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Beschlussvorlage (Rechenbeispiele Ausschussbesetzung Hare/Niemeyer, Anlage zur Beschlussvorlage WP9-40/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
802 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03

Inhalt der Datei

Ausschussbesetzungsverfahren Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW Anwendung, sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt. Danach werden die zu vergebenden Sitze mit der Stimmenzahl der jeweiligen Partei / Wählergruppe multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl (ohne Enthaltungen und ungültige Stimmen) geteilt (= Quotient). Der Ganzzahlenwert des Quotienten wird als Sitzzahl direkt zugeteilt. Sofern die Summe direkt zugeteilter Sitze nicht der Gesamtsitzzahl des Ausschusses entspricht, werden die Restsitze nach der Reihenfolge der höchsten Nachkommastellen zugeteilt. Im Folgenden wird diese Berechnung für die Ausschüsse mit 15, 13 und 10 Mitgliedern dargestellt, wobei zunächst davon ausgegangen wird, dass jede Fraktion in Gänze für den eigenen Wahlvorschlag stimmt. Der Einzelmandatsträger hat nach § 50 Abs. 3 GO kein Wahlvorschlagrecht; dieses steht nur Fraktionen und Gruppen zu. Da er jedoch mitwählen darf, wird er lediglich nachrichtlich dargestellt. Eine Zuordnung seiner Stimme zu einer Wahlvorschlagsliste erfolgt jedoch nicht. Je nachdem, welcher Wahlvorschlagsliste er seine Stimme gibt, ändert sich der Quotient und damit ggf. auch die Sitzverteilung. Ausschüsse mit 15 Mitgliedern Haupt- und Finanzausschuss, Familien- und Sozialausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitze x Stimmen CDU 15 15 : Gesamtstimmen 36 SPD 15 12 FWG 15 Grüne Einzelm. Partei Quotient ganze Sitze + extra 6,25 6 0 6 36 5,00 5 0 5 6 36 2,50 2 1 3 15 2 36 0,83 0 1 1 15 1 36 0,42 0 0 0 13 15 Ausschüsse mit 11 Mitgliedern Rechnungsprüfungsausschuss, Ausschuss für Schule und Bildung, Wahlprüfungsausschuss Sitze x Stimmen : Gesamtstimmen Quotient ganze Sitze + extra CDU 11 15 36 4,58 4 0 4 SPD 11 12 36 3,67 3 1 4 FWG 11 6 36 1,83 1 1 2 Grüne 11 2 36 0,61 0 1 1 Einzelm. 11 1 36 0,31 0 0 0 Partei 8 11 Seite 1 von 10 Ausschuss mit 10 Mitgliedern Wahlausschuss (hier hat die Wahlleitung den Vorsitz inne und wird bei der Verteilung der Ausschusssitze nicht mit berücksichtigt) Sitze x Stimmen CDU 10 15 : Gesamtstimmen 36 SPD 10 12 FWG 10 Grüne Einzelm. Partei Quotient ganze Sitze + extra 4,17 4 0 4 36 3,33 3 0 3 6 36 1,67 1 1 2 10 2 36 0,56 0 1 1 10 1 36 0,28 0 0 0 8 10 Ausschuss mit 9 zu besetzenden Ratsmitgliedern Jugendhilfeausschuss Sitze x Stimmen : Gesamtstimmen Quotient ganze Sitze + extra CDU 9 15 36 3,75 3 1 4 SPD 9 12 36 3,00 3 0 3 FWG 9 6 36 1,50 1 0* 1 Grüne 9 2 36 0,50 0 0* 0 Einzelm.* 9 1 36 0,25 0 0 0 7 LOS 8 Partei * Im vorliegenden Fall sind noch zwei weitere Sitze über die Nachkommastellen zu vergeben. Der erste Sitz für die höchste Nachkommastelle geht an die CDU (0,75). Als nächsthöchste Nachkommastelle folgt 0,50 für die Partei der FWG und der Grünen. Gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Sitzverteilung verändert, bei einer Stimmabgabe des Einzelmandatsträgers auf die verschiedenen Wahlvorschlagslisten der Fraktionen. Die veränderten Zahlen wurden farblich markiert. 