Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
600 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Satzung
zur Anderungder Hauptsatzung
derGemeinde
Leoooldshöhe
vom 30. März1995
in der Fassungder Anderungvom 09. November2004
Aufgrundvon S 7 Absatz3 in Verbindung
mitS 41 Absatz1 Salz2 Buchstabe
fdef Gemelndeofdnung
für das LandNordrhein-Westfalen
in der Fassungder Bekannlmachung
vom 14.Juli 1994(GVNW S.
666ff.) in der z. Z. gültigenFassunghatdef Ratder GemeindeLeopoldshöhe
am
0te
nachfolgendeL Satzung vom
zur Anderungder Hauplsatzungder Gemeinde
Leopoldshöhevom 30. März 1995 in der Fassungder Anderungvom 09. November2004
beschlossenl
Artikel I
S 10Abs.3 entfällt.
Artikel2
S 11 erhällfolgendeFassung:
(1)Die Ratsmitgliedeferhalten eine Aufwandsentschädigung
in Form eines monallichen
Pauschalbetragesund ein Sitzungsgeldnach l/aßgabe der Entschädigungsvefordnung
(Entschvo)für die Teilnahmean Rals-, Ausschuss-und Fraktionssitzungen.
Die Anzahl der
Fraklionssitzungen,
für die das Sitzungsgeldgezahlt wird, wkd auf 25 Sitzungenim Jahr
beschränkt(2)SachkundigeBürger erhaltenfür die Teilnahmean Ausschuss-und Frakiionssitzungen
ein
Sitzungsgeld
nachlvlaßgabe
der Entschvo.Diesgilt unabhängig
vom Einlrittdes Vertfetungsfalles
auchfür die Teilnahmean Fraktionssilzungen
als stellvertretendes
Ausschussmitglied.
Die Anzahl
gezahltwird, wird auf 25 Silzungenim Jahr
der Fraktionssitzungen,
für die das Sitzungsgeld
beschränkl.
gernäß
und die sachkundigenBüfger erhalienAufwandsentschädigungen
{3)Die Ratsmitglieder
Absatz1 undAbsalz2 auchfür Sitzungen
folgenderGremien:
Kindergartenräte
der gemeindlichen
undvon der Gemeinde
subvenlionierten
Kindergärlen,
Kuratorium
des Hausesder Jugend,
Diakoniestation
der ev.-ref.Kirchengemeinden
Asemissen-Bechterdissen,
Helpup,Leopoldshöhe
undOerlinghausen,
Behinderlenbeiral
sowiefür die Teilnahmean Sitzungender vom Ratodereinemseiner Ausschüsse
zur Efledigung
gebildetenlJntefausschüsse
besondererAngelegenheiten
und Arbeilskreise
und für beauftragte
Teilnehmer
an Sitzungen
andererkommunaler
Vertretungsköfpefschaflen
undAusschüsse.
(4)Rats- und Ausschussmitglieder
haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Der
Verdienstausfall
wird für jede Stundeder versäumtenregelmäßigen
Arbeltszeitberechnet,
wobei
dieletzteangefangene
Stundevollzu rechnenist. DerAnspruchwirdwiefolgtabgegoltenl
a) Alle Rais- und Ausschussmitglieder
erhalteneinen Regelstundensatz,
es sei denn,das6sie
ersichtlich
keinefinanziellen
Nachteileedittenhaben.Der Regelstundensaiz
wifd auf 7,50Euro
festgesetZ.
b) Unselbständigen
wird im Einzelfallder den Regelstundensatz
übersleigende
Verdienstausfall
gegenentsprechenden
Naohweis,
z.B. durchVoflageeinerBescheinigung
des Arbeitgebers,
erseizt.
je Stundeerhallen,sofefnsie
c) Selbständige
könneneine besondere
Verdienstausfallpauschale
einen den Regelsatz übersteigenden Verdienstausfall glaubhaft machen. Die
Glaubhaflmachung
edolgtdurcheineschriflliche
Erklärungüberdie Höhedes Einkommens,
in
der die Richtigkeit
def gemachten
Angabenveßichertwird.
d) Personen,die einenHaushaltmit mindestens
zweiPersonen
führenund nichloderweniqerals
20 Stunden je Woche erwerbstäligsind, erhaltenfür die Zeit der mandalsbedlnqten
Abwesenheit
vom Haushaltmindestensden Regelstundensatz.
