Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-28/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.09.2014
Betreff:
Übernahme von Spielplatzpatenschaften
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgeschlagenen Regelungen zur Übernahme
von Spielplätzen durch Interessensgemeinschaften/ Spielplatzpatenschaften. Zudem wird
die Verwaltung beauftragt, das im März 2014 einstimmig beschlossene Spielplatzkonzept,
welches Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendförderplans werden soll, wie geplant
umzusetzen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Nach Vorstellung des neuen kommunalen Spielplatzkonzeptes, das in er Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 11.03.2014 einstimmig beschlossen wurde, erreichten die Verwaltung
zwei Anträge zur Übernahme einer Spielfläche durch eine Interessensgemeinschaft/
Spielplatzpatenschaft. Konkret handelt es sich hierbei um den Ortsverband der SPD in BedburgBroich - vertreten durch Herrn Horn für den Spielplatz am Buschacker - sowie die `Jungen Väter
e.V.´ - vertreten durch Herrn Verse für den Spielplatz Am Anger in Kleintroisdorf. Beide Anliegen
wurden gegenüber der Verwaltung in persönlichen Gesprächen vorgetragen.
Grundsätzlich sieht das kommunale Spielplatzkonzept eine derartige Option vor; bevor jedoch
eine Patenschaft über einen städtischen Spielplatz übertragen wird, müssen zunächst die
Rahmenbedingungen festgelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollen/ müssen folgende
Grundziele erfüllt werden:
- die grundsätzlichen politischen Vorgaben des Spielplatzkonzeptes müssen verfolgt werden;
Reduzierung der Flächen bei gleichzeitiger Attraktivierung der verbleibenden Spielplätze durch
Nutzung der erzielten Einsparpotenziale
- Entlastung des Finanz- und Personalhaushaltes
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen Spielplätzen
Zur Erreichung der v. g. Vorgaben werden für Spielplatzpatenschaften seitens der Verwaltung
folgende Regelungen vorgeschlagen:
- die stadteigenen Flächen werden von der Stadt kostenfrei für den Betrieb als Spielfläche zur
Verfügung gestellt; bislang gepachtete Flächen werden - soweit die Höhe des Pachtzinses
angemessen und vertretbar ist - auch weiterhin von der Stadt gepachtet
- als Paten können alle Personen oder Interessensgemeinschaften auftreten; es muss mind. eine
hauptverantwortliche Person genannt werden, die mit der Stadt eine Vereinbarung über die
festgelegten Vereinbarungen unterzeichnet und für die Einhaltung/ Umsetzung haftungsrechtlich
verantwortlich zeichnet
- die Plätze müssen - unabhängig der Jahreszeit - bedarfsorientiert, mindestens wöchentlich
gepflegt werden; hierzu zählen auch Müllentsorgung, Sandkastenreinigung und Rasenpflege
- wöchentliche Inspektion sowie die vierteljährliche `3-Monatsinspektion´ werden nach Einweisung
durch die Mitarbeiter der Stadt Bedburg von den Interessensgemeinschaften durchgeführt
- eine sog. `Jahresinspektion´ - 1 bis 2 p. a. - wird aus verkehrsicherheits- und haftungsrechtlichen
Gründen weiterhin durch Mitarbeiter der Stadt Bedburg gewährleistet
- das Führen eines durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kontrollbuches über die Inspektionen/
Pflege ist aus haftungsrechtlichen Gründen Pflicht; bei Zuwiderhandeln haftet im Schadensfall
die Interessensgemeinschaft
- das Kontrollbuch wird in regelmäßigen Abständen der Fachverwaltung - Geschäftsbereich 8 vorgelegt
- defekte Gerätschaften müssen durch die Interessengemeinschaft sofort abgebaut werden;
hierüber ist der Geschäftsbereich 8 unmittelbar zu unterrichten
- neue wie auch Ersatzgerätschaften müssen TÜV zertifiziert sein und sind durch die
Interessensgemeinschaften zu erwerben; vor Anschaffung hat eine Abstimmung mit dem
Geschäftsbereich 8 zu erfolgen
- der Aufbau darf nur von sachkundigem Personal - z. B. Schreiner, Monteur - ausgeführt werden;
ggf.
muss
die
Montage
beim
Spielgerätehersteller
mit
beauftragt
werden
(Garantievoraussetzungen)
- zur Ausbesserung von Geräten dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden
(Haftungsrelevanz); Hilfestellung bei Beschaffung, Planung und Suche von Herstellern kann über
Fachverwaltung erfolgen.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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- bei Nichteinhaltung der v. g. Voraussetzungen/ Bedingungen besteht aus haftungstechnischen
Gesichtspunkten seitens der Fachverwaltung jederzeit die Möglichkeit und das Recht, die
Spielfläche still zu legen.
Darüber hinaus wird die Fachverwaltung das Spielplatzkonzept, wie beschlossen umsetzen und
die notwendigen Schritte zur weiteren Planung einleiten. Die Verwaltung rät davon ab, das
Spielplatzkonzept in Einzelfacetten weder abzuändern, noch rückgängig zu machen; speziell
hinsichtlich geplanter Schließungen, da dies in der Folge Begehrlichkeiten bei allen anderen
Interessensgruppen weckt und das umfassende Gesamtkonzept ad absurdum führt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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