Daten
Kommune
Bedburg
Größe
152 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2014
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: I
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83
Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
15.573.414 Energiewirtschaftliche Beteiligung
Konto
7843000 Erwerb Anteilsrechte
Maßn.-Nr.
Zweckbestimmung:
Beteiligung an einer Versorgungsnetzgesellschaft
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
0,00 €
2. Mittel gemäß § 82 GO NW
0,00 €
3. Ermächtigungsübertragung (nicht bei VE)
51.512.850,00 €
verfügbar
51.512.850,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
32.073.000,00 €
Somit noch verfügbar
19.439.850,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
3.410.000,00 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Gründung der Netzgesellschaft für
ein Versorgungsnetz mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer hauhaltsentlastenden Rendite.
Die noch verfügbaren Mittel werden in Gänze benötigt, wenn die Stadt sich zu 49% an der
zweiten Bauphase des Windparks Königshovener Höhe beteiligen sollte. Wegen der
haushaltsentlastenden Rendite-Erwartungen soll eine Netzgesellschaft für ein
Versorgungsnetz gegründet werden.
Deckungsvorschlag:
Kostenträger: 01.111.302
Kostenstelle: 302.999
Maßnahmennummer: M11133030 – Neubau zentrales Rathaus
Sachkonto: 7851000
Die Auszahlungsermächtigung (5 Mio. €) wird im Haushaltsjahr 2014 nicht benötigt. Auf
Basis aktualisierter Daten wird im Haushaltsentwurf 2015 eine neue Veranschlagung
erfolgen.
50181 Bedburg, den 26.08.2014
Im Auftrag:
Eßer
Fachbereichsleiter
* Nichtzutreffendes bitte streichen
20-004 / T6964.docx
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014
unerheblich
X erheblich.
X
Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 26.08.2014
Im Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
X
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 02.09.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen
20-004 / T6964.docx