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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
600 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007)

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Inhalt der Datei

8. Satzung zur Anderungder Hauptsatzung derGemeinde Leoooldshöhe vom 30. März1995 in der Fassungder Anderungvom 09. November2004 Aufgrundvon S 7 Absatz3 in Verbindung mitS 41 Absatz1 Salz2 Buchstabe fdef Gemelndeofdnung für das LandNordrhein-Westfalen in der Fassungder Bekannlmachung vom 14.Juli 1994(GVNW S. 666ff.) in der z. Z. gültigenFassunghatdef Ratder GemeindeLeopoldshöhe am 0te nachfolgendeL Satzung vom zur Anderungder Hauplsatzungder Gemeinde Leopoldshöhevom 30. März 1995 in der Fassungder Anderungvom 09. November2004 beschlossenl Artikel I S 10Abs.3 entfällt. Artikel2 S 11 erhällfolgendeFassung: (1)Die Ratsmitgliedeferhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monallichen Pauschalbetragesund ein Sitzungsgeldnach l/aßgabe der Entschädigungsvefordnung (Entschvo)für die Teilnahmean Rals-, Ausschuss-und Fraktionssitzungen. Die Anzahl der Fraklionssitzungen, für die das Sitzungsgeldgezahlt wird, wkd auf 25 Sitzungenim Jahr beschränkt(2)SachkundigeBürger erhaltenfür die Teilnahmean Ausschuss-und Frakiionssitzungen ein Sitzungsgeld nachlvlaßgabe der Entschvo.Diesgilt unabhängig vom Einlrittdes Vertfetungsfalles auchfür die Teilnahmean Fraktionssilzungen als stellvertretendes Ausschussmitglied. Die Anzahl gezahltwird, wird auf 25 Silzungenim Jahr der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld beschränkl. gernäß und die sachkundigenBüfger erhalienAufwandsentschädigungen {3)Die Ratsmitglieder Absatz1 undAbsalz2 auchfür Sitzungen folgenderGremien: Kindergartenräte der gemeindlichen undvon der Gemeinde subvenlionierten Kindergärlen, Kuratorium des Hausesder Jugend, Diakoniestation der ev.-ref.Kirchengemeinden Asemissen-Bechterdissen, Helpup,Leopoldshöhe undOerlinghausen, Behinderlenbeiral sowiefür die Teilnahmean Sitzungender vom Ratodereinemseiner Ausschüsse zur Efledigung gebildetenlJntefausschüsse besondererAngelegenheiten und Arbeilskreise und für beauftragte Teilnehmer an Sitzungen andererkommunaler Vertretungsköfpefschaflen undAusschüsse. (4)Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Der Verdienstausfall wird für jede Stundeder versäumtenregelmäßigen Arbeltszeitberechnet, wobei dieletzteangefangene Stundevollzu rechnenist. DerAnspruchwirdwiefolgtabgegoltenl a) Alle Rais- und Ausschussmitglieder erhalteneinen Regelstundensatz, es sei denn,das6sie ersichtlich keinefinanziellen Nachteileedittenhaben.Der Regelstundensaiz wifd auf 7,50Euro festgesetZ. b) Unselbständigen wird im Einzelfallder den Regelstundensatz übersleigende Verdienstausfall gegenentsprechenden Naohweis, z.B. durchVoflageeinerBescheinigung des Arbeitgebers, erseizt. je Stundeerhallen,sofefnsie c) Selbständige könneneine besondere Verdienstausfallpauschale einen den Regelsatz übersteigenden Verdienstausfall glaubhaft machen. Die Glaubhaflmachung edolgtdurcheineschriflliche Erklärungüberdie Höhedes Einkommens, in der die Richtigkeit def gemachten Angabenveßichertwird. d) Personen,die einenHaushaltmit mindestens zweiPersonen führenund nichloderweniqerals 20 Stunden je Woche erwerbstäligsind, erhaltenfür die Zeit der mandalsbedlnqten Abwesenheit vom Haushaltmindestensden Regelstundensatz. Auf Aniragwerdenstattdes Regelslundensatzes diefohrendigenKostenfüf eineVertretung im Haushaltefsetzt. e) Entgejtliche KindefbetreuLrngskosten, die außefialbder regelmäßigen Arbejtszeit aufgfundder mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushaltnotwendigwerden,werdenauf Antragin Höhe der nachgewiesenen Kosten ersiatiet.Kindefbelreuungskosten werden nicht erstattetbei Kindern,die das 14. Lebensjahrvollendethaben,es sei denn, besondereL,mständedes Einzelfalls werdenglaubhaftnachgewiesen. f) In keinem Fall dad der Vefdienstausfallersatz den Betrag von 15,- Euro je Stunde überschreiten. (5)Die Ratsmitgliederund die sachkundigenBürger erhalten für genehmigteDienstreisen Reisekostenvergütung nach Maßgabeder Entschädigungsvercrdnung. Die Genehmigung wird erteilt: a) für Dienstreisen des gesamtenRatesdurchBeschluss des Rates; b) für Dienstreisen einesAusschusses durchBeschluss desAusschusses; c) für Dienstreisen einzelnerRatsmilglieder undsachkundiger Büfgerdurchden Bürgermelsler. - bei (6)Stellveftretende Bürcermeister nach S 67 Absatz 1 GO NW und Fraktionsvorsitzende Fraktionen mit mindeslens10 fulilgliedern auchein stelvertretender Vorsilzendererhallenneben den Entschädigungen, die den Ratsmilgliedernnach S 45 GO NW zustehen, eine Aufir'r'andsentschädigung Iach lvaßgabeder Entschvo. Artikel3 folgende Fassung: S 12Abs.1 und3 erhalten (1) Verlrägeder Gemeindemit Ratsmitgliedern oder der Ausschüsse sowiemit dem Bürgermeister undden leitendenDienstkräften der Gemeindebedürfender Genehmigung des Rates (3) LeitendeDienstkräfte im SinnedieserVorschriftsind der Bürgermeister sowiesein allgemeiner Vertreterund die Fachbercichsleiter. Artikel4 Fassung: S 14erhältfolgende GemäßS 73 Abs. 3 GO NW hifft der Bürgefmeister dle dienshechtichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweitgesetzlich nichtsanderesbeslimmtist. Artikel 5 S 15Abs.1 erhältfolgendeFassung: (1)Offentliche Bekanntmachungen def cemeinde,die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werdendurchAushangim Bekanntmachungskasten am Rathausdef cemeindeLeopoldshöhe für die Dauer von mindestenseiner Woche vollzogen,wobei gleichzeitigdurch das Internet (www.leopoldshoehe.de) auf den Aushang hinzuweisen ist. Nachrichtlichist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leopoldshöhe auf die Bekannlnachung hinzuweisen. Artikel6 Diese8. Satzungzur Anderungder Hauptsatzung der GemeindeLeopoidshöhe tritl mit dem Tage nachderVeröffentlichung im Kreisblatl des KreisesLippein Kfafl.