Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.02.2005
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Betreff
5.6.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 101/2004
Beschluss:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der
vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die
Straße „Im Dröhl“.
Hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten werden folgende Eckpunkte festgelegt:
1.) Parzelle Nr. 83/1:
2.) Parzelle Nr. 83,
nordöstlicher Teil:
3.) Parzelle Nr. 83,
nordwestlicher Teil:
zweigeschossig, maximale Firsthöhe 8,50 m,
Einzelhäuser, maximal Doppelhäuser
zweigeschossig, maximale Firsthöhe 12 m,
Einzelhäuser, maximal Doppelhäuser, auch für
Miet- und Eigentumswohnungen mit bis zu
6 Wohneinheiten.
dreigeschossig, maximale Firsthöhe 12,50 m,
Nutzungsmöglichkeiten ausschließlich gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO.
4.) Parzelle Nr. 83,
übriger Bereich:
zweigeschossig, maximale Firsthöhe 9 - 10 m,
Einzel-, maximal Doppelhäuser,
(der Niederschrift ist eine Flurkarte beigefügt, in der die Teilbereiche entsprechend der
vorgenannten Nummerierung gekennzeichnet ist.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit einem zukünftigen Erschließungsträger einen
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen