Daten
Kommune
Bedburg
Größe
968 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2014
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: lll
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
gem. S 83 Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung
Anlage
14AN000089 lnvestitionszuschuss Terra Nova
Sachkonto
78
Maßn.-Nr.
M51
Zweckbestimmung:
Erwerb von Grundstücken im Bereich des
1
3000 I nvenstitionszuwend
1
001 00
u
ngen an Zweckverbände
lnvestitionszuschuss Zweckverband Terra Nova
interkommunalen Kompetenzareals Terra Nova durch den
Zweckverband
lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
0,00 €
2. Mittel gemäß S 82 GO NW
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste
0,00 €
(nicht bei VE)
verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
0,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsübersch reitu
ng
25.000,00 €
:
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Der durch die Zweckverbandsversammlung beschlossene Haushaltsplan 2014 sieht
die Zahlung ernes lnvestitionszuschusses i.H.v. 25.000,- pro Jahr und
€
Verbandsmitglied vor. Dieser lnvestitionszuschuss so// zum Enuerb von
Grundstücken im interkommunalen Kompetenzareal Terra Nova durch den
Zweckverband dienen. Lt. Verbandssatzung ist die Zahlung in zwei Teilbeträgen
jeweils zur Jahresmitte und Jahresende fällig. Hieraus ergibt sich eine
Zahlungsverpflichtung der Stadt Bedburg, die sachlich und zeitlich nicht verschoben
werden kann.
Deckungsvorschlag:
Kostenträger: 01 .1 1 1.401 Liegenschaftsverwaltung
Kostenstelle: 1 03.001 Liegenschaftsverwaltung
Maßnahmennummer: M1 1 1 10010 Erwerb von Grundstücken
Sachkonto: 7821000 Auszahlung Erwerb von Grundstücken
Hier sind im Haushalt für das Jahr 2014 100.000 Euro (zzgl. einer
Haushaltsübertragung von 200.000 € aus 2013) für den allgemeinen Grundenuerb
20-004 / APL FBIII Investitionszuschuss Terra Nova.doc
veranschlagt. Bisher gibt es keinen politischen Besch/uss zum Erwerb von
Grundstücken in dieser GrößenordnLtng, so dass investive Mittel im Umfang der
benötigten Höhe im lnvestitionsjahr 2014 vorhanden bzw. ungebunden sind. Auch
konnte der Grunderwerb ernes weiteren Grundstücks für den BIJ Lindenstraße, für
das die Haushaltsübertragung von 200.000 € vorgesehen ist, bisher nicht in die
Wege geleitet werden. Sollten die Mittel im Laufe des Jahres aufgrund des
beabsichtigten Grunderwerbs noch benötigt werden, so isf eine weitere
entsprechende APL bzw. eine Verschiebung ins HHJ 2015 denkbar.
50181 Bedburg, den 05.08.2014
lmaAuftrag:
r rk$_
Rainer Köster
Stellv. Fachbereichsleiter
Genehm ig u ngsverfah ren :
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß $ 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. $ 8 Nr. 2 der
für das Haushaltsjahe 2014
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg-E
unerheblich
Die gemäß S 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß S 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 05.08.2014
lm Auftrag:
_?
Baum
Stadtkämmerer
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 02.09.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
l--_l
20-004 I APL FBlll Investitionszuschuss Terra Nova.doc
zutreffendes ankreuzen