Daten
Kommune
Bedburg
Größe
811 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2013
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: lll
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
gem. $ 83 Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung
Anlage
1
Sachkonto
78
Maßn.-Nr.
M51
Zweckbestimmung:
Erwerb von Grundstücken im Bereich des
3AN0001
1
1
7 lnvestitionszuschuss Terra Nova
3000 I nvenstitionszuwend
1
un
gen an Zweckverbände
00100 lnvestitionszuschuss Zweckverband Terra Nova
interkommunalen Kompetenzareals Terra Nova durch den
Zweckverband
lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
0,00 €
2. Mittel gemäß S 82 GO NW
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste
0,00 €
(nicht bei VE)
verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
0,00 €
25.000,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit).
Der durch die Zweckverbandsversammlung beschlossene Haushaltsplan 2013 sieht
die Zahlung eines Investitionszuschusses i.H.v. 25.000,- pro Jahr und
€
Verbandsmitglied vor. Dieser lnvestitionszuschuss so// zum Erwerb von
Grundstücken im interkommunalen Kompetenzareal Terra Nova durch den
Zweckverband dienen. Lt. Verbandssatzung ist die Zahlung in zwei Teilbeträgen
jeweils zur Jahresmitte und Jahresende fällig. Hieraus ergibt sich eine
Zahlungsverpflichtung der Stadt Bedburg, die sachlich und zeitlich nicht verschoben
werden kann.
Deckungsvorschlaq:
Kostenträqer: 01.111.401 Personal, Organisation und lT-Management
Kostenstelle: 403.999
Maßnahmennummer: M1't 1'1 0040 lT-Ausstattung Container
Sachkonto: 7831 000
Hier sind im Haushalt für das Jahr 2013 ursprünglich 50.000 Euro veranschlagt.
Nach Auskunft des GB 2, Herrn Götz, srnd diese Mittel nach Absch/uss des
20-004 I APL FBIII lnvestitionszuschuss Terra Nova 20i3.doc
Haushaltsjahres 2013 als alternative Deckung noch verfügbar.
50181 Bedburg, den 05.08.2014
lm Auftrag:
yl,fiöIRainer Köster
Stellv. Fachbereichsleiter
Geneh m i g u n gsverfah ren
:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß $ 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. S 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahe 413-
E
unerheblich
[___-l erheblich.
Die gemäß S 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß S 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 05.08.2014
lm Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 02.09.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
I
zutreffendes ankreuzen
20-004 I APL FBIII lnvestitionszuschuss Terra Nova 20l3.doc