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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
382 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

47 49 (1) (1) 47 46 113 48 1888 1887 1886 0,4 0,8 14.0 3.0 1883 N 873 3.0 12 10 879 (1) 1884 (1) (1) 872 8 880 (1) (1) 871 (P1) (P2) II Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) 0,8 Geschossflächenzahl (GFZ) Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 14. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem § 13 Abs. 1 BauGB) Bauweise, Baulinie, Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO) offene Bauweise - Grundstück Brunnenstraße 12 - Nur Einzelhäuser zulässig Baugrenze Sonstige Festsetzungen und Planzeichen SD 30°- 35° Satteldach / Dachneigung Firstrichtung Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Aufstellungsbeschluss Offenlage Der Bebauungsplan Nr. 26, 14. Änderung ist gemäß § 2 (1) Dieser Plan hat im Entwurf entsprechend dem Beschluss BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- vom . . . . . . gemäß § 3 (2) BauGB vom . . . . . . bis . . . . . . ses vom 25.02.2014 aufgestellt worden. öffentlich ausgelegen. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . Die Offenlegung wurde am . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht. ......................................... ( Bürgermeister ) Der Aufstellungsbeschluss ist am . . . . . . ortsüblich bekannt 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . gemacht worden. ......................................... ......................................... ( Bürgermeister ) ( Bürgermeister ) Trägerbeteiligung Satzungsbeschluss Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der § 4 (2) BauGB ist vom . . . . . . bis . . . . . . durchgeführt Stadt Bedburg am . . . . . . als Satzung beschlossen worden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 16 869 863 Allgemeines Wohngebiet worden. (1) 867 WA Vorgärten 14 866 WA z.B.: 87 875 876 8 1680 870 (P1) 868 Bru n e nn 2. Unabhängig von den festgesetzten Baugrenzen ist vor Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) bis zur erschließenden Verkehrsfläche im Bereich der Einfahrt als Stauraum ein Mindestabstand von 5,0 m einzuhalten. Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen, soweit andere gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. 4. Zu den nördlich und östlich des Plangebietes verlaufenden Wegen sind als Einfriedungen nur standorttypische einheimische Heckenpflanzungen kombiniert mit offenen Zaunkonstruktionen bis 2 m Höhe zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche. e ß a r t s (1) 1. Die Dachneigung des Hauptdaches ist mit 30° bis 35° festgesetzt. Bei Gebäuden mit einem Vollgeschoss darf die Dachneigung ausnahmsweise bis maximal 40° betragen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von einem Drittel der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. 3. Die in der Planzeichnung festgesetzten Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantsteinen nicht höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden. Außer Rasen ist die Bepflanzung auch mit Einzelbäumen unter Beachtung der Sichtverhältnisse für den Verkehr zugelassen. 18 (1) 3.0 865 2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO) M. 1:250 3.0 1 Maß der baulichen Nutzung SD 30°- 35° 14.0 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO) 1= überbaubare Flächen 2= nicht überbaubare Flächen 16.0 3.0 WA II ERLÄUTERUNGEN 49 43 (1) (1) 45 961 960 (P 959 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ......................................... ( Bürgermeister ) ( Bürgermeister ) (Ratsmitglied) Bekanntmachung Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB durch Bekanntmachung vom . . . . . . am . . . . . . als Satzung in Kraft getreten. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBL. l S. 954). 2. Verordnung über die Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) (Baunutzungsverordnung, BauN VO) geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). 3. Verordnung für die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBI. I S. 58), geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878). 5. Terrassenüberdachungen und verglaste Hausanbauten (Wintergärten) dürfen die Baugrenzen um maximal 2 m überschreiten. Landesrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. Vorgartenflächen sind hiervon ausgenommen. LA CITTÀ STADTPLANUNG 14.08.2014 DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER HEINRICH SCHNEIDER BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL.: 02182 / 6999481 FAX: 02182 / 6999482 schneider@la-citta.de