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Beschlusstext (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.2005 TOP Betreff 5.9. Änderung der Verkehrsführung in der Eifelstraße in Kreuzau Vorlage: 103/2004 Beschluss: „1. Die Eifelstraße wird probeweise uneingeschränkt in beide Fahrtrichtungen geöffnet. Die Testphase dauert auf jeden Fall so lange, bis der Ausbau der Kreuzung Hauptstraße/Dürener Straße abgeschlossen ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, am Einmündungsbereich Hauptstraße/Im Hirnfeld und Hauptstraße/Südstraße vor und nach Öffnung der Eifelstraße eine Verkehrszählung durchzuführen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Maße eine nicht gewollte Verkehrsverlagerung in die Straßen „Im Hirnfeld“ und „Südstraße“ erfolgt. Hierüber ist dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat der Gemeinde Kreuzau ein Bericht und erforderlichenfalls ein Beschlussvorschlag über evtl. zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen an Einmündungsbereichen „Eifelstraße/Im Hirnfeld“ und „Eifelstraße/Südstraße“ vorzulegen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen