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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-42/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Personelle Besetzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder (Fraktion) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Schul- und Bildungsausschusses Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. ……………….Fraktion Stellvertreter/in Ratsmitglieder Stellvertreter/in sachkundige Bürger/in 1 2 3 4 5 6 7 8 Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, - Herrn Pfarrer Christian Hermanns als seitens der Katholischen Kirche sowie - Herrn Pfarrer Gebhard Müller als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschusses. Weiterhin beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, die jeweiligen Schulleiter/-innen der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschusses. Beschlussvorlage WP9-42/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 beschlossen, einen Schul- und Bildungsausschusses zu bilden, der aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll. Sachkundige Bürger Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Schul- und Bildungsausschusses mindestens sechs Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss demnach maximal fünf sachkundige Bürger angehören. Listenvertretung Der Rat der Stadt Bedburg hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge des Vorschlages ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Da in diesem Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden. Hinsichtlich der Bildung und Besetzung eines Schulausschusses ist § 85 Schulgesetz NRW (SchulG) - siehe beigefügte Anlage - zu beachten. Gemäß § 85 Abs. 1 SchulG können die Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden. Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so ist gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 SchulG je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Aufgrund der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses ist ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3 SchulG allerdings auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. Seitens der Katholischen Kirche wurde Herr Pfarrer Christan Hermanns und seitens der Evangelischen Kirche Herr Pfarrer Gebhard Müller zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme für den Schul- und Bildungsausschusses benannt. Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG können zudem auch Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg – wie in der Vergangenheit auch – als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschusses werden sollen. Auch diese Berufung würde unter der Maßgabe gelten, dass ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3 SchulG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt ist. Beschlussvorlage WP9-42/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 12.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-42/2014 Seite 4