Daten
Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
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Drucksache: WP9-55/2014
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die
Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim
Verbandsversammlung
des
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in die Verbandsversammlung der Musikschule La
Musica Bergheim folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden:
1.
Vertreter/in
Stellvertreter/in
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
Frau/Herr
Bürgermeister /
oder vorgeschlagene/r Bedienstete/r
2.
3.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Musikschule La Musica Bergheim“.
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je
angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber
drei Vertreter.
Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der
letzten Fortschreibung der Einwohnerzahlen vom 30.06.2013 hat die Stadt Bedburg 22.884
Einwohner. Der Stadt Bedburg kann somit drei Vertreter in die Verbandsversammlung
entsenden.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, müssen der Bürgermeister oder
ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 GkG ein
Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertreter/innen nach § 113 Gemeindeordnung NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt
ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen
oder vorzuschlagen, richtet sich das weitere Verfahren nach § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. Absatz
3 desselben Paragraphen. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Sofern also z. B. drei Sitze durch die
Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf zwei Sitze
Anwendung.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so
wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so
sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen
die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Beschlussvorlage WP9-55/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes der „Musikschule La Musica“ entsandt:
Mitglieder
stellv. Mitglieder*
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Fachbereichsleiter Hermann Josef
Kramer
Bürgermeister Gunnar Koerdt
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Angelika Dreikhausen
Martin Vogelsang
gemäß Vorschlag der SPD:
3. Ralf Mattheis
Klaus Pawlowski
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 13.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin des Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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