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Beschlussvorlage (U3 Qualifizierungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Beschlussvorlage (U3 Qualifizierungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (U3 Qualifizierungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (U3 Qualifizierungsmaßnahmen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-27/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: U3 Qualifizierungsmaßnahmen Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualifizierung der Einrichtungen St. Martin, Kirchherten und St. Lambertus, Bedburg-Mitte; die Mittel in Höhe von 287.000,- € werden als Kombinationsförderung für beide Maßnahmen zusammen zugeteilt. Mit dem Ausbau der Einrichtung St. Martin kann nach Beschluss des Ausschusses umgehend begonnen werden; der deutlich umfangreichere An- und Umbau der Kindertagesstätte St. Lambertus startet im Frühjahr 2015. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die konsequente und fortlaufende U3- Qualifizierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet hat dazu geführt, dass seit Einführung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz, in Bedburg bisher alle Betreuungsbedarfe gedeckt werden konnten. Mit Ausnahme der Einrichtungen St. Martin Kirchherten und St. Lambertus Bedburg konnten alle Einrichtungen, die einen Antrag auf Qualifizierung gestellt haben, mit Fördermitteln bezuschusst werden konnten; die beiden v. g. Einrichtungen haben folgende Qualifizierungsanträge gestellt: - St. Martin Kirchherten; Antrag vom 20.06.2011 6 U3 Plätze; Antragssumme: 108.000,- € - St. Lambertus Bedburg; Antrag vom 15.06.2012 12 U3 Plätze; Antragssumme: 216.000,- € Die Anträge konnten aus unterschiedlichen Gründen bis dato nicht bedient werden; so wurden die regulären Förderanträge beim Landschaftsverband - wie alle anderen dort liegenden Anträge aus Bedburg auch - nicht bearbeitet bzw. beschieden. Auch konnte beispielsweise die Einrichtung in Kirchherten bei der Verteilung der aufgelegten Förderpakte - Bundes- und/ oder Landesmittel nicht berücksichtigt werden, da die U 3-Versorgungsquote im Gegensatz zu anderen Ortsteilen im Stadtgebiet in Kirchherten aufgrund der Johanniter Einrichtung sehr hoch war. Aktuell werden in der Einrichtung St. Martin seit 3 Jahren 6 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im befristeten Provisorium angeboten; das Landesjugendamt drängt darauf, die Provisorien abzubauen bzw. die Einrichtung zu qualifizieren. Da die Kindertagesstätte der katholischen Kirche in Kirchherten bei den Eltern sehr beliebt ist und die zu qualifizierenden U3 Betreuungsplätze sowohl für den Stadtteil als auch für die Einrichtung sinnvoll sind, unterstützt die Verwaltung das Ausbauvorhaben. Bei der Einrichtung St. Lambertus stellt sich die Sachlage anders dar; der Bedarf und die Nachfrage sind im Einzugsbereich - hauptsächlich Bedburg-Mitte/ Broich/ Rath - schon länger erkennbar; auch die Versorgungsquote hätte schon für eine frühere Förderung und Qualifizierung der Einrichtung gesprochen. Als größte Einrichtung für ausschließlich Kinder über 3 Jahren, ist diese Kindertagesstätte aber von enormer Bedeutung und Garant für die Betreuungsansprüche in diesem Alterssegment; dennoch spricht sich die Verwaltung aus nachfolgenden Gründen für eine baldige Qualifizierung dieser Einrichtung aus. So ist trotz umfassender Renovierungsarbeiten im Jahr 2005 aus den Rückmeldungen der Elternschaft zu erkennen, dass die Kindertagesstätte in der Gunst der Eltern sinkt; dies ist nicht dem dort tätigen Personal oder Konzept, sondern einzig dem momentanen Ausbaustand der Räumlichkeiten geschuldet. Im Gegensatz zu den bereits qualifizierten Häusern wirkt die Einrichtung nicht mehr zeitgerecht; darüber hinaus vollzieht sich im nächsten Sommer ein Mitarbeiter-/ Generationenwechsel, der auch eine reformierte, konzeptionelle Ausrichtung mit sich bringen wird. Aktuell stehen der Stadt Bedburg rund 287.000,- € aus dem Belastungsausgleichsgesetz - Restmittel 2011 und laufende Zuschüsse - zur Verfügung. Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln gibt es bei diesen keine Zweckbindungsfrist; d. h. während bei der Förderung durch pauschale Bundes- oder Landesmittel die qualifizierten Plätze sofort dem Zweck entsprechend umgewandelt werden müssen, könnte mit der Förderung durch die Gelder des Belastungsausgleichsgesetztes in St. Lambertus ein `schleichender´ Einstieg in die U3 Betreuung vollzogen werden. Damit kann die Einrichtung weiterhin ein Garant für die Ü3 Betreuung sein, gleichzeitig den steigenden Anfragen nach U3 Betreuung gerecht und eine räumlich zeitgerechte Kindertagesstätte werden. In den Vorgesprächen mit dem Träger hat dieser signalisiert, beide Einrichtungen für die Summe von 287.000,- € zu qualifizieren und somit auf rund 37.000,- € Fördergelder zu verzichten. Mit den Ausbauarbeiten in St. Martin könnte sofort nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss begonnen werden; der deutlich umfangreichere Umbau von St. Lambertus würde im Frühjahr 2015 starten. Beschlussvorlage WP9-27/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung; trotz langfristig prognostizierter sinkender Einwohner-/ Kinderzahlen lässt sich für die nächsten Jahre ein großer Bedarf an institutionellen Kinderbetreuungsplätzen erkennen. Zudem ist diese Thematik ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-27/2014 Seite 3