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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010; Kreditgenehmigung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010;
Kreditgenehmigung) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010;
Kreditgenehmigung) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010;
Kreditgenehmigung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 207/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010; Kreditgenehmigung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 01.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 207/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 01.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010; Kreditgenehmigung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Da das von der Stadt aufgestellte Haushaltssicherungskonzept durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde nicht genehmigt wurde, weil bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (2012) die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs nicht dargestellt werden kann, kann die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2010 nicht bekannt gemacht werden. Die Stadt befindet sich deshalb im sog. Nothaushalt; für die Ausführung des Haushalts gelten die Vorschriften des § 82 GO NRW. Da die eigenen Finanzmittel nicht ausreichen, benötigt die Stadt zur Finanzierung der geplanten Investitionen Darlehensmittel. Gemäß § 82 Absatz 2 und 3 GO NRW darf die Stadt Kredite nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufnehmen. Mit Schreiben vom 26.03.2010 hat die Verwaltung die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten beantragt und dem Antrag die vom Rat in seiner Sitzung vom 12.01.2010 beschlossenen Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit (s. Vorlage-Nr. 237/2009) beigefügt. Mit Bescheid vom 19.07.2010 hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für die Finanzierung der in der Dringlichkeitsliste A aufgeführten rentierlichen Maßnahmen die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten bis zu einem Höchstbetrag von 1.607.000 € erteilt. Davon entfallen auf den Rettungsdienst 26.000 € und auf die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling, Betriebszweig Abwasser, 1.581.000 €. Damit ist die Finanzierung aller Maßnahmen der beiden kostenrechnenden Einrichtungen sichergestellt. Zur Finanzierung der Maßnahmen der Dringlichkeitsliste B, Kategorie 1 („Auszahlungen für Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind“), Priorität 2-6, wurde nach Abstimmung mit der oberen und der Einschaltung der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) eine Genehmigung zur Aufnahme von Krediten bis zu einem Höchstbetrag von 3.169.400 € erteilt. Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Fortführung des Neubaus der Rheinschule, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung zur Sicherung des Schulwegs zur Rheinschule und die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen Jahnstraße, Im blauen Garn und Taunusstraße. Die Höhe der Kreditermächtigung von 3.169.400 € wurde ermittelt, indem von der Summe der für die genannten Maßnahmen erforderlichen Auszahlungen von 5.843.400 € die erwarteten Deckungsmittel (investive Einzahlungen) von 2.674.000 € abgezogen wurden. Für alle übrigen Maßnahmen der Dringlichkeitsliste B wurde keine Kreditgenehmigung erteilt. Wegen fehlender Deckungsmittel können diese Maßnahmen daher im laufenden Haushaltsjahr nicht durchgeführt werden. Sofern Auszahlungen für unabweisbare investive Maßnahmen geleistet werden müssen, muss dafür im Einzelfall Deckung innerhalb des Haushalts gesucht werden. Im Zuge der Verhandlungen über die Kreditgenehmigung wurde auch Klarheit über die Finanzierung des Projekts Gesamtperspektive Wesseling im Rahmen der Regionale-2010 geschaffen. Ungeachtet der Förderung durch den Staat kommt nach der von den Aufsichtsbehörden allgemein eingenommenen Haltung die Finanzierung des Eigenanteils durch Kreditmittel bei Kommunen, die sich im Nothaushalt befinden, nicht in Betracht. Die im Jahr 2009 von der Bezirksregierung bewilligte Zuwendung von 1.138.000 € kann dennoch für das städtische Projekt der Regionale-2010, und zwar für den ersten Bauabschnitt – er umfasst den Bereich Ruttmanns Wiese und die Freitreppe hinunter zum Rhein – eingesetzt werden. Der Eigenanteil der Stadt wird durch Ausschöpfung einer Ausgabeermächtigung aus dem Vorjahr in einer Größenordnung von 487.700 € geleistet.