Daten
Kommune
Wesseling
Größe
92 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
13.09.10, 15:18
Aktualisiert
13.09.10, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
222/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
- 20 -
- 51 -
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erweiterung der Kita Jahnstraße für die U3-Betreuung
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 20 -
- 51 -
07.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 222/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Iris Wolfram
07.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Erweiterung der Kita Jahnstraße für die U3-Betreuung
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Planung zur Ausführung der Bauarbeiten für die Erweiterung der Kita Jahnstraße für die
U3-Betreuung wird, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel, zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling ist in seiner Sitzung vom 12.01.2010 - siehe TOP 12 der Niederschrift
öffentlicher Teil, Vorlage 182/2009 und 182/2009 1. Ergänzung - der Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung der Ausbauplanung zur Schaffung
eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen gefolgt.
Der Antrag zur Projektförderung von Investitionen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren wurde
beim Landschaftsverband Rheinland gestellt.
Die für die Erweiterung der Kita Jahnstraße benötigten Haushaltsmittel wurden in den Wirtschaftsplan 2010
des Sondervermögens "Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling" eingestellt. Da die eigenen
Finanzmittel nicht ausreichen, benötigt die Stadt zur Finanzierung der Investition Darlehensmittel. Wegen
ihrer haushaltswirtschaftlichen Situation - die Stadt befindet sich im sog. Nothaushaltsrecht - darf sie
allerdings Kredite nur mit Genehmigung Aufsichtsbehörde aufnehmen. Mit Bescheid vom 19.07.2010 hat der
Landrat des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des
städtischen Anteils an den Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in
den Kindertageseinrichtungen Jahnstraße, Im Blauen Garn und Taunusstraße erteilt.
2. Lösung
In Kürze wird der entsprechende Bescheid des Landschaftsverbandes Rheinland über die Bewilligung der
Bundesmittel erwartet.
Mit der Leitung der Kindertageseinrichtung und mit dem Landschaftsverband Rheinland ist die geplante
Baumaßnahme einvernehmlich besprochen worden. Der Bauplanung für den An- und Umbau der Einrichtung
wurde vom Landschaftsverband Rheinland zugestimmt. Anhand dieser Pläne wurde die Ausführungsplanung
erstellt. In der Sitzung wird der Architekt Klaus Sassen das Raumkonzept und die Erweiterungsmaßnahmen
vorstellen.
Die Erweiterung ist wie folgt vorgesehen:
Anbau der Räume für die fünfte Gruppe, bestehend aus Gruppenraum, Nebenraum,
Differenzierungsraum, Waschraum und Garderobe,
Anbau eines Büros für die Leitung der Einrichtung mit dazugehörigem Besprechungsraum und
Anbau eines Waschraumes für die erste Gruppe.
Umbau des Waschraumes für die vierte Gruppe und
Umbau des bestehenden Büros zu zwei Abstellräumen, einer davon für die fünfte Gruppe.
Der Baukörper wird in Massivbauweise errichtet, er erhält ein flach geneigtes Dach als oberen
Abschluss und eine Putzfassade.
Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt. Die Fraktionen und der
Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich einen Plan auf DIN-A 3. Der Plan steht auch im Internet zur
Verfügung.
Das Architekturbüro Klaus Sassen hat die Ausführungsplanung erarbeitet und dabei
den heutigen Stand der Technik
alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten
berücksichtigt.
Die Kostenermittlung nach DIN 276 wird nach Kostengruppen nachstehend dargestellt:
Bauwerk – Baukonstruktionen
Bauwerk – technische Anlagen
Außenanlagen
Baunebenkosten
Gesamtherstellungskosten:
250.000,00 €
68.000,00 €
50.000,00 €
62.200,00 €
430.200,00 €
Über die Ausführungsplanung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der
vorgestellten Ausführungsplanung zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
zur Verfügung, wenn die eingeplanten Bundesmittel von 108.000,00 € bewilligt werden.