Daten
Kommune
Bedburg
Größe
802 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
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Ausschussbesetzungsverfahren
Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3
GO NRW Anwendung, sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt.
Danach werden die zu vergebenden Sitze mit der Stimmenzahl der jeweiligen Partei / Wählergruppe
multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl (ohne Enthaltungen und ungültige Stimmen) geteilt
(= Quotient). Der Ganzzahlenwert des Quotienten wird als Sitzzahl direkt zugeteilt. Sofern die Summe
direkt zugeteilter Sitze nicht der Gesamtsitzzahl des Ausschusses entspricht, werden die Restsitze
nach der Reihenfolge der höchsten Nachkommastellen zugeteilt.
Im Folgenden wird diese Berechnung für die Ausschüsse mit 15, 13 und 10 Mitgliedern dargestellt,
wobei zunächst davon ausgegangen wird, dass jede Fraktion in Gänze für den eigenen Wahlvorschlag
stimmt.
Der Einzelmandatsträger hat nach § 50 Abs. 3 GO kein Wahlvorschlagrecht; dieses steht nur Fraktionen und Gruppen zu. Da er jedoch mitwählen darf, wird er lediglich nachrichtlich dargestellt. Eine
Zuordnung seiner Stimme zu einer Wahlvorschlagsliste erfolgt jedoch nicht. Je nachdem, welcher
Wahlvorschlagsliste er seine Stimme gibt, ändert sich der Quotient und damit ggf. auch die Sitzverteilung.
Ausschüsse mit 15 Mitgliedern
Haupt- und Finanzausschuss, Familien- und Sozialausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Sitze x
Stimmen
CDU
15
15
: Gesamtstimmen
36
SPD
15
12
FWG
15
Grüne
Einzelm.
Partei
Quotient
ganze Sitze
+ extra
6,25
6
0
6
36
5,00
5
0
5
6
36
2,50
2
1
3
15
2
36
0,83
0
1
1
15
1
36
0,42
0
0
0
13
15
Ausschüsse mit 11 Mitgliedern
Rechnungsprüfungsausschuss, Ausschuss für Schule und Bildung, Wahlprüfungsausschuss
Sitze x
Stimmen
: Gesamtstimmen
Quotient
ganze Sitze
+ extra
CDU
11
15
36
4,58
4
0
4
SPD
11
12
36
3,67
3
1
4
FWG
11
6
36
1,83
1
1
2
Grüne
11
2
36
0,61
0
1
1
Einzelm.
11
1
36
0,31
0
0
0
Partei
8
11
Seite 1 von 10
Ausschuss mit 10 Mitgliedern
Wahlausschuss (hier hat die Wahlleitung den Vorsitz inne und wird bei der Verteilung der Ausschusssitze nicht mit berücksichtigt)
Sitze x
Stimmen
CDU
10
15
: Gesamtstimmen
36
SPD
10
12
FWG
10
Grüne
Einzelm.
Partei
Quotient
ganze Sitze
+ extra
4,17
4
0
4
36
3,33
3
0
3
6
36
1,67
1
1
2
10
2
36
0,56
0
1
1
10
1
36
0,28
0
0
0
8
10
Ausschuss mit 9 zu besetzenden Ratsmitgliedern
Jugendhilfeausschuss
Sitze x
Stimmen
: Gesamtstimmen
Quotient
ganze Sitze
+ extra
CDU
9
15
36
3,75
3
1
4
SPD
9
12
36
3,00
3
0
3
FWG
9
6
36
1,50
1
0*
1
Grüne
9
2
36
0,50
0
0*
0
Einzelm.*
9
1
36
0,25
0
0
0
7
LOS
8
Partei
* Im vorliegenden Fall sind noch zwei weitere Sitze über die Nachkommastellen zu vergeben. Der
erste Sitz für die höchste Nachkommastelle geht an die CDU (0,75). Als nächsthöchste Nachkommastelle folgt 0,50 für die Partei der FWG und der Grünen. Gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO entscheidet bei
gleichen Zahlenbruchteilen das Los.
Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Sitzverteilung verändert, bei einer Stimmabgabe des Einzelmandatsträgers auf die verschiedenen Wahlvorschlagslisten der Fraktionen. Die veränderten Zahlen wurden farblich markiert.
