Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.02.2005
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Betreff
5.3.
Verwendung der Sportpauschale
Vorlage: 4/2005
Beschluss:
„Die Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Dem Antrag des TV Germania Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Umzäunung
des Sportgeländes an der Turnhalle Obermaubach von bis zu 6.000 Euro wird entsprochen. Der
Verein ist aufzufordern, nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung vorzulegen.
Die Sanierungsmaßnahmen an den Sportheimen Boich und Stockheim können durchgeführt
werden.
Die Anträge des SC Kreuzau 05, des 1950 TTC Winden werden abgelehnt, da sie nicht den
Richtlinien entsprechen. Der Antrag des TSV Stockheim wird abgelehnt, da eine Notwendigkeit der
geplanten Maßnahme nicht besteht.
Der Antrag des V.f.V.u.J. Winden wird zurückgestellt, bis die Unterlagen vollständig vorliegen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen