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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
381 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 176/2007)

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Inhalt der Datei

Innenministerium des LandesNordrhein-Westfalen lnne.mr. stef !n NRl,!,40190 Düsse dotr V L K- V e r e i n i g u n lig beraler Kommunalpolitiker in NRW Sternstr.44 40479DüsseldorF Zahlungvon Sitzungsgeldbei kommunalenUnterausschüssen, Beirätenund Arbeitskreisen SehrgeehderHerrHoffmann, jr. oktaber2aa7 {beiAfhvo.l bitteangeben) 3 14 3 . 0 2 . a . 1 2 / 0522 9 i / 0 7 ( 0 ) telef.n0211A71-2526 Fa\ 0211A71162a26 delrev.plueckhalrn@im.nN. Siehabendie Ffagegestellt, desS 45 Abs.4 GO ob nachderAnderung g. NRW durch das cesetz vom Oktobef2007 (GV.NRW.S 380) Sitzungsgeldfür Sitzungen des Integrationsfates und des Seniorenbeirates gezahltwerdenkann. DieseFrageist deshalbverständlich, weilderS 45 Abs.4 nichtmehrdie Passage enthält,dassein Sitzungsgeld an sonstigen ,,fürdieTeilnahnre in der Hauptsatzung beslimrntenSitzungengezahltwerden kann. Ausschussmitglieder die nicht dem Rat angehören, efhaltenfür die TeiJnahrne an diesenSitzungen einSitzungsgeld." DazugebeichfolgendeHinweisel Die Entschädigung für Sitzungendes Ausländerbeirates odef eines nach S 129 GO NRW gebildetenGremiumsanstelle eines Ausländerbeirates ist in g 27 Abs.7 durchdendortigen VeMeisauf die entsprechende Geltungdes ,,$45 mit Ausnahme desAbsatz4 Nr. 1" geregelt. DieseVeruveisung geblieben. ist unverändert bestehen An der Entschädigung def Sitzungen odereinesnachS desAusiänderbeirates 129GO NRWgenehmigten cremlumshatsichalsonichtsgeänder1. Uber die von lhnen gestellteFrage hjnaus n]ache ich darauf Harcldstr.5, 40213Düssedor aLtfmerksam, dass Sitzungsgeld an Sitzungen auchfür die Teilnahme T ee f a r0 2 1 18 7 13 3 5 5 von,,Untera usschüssen"gezahliwerdenkann.DazuenthältS 45 Abs.4 Ziffer1 ,,Ausschusss tzungen"dieErmächtigung. Was das S;tzungsgeld angeht,so OäeftlicheVerkehßmittel: für d e Sitzungdes Seniorenbeirates istdaraufaufmerksam diesesGfemiurn R h e r n b a hn ni el n7 0 47, 0 97 1 ! zu machen,dassdie Gemeinde - n Wahrnehmung - außefhalbder ihres Selbstverwaliungsrechtes Innenministerium des LandesNordrhein-Westfalen bindenden Vorgabender Gemeindeordnung bildenkann.DieGemeinde s"il"2uon2 ist deshalbauch berechtjgt, die Aufwandsentschädigung für dieses Gremiumin Wahrnehmung ihresSelbstverwaltungsrechts zu regeln.So kannz.B. ein Sltzungsgeld gezahltwefden,wenndasGremiumin der Hauptsatzungbestimmtist, wie es bisherjgePfaxiswar. Dieses ] I Gremiumwirdalsovonder Regelung desS 45 GO NRWnichtefasst. Mitfreundlichen crüßen lm Auftrag i ,. , ,i !-.js.-# 11(Winkel)