Daten
Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-59/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen
(KDVZ)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des
Rates der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Kommunale
Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur’ (KDVZ)
als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn ____________________________und als
deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ____________________________zu bestellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des
Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ).
Zweckverbandes
Kommunale
Gemäß § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale
Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur besteht die Verbandsversammlung aus je
einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitgliedes gewählt. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. Für jedes Mitglied
der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar
beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurden Herr Stadtverordneter Michael Zöphel (Grüne)
und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Harald Reuter (FDP) in die
Verbandsversammlung der KDVZ bestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11. August 2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-59/2014
Seite 2