Daten
Kommune
Bedburg
Größe
152 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2014
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: I
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO
Produkt:
15.573.414 Energiewirtschaftliche Beteiligung
Konto
7843000 Erwerb Anteilsrechte
Maßn.-Nr.
Zweckbestimmung:
Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
1.625.000,00 €
2. Mittel gemäß § 82 GO NW
0,00 €
3. Ermächtigungsübertragung (nicht bei VE)
0,00 €
verfügbar
Angewiesen und vorausverfügt
1.625.000,00 €
.0,00 €
Somit noch verfügbar
1.625.000,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
3.560.000,00 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Beteiligung an einem privatrechtlichen
Unternehmen mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer hauhaltsentlastenden Rendite.
Die noch verfügbare Verpflichtungsermächtigung wird in Gänze benötigt, wenn die Stadt sich zu 49%
an der zweiten Bauphase des Windparks Königshovener Höhe beteiligen sollte. Wegen der
haushaltsentlastenden Rendite-Erwartungen soll eine Beteiligung an einem privatrechtlichen
Unternehmen erfolgen.
Deckungsvorschlag:
Kostenträger: 01.111.302
Kostenstelle: 302.999
Maßnahmennummer: M11133030 – Neubau zentrales Rathaus
Sachkonto: 7851000
Die Verpflichtungsermächtigung (6.750.000 €) wird im Haushaltsjahr 2014 nicht in
vorgenannter Höhe in Anspruch genommen. Auf Basis aktualisierter Daten wird im
Haushaltsentwurf 2015 eine neue Veranschlagung erfolgen.
50181 Bedburg, den 26.08.2014
Im Auftrag:
Eßer
Fachbereichsleiter
* Nichtzutreffendes bitte streichen
20-004 / T6963.docx
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die überplanmäßige Verfplichtungsermächtigung ist gemäß §§ 83, 85 GO NW i. V.
m. § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014
unerheblich
X erheblich.
X
Die gemäß § 85 Abs. 1 GO NW erforderliche Genehmigung
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
der
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW
zur Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 26.08.2014
Im Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
X
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 02.09.2014
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen
20-004 / T6963.docx