15er Ausschuss
CDU
SPD
FWG
Grüne
6
5
3
1
…CDU
7
5
2
1
…SPD
6
5
3
1
…FWG
6
5
3
1
…Grünen
6
5
3
1
Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe
Stimmabgabe für den Vorschlag der …
Seite 2 von 10
11er Ausschuss
CDU
SPD
FWG
Grüne
4
4
2
1
…CDU
5
4
2
0
…SPD
4
4
2
1
…FWG
4
4
2
1
…Grünen
4
4
2
1
CDU
SPD
FWG
Grüne
4
3
2
1
…CDU
4
3
2
1
…SPD
4
4
2
0
…FWG
4
3
2
1
…Grünen
4
3
2
1
CDU
SPD
FWG
Grüne
4
3
1*
0*
…CDU
4
3
1*
0*
…SPD
4
3
1*
0*
…FWG
4
3
2
0
…Grünen
4
3
1
1
Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe
Stimmabgabe für den Vorschlag der …
10er Ausschuss
Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe
Stimmabgabe für den Vorschlag der …
9er Ausschuss
Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe
Stimmabgabe für den Vorschlag der …
* In diesen Fällen entscheidet das Los über den noch nicht vergebenen Sitz (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO).
Verteilung der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger nach Fraktionen in
den jeweiligen Ausschüssen
Nachdem der Rat die Anzahl der zu berücksichtigenden sachkundigen Bürger im Ausschuss festgelegt
hat, sollte zur Vereinfachung bei dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom
Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die
Anzahl der sachkundigen Bürger.
Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten sollte dabei jede Fraktion auf ihrer Liste zunächst
einen Block von Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern auf der jeweiligen
Liste aufführen.
Bei den nachfolgenden Berechnungen wird jeweils davon ausgegangen, dass jede Fraktion einen
Vorschlag unterbreitet und die Fraktionen in Gänze für ihren eigenen Vorschlag stimmen.
Seite 3 von 10
Liste 1
CDU-Fraktion
1. Bäcker
2. Bergmann
3. Koch
4. Schäfer
1. Schneider (Sachk.B.)
2. Schreiner (Sachk.B.)
3. Schuster (Sachk.B.)
Liste 2
SPD-Fraktion
1. Lehmann
2. Meyer
3. Müller
Liste 3
FWG-Fraktion
1. Friedrich
Liste 4
Grünen-Fraktion
1. Schmitz
2. Beireiß
1. Schmidt (Sachk.B.)
2. Schulze (Sachk.B.)
1. Heinrich (Sachk.B.)
2. Otto (Sachk.B.)
In der Wahl werden für die Liste 1 = 15 Stimmen, für die Liste 2 = 12 Stimmen, für die Liste 3 = 6
Stimmen und für die Liste 4 = 2 Stimmen abgegeben.
Ausschüsse mit 15 Mitgliedern (davon 8 Ratsmitglieder & max. 7 sachkundige Bürger)
Wahl Ratsmitglieder
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
ganze
Sitze
+ extra
3,33
3
0
3
36
2,67
2
1
3
6
36
1,33
1
0
1
8
2
36
0,44
0
1
1
8
1
36
0,22
0
0
0
Sitze x
Stimmen
CDU
8
15
36
SPD
8
12
FWG
8
Grüne
Einzelm.
8
6
Wahl sachkundige Bürger
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
ganze
Sitze
+ extra
2,92
2
1
3
36
2,33
2
0
2
6
36
1,17
1
0
1
7
2
36
0,39
0
1
1
7
1
36
0,19
0
0
0
Sitze x
Stimmen
CDU
7
15
36
SPD
7
12
FWG
7
Grüne
Einzelm.
7
5
Zusammenführung
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
zusammen
Sitzverteilung
ohne Aufteilung
auf Personengruppen ##
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
3
3
6
6
SPD
3
2
5
5
FWG
1
1
2
3
Grüne
1
1
2
1
8
7
15
Die CDU-Fraktion kann danach sowohl drei Ratsmitglieder als auch drei sachkundige Bürger entsenden, die SPD-Fraktion kann ebenfalls drei Ratsmitglieder entsenden, jedoch nur zwei sachkundige
Bürger.
Seite 4 von 10
Auf die FWG-Fraktion würde je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger entfallen, gleiches würde für die Fraktion der Grünen gelten.
