Daten
Kommune
Wesseling
Größe
297 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
13.09.10, 15:18
Aktualisiert
13.09.10, 15:18
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Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 1
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen
alle01
Senkung der Personalaufwendungen durch
personalwirtschaftliche
Maßnahmen
Personalausschuss
Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort
- die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom
Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010
herausgegebenen Geschäftsanweisung
- die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und
- eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren.
(10 – Personalservice)
alle02
Interkommunale Zu-
sammenarbeit ausbauen
Hauptausschuss
Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder (zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz) ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen
und/oder durch Know-how-Bündelung den beteiligten Verwaltungen zu
Kompetenzgewinnen zu verhelfen.
?
Dokumentenmanagement - Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung
Hauptausschuss
(111 – IT-Service in Zusammenarbeit mit allen
Bereichen)
?
Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die
Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen
der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von
digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt
werden.
Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft m.D.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010 in Übereinstimmung
mit Personalausschuss,
04.05.2010. Offen, wer über Ausnahmen entscheidet.
Zustimmung des
Hauptausschusses
zum Vorgehen,
Bereitschaft anderer Kommunen zur
Zusammenarbeit
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010; Kreis einbeziehen.
Zwischenbericht bis 01.10.2010.
Der Prozess ist
eingeleitet.
Arbeitskreis (AK) Haushaltssicherung am 27.07.2010: Maßnahme
soll durchgeführt werden.
jährlich
100.000 €
(geschätzt)
(Verwaltungsvorstand)
alle03
Keine besonderen
Voraussetzungen
20.000 €
Das Dokumentenmanagement soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden. Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die bisher oft mehrfach durchzuführen
sind.
Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird
geringer.
Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für
die Nutzung städtischer
Räumlichkeiten
Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine
Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen;
dabei bleibt die Jugendarbeit unbelastet.
?
Beschluss des
Stadtrates
Die Verwaltung
Anlage 2
alle04
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 2
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
230 - Immobilienmanagement, 40 - Schulverwaltung und 41 – Kultur)
in diesem Zusammenhang: Anregung von
Herrn Dr. Horst Dornhagen (Nr. 5), s. Vorlage
65/2010
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
legt einen Entwurf
vor.
(Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern
ausschließlich von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.)
Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten
stehen Vereinen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens
handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung.
Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere
dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen.
„Die Gebühren für die Nutzung von städtischen Einrichtungen vor allen
Dingen die Nutzung von Flutlichtanlagen sollen kostengerecht erhoben
werden. Mir ist z. B. am 11.3.10 ca. 21.00 Uhr aufgefallen, dass die
Beleuchtung auch noch dann in Betrieb ist, wenn der Platz nicht mehr
genutzt wird.“
Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom
24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des
HSK einbezogen werden.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung
01001
Umstellung der PCArbeitsplatz- auf ThinClient-Arbeitsplatzgeräte
Hauptausschuss
(111 - IT-Service)
01002
Desktop-Virtualisierung
Hauptausschuss
Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden.
Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(FatClient-)Anwendung benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Desktop wird
drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch einen Server. Auf
dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese
nur noch anzeigen muss.
Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“
mit ihrem Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server.
Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu
14.000 €
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden.
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 3
(lfd.)
Nr.
01003
Kämmerer
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
(111 - IT-Service)
einer Verringerung des Support-Aufwandes.
2.000 €
Reduzierung der Aufwendungen für Heizung
durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement
Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung
der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden.
?
Bau- und Vergabeausschuss
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik
getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler
städtischer Gebäude. Der offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik
ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Heizung.
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Der Bereich Immobilienmanagement
ist beauftragt, die
noch zu tätigenden
Investitionen mit
ihren Kosten und
den „Return on
Investment (ROI)“
zu ermitteln.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Keine besonderen
Voraussetzungen –
die Verwaltung
wird tätig.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010.
Entscheidung des
Verwaltungsvorstandes, die im
Zuge der Entscheidungen zum Stellenplan und den
Stellenübersichten
der in Betracht
kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Zustimmender
Beschluss des
Hauptausschusses
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden.
