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Beschlussvorlage (Übernahme von Spielplatzpatenschaften)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-28/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Übernahme von Spielplatzpatenschaften Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgeschlagenen Regelungen zur Übernahme von Spielplätzen durch Interessensgemeinschaften/ Spielplatzpatenschaften. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das im März 2014 einstimmig beschlossene Spielplatzkonzept, welches Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendförderplans werden soll, wie geplant umzusetzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach Vorstellung des neuen kommunalen Spielplatzkonzeptes, das in er Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2014 einstimmig beschlossen wurde, erreichten die Verwaltung zwei Anträge zur Übernahme einer Spielfläche durch eine Interessensgemeinschaft/ Spielplatzpatenschaft. Konkret handelt es sich hierbei um den Ortsverband der SPD in BedburgBroich - vertreten durch Herrn Horn für den Spielplatz am Buschacker - sowie die `Jungen Väter e.V.´ - vertreten durch Herrn Verse für den Spielplatz Am Anger in Kleintroisdorf. Beide Anliegen wurden gegenüber der Verwaltung in persönlichen Gesprächen vorgetragen. Grundsätzlich sieht das kommunale Spielplatzkonzept eine derartige Option vor; bevor jedoch eine Patenschaft über einen städtischen Spielplatz übertragen wird, müssen zunächst die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollen/ müssen folgende Grundziele erfüllt werden: - die grundsätzlichen politischen Vorgaben des Spielplatzkonzeptes müssen verfolgt werden; Reduzierung der Flächen bei gleichzeitiger Attraktivierung der verbleibenden Spielplätze durch Nutzung der erzielten Einsparpotenziale - Entlastung des Finanz- und Personalhaushaltes - Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen Spielplätzen Zur Erreichung der v. g. Vorgaben werden für Spielplatzpatenschaften seitens der Verwaltung folgende Regelungen vorgeschlagen: - die stadteigenen Flächen werden von der Stadt kostenfrei für den Betrieb als Spielfläche zur Verfügung gestellt; bislang gepachtete Flächen werden - soweit die Höhe des Pachtzinses angemessen und vertretbar ist - auch weiterhin von der Stadt gepachtet - als Paten können alle Personen oder Interessensgemeinschaften auftreten; es muss mind. eine hauptverantwortliche Person genannt werden, die mit der Stadt eine Vereinbarung über die festgelegten Vereinbarungen unterzeichnet und für die Einhaltung/ Umsetzung haftungsrechtlich verantwortlich zeichnet - die Plätze müssen - unabhängig der Jahreszeit - bedarfsorientiert, mindestens wöchentlich gepflegt werden; hierzu zählen auch Müllentsorgung, Sandkastenreinigung und Rasenpflege - wöchentliche Inspektion sowie die vierteljährliche `3-Monatsinspektion´ werden nach Einweisung durch die Mitarbeiter der Stadt Bedburg von den Interessensgemeinschaften durchgeführt - eine sog. `Jahresinspektion´ - 1 bis 2 p. a. - wird aus verkehrsicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen weiterhin durch Mitarbeiter der Stadt Bedburg gewährleistet - das Führen eines durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kontrollbuches über die Inspektionen/ Pflege ist aus haftungsrechtlichen Gründen Pflicht; bei Zuwiderhandeln haftet im Schadensfall die Interessensgemeinschaft - das Kontrollbuch wird in regelmäßigen Abständen der Fachverwaltung - Geschäftsbereich 8 vorgelegt - defekte Gerätschaften müssen durch die Interessengemeinschaft sofort abgebaut werden; hierüber ist der Geschäftsbereich 8 unmittelbar zu unterrichten - neue wie auch Ersatzgerätschaften müssen TÜV zertifiziert sein und sind durch die Interessensgemeinschaften zu erwerben; vor Anschaffung hat eine Abstimmung mit dem Geschäftsbereich 8 zu erfolgen - der Aufbau darf nur von sachkundigem Personal - z. B. Schreiner, Monteur - ausgeführt werden; ggf. muss die Montage beim Spielgerätehersteller mit beauftragt werden (Garantievoraussetzungen) - zur Ausbesserung von Geräten dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden (Haftungsrelevanz); Hilfestellung bei Beschaffung, Planung und Suche von Herstellern kann über Fachverwaltung erfolgen. Beschlussvorlage WP9-28/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 - bei Nichteinhaltung der v. g. Voraussetzungen/ Bedingungen besteht aus haftungstechnischen Gesichtspunkten seitens der Fachverwaltung jederzeit die Möglichkeit und das Recht, die Spielfläche still zu legen. Darüber hinaus wird die Fachverwaltung das Spielplatzkonzept, wie beschlossen umsetzen und die notwendigen Schritte zur weiteren Planung einleiten. Die Verwaltung rät davon ab, das Spielplatzkonzept in Einzelfacetten weder abzuändern, noch rückgängig zu machen; speziell hinsichtlich geplanter Schließungen, da dies in der Folge Begehrlichkeiten bei allen anderen Interessensgruppen weckt und das umfassende Gesamtkonzept ad absurdum führt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-28/2014 Seite 3