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Beschlussvorlage (Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision - `plusKita´ gem. § 21a KiBiz - `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
216 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Beschlussvorlage (Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision 
- `plusKita´ gem. § 21a KiBiz 
- `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz) Beschlussvorlage (Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision 
- `plusKita´ gem. § 21a KiBiz 
- `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz) Beschlussvorlage (Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision 
- `plusKita´ gem. § 21a KiBiz 
- `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz) Beschlussvorlage (Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision 
- `plusKita´ gem. § 21a KiBiz 
- `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-63/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.09.2014 Betreff: Verteilung von zusätzlichen Mitteln aus der KiBiz-Revision - `plusKita´ gem. § 21a KiBiz - `Sprachförderung´ gem. § 21b KiBiz Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, die Mittel entsprechend der aufgezeigten Kriterien wie folgt zu verteilen: - `plusKita´ Mittel in Höhe von jeweils 25.000,- € erhalten die Einrichtungen - St. Antonius, Bedburg- West (Katholischer Kirchengemeindeverband) - Feldmäuse, Bedburg-Blerichen (Evangelische Kirchengemeinde) - Mittel für zusätzliche Sprachförderung in Höhe von jeweils 5.000,- € erhalten die Einrichtungen - Montessori Kinderhaus, Kirchtroisdorf (Springmäuse e.V.) - Waldkindergarten, Kaster (Waldwichtel e.V.) - Johanniter, Kirchherten (Johanniter-Unfall-Hilfe) - Sterntaler, Kaster (AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 1. August 2014 ist u. a. das `Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes - KiBiz´ in Kraft getreten; die zweite Stufe der Revision zielt vor allem auf mehr Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit ab. So wurde u. a. beschlossen, dass die Kindertagesstätten in NordrheinWestfalen jährlich mit rund 100 Millionen Euro zusätzlich zu den Kindpauschalen unterstützt werden sollen; während rund 55 Millionen Euro nach einem gruppenabhängigen und somit festgelegten Modus verteilt werden, obliegt die Verteilung der restlichen Mittel in Höhe von 45 Millionen Euro den Kommunen selbst. Sie ersetzen ab dem 01.08.2014 in § 21a KiBiz die Förderung der sozialen Brennpunkte und werden nach einem landesseitig ermittelten Schlüssel in `25.000 € - Paketen´ an die Kommunen verteilt; über diesen Schlüssel wurden der Stadt Bedburg 2 Pakete zugeteilt. Die Festlegung der Kriterien zur Verteilung der Mittel obliegt grundsätzlich den Kommunen, konkret der örtlichen Jugendhilfeplanung und bedarf einer Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss; wenngleich der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich in der Festlegung der Kriterien frei ist, sind in der Kommentierung zur KiBiz-Revision u. a. nachfolgende Vorschläge unterbreitet: - Anteil von Beziehern aus Leistungen des SGB II in der Einrichtung/ im Einzugsgebiet - Anteil von Beziehern aus Leistungen des SGB VIII in der Einrichtung/ im Einzugsgebiet - Anteil Alleinerziehende / Großfamilien in der Einrichtung/ im Einzugsgebiet - Anteil Kinder Migrationshintergrund in der Einrichtung/ im Einzugsgebiet Verbindlich untersagt ist, die `25.000 € - Pakete´ zu splitten. Im Ergebnis können somit maximal zwei Einrichtungen im Stadtgebiet von dieser Förderung profitieren und zu einer `plusKita Einrichtung´ werden; die Förderung ist in der Folge festgelegt auf 5 Jahre. Hinsichtlich der v. g., in den Kommentierungen unterbreiteten Vorschlägen ist anzumerken, dass diese für eine Großstadt