(230 – Immobilienmanagement)
01004
Gesponsertes Kraftfahrzeug für den Hausmeisterpool
Mindestens ein Kraftfahrzeug des Hausmeisterpools soll im Wege des
Sponsoring beschafft werden.
3.000 €
Hauptausschuss
(230 – Immobilienmanagement)
01005
Ressourcenverbrauch
des Hausmeisterpools
transparent werden
lassen
Hauptausschuss
Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool
hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den
Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool in Anspruch nehmen.
?
(230 – Immobilienmanagement)
01006
Veräußerung von
Grundbesitz ohne öffentliche Nutzung
Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil –
bebaute und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die
für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden.
Hauptausschuss
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
(80 – Wirtschaftsförde-
?
Die Verwaltung
ermittelt sodann
die in Betracht
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 4
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
rung und Liegenschaften)
Der Stadt fließt Liquidität zu.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
kommenden
Grundstücksflächen
und stellt sie dem
Unterausschuss für
Liegenschaftsangelegenheiten/
Hauptausschuss
vor.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung
02001
Kooperation mit benachbarten Feuerwehren
Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feuerschutzes gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft.
Hauptausschuss
Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die
Beteiligten ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden
Brandschutz besondere Bedeutung.
(37 – Feuerwehr und
Rettungswesen)
?
Bereitschaft anderer Träger des
Feuerschutzes zur
Zusammenarbeit
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010; Zwischenbericht bis
01.10.2010.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben
03001
03002
Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge
von Schülerprojekten
Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel zur freien Verwendung in ihrem Budget zu.
?
Zusammenlegung von
Grundschulen
Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen
werden Ertrag bringend genutzt.
?
Schulausschuss
(40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement)
03003
Anpassung der Stellen
für Schulsekretärinnen
an die rückläufigen
Schülerzahlen
Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach
Maßgabe anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen
Schülerzahlen angepasst.
20.000 €
Beschluss des
Stadtrates
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010. Wasserverbrauch
einbeziehen.
Beschluss des Rates
nach Beteiligung
der Schulen, Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Die Situation muss
weiter beobachtet werden.
Zustimmung des
Verwaltungsvorstandes/bereits
erteilt
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 5
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Änderungen der
Beitragssatzung
zu a): erledigt
Schulausschuss
(40 - Schulen)
03004
Anhebung der Elternbeiträge für den OGSBesuch an den kommunalen Standard
Schulausschuss
(20 – Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
40 - Schulen)
03005
Beiträge für Geschwisterkinder in OGS
Schulausschuss
a)
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere
Beiträge in die Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben.
(bereits vollzogen)
b)
Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt
(mit 50 € pro Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante
Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen.
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für
Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
52.000 €
zu b): beschlossen vom Rat am
27.04.2010
35.000 €
18.000 €
Änderung der Beitragssatzung
(20 – Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
40 - Schulen)
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: OVG-Entscheidung
i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen
im Nothaushalt abwarten.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft
04001
Senkung des Zuschussbedarfs für Kulturveranstaltungen der Stadt
Wesseling
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
a)
Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt
wird erhöht. Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle.
b)
Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem
Festkomitee Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche hierüber geführt werden.
50.000 €
Ratsbeschlüsse zu a):
Für alle Kulturveranstaltungen des
Jahres 2009 werden die Erträge
und Aufwendungen
(auch hinsichtlich
des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber
gestellt, um
Grundlagen für
konkrete Maßnahmen zur Erhöhung
Zu b):
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Die Beratungsergebnisse der Arbeitskreise Karneval I
und Karneval II werden mitgetragen.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 6
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
des Kostendeckungsgrades zu
erarbeiten.
04002
Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt
organisierten Fahrten
für Einwohner
Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird
vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des
Sachaufwandes.
?
Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen,
soll mit dem Ziel weiterer Erträge gesteigert werden.
?
Beschluss des
Stadtrates
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010. SPD-Fraktion beantragt "Härtefallregelung". Beratung
dazu im Fachausschuss.
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Mit Ziel einverstanden. Ein Vermarktungskonzept und
eine Nutzungs- und Entgeltordnung
sollen erarbeitet werden.
