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Beschlussvorlage (Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-60/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den beiden außerplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. jeweils 25.000 € zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Satzung des Zweckverbandes Terra Nova sieht in der aktuellen Fassung unter § Abs. 4 folgende Dinge vor: „Zur Tätigung von Investitionen – insbesondere für einen notwendigen Flächenerwerb gem. § 2 (2) - kann die Zweckverbandsversammlung im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung einen Investitionszuschuss beschließen, der von den Mitgliedern gem. § 1 zu gleichen Teilen getragen wird. Die Mitglieder leisten zusammen mit der Umlage gem. § 11 (3) jeweils zum 1. eines jeden Kalenderhalbjahres einen Vorschuss auf den festgesetzten Investitionszuschusses in der Höhe der Hälfte des Gesamtansatzes.“ Erstmalig wurden im Haushaltsplan des Zweckverbandes Terra Nova für das Jahr 2013 entsprechende Zuweisungen unter Produkt 090 010 Städteplanung (Teilfinanzplan (Pos. 18, Sachkonto 6811000 in Höhe von 100.000 Euro) veranschlagt. Gleichzeitig wurden im gleichen Produkt Haushaltsmittel für einen entsprechenden Flächenerwerb (Pos. 24, Sachkonto 7821000) veranschlagt. Der Anteil der Stadt Bedburg an dem o.a. Sachverhalt beträgt pro Jahr 25.000 Euro. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden erstmalig entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. Hierbei wurde die korrekte Veranschlagung versäumt und die entsprechenden Mittel wurden bei Produkt (Kostenträger) 09.511.106, Kostenstelle 106.001 und Sachkonto 5313000 konsumtiv veranschlagt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und der Anweisung der 25.000 Euro für das Haushaltsjahr 2014 ist dem Geschäftsbereich 2 der Fehler in der Zuordnung aufgefallen. Da der Investitionshaushalt 2013 nach Abzug der getätigten Zahlungsströme des Haushaltsjahres 2013 und der in das Haushaltsjahr 2014 veranlassten investiven Ermächtigungsübertragungen noch ein positives Delta in Höhe von rd. 33 T€ aufweist, kann noch über eine entsprechende außerplanmäßige Auszahlung der Zuordnungsfehler im Haushaltsjahr 2013 korrigiert werden. Der Deckungsvorschlag resultiert ebenfalls aus einer Fehlveranschlagung im beschlossenen und endgültigen Doppelhaushalt 2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013. Dort wurde bereits in der Entwurfsfassung zum Doppelhaushalt 2013/2014 unter M11110040, Produkt (Kostenträger) 09.511.106, Kostenstelle 403.999 und Sachkonto 7831000 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die IT-Ausstattung der Containerlösung Rathaus Bedburg veranschlagt. Hintergrund ist, dass in der Entwurfsfassung der Verwaltungsstandort Rathaus Bedburg aus arbeitsschutztechnischen Gründen (u.a. Arbeitsbedingungen) aufgegeben werden sollte und als Ersatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses Bedburg entsprechende Container vorgesehen waren. In der beschlossenen Haushaltssatzung wurden alle Ansätze – bis auf die o.a. Investition – aus dem Haushalt entfernt, so dass der entsprechende Haushaltsansatz überflüssig geworden war, aber trotzdem – fälschlicherweise – nicht gelöscht wurde. Für die Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 ist die Deckung durch M11110010, Produkt (Kostenträger) 01.111.103, Kostenstelle 103.001 und Sachkonto 7821000 vorgesehen. Der Geschäftsbereich 5 geht zurzeit davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel (insgesamt 300.000 Euro) nicht in voller Höhe Beschlussvorlage WP9-60/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 verausgabt werden. Im Detail bedeutet dies, dass u.a. die vorgesehen Flächenerwerbungen aufgrund der laufenden Verhandlungen für den BÜ Lindenstraße nicht in 2014 realisiert werden und unter Umständen erst im Jahr 2015 erfolgen. Darüber hinaus gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren politischen Beschlüsse zum Erwerb von weiteren Grundstücken. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 14.08.2014 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-60/2014 Seite 3