15er Ausschuss CDU SPD FWG Grüne 6 5 3 1 …CDU 7 5 2 1 …SPD 6 5 3 1 …FWG 6 5 3 1 …Grünen 6 5 3 1 Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe Stimmabgabe für den Vorschlag der … Seite 2 von 10 11er Ausschuss CDU SPD FWG Grüne 4 4 2 1 …CDU 5 4 2 0 …SPD 4 4 2 1 …FWG 4 4 2 1 …Grünen 4 4 2 1 CDU SPD FWG Grüne 4 3 2 1 …CDU 4 3 2 1 …SPD 4 4 2 0 …FWG 4 3 2 1 …Grünen 4 3 2 1 CDU SPD FWG Grüne 4 3 1* 0* …CDU 4 3 1* 0* …SPD 4 3 1* 0* …FWG 4 3 2 0 …Grünen 4 3 1 1 Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe Stimmabgabe für den Vorschlag der … 10er Ausschuss Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe Stimmabgabe für den Vorschlag der … 9er Ausschuss Ohne Berücksichtigung der Stimmabgabe Stimmabgabe für den Vorschlag der … * In diesen Fällen entscheidet das Los über den noch nicht vergebenen Sitz (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO). Verteilung der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger nach Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen Nachdem der Rat die Anzahl der zu berücksichtigenden sachkundigen Bürger im Ausschuss festgelegt hat, sollte zur Vereinfachung bei dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die Anzahl der sachkundigen Bürger. Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten sollte dabei jede Fraktion auf ihrer Liste zunächst einen Block von Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern auf der jeweiligen Liste aufführen. Bei den nachfolgenden Berechnungen wird jeweils davon ausgegangen, dass jede Fraktion einen Vorschlag unterbreitet und die Fraktionen in Gänze für ihren eigenen Vorschlag stimmen. Seite 3 von 10 Liste 1 CDU-Fraktion 1. Bäcker 2. Bergmann 3. Koch 4. Schäfer 1. Schneider (Sachk.B.) 2. Schreiner (Sachk.B.) 3. Schuster (Sachk.B.) Liste 2 SPD-Fraktion 1. Lehmann 2. Meyer 3. Müller Liste 3 FWG-Fraktion 1. Friedrich Liste 4 Grünen-Fraktion 1. Schmitz 2. Beireiß 1. Schmidt (Sachk.B.) 2. Schulze (Sachk.B.) 1. Heinrich (Sachk.B.) 2. Otto (Sachk.B.) In der Wahl werden für die Liste 1 = 15 Stimmen, für die Liste 2 = 12 Stimmen, für die Liste 3 = 6 Stimmen und für die Liste 4 = 2 Stimmen abgegeben. Ausschüsse mit 15 Mitgliedern (davon 8 Ratsmitglieder & max. 7 sachkundige Bürger) Wahl Ratsmitglieder Partei : GesamtQuotient stimmen ganze Sitze + extra 3,33 3 0 3 36 2,67 2 1 3 6 36 1,33 1 0 1 8 2 36 0,44 0 1 1 8 1 36 0,22 0 0 0 Sitze x Stimmen CDU 8 15 36 SPD 8 12 FWG 8 Grüne Einzelm. 8 6 Wahl sachkundige Bürger Partei : GesamtQuotient stimmen ganze Sitze + extra 2,92 2 1 3 36 2,33 2 0 2 6 36 1,17 1 0 1 7 2 36 0,39 0 1 1 7 1 36 0,19 0 0 0 Sitze x Stimmen CDU 7 15 36 SPD 7 12 FWG 7 Grüne Einzelm. 7 5 Zusammenführung Anzahl der Sitze Partei/Fraktion zusammen Sitzverteilung ohne Aufteilung auf Personengruppen ## Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 3 3 6 6 SPD 3 2 5 5 FWG 1 1 2 3 Grüne 1 1 2 1 8 7 15 Die CDU-Fraktion kann danach sowohl drei Ratsmitglieder als auch drei sachkundige Bürger entsenden, die SPD-Fraktion kann ebenfalls drei Ratsmitglieder entsenden, jedoch nur zwei sachkundige Bürger. Seite 4 von 10 Auf die FWG-Fraktion würde je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger entfallen, gleiches würde für die Fraktion der Grünen gelten. ## siehe Seite 6 Ausschüsse mit 11 Mitgliedern (davon 6 Ratsmitglieder & max. 5 sachkundige Bürger) Wahl der Ratsmitglieder Partei : GesamtQuotient stimmen 36 2,50 Sitze x Stimmen CDU 6 15 SPD 6 12 36 2,00 FWG 6 6 36 Grüne 6 2 Einzelm. 6 1 ganze Sitze 2 + extra 1 3 2 0 2 1,00 1 0 1 36 0,33 0 0 0 36 0,17 0 0 0 5 6 Wahl der sachkundigen Bürger Partei : GesamtQuotient stimmen 36 2,08 Sitze x Stimmen CDU 5 15 SPD 5 12 36 1,67 FWG 5 6 36 Grüne 5 2 Einzelm. 