Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
263 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Beschlussvorlage (Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 263 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-80/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss Abstimmungsergebnis: 25.09.2014 Betreff: Etatwünsche der Bedburger Schulen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 ff. Mittel für die Etatwünsche der Schulen in nachfolgender Höhe in das Verwaltungsbudget (nicht Schulbudget) einzustellen: 1. Grundschule Bedburg 2. Grundschule Kirdorf 3. Grundschule Kaster 4. Grundschule Kirchherten _______ € _______ € _______ € _______ € 5. Hauptschule 6. Realschule 7. Gymnasium _______ € _______ € _______ € STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Basis für die Budgets der Schulen im Stadtgebiet Bedburg bilden die sog. `Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets´; hierbei handelt es sich um Haushaltsmittel im Bereich des Fachbereiches II, die den Schulleitern grundsätzlich zur freien Mittelbewirtschaftung für die schulischen Belange zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb des Budgets sind die Einzelansätze grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig, wobei die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen sind. Grundsätzlich erhalten die Schulen im konsumtiven Bereich 50% der im jeweiligen Haushaltsjahr eingesparten Mittel im nächsten Jahr zur freien Verwendung, im investiven Bereich 80 %; die unterschiedliche Bemessungsgrundlage wurde gewählt, um den Schulen `Rückstellungen´ für eine größere Austauschaktion bei der IT Ausstattung zu ermöglichen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 08.11.2006 (WP7-659/2006) die aktuell gültigen Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets im Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen; die Budgets wurden auf dieser Basis in 2014 wie folgt festgesetzt: GS Bedburg GS Kirdorf GS Kaster GS Kirchherten Hauptschule Realschule Gymnasium Summe konsumtiv investiv - Ansatz 2014 - - Ansatz 2014 - 7.710 € 6.820 € 9.330 € 4.690 € 11.030 € 16.090 € 28.240 € 83.910 € 3.950 € 3.400 € 4.600 € 2.650 € 3.250 € 5.050 € 8.650 € 31.550 € konsumtive Ersparnis 1.740 € 1.580 € 3.800 € 90 € 4.840 € 1.070 € 530 € 13.650 € investive Ersparnis 8.230 € 17.220 € 19.830 € 15.280 € 5.710 € 7.300 € 21.110 € 94.680 € Die Etatwünsche von 6 Schulen sind als Anlagen beigefügt. Allgemeines Der `aktuelle´ Medienentwicklungsplan, der Basis für die edv-Ausstattung in den Schulen im Stadtgebiet bildet, datiert aus 2002. Wenngleich in den letzten Jahren sukzessive neue Hard- und Software in den Schulen installiert wurde, ist der Medienentwicklungsplan veraltet und insofern den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf den TOP `Fortschreibung eines Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Bedburg´ der heutigen Ausschusssitzung. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Fachverwaltung dafür aus, sämtliche von den Schulen beabsichtigten (größeren) edv-technischen Anschaffungen für 2015 zurückzustellen; Ziel ist kurzfristig - avisiert ist dies für das 1. Quartal 2015 - mit den Schulleitungen, der Schulverwaltung und der städtischen edv-Abteilung unter externer Begleitung ein einheitliches Konzept für die Grund- und die weiterführenden Schulen zu erstellen. Die Ausstattung von Lehrerzimmern wird durch den Schulträger - außerhalb des Schulbudgets insofern finanziell gewährleistet, als dass die reinen Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Küchen, incl. Kühlschränke, Backofen, E-Herde etc. pp. werden nicht bezahlt, es sei denn, sie dienen dem Unterricht; die Entscheidungen hierüber treffen die Schulleitungen im Rahmen ihres Budgets. Bezüglich der Mittelanforderungen der jeweiligen Schulen wird auf die der Vorlage beigefügten Anlagen verwiesen; verwaltungsseitig ergehen hierzu folgende Anmerkungen: Beschlussvorlage WP9-80/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 - Wilhelm Busch Grundschule Die Bilderleisten (Schulbudget) sowie das benötigte Küchenzubehör (Verwaltungsbudget) sind aus dem laufenden Haushalt 2014 zu beschaffen; eine entsprechende Information ist an die Schule ergangen. Der Eigentumsschrank ist aus dem schuleigenen Budget zu bestreiten. Bezüglich der Kosten für die gewünschten IT-Ausstattung in Höhe von rd. 12.500 € wird auf die Ausführungen zur `Fortschreibung des Medienentwicklungsplans´ und den allgemeinen Erläuterungen verwiesen. Bezüglich der weiteren Mittelanmeldungen aus dem Verwaltungsbudget bedarf es einer (politischen) Entscheidung des Schulträgers über die Notwendigkeit; diese werden nicht aus dem Schulbudget getragen. Die Bilder der auszutauschenden Tafeln werden nachgereicht; die Kosten für Ersatzbeschaffungen belaufen sich auf rd. 2.700,- €. Bezüglich des aufgeführten Klassensatzes wird angemerkt, dass die Grundschule Bedburg bei insgesamt rd. 230 SchülerInnen seit 2011 bereits für rd. 180 SchülerInnen neue Klassenplätze erhalten hat; die Kosten für einen Klassensatz betragen rd. 6.000 €. Die Investitionswünsche für die OGS belaufen sich auf insgesamt rd. 12.500,- €; die in der Grundschule vorhandenen Räumlichkeiten (viele kleinere Räume) ermöglichen u. a. aus dem Gesichtspunkt des Brandschutzes nicht immer alle wünschenswerten Einrichtungen. - Grundschule Kirdorf, Anton Heinen Schule Bezüglich der IT-Bedarfe wird auf die Ausführungen zur `Fortschreibung des Medienentwicklungsplans´ und den allgemeinen Erläuterungen verwiesen. Die Kosten hierfür werden sich auf rd. 14.000 € belaufen. Für den Bereich des Verwaltungshaushaltes liegen keine besonderen Anmeldungen vor. Ein Sockelbetrag für Ersatzbeschaffungen wird aber für jedes Jahr eingeplant. - Grundschule Kaster, Martinusschule Der Tafelflügel wird bei Defekt, wie auch der Bürostuhl für das Sekretariat, aus dem laufenden Haushalt 2014 (Verwaltungsbudget) beschafft; eine entsprechende Information an die Schule ist ergangen. Ein Sofa für die Schülerbücherei (Kosten rd. 500 €), sowie der Herd für die Küche (Kosten rd. 1.500 €) ist aus dem schuleigenen Budget zu bestreiten. Bezüglich der weiteren Mittelanforderungen aus dem Verwaltungsbudget bedarf es einer (politischen) Entscheidung des Schulträgers über die Notwendigkeit. Die Kosten für den Klassensatz belaufen sich auf rd. 6.000 €, die der Langbänke für die Turnhalle auf rd. 500 €. Die Kosten der Schränke für das Büro der Schulleitung können - da seitens der Schulleitung bislang keine Konkretisierung erfolgte - verwaltungsseitig nicht beziffert werden; Bilder des Büros werden nachgereicht. Die Grundschule Kaster hat seit 2011 für rund 130 SchülerInnen neue Klassenplätze bei rund 300 SchülerInnen insgesamt erhalten. Die Erneuerung des Fußbodens im Verwaltungstrakt obliegt dem FB IV; die Etatwünsche wurden entsprechend weitergeleitet. - Grundschule Kirchherten, Geschwister Stern Schule Bezüglich der Ausstattung des Lehrerzimmers mit einer Küche wird auf die allgemeinen Ausführungen verwiesen. Soweit die Schule eine Küche/ einen E-Herd für schulische Zwecke als notwendig erachtet, ist dies aus dem Schulbudget zu bestreiten; eine Kostenschätzung hierzu liegt nicht vor. Hinsichtlich des genannten IT-Bedarfes wird auf die Ausführungen zur `Fortschreibung des Medienentwicklungsplans´ und den allgemeinen Erläuterungen verwiesen. Bezüglich der weiteren Mittelanforderungen aus dem Verwaltungsbudget bedarf es einer (politischen) Entscheidung des Schulträgers über die Notwendigkeit. Die Kosten für einen Beschlussvorlage WP9-80/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 weiteren Klassensatz betragen rund 6.000 €; die Grundschule Kirchherten hat seit 2011 für rund 30 SchülerInnen neue Klassenplätze bei rund 100 SchülerInnen insgesamt erhalten. - Hauptschule Bedburg, Arnold von Harff Schule Die gemeldeten Positionen fallen in den Bereich des Schulbudgets und können mit dem laufenden jährlichen Budget - bereits in 2014 - beschafft werden; eine entsprechende Information ist an die Schule ergangen. Die Hauptschule hat in den letzten Jahren, auch aufgrund des Neubaus, keine Klassensätze angefordert/ erhalten. - Realschule Bedburg Die Beschaffung im IT Bereich wird durch die Realschule als absolut dringlich gewertet; verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, bis zur Erarbeitung des IT-Konzeptes auf die vorhandenen IT Räume anderer Schulen im Schulzentrum auszuweichen. Bezüglich der weiteren Mittelanforderungen - Möblierung für den Kunstraum und die Klassenräume - bedarf es einer (politischen) Entscheidung des Schulträgers; die Realschule Bedburg hat seit 2011 für rund 180 SchülerInnen neue Klassenplätze bei rund 555 SchülerInnen insgesamt erhalten. - Silverberg Gymnasium Das Gymnasium hat keine gesonderte Aufstellung eingereicht, da dieses die notwendigen (investiven) Beschaffungen aus den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln bestreiten wird. Allerdings beabsichtigt auch das Gymnasium den IT Bereich zu modernisieren, sobald ein einheitliches IT Konzept für die drei weiterführenden Schulen vorliegt. Das Gymnasium hat in den letzten Jahren keine Klassensätze angefordert/ erhalten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-80/2014 Seite 4