Beschluss des
Stadtrates
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010:
- Schulzentralbücherei soll (ehrenamtlich) durch Elternschaft und
Lehrpersonal der Schulen des
Schulzentrums betrieben werden
(anderenfalls schließen).
- Stadtbücherei soll erhalten bleiben, Öffnungszeiten sollen gestrafft werden, um Personalaufwand absenken zu können. Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit
soll genutzt werden.
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
04003
Stärkere Vermietung
des Rheinforums
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
04004
Zusammenlegung der
Büchereien der Stadt
Wesseling
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und
Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und
auch Personalaufwand von mindestens
150.000 €
Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die
anderen Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der
Größenordnung Wesselings nicht Standard.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen
05001
Reduzierung der Übergangsheime für ausl.
Flüchtlinge und Ob-
Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die
Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst.
?
Die Verwaltung
erarbeitet Entscheidungsgrundla-
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 7
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
dachlose
Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen
und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins eingespart bzw. der für
die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Grundbesitz
veräußert werden.
Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit
und Senioren
(50 – Soziale Hilfen und
Wohnungswesen)
05002
Überprüfung von freiwilligen Leistungen
Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit
und Senioren
Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort
„Familienpass“,
„Beförderungsschein für Behinderte“
„Rentenberatung“
werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand
überprüft.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
gen.
3.000 €
7.000 €
25.000 €
Wird der Maßnahme grundsätzlich
zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen.
(50 – Soziale Hilfen und
Wohnungswesen)
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010/ Ausschuss f. Familie,
Soziales, Gesundheit und Senioren
hat am 09.06.2010 empfohlen, die
Mittel für den "Familienpass" zu
streichen, die Bezuschussung der
"Beförderungsscheine …" beizubehalten.
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Verwaltung soll Vorlage mit ausführlicher Sachdarstellung für den Hauptausschuss erarbeiten.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06001
Hilfe zur Erziehung Reduzierung der Fallkosten für die Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen
Jugendhilfeausschuss
(51 - Jugendhilfe)
06002
Anhebung der Elternbeiträge für den Besuch
von Tageseinrichtungen
a)
Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante
Hilfen mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des
zu verfolgenden erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis
von Nutzen (Wirksamkeit) und Aufwand überprüft.
b)
Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen Hilfen und der Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen, dafür das Jugendamt sowohl mit einem –
überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen werden. Erweisen
sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen
erzielen: netto
Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
werden entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht wer-
?
856.000 €
zu a):
Keine besonderen
Voraussetzungen –
die Verwaltung
wird tätig.
zu b):
Wird der Maßnahme grundsätzlich
zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen.
zu a) und b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010
Anm. zu a): Schwerpunkt der Örtlichen Rechnungsprüfung in 2010
auf Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.05.2010.
erledigt
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 8
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
für Kinder
den auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €.
(bereits vollzogen)
Jugendhilfeausschuss
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
51 - Jugendhilfe)
06003
Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Änderung der Beitragssatzung
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: OVG-Entscheidung
i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen
im Nothaushalt abwarten.
103.000 €
Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um
277.000 €/a.
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
18.000 €
Jugendhilfeausschuss
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
51 - Jugendhilfe)
06004
Überprüfung der Angebote der offenen Jugendarbeit
Jugendhilfeausschuss
Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar
nach ihrer Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll,
und was tatsächlich bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung
des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen.
?
Abschließende
Bewertung des so
verfolgten Prozesses durch den
Stadtrat
(51 – Jugendhilfe)
06005
Überprüfung des Vorhaltens und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte
Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die
von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten
nicht mehr vertretbar ist.
?
Beschluss des Jugendhilfeausschusses
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Beschluss des
Stadtrates
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Jugendhilfeausschuss
(51 – Jugendhilfe)
06006
U-3-Betreuung in Kooperation mit freien
Trägern
Jugendhilfeausschuss
(51 – Jugendhilfe)
Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die
U-3-Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt
werden können.
?
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 9
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung
08001
Übertragung von Verantwortung an Sportvereine für Sportstätten
der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von
Vereinen
a)
Zu Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern
ausschließlich von Vereinen genutzt werden, werden den Vereinen gesicherte Nutzungsrechte eingeräumt, wenn die Vereine im Gegenzug ihre
Bereitschaft erklären, die Unterhaltung und Bewirtschaftung in die eigene Verantwortung übernehmen.
