Daten
Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9-62/2014
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die
Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS)
Verbandsversammlung
des
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen, in die
Verbandsversammlung der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) – Zweckverband der Städte
Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Stadt Elsdorf – zu entsenden:
1.
Vertreter/in
Stellvertreter/in
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
Bürgermeister /
oder vorgeschlagene/r Bedienstete/r
2.
3.
Frau/Herrn
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim/Erft“.
Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je
angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber
drei Vertreter.
Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der
letzten Fortschreibung der LDS-Einwohnerzahlen vom 30.06.2013 hat die Stadt Bedburg 22.884
Einwohner. Demnach entsendet die Stadt Bedburg drei Vertreter in die Verbandsversammlung.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitgliedes gewählt; sofern weitere Vertreter zu benennen sind,
müssen der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen. Die Vertreter üben ihr
Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neubestellten Vertreter
weiter aus.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter für den
Fall der Verhinderung zu bestellen.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 Gemeindeordnung (GO)
NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt
ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen
oder vorzuschlagen, richtet sich das weitere Verfahren nach § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im Übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Sofern also z. B. drei Sitze durch die
Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf zwei Sitze
Anwendung.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so
sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus,
wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene
Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurden folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim“ entsandt:
Vertreter/in
Stellvertreter/in*
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1.Fachbereichsleiter Hermann Josef
Kramer
Bürgermeister Koerdt
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Moll, Willy
Heuser, Nadine
gemäß Vorschlag der SPD:
3. Steinhäuser, Heike
Breuer, Helmut
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 13.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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