Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
09.11.10, 04:18
Aktualisiert
09.11.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 54/2010
29.10.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
17.11.2010
SozialTicket
hier: Information über die vom VRS in Auftrag gegebene Studie
Sowohl der VRS-Beirat als auch die Verbandsversammlung des VRS hatten die VRS GmbH um
Prüfung gebeten, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen finanziellen Auswirkungen ein
„SozialTicket“ im Verbundraum eingeführt werden könnte.
In der Verbandsversammlung am 28.10.2010 wurden erste Ergebnisse präsentiert. In einer
Marktforschungsstudie wurden sowohl die bestehenden Konzepte der Städte Köln und Bonn
betrachtet, die bereits SozialTickets eingeführt haben, als auch die Anwendung für das „Umland“ im
VRS-Gebiet.
Grundlage der Studie sind ca. 4.500 Interviews u.a. zum derzeitigen Mobilitätsverhalten des
Berechtigtenkreises. Der Anteil der im Kreis Euskirchen geführten Interviews lag bei 10,6 %.
Geprüft wurde ein preisstufenabhängiges Modell, bei dem bestimmte Ticketarten erworben werden
können. Damit würde sowohl der innerörtliche als auch der regionale ÖPNV innerhalb des VRS
ermöglicht. Bei der Prüfung wurde von einer Rabattierung der Tickets um 45 % in Anlehnung an die
derzeitige Rabattierung beim SozialTicket der Stadt Köln ausgegangen.
Als Zwischenergebnis für das „Umland“ wurde festgestellt:
Personen, die derzeit den Bartarif nutzen, werden zum größten Teil in das rabattierte 4erTicket
wechseln, während der geringe Personenanteil, der heute mit einer Zeitkarte unterwegs ist, in Zukunft
in das rabattierte MonatsTicket wechseln wird. Die niedrigen Preisstufen werden überwiegen.
Berücksichtigung fand weiterhin, dass das Land NRW beabsichtigt, voraussichtlich ab Mitte 2011 mit
ca. 30 Mio. € pro Jahr die Einführung von SozialTickets in den NRW-Kooperationsräumen finanziell
zu unterstützen. Der Differenzbetrag zwischen regulärem und rabattiertem Ticketpreis soll – so die
Studie – zukünftig unter Einsatz der Landesmittel ausgeglichen werden, so dass bei entsprechender
Preisgestaltung und Festlegung des Berechtigtenkreises durch den VRS eine Einführung des
SozialTickets ohne Zuschüsse der kommunalen Haushalte denkbar wäre. Die Landesmittel müssten
dazu dauerhaft ausreichend zur Verfügung stehen.
Soweit die Gebietskörperschaften über die Festlegungen des VRS hinausgehende Regelungen z.B.
hinsichtlich des Berechtigtenkreises treffen wollen, wären die dadurch entstehenden Kosten von den
jeweiligen Gebietskörperschaften zu finanzieren.
-2Der VRS wird im weiteren Verfahren einen Abgleich der Ergebnisse der Marktforschungsstudie mit
der Verkaufsstatistik aus Köln und Bonn vornehmen. Anschließend ist die Ermittlung des
Ausgleichsbetrages und die Justierung des Preisstufenmodells in Einklang mit den landesseitigen
Zuwendungen geplant.
Um Kenntnisnahme wird gebeten. Die Verwaltung wird kontinuierlich über neue Erkenntnisse
berichten.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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