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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der Brunnenstraße hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der Brunnenstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der Brunnenstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der Brunnenstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-31/2014 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.02.2014 Rat der Stadt Bedburg 02.09.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der Brunnenstraße hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand vom 25.02.2014: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 26/Kaster im Bereich an der Brunnenstraße vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich). Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zur Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem westlichen Teil des Grundstücks der Gemarkung Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 865. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 26/Kaster setzt für diesen Bereich eine Bebauung „vor Kopf“ des vorhandenen Wendehammers am Ende des Stichs der Brunnenstraße fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 26 / Kaster). Analog zu den meisten der vorausgegangenen Änderungen des Bebauungsplans Nr. 26 / Kaster soll auch durch diese Änderung eine zusätzliche Baumöglichkeit auf den recht großen Grundstücken des Umsiedlungsortes Königshoven geschaffen werden. Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an der „Brunnenstraße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung mit einer Dachneigung von 30° - 35° und Errichtung eines Satteldachs. Weiterhin sind für den gesamten als „WA“ (Allgemeines Wohngebiet), festgesetzten Bereich Gebäude nur in offener Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 sind einzuhalten. Die Erschließung kann über das Grundstück 865 im Wege eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes von dem Wendehammer der „Brunnenstraße“ aus erfolgen. Die Bebauung parallel zum Gebäude der benachbarten Hausnummer 14 fügt sich städtebaulich gut ein und schafft keine Konflikte. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung. Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden. Ergänzung zur Sitzung am 02.09.2014: Nach der Erarbeitung des Planentwurfs soll sich die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB anschließen. Entgegen den Festsetzungen des Ursprungsplans soll die zulässige Grundflächenzahl GFZ von 0,5 auf 0,8 angehoben werden. Dies lässt eine moderate und angemessene Nachverdichtung dieses Bereiches zu, ohne in den Bestandsschutz für die bereits bestehenden zweigeschossigen Gebäude einzugreifen und ist aufgrund der durch die Grundstücksteilung entstehenden kleineren Grundstücke notwendig. Auch soll bei lediglich eingeschossiger Bebauung ausnahmsweise eine Dachneigung von max. 40° statt 35° zugelassen werden, um dann eine gute Ausnutzbarkeit des 1. OG sicherzustellen. Auch der bisherige Bebauungsplan sah einzelne Abweichungsmöglichkeiten in der Dachneigung vor. In diesem Fall wird durch die Eingeschossigkeit eine unerwünschte Höhenentwicklung vermieden. Beschlussvorlage WP8-31/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zur Fortführung des Verfahrens ist nunmehr der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Da der zeitnahe Abschluss des Planverfahrens zur Realisierung des Bauvorhabens beabsichtigt ist, soll die Beschlussfassung abweichend im Rat der Stadt Bedburg statt im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die innerstädtische Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und Stabilisierung des Wohnstandortes Königshoven bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein x. Der Antragsteller erklärt sich bereit, die Planungskosten hierfür zu übernehmen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 14.08.2014 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-31/2014 1. Ergänzung Seite 3