Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 7,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.2005 TOP Betreff 5.6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 101/2004 Beschluss: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im Dröhl“. Hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten werden folgende Eckpunkte festgelegt: 1.) Parzelle Nr. 83/1: 2.) Parzelle Nr. 83, nordöstlicher Teil: 3.) Parzelle Nr. 83, nordwestlicher Teil: zweigeschossig, maximale Firsthöhe 8,50 m, Einzelhäuser, maximal Doppelhäuser zweigeschossig, maximale Firsthöhe 12 m, Einzelhäuser, maximal Doppelhäuser, auch für Miet- und Eigentumswohnungen mit bis zu 6 Wohneinheiten. dreigeschossig, maximale Firsthöhe 12,50 m, Nutzungsmöglichkeiten ausschließlich gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO. 4.) Parzelle Nr. 83, übriger Bereich: zweigeschossig, maximale Firsthöhe 9 - 10 m, Einzel-, maximal Doppelhäuser, (der Niederschrift ist eine Flurkarte beigefügt, in der die Teilbereiche entsprechend der vorgenannten Nummerierung gekennzeichnet ist.) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit einem zukünftigen Erschließungsträger einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen