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Info GB (SozialTicket hier: Information über die vom VRS in Auftrag gegebene Studie)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
09.11.10, 04:18
Aktualisiert
09.11.10, 04:18
Info GB (SozialTicket
hier: Information über die vom VRS in Auftrag gegebene Studie) Info GB (SozialTicket
hier: Information über die vom VRS in Auftrag gegebene Studie)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 54/2010 29.10.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 17.11.2010 SozialTicket hier: Information über die vom VRS in Auftrag gegebene Studie Sowohl der VRS-Beirat als auch die Verbandsversammlung des VRS hatten die VRS GmbH um Prüfung gebeten, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen finanziellen Auswirkungen ein „SozialTicket“ im Verbundraum eingeführt werden könnte. In der Verbandsversammlung am 28.10.2010 wurden erste Ergebnisse präsentiert. In einer Marktforschungsstudie wurden sowohl die bestehenden Konzepte der Städte Köln und Bonn betrachtet, die bereits SozialTickets eingeführt haben, als auch die Anwendung für das „Umland“ im VRS-Gebiet. Grundlage der Studie sind ca. 4.500 Interviews u.a. zum derzeitigen Mobilitätsverhalten des Berechtigtenkreises. Der Anteil der im Kreis Euskirchen geführten Interviews lag bei 10,6 %. Geprüft wurde ein preisstufenabhängiges Modell, bei dem bestimmte Ticketarten erworben werden können. Damit würde sowohl der innerörtliche als auch der regionale ÖPNV innerhalb des VRS ermöglicht. Bei der Prüfung wurde von einer Rabattierung der Tickets um 45 % in Anlehnung an die derzeitige Rabattierung beim SozialTicket der Stadt Köln ausgegangen. Als Zwischenergebnis für das „Umland“ wurde festgestellt: Personen, die derzeit den Bartarif nutzen, werden zum größten Teil in das rabattierte 4erTicket wechseln, während der geringe Personenanteil, der heute mit einer Zeitkarte unterwegs ist, in Zukunft in das rabattierte MonatsTicket wechseln wird. Die niedrigen Preisstufen werden überwiegen. Berücksichtigung fand weiterhin, dass das Land NRW beabsichtigt, voraussichtlich ab Mitte 2011 mit ca. 30 Mio. € pro Jahr die Einführung von SozialTickets in den NRW-Kooperationsräumen finanziell zu unterstützen. Der Differenzbetrag zwischen regulärem und rabattiertem Ticketpreis soll – so die Studie – zukünftig unter Einsatz der Landesmittel ausgeglichen werden, so dass bei entsprechender Preisgestaltung und Festlegung des Berechtigtenkreises durch den VRS eine Einführung des SozialTickets ohne Zuschüsse der kommunalen Haushalte denkbar wäre. Die Landesmittel müssten dazu dauerhaft ausreichend zur Verfügung stehen. Soweit die Gebietskörperschaften über die Festlegungen des VRS hinausgehende Regelungen z.B. hinsichtlich des Berechtigtenkreises treffen wollen, wären die dadurch entstehenden Kosten von den jeweiligen Gebietskörperschaften zu finanzieren. -2Der VRS wird im weiteren Verfahren einen Abgleich der Ergebnisse der Marktforschungsstudie mit der Verkaufsstatistik aus Köln und Bonn vornehmen. Anschließend ist die Ermittlung des Ausgleichsbetrages und die Justierung des Preisstufenmodells in Einklang mit den landesseitigen Zuwendungen geplant. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Die Verwaltung wird kontinuierlich über neue Erkenntnisse berichten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)