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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-48/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Personelle Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Wahlausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Beisitzer /Ratsmitglied 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Wahlausschuss Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. _____________Fraktion Stellvertretende Beisitzer/in / Ratsmitglied 1 2 3 4 5 6 7 8 Beschlussvorlage WP9-48/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 aufgrund der Vorgabe des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beschlossen, einen Wahlausschuss zu bilden, der aus 10 Beisitzern besteht. Hinzu kommt gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KWahlG der Bürgermeister, der als Wahlleiter den Vorsitz führt. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, ausschließlich Ratsmitglieder in den Wahlausschuss zu entsenden. Listenvertretung: Der Rat hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge des Vorschlags ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Dem Wahlausschuss obliegt neben der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke unter anderem auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. . Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9-Nr. 40/2014) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 12.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-48/2014 Seite 3