.931.007 36,36% 2.574.103 42,07% 17 = Ordentliche Aufwendungen 27.376.810 57,58% 26.625.275 56,46% 26.235.193 58,21% 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) -4.725.235 -135,88% -3.832.996 -346,25% 3.051.861 43,82% -47.302 13,19% -30.898 19,49% -96.371 60,80% 1.967.929 49,93% 1.988.186 68,45% 2.026.525 77,79% 1.920.626 53,60% 1.957.288 71,27% 1.930.154 78,89% -2.804.609 -37,57% -1.875.708 -46,65% 4.982.015 52,86% 07 + Sonstige ordentliche Erträge 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 23 + Außerordentliche Erträge 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 0 0 -2.804.609 -37,57% -1.875.708 -46,65% 4.982.015 52,86% -103.803 0,98% 0 0,00% 0 0,00% 88.199 0,84% 0 0,00% 0 0,00% -2.820.213 -37,79% -1.875.708 -46,65% 4.982.015 52,86% Beim Punkt 02 „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ zeigt sich die grundsätzliche Problematik der Realisierbarkeit von Haushaltsansätzen. Im Jahre 2012 war aufgrund der späten Verabschiedung des Landeshaushalts noch keine ertragswirksame Realisierung der Schlüsselzuweisungen im ersten Halbjahr möglich. In den Jahren 2013 und 2014 konnten die Schlüsselzuweisungen bereits im ersten Halbjahr ertragswirksam realisiert werden. Die Zuwendungen aus dem Kibiz für das Kindergartenjahr 2014/2015 – diesen Zuwendungen stehen aber auch gleichzeitig weitere Transferaufwendungen gegenüber – sind mittlerweile komplett gebucht. Kostenerstattungen (Elternbeiträge) wurden für das Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum 30.06.2014 noch nicht gebucht, da die entsprechenden Grunddaten von der Fachabteilung für die Erstellung der Bescheide erst in der ersten Juli-Woche vorlagen. 4 3. Gesamtfinanzrechnung Plan 2014 01 Steuern und ähnliche Abgaben Ist bis 30.06.2014 Differenz Ist / Plan % 23.418.000 12.530.477 10.887.524 53,51% 9.006.100 5.644.253 3.361.847 62,67% 65.300 32.284 33.016 49,44% 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.073.420 4.130.400 2.943.020 58,39% 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.213.397 376.463 836.934 31,03% 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 1.467.250 845.725 621.525 57,64% 07 + Sonstige Einzahlungen 1.416.900 2.458.186 -1.041.286 173,49% 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 358.500 47.337 311.163 13,20% 09 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 44.018.867 26.065.124 17.953.743 59,21% 10 - Personalauszahlungen -9.084.900 -4.136.890 -4.948.010 45,54% -935.000 -462.154 -472.846 49,43% 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -7.504.612 -3.467.940 -4.036.672 46,21% 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -3.941.690 -1.280.454 -2.661.236 32,48% -23.627.550 -12.696.007 -10.931.543 53,73% 11 - Versorgungsauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen -4.196.308 -2.075.858 -2.120.450 49,47% -49.290.060 -24.119.304 -25.170.756 48,93% -5.271.193 1.945.820 -7.217.012 -36,91% 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 3.055.000 807.992 2.247.008 26,45% 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.857.910 239.681 1.618.229 12,90% 236.000 54.687 181.313 23,17% 5.148.910 1.102.360 4.046.550 21,41% -349.474 -2.804 -346.670 0,80% 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -9.263.266 -313.588 -8.949.678 3,39% 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -2.191.730 -285.104 -1.906.626 13,01% -51.691.850 -8.599.500 -43.092.350 16,64% -2.045.716 -811.096 -1.234.620 39,65% -100.000 0 -100.000 0,00% 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -65.642.035 -10.012.091 -55.629.944 15,25% 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -60.493.125 -8.909.731 -51.583.394 14,73% 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -65.764.318 -6.963.911 -58.800.407 10,59% 4.644.175 13.567.817 -8.923.642 292,15% -2.055.971 -6.969.821 4.913.850 339,00% 2.588.204 6.597.997 -4.009.793 254,93% -63.176.114 -365.915 -62.810.199 0,58% 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 36 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 35) Nachrichtlich: Die noch verfügbare Kreditermächtigung für die energiewirtschaftliche Betätigung aus dem Haushaltsjahr 2013 (53,0 Mio. Euro) ist in der Spalte „Plan 2014“ nicht enthalten, woraus die hohe planerische Negativsumme der Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln resultiert. 