Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 150/2011
14.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Engelgau, Dürener Straße 28 a
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
I. V.
gez.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V.,
zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Engelgau, Dürener Straße 28 a, einen Zuschuss in Höhe von
5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.
-2Begründung:
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 30.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des
Typs I für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Engelgau, Dürener
Straße 28 a. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf 31.396,24 €.
Demnach ergeben sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren zuwendungsfähige Gesamtausgaben i. H. v. 31.396,24 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 18.01.2011
31.396,24 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
28.256,62 €
1.569,81 €
1.569,81 €
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)