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Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ)) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-59/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur’ (KDVZ) als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn ____________________________und als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ____________________________zu bestellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). Zweckverbandes Kommunale Gemäß § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. In der abgelaufenen Wahlperiode wurden Herr Stadtverordneter Michael Zöphel (Grüne) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Harald Reuter (FDP) in die Verbandsversammlung der KDVZ bestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11. August 2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-59/2014 Seite 2