## siehe Seite 6
Ausschüsse mit 11 Mitgliedern (davon 6 Ratsmitglieder & max. 5 sachkundige Bürger)
Wahl der Ratsmitglieder
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
36
2,50
Sitze x
Stimmen
CDU
6
15
SPD
6
12
36
2,00
FWG
6
6
36
Grüne
6
2
Einzelm.
6
1
ganze
Sitze
2
+ extra
1
3
2
0
2
1,00
1
0
1
36
0,33
0
0
0
36
0,17
0
0
0
5
6
Wahl der sachkundigen Bürger
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
36
2,08
Sitze x
Stimmen
CDU
5
15
SPD
5
12
36
1,67
FWG
5
6
36
Grüne
5
2
Einzelm.
5
1
ganze
Sitze
2
+ extra
0
2
1
1
2
0,83
0
1
1
36
0,28
0
0
0
36
0,14
0
0
0
3
5
Zusammenführung
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
3
2
5
Sitzverteilung
ohne Aufteilung
auf Personengruppen ##
4
SPD
2
2
4
4
FWG
1
1
2
2
Grüne
0
0
0
1
6
5
11
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
zusammen
Die CDU-Fraktion könnte hier drei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden, die SPDFraktion kann je zwei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden.
Auf die FWG-Fraktion entfällt je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger, auf die Fraktion der
Grünen würde kein Ausschusssitz entfallen.
## siehe Seite 6
Seite 5 von 10
Ausschüsse mit 9 Mitgliedern (davon 5 Ratsmitglieder & max. 4 sachkundige Bürger)
Wahl der Ratsmitglieder
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
ganze
Sitze
+ extra
2,08
2
0
2
36
1,67
1
1
2
6
36
0,83
0
1
1
5
2
36
0,28
0
0
0
5
1
36
0,14
0
0
0
Sitze x
Stimmen
CDU
5
15
36
SPD
5
12
FWG
5
Grüne
Einzelm.
5
3
Wahl der sachkundigen Bürger
Partei
: GesamtQuotient
stimmen
ganze
Sitze
+ extra
1,67
1
1
2
36
1,33
1
0
1
6
36
0,67
0
1
1
4
2
36
0,22
0
0
0
4
1
36
0,11
0
0
0
Sitze x
Stimmen
CDU
4
15
36
SPD
4
12
FWG
4
Grüne
Einzelm.
2
4
Zusammenführung
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
zusammen
Sitzverteilung
ohne Aufteilung
auf Personengruppen ##
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
2
2
4
4
SPD
2
1
3
3
FWG
1
1
2
1
Grüne
0
0
0
0
5
4
9
Los
Die CDU-Fraktion kann zwei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden, die SPDFraktion kann zwei Ratsmitglieder und einen sachkundigen Bürger entsenden.
Auf die FWG-Fraktion würde je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger entfallen, auf die Fraktion der Grünen könnte weder ein Ratsmitglied noch einen sachkundigen Bürger entsenden.
##
Die hier dargestellte Aufteilung auf Ratsmitglieder und sachkundige Bürger ist rechtlich zulässig und
mathematisch korrekt. Jedoch führt diese Aufteilung durch entsprechende Verteilung des Quotienten zu einer Verschiebung der Sitze im Ausschuss. Dies ist rechtlich unzulässig. Jede Fraktion hat Anspruch auf die Anzahl der Sitze in einem Ausschuss, die auf sie bei getrennter Wahl ohne Aufteilung
auf Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entfällt.
Daher sollte zur Vereinfachung bei dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom
Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die
Anzahl der sachkundigen Bürger (Anzahl der Ausschusssitze – Anzahl der Ratsmitglieder = max. Anzahl der sachkundigen Bürger).
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Diese Verfahrensweise wird nachfolgend für die verschiedenen Ausschussgrößen dargestellt:
15er Ausschuss
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
ohne Aufteilung auf
Personengruppen
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
6
3
3
SPD
5
3
2
FWG
3
1
2
Grüne
1
1
0
11er Ausschuss
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
ohne Aufteilung auf
Personengruppen
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
4
3
1
SPD
4
2
2
FWG
2
1
1
Grüne
1
0
1
9er Ausschuss
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
ohne Aufteilung auf
Personengruppen
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
CDU
4
2
2
SPD
3
1
2
FWG
1*
1
0*
Grüne
0*
0
0*
Los
* abhängig vom Losentscheid des noch zu vergebenden Sitzes für ein Ratsmitglied
Möglichkeit von sog. Listenverbindungen
Bei der Besetzung der Ausschüsse ist die Bildung von sog. Listenverbindungen grundsätzlich möglich.
