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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.2005 TOP Betreff 5.1. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005 Vorlage: 2/2005 Beschluss: „„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des a) Ostermarktes am 27.02.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, b) Frühlingsfestes am 08.05.2005 für den Bereich des Gewerbegebietes Stockheim, c) Ortsfestes am 04.09.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, d) Nikolausmarktes 27.11.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ “ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen