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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-55/2014 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Zweckverbandes Musikschule La Musica Bergheim Verbandsversammlung des Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in die Verbandsversammlung der Musikschule La Musica Bergheim folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden: 1. Vertreter/in Stellvertreter/in (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW) (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW) Frau/Herr Bürgermeister / oder vorgeschlagene/r Bedienstete/r 2. 3. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Musikschule La Musica Bergheim“. Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber drei Vertreter. Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der letzten Fortschreibung der Einwohnerzahlen vom 30.06.2013 hat die Stadt Bedburg 22.884 Einwohner. Der Stadt Bedburg kann somit drei Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, müssen der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertreter/innen nach § 113 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, richtet sich das weitere Verfahren nach § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. Absatz 3 desselben Paragraphen. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Sofern also z. B. drei Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf zwei Sitze Anwendung. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Beschlussvorlage WP9-55/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der „Musikschule La Musica“ entsandt: Mitglieder stellv. Mitglieder* gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer Bürgermeister Gunnar Koerdt gemäß Vorschlag der CDU: 2. Angelika Dreikhausen Martin Vogelsang gemäß Vorschlag der SPD: 3. Ralf Mattheis Klaus Pawlowski * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 13.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin des Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-55/2014 Seite 3