5 Der Finanzmittelbestand hat sich im ersten Halbjahr 2014 um rd. 0,3 Mio. Euro verringert. Bei den „sonstigen Einzahlungen“ konnte auf Grund der Zahlung der Nachforderungszinsen einer Gewerbesteuerveranlagung für das Jahr 2006 (rd. 1,7 Mio. Euro) eine erhebliche Mehreinzahlung verzeichnet werden. Größere Investitionsvorhaben wurden bisher nicht abgewickelt. Einzig bei den Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (buchungstechnische Bezeichnung der unternehmerischen Beteiligung) wurden rd. 8,6 Mio. Euro für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ausgezahlt. Im Gegenzug wurde ein entsprechender Kommunalkredit zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe durch eine Bank bewilligt (17,0 Mio. Euro). Unter „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen“ ist der erste Mittelabruf (11,0 Mio. Euro) dargestellt. 6 Zeitreihenvergleich mit den Halbjahren der Vorjahre: bis 30.06.2014 Ist 01 Steuern und ähnliche Abgaben bis 30.06.2013 Ist / Plan % Ist bis 30.06.2012 Ist / Plan % Ist Ist / Plan % 12.530.477 53,51% 7.524.075 34,80% 7.788.797 37,41% 5.644.253 62,67% 5.070.756 58,32% 1.872.143 38,24% 32.284 49,44% 29.836 45,69% 36.160 95,16% 4.130.400 58,39% 3.632.475 49,63% 3.349.044 46,67% 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 376.463 31,03% 463.661 45,05% 438.499 42,79% 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 845.725 57,64% 851.118 59,40% 594.434 47,73% 2.458.186 173,49% 767.708 53,06% 677.543 50,39% 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 47.337 13,20% 30.898 19,49% 96.371 60,80% 09 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.065.124 59,21% 18.370.528 43,98% 14.852.991 40,47% 10 - Personalauszahlungen -4.136.890 45,54% -4.157.669 45,79% -3.964.064 48,74% 11 - Versorgungsauszahlungen -462.154 49,43% -449.892 48,64% -467.752 52,85% 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -3.467.940 46,21% -3.557.713 43,20% -3.094.590 41,16% 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -1.280.454 32,48% -1.264.950 43,55% -1.203.854 46,21% -12.696.007 53,73% -11.494.736 49,02% -10.736.919 48,52% -2.075.858 49,47% -1.869.419 42,58% -1.665.008 39,20% -24.119.304 48,93% -22.794.378 46,53% -21.132.187 46,43% 1.945.820 -36,91% -4.423.851 61,29% -6.279.196 71,21% 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 807.992 26,45% 1.650.639 41,69% 1.418.866 23,88% 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 239.681 12,90% 320.754 7,26% 478.309 13,39% 54.687 23,17% 106.761 194,11% 218.857 98,74% 1.102.360 21,41% 2.078.155 22,04% 2.116.032 21,73% -2.804 0,80% -2.966 0,43% -384.227 16,38% -313.588 3,39% -2.292.492 58,60% -1.830.920 29,81% -285.104 13,01% -355.421 20,85% -334.317 23,10% -8.599.500 16,64% 0 0,00% -811.096 39,65% -71.860 1,28% -25.000 0,50% 0 0,00% 0 0,00% -10.012.091 15,25% -2.722.738 4,19% -2.574.464 17,20% -8.909.731 14,73% -644.583 1,16% -458.432 8,77% -6.963.911 10,59% -5.068.434 8,08% -6.737.628 47,97% 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 13.567.817 292,15% 8.710.250 16,40% 3.210.995 165,79% 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen -6.969.821 339,00% -3.264.649 162,55% -869.527 45,04% 6.597.997 254,93% 5.445.600 10,66% 2.341.469 38209,34% -365.915 0,58% 377.166 -3,25% -4.396.159 31,31% 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 36 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 35) Aufgrund der Zahlung der Gewerbesteuerveranlagung und der daraus resultierenden Nachforderungszinsen aus dem Jahr 2006 (rd. 6,7 Mio. Euro) ist die „Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln“ wesentlich positiver als in den Vorjahren. Besonders der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ ist positiv – die Vorjahre waren immer negativ. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben und bei den sonstigen Einzahlungen konnten aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2006 und den daraus resultier- 7 ten Nachforderungszinsen wesentliche Mehreinzahlungen registriert werden. Die Personalauszahlungen sind bislang trotz Besoldungs- und Tariferhöhungen geringer als im Vorjahr (rd. 21 T€). Größtenteils ist dies auf unbesetzte Stellen und Langzeiterkrankungen von Bediensteten zurück zu führen. U.a. in folgenden Organisationseinheiten kam es hier zu Einsparungen bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Entlohnung der Tariflich Beschäftigten:  FB I – Eine Stelle im Personalwesen war rd. zwei Monate vor der Nachbesetzung vakant  FB II – Umsetzung einer Beamtin/eines Beamten in den FB I Personal (ergebnisneutral, da hier auch