5 1 ganze Sitze 2 + extra 0 2 1 1 2 0,83 0 1 1 36 0,28 0 0 0 36 0,14 0 0 0 3 5 Zusammenführung Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 3 2 5 Sitzverteilung ohne Aufteilung auf Personengruppen ## 4 SPD 2 2 4 4 FWG 1 1 2 2 Grüne 0 0 0 1 6 5 11 Anzahl der Sitze Partei/Fraktion zusammen Die CDU-Fraktion könnte hier drei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden, die SPDFraktion kann je zwei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden. Auf die FWG-Fraktion entfällt je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger, auf die Fraktion der Grünen würde kein Ausschusssitz entfallen. ## siehe Seite 6 Seite 5 von 10 Ausschüsse mit 9 Mitgliedern (davon 5 Ratsmitglieder & max. 4 sachkundige Bürger) Wahl der Ratsmitglieder Partei : GesamtQuotient stimmen ganze Sitze + extra 2,08 2 0 2 36 1,67 1 1 2 6 36 0,83 0 1 1 5 2 36 0,28 0 0 0 5 1 36 0,14 0 0 0 Sitze x Stimmen CDU 5 15 36 SPD 5 12 FWG 5 Grüne Einzelm. 5 3 Wahl der sachkundigen Bürger Partei : GesamtQuotient stimmen ganze Sitze + extra 1,67 1 1 2 36 1,33 1 0 1 6 36 0,67 0 1 1 4 2 36 0,22 0 0 0 4 1 36 0,11 0 0 0 Sitze x Stimmen CDU 4 15 36 SPD 4 12 FWG 4 Grüne Einzelm. 2 4 Zusammenführung Anzahl der Sitze Partei/Fraktion zusammen Sitzverteilung ohne Aufteilung auf Personengruppen ## Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 2 2 4 4 SPD 2 1 3 3 FWG 1 1 2 1 Grüne 0 0 0 0 5 4 9 Los Die CDU-Fraktion kann zwei Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger entsenden, die SPDFraktion kann zwei Ratsmitglieder und einen sachkundigen Bürger entsenden. Auf die FWG-Fraktion würde je ein Ratsmitglied und ein sachkundiger Bürger entfallen, auf die Fraktion der Grünen könnte weder ein Ratsmitglied noch einen sachkundigen Bürger entsenden. ## Die hier dargestellte Aufteilung auf Ratsmitglieder und sachkundige Bürger ist rechtlich zulässig und mathematisch korrekt. Jedoch führt diese Aufteilung durch entsprechende Verteilung des Quotienten zu einer Verschiebung der Sitze im Ausschuss. Dies ist rechtlich unzulässig. Jede Fraktion hat Anspruch auf die Anzahl der Sitze in einem Ausschuss, die auf sie bei getrennter Wahl ohne Aufteilung auf Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entfällt. Daher sollte zur Vereinfachung bei dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die Anzahl der sachkundigen Bürger (Anzahl der Ausschusssitze – Anzahl der Ratsmitglieder = max. Anzahl der sachkundigen Bürger). Seite 6 von 10 Diese Verfahrensweise wird nachfolgend für die verschiedenen Ausschussgrößen dargestellt: 15er Ausschuss Anzahl der Sitze Partei/Fraktion ohne Aufteilung auf Personengruppen Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 6 3 3 SPD 5 3 2 FWG 3 1 2 Grüne 1 1 0 11er Ausschuss Anzahl der Sitze Partei/Fraktion ohne Aufteilung auf Personengruppen Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 4 3 1 SPD 4 2 2 FWG 2 1 1 Grüne 1 0 1 9er Ausschuss Anzahl der Sitze Partei/Fraktion ohne Aufteilung auf Personengruppen Ratsmitglieder sachkundige Bürger CDU 4 2 2 SPD 3 1 2 FWG 1* 1 0* Grüne 0* 0 0* Los * abhängig vom Losentscheid des noch zu vergebenden Sitzes für ein Ratsmitglied Möglichkeit von sog. Listenverbindungen Bei der Besetzung der Ausschüsse ist die Bildung von sog. Listenverbindungen grundsätzlich möglich. Mit seinem Urteil vom 10.12.2003 (sog. Tönisvorst-Urteil) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen, dann