Daten
Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-48/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Personelle Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Wahlausschuss der Stadt Bedburg
wie folgt:
Beisitzer /Ratsmitglied
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Wahlausschuss
Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer
Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.
_____________Fraktion
Stellvertretende Beisitzer/in / Ratsmitglied
1
2
3
4
5
6
7
8
Beschlussvorlage WP9-48/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014
aufgrund der Vorgabe des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beschlossen, einen
Wahlausschuss zu bilden, der aus 10 Beisitzern besteht. Hinzu kommt gemäß § 2 Abs. 2
und 3 KWahlG der Bürgermeister, der als Wahlleiter den Vorsitz führt.
In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen,
ausschließlich Ratsmitglieder in den Wahlausschuss zu entsenden.
Listenvertretung:
Der Rat hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung sogenannte Vertreterpools
zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge des Vorschlags ihrer
jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Dem Wahlausschuss obliegt neben der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke unter
anderem auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die
Feststellung des Wahlergebnisses. .
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9-Nr. 40/2014) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 12.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-48/2014
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