entsprechende Erstattungserträge für die Personalüberlassung an das JobCenter Frechen wegfallen), darüber hinaus Personaltausch zwischen FB I Stadtkasse und FBII Ordnung (Bürgerbüro) sowie RKB und FB II, zwei Langzeiterkrankungen im FB II  FB III – Aufgaben- und Personalverlagerung in das BfS (Gewerbe), Versetzung eines Beamten in den FB IV (Gebührenberatung) und Nachbesetzung der Stelle (u.a. Bauordnungsrecht, Denkmal) mit einem Aufstiegsbeamten (vorher FB I)  FB IV – Interne Nachbesetzung der Stelle des Leiter des Bauhofs, Unbesetzte Stellen im Bauhof (fünf Stellen), zwei Langzeiterkrankungen im Bauhof  RKB – Personaltausch mit FB II  BfS – Aufgaben- und Personalverlagerung vom FB III (Gewerbe)  BVV – eine Langzeiterkrankung im ersten Quartal Die Versorgungsauszahlungen, die Auszahlungen für Zinsen und die sonstigen Finanzauszahlungen liegen im I. Halbjahr 2014 auf dem Niveau der Vorjahre. Die Transferauszahlungen im I. Halbjahr 2014 waren wesentlich höher als in den Vorjahren. Insbesondere in den folgenden Fällen mussten höhere Auszahlungen veranlasst werden:  Höhere Zuschüsse im Bereich Kindertagesbetreuungseinrichtungen aufgrund der Steigerung der Plätze in den letzten drei Jahren (+ 500 T€ im Vergleich zum Jahr 2013 und + 750 T€ im Vergleich zum Jahr 2012; +128 Plätze U3, -90 Plätze Ü3, insgesamt +38 Plätze gegenüber dem Jahr 2012), denen entsprechende Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie Kostenerstattungen gegenüberstehen  Höhere Gewerbesteuerumlage und höhere Umlage Fonds Deutsche Einheit aufgrund der hohen Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2006 (+ 680 T€ gegenüber 2013, +536 T€ gegenüber 2012)  Höhere Sozialleistungen (u.a. Asyl, UVG und ASD) aufgrund steigender Fallzahlen (siehe dazu auch Punkt 8 Jugendamt) Die höheren sonstigen Auszahlungen (Geschäftsauszahlungen der Kontengruppe 54 / 74) beziehen sich auf viele Einzelpositionen. U.a. wurden im ersten Halbjahr 2014 für die „Inanspruchnahme Rechte und Dienste Dritter“ rd. 75 T€ mehr ausgezahlt als im ersten Halbjahr 2013 (rd. 172 T€ mehr Auszahlung als im ersten Halbjahr 2012). Den größten Betrag der Steigerung ist auf die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an energiewirtschaftlichen Unternehmen zurück zu führen. Darüber hinaus wurden im Bereich ASD für Beratungsleistungen rd. 74 T€ mehr als 2013 (rd. 91 T€ mehr als 2012) ausgezahlt. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind gegenüber den Vorjahren wesentlich geringer (in den Jahren 2012 und 2013 wurden u.a Zuschüsse für den Umbau des Bahnhofs in Bedburg vereinnahmt). Der in 2014 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 1,9 Mio. Euro kann voraussichtlich erst in 2015 realisiert werden. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind gegenüber den Vorjahren wesentlich höher. Dies liegt an der Abwicklung der ersten Rate für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen sind wesentlich geringer als in den Vorjahren, da bis auf die kostenrechnerische Abwicklung der Abschlussarbeiten am 8 Bedburger Bahnhof keine größeren Bauinvestitionen in der Umsetzung sind. Die im Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Investitionskosten für den Bau des zentralen Rathauses (5 Mio. Euro) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in 2014 nicht benötigt. Beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist genauso wie bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Abwicklung der ersten Rate für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ein wesentlicher Schwerpunkt im ersten Halbjahr 2014. 4. Entwicklung der Liquidität Die Entwicklung der Liquidität war im I. Halbjahr 2014 gekennzeichnet von der zusätzlichen Aufnahme von Liquiditätskrediten. U.a. für die Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe musste der entsprechende Betrag kurzfristig durch sogenannte „Kassenkredite“ zwischenfinanziert werden. Aufgrund der aktuellen Zinskonditionen war dies wirtschaftlich. Die Geldmittel „Wechselgeld“ sind die Bestände der Bar-Kassen außerhalb der Stadtkasse Bedburg in den einzelnen Organisationseinheiten. Aufgrund der Öffnung des Freibades Bedburg in den Sommermonaten hat sich der Bestand der Geldmittel „Wechselgeld“ um 1.250 Euro erhöht. Die Geldmittel Dritter machen rd. 2,1 Mio. Euro der Liquidität der Stadt Bedburg aus. Dazu gehören u.a. die Schulkonten (Barkasse und Girokonten), die Gelder der beiden Stiftungen und das PPP-Instandhaltungskonto für das Schulzentrum Bedburg. Beim PPPInstandhaltungskonto für das Schulzentrum Bedburg ist die Stadt Bedburg zwar Kontoinhaber, das Geld wird aber laut vertraglicher Bestimmungen von der Stadtkasse Bedburg nur verwaltet. 