Mit seinem Urteil vom 10.12.2003 (sog. Tönisvorst-Urteil) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch
Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen, dann für
unzulässig erklärt, wenn hierdurch eine andere, an der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei
der Sitzverteilung weniger Sitze erhält, als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge erhalten hätte.
Eine Verschiebung innerhalb der Listenverbindung ist jedoch zulässig.
Nachfolgend wird die Ausschussbesetzung mit einer Listenverbindung zwischen den Fraktionen der
SPD, der FWG und der Grünen sowie dem Einzelmandatsträger der FDP dargestellt.
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Ausschüsse mit 15 Mitgliedern (davon 8 Ratsmitglieder & max. 7 sachkundige Bürger)
Wahl Ratsmitglieder
Partei
Sitze x Stimmen
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
8
15
8
21
: Gesamt- Quotient
stimmen
36
3,33
36
4,67
ganze
Sitze
+ extra
3
0
3
4
1
5
7
8
Wahl der sachkundigen Bürger
Partei
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
: GeSitze x Stimmen samt- Quotient
stimmen
7
15
36
2,92
7
21
36
4,08
ganze
Sitze
+ extra
2
1
3
4
0
4
6
7
Zusammenführung
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
zusammen
CDU
3
3
6
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
5
4
9
8
7
15
Ausschüsse mit 11 Mitgliedern (davon 6 Ratsmitglieder & max. 5 sachkundige Bürger)
Wahl der Ratsmitglieder
Partei
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
: GeSitze x Stimmen samt- Quotient
stimmen
6
15
36
2,50
6
21
36
3,50
ganze
Sitze
+ extra
2
LOS *
2
3
LOS *
3
5
5
Wahl der sachkundigen Bürger
Partei
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
: GeSitze x Stimmen samt- Quotient
stimmen
5
15
36
2,08
5
21
36
2,92
ganze
Sitze
+ extra
2
0
2
2
1
3
4
5
Seite 8 von 10
Zusammenführung
Anzahl der Sitze
Partei/Fraktion
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
zusammen
CDU
2*
2
4
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
3*
3
6
5*
5
10 *
* Der 11. Ausschusssitz ist im Block der Ratsmitglieder aufgrund gleicher Nachkommastellen zu losen.
Ausschüsse mit 9 Mitgliedern (davon 5 Ratsmitglieder & max. 4 sachkundige Bürger)
Wahl der Ratsmitglieder
Partei
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
: GeSitze x Stimmen samt- Quotient
stimmen
5
15
36
2,08
5
21
36
2,92
ganze
Sitze
+ extra
2
0
2
2
1
3
4
5
Wahl der sachkundigen Bürger
Partei
CDU
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
: GeSitze x Stimmen samt- Quotient
stimmen
4
15
36
1,67
4
21
36
2,33
ganze
Sitze
+ extra
1
1
2
2
0
2
4
3
Zusammenführung
Partei/Fraktion
Anzahl der Sitze
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger
zusammen
CDU
2
2
4
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
3
2
5
5
4
9
Betrachtet man die Ergebnisse, die bei einer Listenverbindung zwischen den Fraktionen der SPD, der
FWG und der Grünen sowie dem Einzelmandatsträger der FDP ergibt, so könnte sich lediglich beim
Ausschuss mit 11 Mitgliedern die Sitzverteilung aufgrund des Losentscheides für das 6. Ratsmitglied
zu Gunsten der CDU verändern.
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Vergleich zwischen getrennter Abstimmung und einer Listenverbindung
15er
11er
10er
9er
Ausschuss Ausschuss Ausschuss Ausschuss
CDU
15
6
4
4
4
SPD
12
5
4
3
3
FWG
6
3
2
2
1*
Grüne
2
1
1
1
0*
9
7
6
5
Summe SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
CDU
15
6
4 **
4
4
SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger
21
9
6 **
6
5
*Hier wird die Entscheidung über den noch zu vergebenden Sitz per Losentscheid getroffen.
** Eine Änderung zu Gunsten der CDU ist aufgrund des Losentscheides bei den Ratsmitgliedern möglich.
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