Auf Aniragwerdenstattdes
Regelslundensatzes
diefohrendigenKostenfüf eineVertretung
im Haushaltefsetzt.
e) Entgejtliche
KindefbetreuLrngskosten,
die außefialbder regelmäßigen
Arbejtszeit
aufgfundder
mandatsbedingten
Abwesenheit
vom Haushaltnotwendigwerden,werdenauf Antragin Höhe
der nachgewiesenen
Kosten ersiatiet.Kindefbelreuungskosten
werden nicht erstattetbei
Kindern,die das 14. Lebensjahrvollendethaben,es sei denn, besondereL,mständedes
Einzelfalls
werdenglaubhaftnachgewiesen.
f) In keinem Fall dad der Vefdienstausfallersatz
den Betrag von 15,- Euro je Stunde
überschreiten.
(5)Die Ratsmitgliederund die sachkundigenBürger erhalten für genehmigteDienstreisen
Reisekostenvergütung
nach Maßgabeder Entschädigungsvercrdnung.
Die Genehmigung
wird
erteilt:
a) für Dienstreisen
des gesamtenRatesdurchBeschluss
des Rates;
b) für Dienstreisen
einesAusschusses
durchBeschluss
desAusschusses;
c) für Dienstreisen
einzelnerRatsmilglieder
undsachkundiger
Büfgerdurchden Bürgermelsler.
- bei
(6)Stellveftretende
Bürcermeister
nach S 67 Absatz 1 GO NW und Fraktionsvorsitzende
Fraktionen
mit mindeslens10 fulilgliedern
auchein stelvertretender
Vorsilzendererhallenneben
den Entschädigungen,
die den Ratsmilgliedernnach S 45 GO NW zustehen, eine
Aufir'r'andsentschädigung
Iach lvaßgabeder Entschvo.
Artikel3
folgende
Fassung:
S 12Abs.1 und3 erhalten
(1) Verlrägeder Gemeindemit Ratsmitgliedern
oder der Ausschüsse
sowiemit dem Bürgermeister
undden leitendenDienstkräften
der Gemeindebedürfender Genehmigung
des Rates
(3) LeitendeDienstkräfte
im SinnedieserVorschriftsind der Bürgermeister
sowiesein allgemeiner
Vertreterund die Fachbercichsleiter.
Artikel4
Fassung:
S 14erhältfolgende
GemäßS 73 Abs. 3 GO NW hifft der Bürgefmeister
dle dienshechtichen
und arbeitsrechtlichen
Entscheidungen,
soweitgesetzlich
nichtsanderesbeslimmtist.
Artikel 5
S 15Abs.1 erhältfolgendeFassung:
(1)Offentliche
Bekanntmachungen
def cemeinde,die durch Rechtsvorschrift
vorgeschrieben
sind,
werdendurchAushangim Bekanntmachungskasten
am Rathausdef cemeindeLeopoldshöhe
für
die Dauer von mindestenseiner Woche vollzogen,wobei gleichzeitigdurch das Internet
(www.leopoldshoehe.de)
auf den Aushang hinzuweisen ist. Nachrichtlichist in den
Bekanntmachungskästen
der Gemeinde
Leopoldshöhe
auf die Bekannlnachung
hinzuweisen.
Artikel6
Diese8. Satzungzur Anderungder Hauptsatzung
der GemeindeLeopoidshöhe
tritl mit dem Tage
nachderVeröffentlichung
im Kreisblatl
des KreisesLippein Kfafl.