Ausschuss für Sport und
Freizeit
Sollten die Vereine das Angebot nicht innerhalb einer angemessenen
Frist annehmen wollen, würde eine Schließung dieser Sportstätten verfolgt werden.
(41 – Kultur, Sport)
08002
Bäderangebot neu ordnen
b)
Für die übrigen Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit zurückgeht, ausgeglichen wird.
a)
Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt,
über das die finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der
Stadt abgenommen wird.
Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte
die Stadt nicht erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das
Schul- und Vereinsbad begrenzen.
b)
Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen:
Senkung der der Wassertemperatur um 1° Celsius
Anhebung des Kurzzeittarifs
Beschlüsse des
Stadtrates
?
?
Beschluss des
Stadtrates
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Das Gartenhallenbad
soll möglichst erhalten bleiben,
sofern das Kostendefizit deutlich,
um ca. die Hälfte, reduziert werden kann.
Kurzfristig soll eine Anpassung/
Erhöhung von Benutzungsgebühren
unter Orientierung an Gebühren
benachbarter Bäder erfolgen.
Es sollen Lösungen erarbeitet
werden zur Reduzierung sowohl
der Personal- als auch der Sachkosten, des weiteren Ideen zur
Gewinnung neuer Benutzergruppen. Die Idee eines Bürgerbades
nach dem Beispiel in MünsterHandorf soll weiterverfolgt werden.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 10
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung
11001
Rekommunalisierung
des Stromnetzes
Hauptausschuss
Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten - soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere
Erträge erwirtschaften kann.
?
(II - Kämmerer)
Bereitschaft der
Stadt (u. U. auch
anderer Städte),
den Konzessionsvertrag mit der
Eigengesellschaft
oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen
abzuschließen, an
dem die Stadt bzw.
die Eigengesellschaft beteiligt ist
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
12001
Straßenreinigung – höheren Aufwand für den
Winterdienst zeitnah an
die Entgeltpflichtigen
weitergeben
Betriebsausschuss
(EBW - Entsorgungsbetriebe)
12002
Straßenbeleuchtung:
Reduzierung der Aufwendungen für Straßenbeleuchtung
Bau- und Vergabeausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die
Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungsund ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den Winterdienst soll unter
Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für den Winterdienst bemessen werden.
a)
Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden
Umstellung zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine
neue Technik, verbunden mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte
Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung:
b)
Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“
mit Energie sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die gesamte von der Stadt verantwortete Straßen-
nicht bezifferbar; die Stadt
erhält Liquiditätsvorteil
jährliche Beschlussfassung zur
Straßenreinigungssatzung durch den
Stadtrat
28.000 €
zu b):
Die Verwaltung
ermittelt den Investitionsaufwand
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden.
zu a):
Zustimmung Bau- u. Vergabeausschuss am 20.04.2010. Wegen
günstigen Submissionsergebnisses
wurde Anschlussauftrag erteilt
werden, der zusätzliche Einsparung von 10.000 € bewirkt.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 11
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
beleuchtung Energieeinsparung zu erzielen.
c)
Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landesund Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt.
d)
Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen
und nicht von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben.
12003
Wiedereinführung von
Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken
Hauptausschuss
(32 – Sicherheit und
Ordnung in Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen)
12004
Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im
öffentlichen Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt
die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu.
?
27.000 €
150.000 €
Bau- und Vergabeausschuss
Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 €
incl. Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung
und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf.
b)
Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird
die jetzt übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den
Betriebshof ersetzt durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit
Votum/ Entscheidung
und den „Return
on Investment
(ROI)“.
zu c):
Beschluss des
Stadtrates –
Die Umrüstung
verlangt den Einsatz von rd. 12.000
€ (einmalig).
zu d):
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden.
Beschluss des
Stadtrates: Erlass
einer Parkgebührensatzung
Die Wiedereinführung erfordert eine
intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs.
In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen.
a)
Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns
durch Anwohner, um den eigenen Aufwand zu senken.