für unzulässig erklärt, wenn hierdurch eine andere, an der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitzverteilung weniger Sitze erhält, als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge erhalten hätte. Eine Verschiebung innerhalb der Listenverbindung ist jedoch zulässig. Nachfolgend wird die Ausschussbesetzung mit einer Listenverbindung zwischen den Fraktionen der SPD, der FWG und der Grünen sowie dem Einzelmandatsträger der FDP dargestellt. Seite 7 von 10 Ausschüsse mit 15 Mitgliedern (davon 8 Ratsmitglieder & max. 7 sachkundige Bürger) Wahl Ratsmitglieder Partei Sitze x Stimmen CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger 8 15 8 21 : Gesamt- Quotient stimmen 36 3,33 36 4,67 ganze Sitze + extra 3 0 3 4 1 5 7 8 Wahl der sachkundigen Bürger Partei CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger : GeSitze x Stimmen samt- Quotient stimmen 7 15 36 2,92 7 21 36 4,08 ganze Sitze + extra 2 1 3 4 0 4 6 7 Zusammenführung Anzahl der Sitze Partei/Fraktion Ratsmitglieder sachkundige Bürger zusammen CDU 3 3 6 SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger 5 4 9 8 7 15 Ausschüsse mit 11 Mitgliedern (davon 6 Ratsmitglieder & max. 5 sachkundige Bürger) Wahl der Ratsmitglieder Partei CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger : GeSitze x Stimmen samt- Quotient stimmen 6 15 36 2,50 6 21 36 3,50 ganze Sitze + extra 2 LOS * 2 3 LOS * 3 5 5 Wahl der sachkundigen Bürger Partei CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger : GeSitze x Stimmen samt- Quotient stimmen 5 15 36 2,08 5 21 36 2,92 ganze Sitze + extra 2 0 2 2 1 3 4 5 Seite 8 von 10 Zusammenführung Anzahl der Sitze Partei/Fraktion Ratsmitglieder sachkundige Bürger zusammen CDU 2* 2 4 SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger 3* 3 6 5* 5 10 * * Der 11. Ausschusssitz ist im Block der Ratsmitglieder aufgrund gleicher Nachkommastellen zu losen. Ausschüsse mit 9 Mitgliedern (davon 5 Ratsmitglieder & max. 4 sachkundige Bürger) Wahl der Ratsmitglieder Partei CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger : GeSitze x Stimmen samt- Quotient stimmen 5 15 36 2,08 5 21 36 2,92 ganze Sitze + extra 2 0 2 2 1 3 4 5 Wahl der sachkundigen Bürger Partei CDU SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger : GeSitze x Stimmen samt- Quotient stimmen 4 15 36 1,67 4 21 36 2,33 ganze Sitze + extra 1 1 2 2 0 2 4 3 Zusammenführung Partei/Fraktion Anzahl der Sitze Ratsmitglieder sachkundige Bürger zusammen CDU 2 2 4 SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger 3 2 5 5 4 9 Betrachtet man die Ergebnisse, die bei einer Listenverbindung zwischen den Fraktionen der SPD, der FWG und der Grünen sowie dem Einzelmandatsträger der FDP ergibt, so könnte sich lediglich beim Ausschuss mit 11 Mitgliedern die Sitzverteilung aufgrund des Losentscheides für das 6. Ratsmitglied zu Gunsten der CDU verändern. Seite 9 von 10 Vergleich zwischen getrennter Abstimmung und einer Listenverbindung 15er 11er 10er 9er Ausschuss Ausschuss Ausschuss Ausschuss CDU 15 6 4 4 4 SPD 12 5 4 3 3 FWG 6 3 2 2 1* Grüne 2 1 1 1 0* 9 7 6 5 Summe SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger CDU 15 6 4 ** 4 4 SPD, FWG, Grüne, Einzelmandatsträger 21 9 6 ** 6 5 *Hier wird die Entscheidung über den noch zu vergebenden Sitz per Losentscheid getroffen. ** Eine Änderung zu Gunsten der CDU ist aufgrund des Losentscheides bei den Ratsmitgliedern möglich. Seite 10 von 10