9 Die Entwicklung der eigenen Geldmittel der Stadt Bedburg verläuft im Regelfall sehr homogen. Aufgrund der negativen Jahresergebnisse der letzten Jahre, der dauernd negativen Salden aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit und des daraus entstehenden Bedarfs an „Kassenkrediten“ hat die Stadt Bedburg per Saldo keine eigenen Geldmittel. Der Bestand der eigenen Geldmittel beschränkt sich auf die Guthaben auf Bankkonten der Stadt Bedburg, die aber aus Liquiditätskrediten gespeist sind. Wie bereits im oberen Teil erwähnt, war das I. Halbjahr 2014 gekennzeichnet von der zusätzlichen Aufnahme von Liquiditätskrediten. Der Höchststand wurde am 20.03.2014 erreicht (rd. 22,65 Mio. Euro). Die Höhe der Liquiditätskredite konnte durch den Mittelabruf eines Darlehens für den Windpark Königshovener Höhe zum 31.03.2014 auf rd. 11,05 Mio. Euro reduziert werden. Zum 30.06.2014 erhöhte sich der Bestand der Liquiditätskredite auf rd. 13,6 Mio. Euro. Ausweislich des Doppelhaushalts 2013/2014 und des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 wird der Bedarf an Liquiditätskrediten weiter steigen. Bis zum Ende Planjahr 2020 wird ein planerischer Bestand an Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 36,2 Mio. Euro erwartet. Bis zum Jahr 2023 kann der Bestand an Liquiditätskrediten planerisch allerdings auf rd. 28,3 Mio. Euro wieder gesenkt werden. 10 5. Produktbereiche 11 12 6. Allgemeine Finanzwirtschaft bis 30.06.2014 bis 30.06.2013 bis 30.06.2012 Ist bis Stichtag Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % Grundsteuer A -238.382 101,01% -201.851 99,93% -197.729 98,86% Grundsteuer B -4.549.904 100,26% -4.011.991 102,87% -3.868.397 100,61% Gewerbesteuer -3.782.379 66,29% -4.167.066 80,14% -5.132.484 97,21% Gemeindeanteil Einkommensteuer -2.690.455 25,22% -2.551.360 25,28% -2.344.170 24,74% Gemeindeanteil Umsatzsteuer -153.274 24,25% -149.132 24,33% -148.522 25,09% -55.916 23,30% -80.453 33,52% -52.320 26,16% -271.820 97,08% -280.520 100,19% -215.684 95,86% Leistungen Familienausgleich -1.077.353 96,19% -1.088.593 99,87% -264.557 26,46% Schlüsselzuweisungen vom Land -5.500.490 99,09% -5.158.927 100,00% -76.405 4,24% Allgemeine Umlagen vom Land -143.927 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz Konzessionsabgaben -721.857 65,62% -501.651 45,60% -489.285 48,93% 3.133 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 14.345 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 3.211 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 1 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -135 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -107 nicht ermittelbar, da kein Ansatz Nachforderungszinsen Gewerbesteuer -18.458 36,92% -28.371 56,74% -14.310 28,62% Zinserträge Kreditinstitute -46.224 30,82% -28.724 19,15% -91.263 60,84% Erträge int. Leistungsbez. Grundsteuer (Stadt) -103.803 Vergnügungssteuer Hundesteuer Säumniszuschläge Beitreibungsgebühren In den Vorjahren wurden die entsprechenden Beträge bei Grundsteuer A und Grundsteuer B geplant/gebucht Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 257.449 94,65% 270.327 99,38% 270.707 99,52% Gewerbesteuerumlage 425.329 105,28% 48.372 12,63% 129.352 34,13% Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh. 413.177 105,43% 46.989 12,63% 125.656 32,14% 4.884.465 49,88% 10.581.252 108,31% 9.899.235 93,57% Inanspruchnahme Rechte/Dienste 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 0,00% Geschäftsaufwendungen 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 6.000 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 12 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 12 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 12 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 19.546 1,95% 32.276 3,23% 87.417 10,93% 435.857 40,32% 438.234 41,58% 436.613 51,37% 82.080 10,94% 74.954 20,26% 87.522 36,93% 2.109 10,54% 14.285 71,43% 4.209 21,04% Kreisumlage allgemein Sonst. Geschäftsaufwendungen Wertveränderung bei UV Zinsaufwendung Kreditinstitute Zinsen Liquiditätskredite Erstattungszinsen Gewerbesteuer 13 Entgegen der Einschätzung im ersten Quartalsbericht 2014 musste die Gewerbesteuernachzahlung (rd. 5,0 Mio. Euro) und die damit einhergehenden Nachforderungszinsen (rd. 1,7 