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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-70/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
152 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-70/2014) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-70/2014)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2014 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: I Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 15.573.414 Energiewirtschaftliche Beteiligung Konto 7843000 Erwerb Anteilsrechte Maßn.-Nr. Zweckbestimmung: Beteiligung an einer Versorgungsnetzgesellschaft Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan 0,00 € 2. Mittel gemäß § 82 GO NW 0,00 € 3. Ermächtigungsübertragung (nicht bei VE) 51.512.850,00 € verfügbar 51.512.850,00 € Angewiesen und vorausverfügt 32.073.000,00 € Somit noch verfügbar 19.439.850,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 3.410.000,00 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Gründung der Netzgesellschaft für ein Versorgungsnetz mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer hauhaltsentlastenden Rendite. Die noch verfügbaren Mittel werden in Gänze benötigt, wenn die Stadt sich zu 49% an der zweiten Bauphase des Windparks Königshovener Höhe beteiligen sollte. Wegen der haushaltsentlastenden Rendite-Erwartungen soll eine Netzgesellschaft für ein Versorgungsnetz gegründet werden. Deckungsvorschlag: Kostenträger: 01.111.302 Kostenstelle: 302.999 Maßnahmennummer: M11133030 – Neubau zentrales Rathaus Sachkonto: 7851000 Die Auszahlungsermächtigung (5 Mio. €) wird im Haushaltsjahr 2014 nicht benötigt. Auf Basis aktualisierter Daten wird im Haushaltsentwurf 2015 eine neue Veranschlagung erfolgen. 50181 Bedburg, den 26.08.2014 Im Auftrag: Eßer Fachbereichsleiter * Nichtzutreffendes bitte streichen 20-004 / T6964.docx Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 unerheblich X erheblich. X Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 26.08.2014 Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer X An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 02.09.2014 Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen 20-004 / T6964.docx