Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
207/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010;
Kreditgenehmigung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
01.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 207/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
01.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltjahr 2010;
Kreditgenehmigung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Da das von der Stadt aufgestellte Haushaltssicherungskonzept durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
untere staatliche Verwaltungsbehörde nicht genehmigt wurde, weil bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (2012) die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs nicht dargestellt werden kann, kann die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2010 nicht bekannt gemacht werden. Die Stadt befindet sich
deshalb im sog. Nothaushalt; für die Ausführung des Haushalts gelten die Vorschriften des § 82 GO NRW.
Da die eigenen Finanzmittel nicht ausreichen, benötigt die Stadt zur Finanzierung der geplanten Investitionen
Darlehensmittel. Gemäß § 82 Absatz 2 und 3 GO NRW darf die Stadt Kredite nur mit Genehmigung der
Aufsichtsbehörde aufnehmen. Mit Schreiben vom 26.03.2010 hat die Verwaltung die Genehmigung zur
Aufnahme von Krediten beantragt und dem Antrag die vom Rat in seiner Sitzung vom 12.01.2010 beschlossenen Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit (s. Vorlage-Nr. 237/2009) beigefügt.
Mit Bescheid vom 19.07.2010 hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für die Finanzierung der in der Dringlichkeitsliste A
aufgeführten rentierlichen Maßnahmen die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten bis zu einem Höchstbetrag von 1.607.000 € erteilt.
Davon entfallen auf den Rettungsdienst 26.000 € und auf die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling,
Betriebszweig Abwasser, 1.581.000 €. Damit ist die Finanzierung aller Maßnahmen der beiden kostenrechnenden Einrichtungen sichergestellt.
Zur Finanzierung der Maßnahmen der Dringlichkeitsliste B, Kategorie 1 („Auszahlungen für Investitionen, die
im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind“), Priorität 2-6, wurde nach Abstimmung mit der oberen und der Einschaltung der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) eine Genehmigung zur Aufnahme von Krediten bis zu einem Höchstbetrag von 3.169.400 € erteilt. Bei den Maßnahmen
handelt es sich um die Fortführung des Neubaus der Rheinschule, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung
zur Sicherung des Schulwegs zur Rheinschule und die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen Jahnstraße, Im blauen Garn und Taunusstraße. Die
Höhe der Kreditermächtigung von 3.169.400 € wurde ermittelt, indem von der Summe der für die genannten
Maßnahmen erforderlichen Auszahlungen von 5.843.400 € die erwarteten Deckungsmittel (investive Einzahlungen) von 2.674.000 € abgezogen wurden.
Für alle übrigen Maßnahmen der Dringlichkeitsliste B wurde keine Kreditgenehmigung erteilt. Wegen fehlender Deckungsmittel können diese Maßnahmen daher im laufenden Haushaltsjahr nicht durchgeführt werden.
Sofern Auszahlungen für unabweisbare investive Maßnahmen geleistet werden müssen, muss dafür im
Einzelfall Deckung innerhalb des Haushalts gesucht werden.
Im Zuge der Verhandlungen über die Kreditgenehmigung wurde auch Klarheit über die Finanzierung des
Projekts Gesamtperspektive Wesseling im Rahmen der Regionale-2010 geschaffen. Ungeachtet der Förderung durch den Staat kommt nach der von den Aufsichtsbehörden allgemein eingenommenen Haltung die
Finanzierung des Eigenanteils durch Kreditmittel bei Kommunen, die sich im Nothaushalt befinden, nicht in
Betracht. Die im Jahr 2009 von der Bezirksregierung bewilligte Zuwendung von 1.138.000 € kann dennoch
für das städtische Projekt der Regionale-2010, und zwar für den ersten Bauabschnitt – er umfasst den
Bereich Ruttmanns Wiese und die Freitreppe hinunter zum Rhein – eingesetzt werden. Der Eigenanteil der
Stadt wird durch Ausschöpfung einer Ausgabeermächtigung aus dem Vorjahr in einer Größenordnung von
487.700 € geleistet.