Mio. Euro) wirtschaftlich dem Haushaltsjahr 2013 zugeordnet werden. Ursache für die fehlerhafte Einschätzung war eine Aussage aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales, die zwischenzeitlich revidiert wurde. Daher ist der Gesamtansatz in 2014 lediglich zu rd. 66% erreicht. Das Haushaltsjahr 2013 hingegen schließt mit einem voraussichtlichen Überschuss in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro ab, der zur Minimierung der Reduzierung der allgemeinen Rücklage (Haushaltsjahr 2014) im Jahr 2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Aufgrund bereits eingebuchter Jahresanweisungen bei den Grundsteuern A und B, der Hundesteuer und der Krankenhausumlage sind hier die Ansätze schon bzw. fast erreicht. Unter „Allgemeine Zuweisungen vom Land“ wurde der Betrag aus der Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetztes 2012 ergebniswirksam verbucht (rd. 144 T€). Die Abrechnung der Einheitslasten 2009-2011 erfolgte bereits ertragswirksam im Haushaltsjahr 2013 (rd. 176 T€). Der Rhein-Erft-Kreis wird laut Beschluss des Kreistages vom 20.03.2014 keine Bedarfsumlage gemäß § 10a ELAG für die Jahre 2009-2011 im Jahr 2014 erheben. 14 7. Personal- und Versorgungsaufwendungen bis 30.06.2014 Ist bis Stichtag Ist / Plan in % bis 30.06.2013 Ist bis Stichtag Ist / Plan in % bis 30.06.2012 Ist bis Stichtag Ist / Plan in % Dienstbezüge Beamte 1.284.761 55,55% 1.267.413 55,34% 1.389.189 66,31% Dienstbezüge tarifl. Beschäft. 2.313.002 44,94% 2.324.919 45,06% 2.204.497 47,17% Beitr. Versorg.-kasse t. Besch 182.526 43,32% 192.259 45,34% 183.103 52,90% Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch 451.650 44,64% 453.360 44,60% 436.769 51,99% Beihilfen (für aktive Beamte) 133.200 79,76% 114.636 69,48% 166.692 104,18% Zuf. Pensionsrückstell. Besch. 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% Zuf. Beih.rückstell. Besch. 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 644.520 111,51% 558.853 97,36% 385.171 69,65% 133.200 100,15% 122.400 90,67% 156.000 123,81% 5.142.860 49,46% 5.033.840 48,57% 4.921.420 52,96% Versorg.aufw. Beamte Beihilfen,Unterstützungen dgl. (für Versorgungsempfänger Personal- und Versorgungsaufwendungen * Hier werden Buchungen aufgrund des Gutachtens der Rheinischen Versorgungskassen im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen. In der Regel werden die Haushaltsansätze ausgeschöpft. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden sich gegenüber den Vorjahren negativ entwickeln, auch wenn die o.g. Zahlen dies so noch nicht belegen. Dies liegt insbesondere am Tarifabschluss für die Beschäftigten der Kommunen. Auch die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster bzgl. der Beamtenbesoldung bleiben abzuwarten. Bereits zum 01.03.2014 ist eine tarifvertragliche Entgelterhöhung von +3,0% oder mindestens 90 Euro je Monat für die tariflich Beschäftigten erfolgt. Es ist eine weitere Entgelterhöhung zum 01.03.2015 (+2,4%) vorgesehen. Darüber hinaus wurde der Jahresurlaub ab 2014 im neuen Tarifvertrag einheitlich auf 30 Tage ohne Berücksichtigung des Alters festgelegt. Im Haushaltsjahr 2014 geht die Verwaltung von Mehrbelastungen in Höhe von rd. 120 T€ aus. Die Mehrbelastung steigt im Haushaltsjahr 2015 auf rd. 200 T€. Aufgrund der Vereinbarungen in den Tarifabschlüssen 2012 und 2014 könnten am Ende des Haushaltsjahres 2014 aufgrund der zusätzlichen Urlaubstage höhere Rückstellungen zu bilden sein. Hier wird verwaltungsseitig durch entsprechende Maßnahmen (Brückentage) versucht gegenzusteuern. Die zusätzliche Belastung beträgt zum jetzigen Zeitpunkt ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) in Höhe von 0,6 Personalstelle. Mittlerweile wurde das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 durch den Verfassungsgerichtshof NRW als unvereinbar mit der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Grundgesetz in Bezug auf die Besoldungsanpassungen ab den Besoldungsgruppen A11ff. erklärt. Die Stadt Bedburg hat für die nicht erfolgte Besoldungsanpassung des Jahres 2013 bereits entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2013 gebildet. Eine neue gesetzliche Regelung wird die Landesregierung zeitnah vorlegen. Die möglichen „Nachforderungen“ der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A11 können das Haushaltsjahr 2014 zusätzlich belasten. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden die Ansätze für die Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2013 auf Basis der Daten aus dem Personalabrechnungsprogramm LOGA errechnet. Für das Haushaltsjahr 2014 wurden die Ansätze für die Personalaufwendungen gemäß den Vorgaben des Erlasses über die Orientierungsdaten für Kommunen um 1% erhöht. 15 8. Jugendamt Zum 01. Januar 2011 hat die Stadt Bedburg als „mittlere kreisangehörige Stadt“ die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt) vom Rhein-Erft-Kreis übernommen. Die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe verteilen sich auf folgende Produkte:  05.341.230 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)  06.361.240 Tagespflege  06.363.250 Soziale Dienste (ASD)  06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger  06.366.224 Jugendzentren  06.366.225 Sonstige Jugendarbeit 05.341.230 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 30.06.2014 Ist bis Stichtag 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -105.970 105,65% -91.990 91,71% -125.932 83,95% 03 + Sonstige Transfererträge -163.994 251,14% -113.953 174,51% -147.585 388,38% -1.463 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -2.160 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 0,00% -1.978 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -273.404 165,10% -208.103 125,67% -273.517 145,29% 11 - Personalaufwendungen 20.465 44,98% 19.107 42,46% 36.676 66,08% 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.628 44,94% 12.496 44,47% 14.172 64,42% 136.195 63,35% 122.275 56,87% 107.631 43,05% 2.470 34,31% 0 0,00% 29 0,70% 171.758 58,07% 153.879 52,11% 158.508 47,79% -101.647 -78,07% -54.224 -41,81% -115.008 -80,17% -101.647 -78,07% -54.224 -41,81% -115.008 -80,17% -101.647 -78,07% -54.224 -41,81% -115.008 -80,17% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% -101.647 -69,31% -54.224 -37,13% -115.008 -67,28% 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Die Fallzahlen im Produkt „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ schwanken monatlich sehr. Im I. Halbjahr 2014 wurden folgende Fallzahlen registriert:  Januar 128 Fälle (2013: 104 Fälle)  Februar 138 Fälle (2013: 99 Fälle)  März 135 Fälle (2013: 99 Fälle)  April 136 Fälle (2013: 112 Fälle)  Mai 141 Fälle (2013: 115 Fälle)  Juni 137 Fälle (2013: 116 Fälle) Im Juli werden 134 Fälle (2013: 131 Fälle) abgerechnet. Die Fachabteilung rechnet für die zukünftigen Haushaltsjahre grundsätzlich mit keinen nennenswerten Fallsteigerungen. 16 06.361.240Tagespflege 30.06.2014 Ist bis Stichtag 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % -37.350 86,46% -32.945 76,26% 0 0,00% 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 941 -1,11% -187 0,29% -90 0,56% 07 + Sonstige ordentliche Erträge -13.939 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 10 = Ordentliche Erträge -50.347 39,27% -33.132 30,91% -90 0,22% 10.290 49,47% 9.601 46,61% 5.832 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 141.328 47,11% 47.684 21,67% 73.900 41,06% 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 100 3,57% 151 5,41% 0 0,00% 151.718 46,88% 57.437 23,60% 79.732 44,12% 101.371 51,88% 24.304 17,84% 79.642 57,42% 101.371 51,88% 24.304 17,84% 79.642 57,42% 101.371 51,88% 24.304 17,84% 79.642 57,42% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 101.371 47,63% 24.304 16,00% 79.642 55,49% 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 11 - Personalaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger 30.06.2014 Ist bis Stichtag 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % -2.501.355 112,66% -2.316.133 106,52% 14.142 -0,79% -19.587 3,11% -32.238 5,19% -13.758 2,24% 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -7.209 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -2.520.942 88,45% -2.355.580 84,27% 385 -0,02% 7.960 57,27% 7.768 56,29% 35.158 72,64% 0 0,00% 0 0,00% 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 5.349.668 110,99% 29.715 0,63% 3.571 0,09% 0 0,00% 0 0,00% 96 0,26% 5.357.628 107,90% 37.482 0,77% 38.825 0,93% 2.836.686 134,12% -2.318.098 -112,99% 39.209 2,24% 2.836.686 134,12% -2.318.098 -112,99% 39.209 2,24% 2.836.686 134,12% -2.318.098 -112,99% 39.209 2,24% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 2.836.686 127,71% -2.318.098 -107,56% 39.209 2,09% 17 In den Produkten „Tagespflege“ und „Kindertageseinrichtungen freier Träger“ werden die entsprechenden „Jahresanweisungen“ nach dem Kindergartenjahr gebucht. D.h. im Haushaltsjahr 2014 wird das Kindergartenjahr 2014/2015 verbucht werden (Beginn: 01.08.2014). Die Buchungen der Erträge aus den Zuwendungen des Landes sowie der entsprechenden Transferaufwendungen ist mittlerweile erfolgt. Die Erträge aus den Elternbeiträgen wurden im Juli 2014 gebucht und sind in den o.a. Zahlen noch nicht enthalten. 