Voraussetzungen
3.000 €
Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in
den Städten überwiegend gebührenpflichtig.
Reduzierung des Standards für die Pflege von
Straßen-begleitgrün und
der Kreisverkehrsplätze
(66 – Verkehrsflächen in
Zusammenarbeit mit
EBW)
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
zu a):
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010 (Anm.: Für die "Kreisel"
Siebengebirgs- und Urfelder Straße
gibt es Sponsoring-Zusagen.)
?
zu b):
Beschluss des Bauund Vergabeausschusses
zu b):
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 12
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
deutlich geringerem Folgeaufwand.
c)
Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart:
12005
Anregung von Herrn Dr.
Horst Dornhagen (Nr.
4), s. Vorlage 65/2010
Bau- und Vergabeausschuss
(66 – Verkehrsflächen in
Zusammenarbeit mit 32 Sicherheit und Ordnung)
12006
„Alle Überlegungen zu neuen Kreiseln sollten ebenfalls neu geführt
werden. Das Argument sie seien billiger als Ampeln zieht heute durch
die neuen Ampel-Techniken nicht mehr. Auch kann man Kreisel wesentlich preiswerter gestalten mit fast Null Nachaufwand z.B. durch Aufpflasterung.“
Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom
24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des
HSK einbezogen werden.
Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent.
Gebührenpflicht für
Toilettenanlage im
Fußgängertunnel
3.000 €
?
zu c):
Beschluss des
Stadtrates
Bewertung durch
den Bau- und Vergabeausschuss
nach einer Stellungnahme der
Verwaltung
Ablehnung Hauptausschuss am
18.05.2010
Beschluss des
Stadtrates
Hauptausschuss am 18.05.2010:
"Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden."
Hauptausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege
13001
Anpassung der Gebührensatzung für die
Friedhöfe
Bau- und Vergabeausschuss
(20 – Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
32 und EBW – Betriebshof)
Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet.
Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subventioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der
Grünflächen und Wege in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als
sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden.
128.000 €
Beschluss des
Stadtrates: Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 13
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
13002
Reduzierung von Vorhalteflächen für die
Friedhöfe
Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für
die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene
Flächen nicht mehr benötigt werden.
Hauptausschuss
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
Der Stadt fließt Liquidität zu.
(61 – Stadtplanung)
13003
Wegfall der Verantwortung für den „Lido“
Hauptausschuss
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
?
Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung
zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung.
6.000 €
Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und
im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent.
?
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Zustimmung des
Hauptausschusses
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Zustimmung des
Hauptausschusses
Anregung WIR-Fraktion, Erträge
von mobilen Verkaufsstellen zu
erzielen.
Beschluss des
Stadtrates
Hauptausschuss am 18.05.2010:
"Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden."
(61 – Stadtplanung)
13004
Gebührenpflicht für
Toilettenanlagen im
Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark
Hauptausschuss
(230 – Immobilienmanagement)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus
15001
Begrenzung der Aufwendungen für die
Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
(80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften)
Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt.
Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachtsinszenierung“ und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge
Dritter und Sponsoring-Leistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf benötigen.
?
Verhandlungen mit
dem Einzelhandel,
Handwerk, Dorfgemeinschaften
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge
Stand: 27. Juli 2010
Seite 14
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Denkbare Maßnahmen zur Ertragssteigerung im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft
16001
Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Hauptausschuss
Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440
v. H. an.
(bereits vollzogen)
(20 - Finanzmanagement)
16002
Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer
Hauptausschuss
Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an
Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H.
Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H.
(bereits vollzogen)
im ersten Jahr
(2010):
900.000 €
längerfristig:
durchschnittlich
3.200.000 €
zus.
500.000 €
(20 - Finanzmanagement)
16003
Anhebung der Hundesteuer
Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben.
30.000 €
Hauptausschuss
Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts
erledigt
Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts
erledigt
Beschluss des Rates
zur Änderung der
Hundesteuersatzung
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010; Verwaltung stellt
Vergleiche vor
Beschluss des Rates
zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
(20 - Finanzmanagement
16004
Anhebung der Vergnügungssteuer
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement
Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann.
?