Daten
Kommune
Bedburg
Größe
155 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-66/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 24 06
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Sitzungsvorlage als Entwurf beigefügte
Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg.
Die Zuständigkeitsregelung ist Bestandteil der Niederschrift.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 die Bildung folgender Ausschüsse
beschlossen:
-
Haupt- und Finanzausschuss
Schul- und Bildungsausschuss
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Jugendhilfeausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
Bauausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Wahlausschuss.
Aufgrund der neuen Ausschüsse und der zum Teil geänderten Bezeichnungen der bereits in der
vorhergehenden Wahlperiode existierenden Ausschüsse wird eine Anpassung der bisherigen
Zuständigkeitsregelung erforderlich.
Entsprechende Vorschläge sind hierzu seitens der SPD-Fraktion per E-Mail an die Verwaltung
herangetragen worden und haben in dem als Anlage 1 beigefügten vorläufigen Entwurf der
Zuständigkeitsordnung Berücksichtigung gefunden. Die E-Mail wird als Antrag nach § 3 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gewertet (Anlage 2).
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche des
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel im
vorläufigen Entwurf der Zuständigkeitsordnung nicht eindeutig abgrenzbar sind und
gegebenenfalls ineinander greifen. Besonders sind hier die Punkte der Stadtentwicklungs- und
Bauleitplanung, der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erschließung neuer Gewerbe- und
Industrieflächen sowie der Beteiligung der Stadt im Rahmen der Landes- und Regionalplanung zu
nennen.
Durch die Zuständigkeit der einzelnen Punkte in verschiedenen Ausschüssen könnte es zu
unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kommen. Hierdurch können beispielsweise Zuordnungsschwierigkeiten sowie Probleme bei einer einheitlichen und zeitnahen Planung und
Vorgehensweise entstehen.
Der als Anlage 1 beigefügte vorläufige Entwurf ist aus den vorgenannten Gründen lediglich als
Grundlage für weitergehende Beratungen zu verstehen.
Es obliegt dem Rat der Stadt Bedburg, die Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse, sofern
diese nicht bereits durch Gesetz übertragen sind, festzulegen.
Gemäß Ziffer 5.3 Buchstabe l) der aktuellen Zuständigkeitsregelung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Bedburg ist für die Vorberatung von Ortsrecht im Bereich des Rats- und
Kulturbüros der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Da dieser voraussichtlich erst im Oktober
tagen wird, wird die Entscheidung dem Rat direkt vorgelegt.
Beschlussvorlage WP9-66/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 26.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-66/2014
Seite 3