Daten
Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9-60/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den beiden außerplanmäßigen Auszahlungen i.H.v.
jeweils 25.000 € zu.
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Begründung:
Die Satzung des Zweckverbandes Terra Nova sieht in der aktuellen Fassung unter § Abs.
4 folgende Dinge vor: „Zur Tätigung von Investitionen – insbesondere für einen
notwendigen Flächenerwerb gem. § 2 (2) - kann die Zweckverbandsversammlung im
Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung einen Investitionszuschuss
beschließen, der von den Mitgliedern gem. § 1 zu gleichen Teilen getragen wird. Die
Mitglieder leisten zusammen mit der Umlage gem. § 11 (3) jeweils zum 1. eines jeden
Kalenderhalbjahres einen Vorschuss auf den festgesetzten Investitionszuschusses in der
Höhe der Hälfte des Gesamtansatzes.“
Erstmalig wurden im Haushaltsplan des Zweckverbandes Terra Nova für das Jahr 2013
entsprechende Zuweisungen unter Produkt 090 010 Städteplanung (Teilfinanzplan (Pos.
18, Sachkonto 6811000 in Höhe von 100.000 Euro) veranschlagt. Gleichzeitig wurden im
gleichen Produkt Haushaltsmittel für einen entsprechenden Flächenerwerb (Pos. 24,
Sachkonto 7821000) veranschlagt.
Der Anteil der Stadt Bedburg an dem o.a. Sachverhalt beträgt pro Jahr 25.000 Euro.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden erstmalig entsprechende Haushaltsmittel
veranschlagt. Hierbei wurde die korrekte Veranschlagung versäumt und die
entsprechenden Mittel wurden bei Produkt (Kostenträger) 09.511.106, Kostenstelle
106.001 und Sachkonto 5313000 konsumtiv veranschlagt.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und der Anweisung der 25.000
Euro für das Haushaltsjahr 2014 ist dem Geschäftsbereich 2 der Fehler in der Zuordnung
aufgefallen. Da der Investitionshaushalt 2013 nach Abzug der getätigten Zahlungsströme
des Haushaltsjahres 2013 und der in das Haushaltsjahr 2014 veranlassten investiven
Ermächtigungsübertragungen noch ein positives Delta in Höhe von rd. 33 T€ aufweist,
kann noch über eine entsprechende außerplanmäßige Auszahlung der Zuordnungsfehler
im Haushaltsjahr 2013 korrigiert werden.
Der Deckungsvorschlag resultiert ebenfalls aus einer Fehlveranschlagung im
beschlossenen und endgültigen Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013.
Dort wurde bereits in der Entwurfsfassung zum Doppelhaushalt 2013/2014 unter
M11110040, Produkt (Kostenträger) 09.511.106, Kostenstelle 403.999 und Sachkonto
7831000 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die IT-Ausstattung der Containerlösung
Rathaus Bedburg veranschlagt. Hintergrund ist, dass in der Entwurfsfassung der
Verwaltungsstandort Rathaus Bedburg aus arbeitsschutztechnischen Gründen (u.a.
Arbeitsbedingungen) aufgegeben werden sollte und als Ersatz für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Rathauses Bedburg entsprechende Container vorgesehen waren. In der
beschlossenen Haushaltssatzung wurden alle Ansätze – bis auf die o.a. Investition – aus
dem Haushalt entfernt, so dass der entsprechende Haushaltsansatz überflüssig geworden
war, aber trotzdem – fälschlicherweise – nicht gelöscht wurde.
Für die Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 ist die Deckung durch
M11110010, Produkt (Kostenträger) 01.111.103, Kostenstelle 103.001 und Sachkonto
7821000 vorgesehen. Der Geschäftsbereich 5 geht zurzeit davon aus, dass die
entsprechenden Haushaltsmittel (insgesamt 300.000 Euro) nicht in voller Höhe
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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verausgabt werden. Im Detail bedeutet dies, dass u.a. die vorgesehen
Flächenerwerbungen aufgrund der laufenden Verhandlungen für den BÜ Lindenstraße
nicht in 2014 realisiert werden und unter Umständen erst im Jahr 2015 erfolgen. Darüber
hinaus gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren politischen Beschlüsse zum
Erwerb von weiteren Grundstücken.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 14.08.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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