sicherlich sinnvoll, ermittelbar und aussagekräftig sein mögen; für eine Kommune in der Größenordnung der Stadt Bedburg sind diese, speziell die sozialraumbezogenen Werte, jedoch wenig hilfreich. Darüber hinaus würde die Ernennung zur `plusKita - Einrichtung´ aufgrund der Kriterien, vor allem der beiden Erstgenannten, aus Sicht der Verwaltung eher zu einer negativen Stigmatisierung, als zur einer Besserstellung führen. Ein Merkmal, welches relativ klar zu ermitteln ist und einige der o. g. Aspekte beinhaltet, ist die Elternbeitragskraft/ Elternbeitragsquote. Da die entsprechenden Daten der Verwaltung vorliegen, ist dieses Kriterium auch `arbeitsökonomisch´ realisierbar; die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor: Zur Berechnung werden die Elternbeiträge aller Kinder aus einkommensschwächeren Familien - herangezogen werden alle Familien mit einem Bruttogesamtfamilieneinkommen bis maximal 31.000,- € - der letzten 3 Jahre einrichtungsbezogen ausgewertet. Die Anzahl der Kinder aus einkommensschwächeren Familien wird in Bezug zur Gesamtzahl aller Kindergartenkinder gestellt; die beiden Einrichtungen mit der höchsten Quote erhalten den Zuschuss und werden zur `plusKita - Einrichtung´. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass dieses `Modell´ im Vorfeld mit den Trägern der Einrichtungen thematisiert wurde und dort Zustimmung findet. Sollte der Jugendhilfeausschuss sich für die v. g. Vorgehensweise aussprechen, würden nachfolgende Kindertagestätten `plusKita-Einrichtungen´: - St. Antonius in Bedburg-West und - Feldmäuse in Bedburg-Blerichen Die Tabellen zur Berechnung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-63/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ergänzend zu den oben erwähtnen 100 Millionen, werden zukünftig - als langfristige Ablösung der bisherigen Delfin 4-Sprachförderung - 25 Millionen für zusätzliche Sprachförderung investiert. Ähnlich wie bei den `plusKita´ - Geldern wird seitens des Landes auch hier ein Schlüssel zur Verteilung auf die Kommunen genutzt, die Weiterbewilligung vor Ort jedoch wiederum den Kommunen übertragen. Insgesamt werden der Stadt Bedburg vier `5.000,- € - Pakete´ für die Dauer von 5 Jahren bewilligt. Zur Verteilung der Mittel werden seitens des Landes die gleichen Kriterien wie bei der Verteilung der `plusKita´- Zuwendung vorgeschlagen; diese werden allerdings sowohl seitens der Verwaltung, als auch seitens der Träger als sehr unglücklich und wenig sinnvoll beurteilt. In diesbezüglich geführten Gesprächen wurde seitens der Träger vorgeschlagen, dass die Mittel der Sprachförderung an die Träger - insgesamt 6 - weitergeleitet werden, die keine `plusKita´Förderung erhalten haben; hierdurch würde, da im Ergebnis alle Träger von den zusätzlichen Mitteln profitieren, keine Konkurrenzsituation zwischen den Trägern entstehen. Die Fachverwaltung kann sich dem Vorschlag vollinhaltlich anschließen. Da offiziell nur Einrichtungen eine Förderung erhalten können, wird bei den Trägern mit mehreren Einrichtungen - konkret die AWO - die Einrichtung unterstützt, die in den letzten 3 Jahren prozentual die meisten Kinder mit Sprachförderbedarf hatten. Sollte der Jugendhilfeausschuss sich für die v. g. Vorgehensweise aussprechen, würden nachfolgende Kindertagestätten eine Förderung in Höhe von 5.000,- € erhalten: - Sterntaler, Bedburg Kaster - Montessori Kinderhaus, Bedburg Kirchtroisdorf - Waldkindergarten, Bedburg Kaster - Johanniter, Bedburg Kirchherten Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Es werden lediglich Landesmittel weitergegeben. Der städtische Haushalt wird dadurch nicht belastet. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-63/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-63/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4