06.363.250 Soziale Dienste (ASD) 30.06.2014 Ist bis Stichtag 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -59.328 269,67% -24.416 110,98% -6.554 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -3.697 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -227.996 64,48% -244.312 71,86% -171.471 77,24% -5.732 81,88% -2.001 28,59% -5.549 5549,10% -296.752 77,56% -270.729 73,37% -183.574 82,65% 11 - Personalaufwendungen 359.856 51,93% 301.734 43,98% 258.145 47,06% 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 127.996 113,99% 91.228 84,24% 34.772 32,87% 1.210.373 39,53% 1.514.376 51,33% 1.268.492 69,50% 171.962 451,11% 31.793 81,43% 17.301 2,83% 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.870.187 47,89% 1.939.131 51,25% 1.578.710 51,06% 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 1.573.435 44,66% 1.668.402 48,86% 1.395.136 48,62% 19 + Finanzerträge 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 1.573.435 44,66% 1.668.402 48,86% 1.395.136 48,62% 1.573.435 44,66% 1.668.402 48,86% 1.395.136 48,62% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 1.573.435 41,32% 1.668.402 45,25% 1.395.136 45,15% 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Im Produkt „Soziale Dienste (ASD)“ gibt es zwei wesentliche Kostenblöcke. Die Personalaufwendungen für die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie des Familienberatungs- und Präventionszentrums stellen den wesentlichen Kostenblock dar. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Fluktuations- und Veränderungsquoten bzgl. der Personalbesetzung in diesem Bereich sehr hoch sind. Daher sind die entsprechenden Quartale schwer zu vergleichen, ein anhaltender Aufwärtstrend ist aber durchaus erkennbar. Der zweite große Kostenblock sind die Transferaufwendungen. Im ersten Halbjahr 2014 ist die entsprechende Ausschöpfung des Haushaltsansatzes gegenüber den Vorjahren wesentlich positiver. Aufgrund der Einführung des DMS kann es hier aber nur zu einer zeitlichen Verschiebung der Buchungen gekommen sein, so dass unter dem Aspekt der weiter steigenden Fallzahlen (siehe weiter unten) keine geringeren Transferaufwendungen für das Gesamtjahr 2014 zu erwarten sind. 18 Die Fallzahlen im Produkt „Soziale Dienste (ASD)“ schwanken monatlich sehr. Im I. Halbjahr 2014 wurden folgende Fallzahlen registriert:  Januar 132 Fälle (2013: 130 Fälle)  Februar 130 Fälle (2013: 128 Fälle)  März 131 Fälle (2013: 130 Fälle)  April 141 Fälle (2013: 131 Fälle)  Mai 144 Fälle (2013: 136 Fälle)  Juni 140 Fälle (2013: 134 Fälle) Die Fachabteilung rechnet für die zukünftigen Haushaltsjahre mit weiteren Fallsteigerungen. 06.366.224 Jugendzentren 30.06.2014 Ist bis Stichtag 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0,00% -19.576 101,77% -19.576 103,03% 10 = Ordentliche Erträge 0 0,00% -19.576 101,77% -19.576 103,03% 11 - Personalaufwendungen 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 15 - Transferaufwendungen 311.184 127,01% 337.772 98,62% 337.676 116,44% 17 = Ordentliche Aufwendungen 311.184 127,01% 337.772 98,62% 337.676 116,44% 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 311.184 137,69% 318.196 98,43% 318.100 117,38% 311.184 137,69% 318.196 98,43% 318.100 117,38% 311.184 137,69% 318.196 98,43% 318.100 117,38% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 311.184 134,46% 318.196 96,00% 318.100 113,85% 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Die entsprechenden Abschläge für die Jugendzentren wurden im II. Quartal 2014 angewiesen. 19 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit 30.06.2014 Ist bis Stichtag 30.06.2013 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag 30.06.2012 Ist / Plan in % Ist bis Stichtag Ist / Plan in % 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0,00% 0 0,00% -595 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -127 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.970 nicht ermittelbar, da kein Ansatz -238 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 0 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 10 = Ordentliche Erträge -4.970 82,83% -238 5,95% -722 nicht ermittelbar, da kein Ansatz 11 - Personalaufwendungen 54.715 27,34% 104.111 48,56% 