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Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters in die Gremien der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG und der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters in die Gremien der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG und der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW) Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters in die Gremien der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG und der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Abstimmungsergebnis: 01.07.2014 Betreff: Bestellung eines Vertreters in die Gremien der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG und der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in die a) Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG Herrn Bürgermeister Sascha Solbach sowie in die b) Gesellschafterversammlung der RWE Innogy Windpark Bedburg Verwaltungs-GmbH Herrn Bürgermeister Sascha Solbach für die Dauer der 9. Wahlperiode zu entsenden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. In der vorherigen Wahlperiode war Herr Gunnar Koerdt als amtierender Bürgermeister in beide Gesellschafterversammlungen bestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 23. Juni 2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-9/2014 Seite 2