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Beschlussvorlage (Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 199/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.08.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 199/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 30.08.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Beschlussentwurf: Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW werden folgende Vertreterinnen der Schulen in Wesseling zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen: als Sprecherin der Grundschulen: Frau Marion Bornheim Vertreterin: Frau Inge Kipp Sachdarstellung: 1. Problem Die Leiterin der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, hat angeregt, Vertreter/innen der Schulen in Wesseling als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss berufen zu lassen. Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW ist dies möglich. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Ratssitzung am 27.04.2010 einstimmig gefasst (siehe Punkt 11 der Niederschrift). Sprecherin der Grundschulen für das Schuljahr 2010/2011 ist die Leiterin der Albert-Schweitzer-Schule, Frau Marion Bornheim, an Stelle des bisherigen Sprechers, Herrn Albert Merkel (Leiter der Schillerschule). Vertreterin von Frau Bornheim ist die kommissarische Leiterin der Goetheschule, Frau Inge Kipp. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Sprecherin der Grundschulen, Frau Marion Bornheim, sowie ihre Vertreterin, Frau Inge Kipp, gemäss Beschlussentwurf als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss zu berufen. Die berufenen Vertreterinnen der Schulen hätten dann auch Rederecht im Schulausschuss, aber kein Stimmrecht. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die zu berufenen Vertreterinnen der Schulen fallen als ständige beratende Mitglieder des Schulausschusses Sitzungsgelder an, und zwar pro Person und Sitzung je 22,40 EUR .