Daten
Kommune
Bedburg
Größe
382 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
47
49
(1)
(1)
47
46
113
48
1888
1887
1886
0,4
0,8
14.0
3.0
1883
N
873
3.0
12
10
879
(1)
1884
(1)
(1)
872
8
880
(1)
(1)
871
(P1)
(P2)
II
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
0,4
Grundflächenzahl (GRZ)
0,8
Geschossflächenzahl (GFZ)
Bebauungsplan Nr. 26/Kaster,
14. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem § 13 Abs. 1 BauGB)
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO)
offene Bauweise
- Grundstück Brunnenstraße 12 -
Nur Einzelhäuser zulässig
Baugrenze
Sonstige Festsetzungen
und Planzeichen
SD 30°- 35° Satteldach / Dachneigung
Firstrichtung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes
Aufstellungsbeschluss
Offenlage
Der Bebauungsplan Nr. 26, 14. Änderung ist gemäß § 2 (1)
Dieser Plan hat im Entwurf entsprechend dem Beschluss
BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschus-
vom . . . . . . gemäß § 3 (2) BauGB vom . . . . . . bis . . . . . .
ses vom 25.02.2014 aufgestellt worden.
öffentlich ausgelegen.
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
Die Offenlegung wurde am . . . . . . ortsüblich bekannt
gemacht.
.........................................
( Bürgermeister )
Der Aufstellungsbeschluss ist am . . . . . . ortsüblich bekannt
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
gemacht worden.
.........................................
.........................................
( Bürgermeister )
( Bürgermeister )
Trägerbeteiligung
Satzungsbeschluss
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der
§ 4 (2) BauGB ist vom . . . . . . bis . . . . . . durchgeführt
Stadt Bedburg am . . . . . . als Satzung beschlossen worden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
16
869
863
Allgemeines Wohngebiet
worden.
(1)
867
WA
Vorgärten
14
866
WA
z.B.:
87
875
876
8
1680
870
(P1)
868
Bru
n
e
nn
2. Unabhängig von den festgesetzten Baugrenzen
ist vor Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) bis zur erschließenden Verkehrsfläche im
Bereich der Einfahrt als Stauraum ein Mindestabstand von 5,0 m einzuhalten.
Garagen und überdachte Stellplätze (Carports)
sind auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen, soweit andere gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
4. Zu den nördlich und östlich des Plangebietes
verlaufenden Wegen sind als Einfriedungen nur
standorttypische einheimische Heckenpflanzungen
kombiniert mit offenen Zaunkonstruktionen bis 2 m
Höhe zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens
50 % pro m² Zaunfläche.
e
ß
a
r
t
s
(1)
1. Die Dachneigung des Hauptdaches ist mit 30°
bis 35° festgesetzt. Bei Gebäuden mit einem Vollgeschoss darf die Dachneigung ausnahmsweise
bis maximal 40° betragen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten
bis zu einer Fläche von einem Drittel der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
3. Die in der Planzeichnung festgesetzten Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie
mit Rasenkantsteinen nicht höher als 10 cm über
der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden.
Außer Rasen ist die Bepflanzung auch mit Einzelbäumen unter Beachtung der Sichtverhältnisse für
den Verkehr zugelassen.
18
(1)
3.0
865
2
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO)
M. 1:250
3.0
1
Maß der baulichen Nutzung
SD 30°- 35°
14.0
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO)
1= überbaubare Flächen
2= nicht überbaubare Flächen
16.0
3.0
WA II
ERLÄUTERUNGEN
49
43
(1) (1)
45
961
960 (P
959
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
.........................................
( Bürgermeister )
( Bürgermeister )
(Ratsmitglied)
Bekanntmachung
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB durch
Bekanntmachung vom . . . . . . am . . . . . . als Satzung in
Kraft getreten.
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
( Bürgermeister )
Rechtsgrundlagen
1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBL. l S. 954).
2. Verordnung über die Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
(Baunutzungsverordnung, BauN VO) geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
3. Verordnung für die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.01.1991 (BGBI. I S. 58), geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
4. Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19.12.2013 (GV. NRW. S. 878).
5. Terrassenüberdachungen und verglaste Hausanbauten (Wintergärten) dürfen die Baugrenzen
um maximal 2 m überschreiten. Landesrechtliche
Regelungen bleiben hiervon unberührt. Vorgartenflächen sind hiervon ausgenommen.
LA CITTÀ STADTPLANUNG
14.08.2014
DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER
HEINRICH SCHNEIDER
BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH
TEL.: 02182 / 6999481
FAX: 02182 / 6999482
schneider@la-citta.de