Daten
Kommune
Bedburg
Größe
272 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-37/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Zentralisierung der Verwaltung am Standort Rathaus Kaster, Durchführung eines VOFVerfahrens
hier: Bildung und Zusammensetzung eines Arbeitskreises
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises
„VOF-Verfahren Rathauszentralisierung am Standort Kaster“
und entsendet in diesen
als Vertreter/In der Verwaltung:
Sascha Solbach (Bürgermeister)
Sibille Brabender-Lipej (Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters)
Herbert Baum (Kämmerer)
Uwe Eßer (Leiter FB I, Personal, Organisation und Finanzen)
Wilfried Naujock (Leiter FB IV, Hoch- und Tiefbau, Bauhof)
Lars Nienhaus (RPA, technischer Prüfer)
Rainer Köster (Leiter GB 5, Stadt- und Verkehrsplanung)
Leonard Karren (Leiter GB 7, Hochbau)
als Vertreter/In aus dem Rat der Stadt Bedburg:
Seitens der CDU:
Seitens der SPD:
Seitens der FWG:
Seitens Bündnis 90/Die Grünen:
Seitens der FDP:
Ratsmitglied ____________________
Ratsmitglied ____________________
Ratsmitglied ____________________
Ratsmitglied ____________________
Ratsmitglied Jürgen Mitter
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Begründung:
In seiner Sitzung vom 25.03.2014, Tagesordnungspunkt 4, „Rahmenplan Kaster, hier:
Zentralisierung der Verwaltung: Darstellung zur weiteren Vorgehensweise“ (Drucksache WP824/2012, 2. Ergänzung) hat der Rat der Stadt Bedburg die Verwaltung mit der Vorbereitung und
Durchführung eines öffentlichen (europaweiten) Teilnahmewettbewerbes gemäß VOF beauftragt.
In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die textlichen Ausführungen der vorgenannten
Drucksache hingewiesen.
Bildung des Arbeitskreises
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Stadt Bedburg soll zur Wahrung der Transparenz
sowie zur ordnungsgemäßen Steuerung ein Arbeitskreis (Projektgruppe) aus Politik und
Verwaltung gebildet werden. Der Arbeitskreis wird zunächst nur für die Dauer des VOF-Verfahrens
gebildet. Über den Fortbestand dieses Gremiums über das VOF-Verfahren hinaus entscheidet bei
Bedarf der Rat der Stadt Bedburg.
Die Aufgabe des Arbeitskreises besteht darin, die nachstehend beschriebenen Phasen 1 und 2
das Verfahren vorzubereiten und zu begleiten. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den
Arbeitskreis mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten Vertretern/Innen zu besetzen.
Phase 1: Öffentlicher Teilnehmerwettbewerb:
- Festlegung der Aufgabenbeschreibung
- Erstellung der Vergabeunterlagen
- Erarbeitung der Eignungskriterien
- Auswertung der Teilnahmeanträge
- Auswahl der Teilnehmer für Phase 2
Phase 2: Verhandlung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung
- Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
- Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
- Auswertung der Angebote
- Bewertung des Präsentationstermins (evtl. mit dem Rat der Stadt Bedburg)
- Vorschlag zur Auswahl eines Generalplaners
Die Arbeitstermine werden nach Bedarf festgelegt.
Durchführung des VOF-Verfahrens
Wie bereits in der Drucksache WP8-24/2012, 2. Ergänzung ausgeführt, wird das VOF-Verfahren
in zwei Phasen ausgeführt.
Phase 1: Durchführung des europaweiten öffentlichen Teilnehmerwettbewerbes
Die Durchführung des Teilnehmerwettbewerbes gestaltet sich wie folgt:
1. Aufgabenbeschreibung / Erstellung der Vergabeunterlagen
Damit alle Bewerber oder Bieter die Aufgabenbeschreibung im gleichen Sinne verstehen
können, ist die Aufgabe klar und eindeutig zu beschreiben. Da bei Planungsleistungen dies
nicht immer eindeutig und erschöpfend möglich ist, kann der Auftraggeber dieser Aufgabe
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dahingehend nachkommen, dass er sich in der Aufgabenbeschreibung auf die in der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschriebenen Leistungsbilder und
Leistungsphasen bezieht, um so die Leistungsanforderungen zu umschreiben.