65.261 37,64% 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 0,00% 0 0,00% 206 51,55% 14 - Bilanzielle Abschreibungen 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 4.753 9,51% 4 0,01% 1.003 2,18% 380 29,20% 1.289 99,14% 714 83,95% 59.848 23,22% 105.403 41,33% 67.183 30,11% 54.878 21,80% 105.165 41,90% 66.461 29,78% 54.878 21,80% 105.165 41,90% 66.461 29,78% 54.878 21,80% 105.165 41,90% 66.461 29,78% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 54.878 16,20% 105.165 31,89% 66.461 20,87% 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 28 - Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) Das Produkt „Sonstige Jugendarbeit“ ist größtenteils durch Aufwendungen für Personal gekennzeichnet. Durch Veränderungen von „Stellenanteilen“ und „Zuordnungen“ zwischen den Produkten des Jugendamtes hat es in den letzten Jahren immer wieder kostentechnische Verschiebungen gegeben. Im I. Halbjahr 2014 sinken die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr, da im Herbst 2013 ein Personaltausch zwischen Fachbereich II und Rats- und Kulturbüro stattfand. 9. Haushalts- und finanzwirtschaftliche Schwerpunkte Der Schwerpunkt der Haushalts- und Finanzwirtschaft des I. Halbjahrs 2014 lag in der Abwicklung der ersten Beteiligungsrate für den Windpark Königshovener Höhe (Einzahlung in die Kapitalrücklage der GmbH & Co. KG) und der daraus resultierenden Aufnahme von Kommunalkrediten. Weiterhin wurden folgende investive Schwerpunkte gesetzt:  Bahnhof Bedburg (rd. 916 T€)  Ausbau U3-Betreuung St. Antonius (Auszahlung 117 T€)  Zuschuss Ausbau U3-Betreuung St. Antonius (Einzahlung 117 T€)  Anschaffung Fahrzeuge Bauhof (rd. 114 T€)  Anschaffung von Schaltschränken (rd. 9 T€)  Verkauf Butterstraße 48 (rd. 95 T€) 20 10. Ausblick Die Haushaltslage der Stadt Bedburg hat sich seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/2014 insbesondere im Hinblick auf die kommenden Jahre nicht gebessert. Auch wenn die relativ hohe Gewerbesteuernachzahlung einschließlich der daraus resultierenden Zinszahlung zu einem Überschuss im Haushaltsjahr 2013 führte, kann nicht von einer Entspannung der Haushaltslage gesprochen werden. Die Nachzahlung der Gewerbesteuer führt im Haushaltsjahr 2015 zu einem größeren „Ausfall“ bei den Schlüsselzuweisungen. Es ist daher davon auszugehen, dass das planerische Defizit aus der aktuellen Finanzplanung (5,2 Mio. €) größer wird. Weitere Haushaltsverschlechterungen sind zu erwarten; z.B.:  Steigende Personalaufwendungen (Tarifabschluss der Beschäftigten, Gerichtsentscheidung zu Beamtenbesoldungen)  Sinkende Erträge (Schlüsselzuweisungen) durch die Verschiebung des gebundenen Ganztagsbetriebs an weiterführenden Schulen sowie geänderte Gewichtung zwischen Halb- und Ganztagsschülern im GFG  Voraussichtlich steigende Kreisumlage aufgrund der Finanzplanung des RheinErft-Kreises (voraussichtlich rd. 700 bis 900 T€ Mehraufwand p.a. gegenüber der Planung im Doppelhaushalt 2013/2014) Die aufgrund der „Soforthilfe des Bundes“ zu erwartenden Haushaltsentlastungen (bei der Kreisumlage über die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie die Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer) können die vorgenannten Belastungen nur in geringem Umfang kompensieren. Im Rahmen der Stadtentwicklung stehen voraussichtlich Investitionsmaßnahmen an, die sich auch in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes finanzwirtschaftlich auswirken werden:  Umsetzung der Zentralisierung der Verwaltung  Umsetzung Rahmenpläne Bedburg und Kaster (u.a. Umgestaltung Umfeld Schloss, Bedburger Mitte, Umgestaltung Lindenstraße und St.-Rochus-Str.)  Neubau Bahnunterführung (Fuß- und Radwegeverkehr) und Schließung Bahnübergang Lindenstraße (Fahrzeugverkehr)  Umsetzung der Inklusion an den Schulen in Bedburg  Einführung S-Bahn und Anpassung des hiesigen ÖPNV-Verkehrs auf die Fahrzeiten der S-Bahn  Schallschutzmaßnahmen an lärm- und verkehrsintensiven Standpunkten Die von fast allen politischen Akteuren und Parteien in den letzten Jahren geforderte und auch von der Verwaltung begrüßte Intensivierung der Bürgerbeteiligung – Stichwort neue Beteiligungsformen – wird für die weitere Stadtentwicklung wie auch im Hinblick auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg ein weiterer – nicht genau zu kalkulierender – Faktor sein. In welcher Form und in welchem Umfang eine Bürgerbeteiligung in den o.a. Fragen stattfinden kann und wird, werden die kommenden Monate zeigen. 21