Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
199/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.08.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 199/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
30.08.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Beschlussentwurf:
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW werden folgende Vertreterinnen der Schulen in Wesseling zur
ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen:
als Sprecherin der Grundschulen: Frau Marion Bornheim
Vertreterin: Frau Inge Kipp
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Leiterin der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, hat angeregt, Vertreter/innen der Schulen in
Wesseling als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss berufen zu lassen.
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW ist dies möglich.
Ein entsprechender Beschluss wurde in der Ratssitzung am 27.04.2010 einstimmig gefasst (siehe Punkt 11
der Niederschrift).
Sprecherin der Grundschulen für das Schuljahr 2010/2011 ist die Leiterin der Albert-Schweitzer-Schule, Frau
Marion Bornheim, an Stelle des bisherigen Sprechers, Herrn Albert Merkel (Leiter der Schillerschule).
Vertreterin von Frau Bornheim ist die kommissarische Leiterin der Goetheschule, Frau Inge Kipp.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Sprecherin der Grundschulen, Frau Marion
Bornheim, sowie ihre Vertreterin, Frau Inge Kipp, gemäss Beschlussentwurf als ständige beratende
Mitglieder in den Schulausschuss zu berufen.
Die berufenen Vertreterinnen der Schulen hätten dann auch Rederecht im Schulausschuss, aber kein
Stimmrecht.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die zu berufenen Vertreterinnen der Schulen fallen als ständige beratende Mitglieder des
Schulausschusses Sitzungsgelder an, und zwar pro Person und Sitzung je 22,40 EUR .