Die Eignungskriterien zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Eignung) zur Bewertung der Teilnehmer werden in Form einer Matrix dargestellt.
2. Bekanntmachung und Aufforderung zur Teilnahme
3. Eingang der Bewerbungsunterlagen
4. Auswertung und Prüfung der Teilnahmeanträge gemäß Eignungskriterien
Auf der Grundlage der Eignungskriterien werden die eingegangen Teilnahmeanträge
ausgewertet. Gemäß § 10 Abs. 2 S. 2 VOF darf „bei hinreichender Anzahl geeigneter
Bewerber“ die Mindestzahl der aufzufordernden Bewerber nicht unter drei liegen. Da bei Beginn
des Verfahrens die Bewerberzahl nicht abschätzbar ist, besteht die Möglichkeit, die Anzahl der
auszuwählenden Bieter als Spanne anzugeben. Aus der Erfahrung heraus hat sich eine
Spanne von 3 – 5 Bewerbern als ausreichend erwiesen.
Phase 2: Verhandlung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung
Auch diese Phase erfolgt in Teilschritten.
1. Festlegung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Zusammenstellung der
notwendigen Unterlagen zur Angebotserstellung gemäß § 11 VOB.
2. Aufforderung zur Verhandlung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung
Die ausgewählten Bewerber erhalten zur Erstellung des Angebotes die notwendigen
Unterlagen, wie z. B. das aktuelle Raumprogramm, die Bestandsunterlagen Rathaus Kaster
usw., sowie die Vorgaben zur Einhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
3. Eingang der Angebote
4. Auswertung und Prüfung der Angebote gemäß Zuschlagskriterien einschließlich
Präsentationstermin ausgewählter Referenzobjekte
Ähnlich wie in Phase 1 des Verfahrens erfolgt nun die Auswertung der Angebote gemäß den
festgelegten Zuschlagskriterien. Zusätzlich ist beabsichtigt, dass jeder Bieter eine Präsentation
von Referenzprojekten durchführt. Die Präsentation und die daraus erhaltenen Erkenntnisse
(Kommunikationskompetenz, Fähigkeit zur Bewältigung der Aufgabenstellung usw.) können als
Zuschlagskriterium in die Wertung mit einfließen. Die Auswahl der zu präsentierenden
Referenzprojekte erfolgt durch den noch zu besetzenden Arbeitskreis aus Verwaltung und
Politik.
5. Auswahl des Generalplaners
6. Beauftragung des Generalsplaners für die Leistungsphasen 2 – 3 HOAI
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Die weiteren Schritte zur Fortführung des Projektes sehen wie folgt aus:
Planungsphase
Durchführung der Planungsleistung durch den beauftragten Generalplaner für die Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI. Die Aufgabenstellung dieser Leistungsphasen bestehen in der
Vorplanung (Leistungsphase 2) sowie der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Hierbei erfolgt eine Variantenuntersuchung zur Findung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösung. Die
Planungen und Kalkulationen erfolgen auf der Basis der Lebenszykluskosten. Am Ende dieser
Phase wird dann durch den Rat der Stadt Bedburg die bauliche Variante ausgewählt werden
können, die die bestmögliche Gewähr für eine wirtschaftliche Erstellung sowie einen nachhaltigen
Betrieb des zentralen Verwaltungsstandortes für die Zukunft bietet.
Denkbare Varianten hierzu wären:
a) Neubau und Abriss Bestandsgebäude mit Ersatzneubau
b) Neubau und Teilabriss Bestandsgebäude mit Ersatzneubau
c) Neubau mit Kernsanierung Bestandsgebäude
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Unter Berücksichtigung des § 14 GemHVO und des Leitfaden WU Hochbau des
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgt nach Auswahl der
Planungsvariante durch den Rat der Stadt Bedburg die Prüfung möglicher Beschaffungsvarianten
(z.B. Eigenrealisierung, Generalunternehmer, ÖPP) zur Realisierung des zentralen Verwaltungsstandortes. Auf der Basis der daraus resultierenden Ergebnisse kann durch den Rat der Stadt
Bedburg eine Entscheidung getroffen werden, wie schlussendlich die Realisierung des Projekts
weiterverfolgt werden soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
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----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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