Daten
Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
198/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 "Helmeshof"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
03.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 198/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
03.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 "Helmeshof"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.
1 BauGB (Beschlussvorlage 161/2010 – Listen 1 und 2)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB (Beschlussvorlage 198/2010 – Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
o.g. Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ mit textlichen
Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gemäß den §§ 1, 2 und 10 BauGB
(BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung)
vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht (gemäß § 9 Abs. 8
BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
7.7.2010 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 14.7.2010 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ einschließlich Begründung
(mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und
Informationen haben in der Zeit vom 26.7.2010 bis einschließlich 27.8.2010 im Neuen Rathaus der Stadt
Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 15.7.2010 entsprechend § 4 Abs.
2 BauGB an dem Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird gemäß § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren mit der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet
„Helmeshof“ durchgeführt (Beschlussvorlage 197/2010).
2. Lösung
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen nicht für das jeweilige Planverfahren separat dargestellt, sondern in einer gemeinsame Liste 1 für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 3/ 115 „Helmeshof und die 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die zu beiden Planverfahren gehörende Liste 1 ist sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 197/2010 (53. FNP-Änderung „Helmeshof“) beigefügt.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben vier Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu
den Bauleitplanverfahren abgegeben, die im Ergebnis jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplanentwürfe geführt haben.
Aufhebung des Landschaftsschutzes
Teile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ (Gemarkung Berzdorf, Flur 7, Flurstücke 3 und 139 sowie Gemarkung Berzdorf, Flur 3, Flurstück 50) liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-32 „Hagenhof“. Der Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde hat deshalb mit Stellungnahme vom 16.6.2010 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB dem als Stellplatzfläche vorgesehenen Teil der 53. FNP-Änderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes formell widersprochen.
Die Stadt Wesseling hat mit Schreiben vom 29.7.2010 einen Antrag auf Entlassung der betroffenen Flächen
aus dem Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“ gestellt, über den voraussichtlich am 7.10.2010 im
Kreistag abgestimmt wird. Die Inhalte der Planung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt
und sind auf Akzeptanz gestoßen. Die Untere Landschaftsbehörde wird dem Kreistag deshalb vorschlagen,
einer Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz zuzustimmen.
Bei einer Zustimmung des Kreistages (Abschluss des Verfahrens nach dem § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz
NRW) treten bei Bekanntmachung des Bebauungsplanes die widersprechenden Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Der formelle Widerspruch der Unteren Landschaftsbehörde wird
damit gegenstandslos.
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ erstreckt sich auch über die Anregungen und Hinweise aus der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Vorlage
161/2010) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates.
Das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ soll
mit dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ sowie die
Umsetzung des Vorhabens werden von dem Vorhabenträger GbR Helmeshof übernommen (Vertragsregelung gemäß § 12 BauGB/ Durchführungsvertrag).
Anlagen
- Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“
- Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ (Verkleinerung)
- Textliche Festsetzungen
- Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B))
- Zusammenfassende Erklärung
- Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der
Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage 161/2010 – Listen 1
und 2)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ im Maßstab 1:500 sowie jeweils ein Exemplar des Fachgutachtens (landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Erfassung der planungsrelevanten Arten).
Eine Kopie des unterschriebenen Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/
115 wird den Fraktionen vor der beschlussfassenden Sitzung des Rates der Stadt Wesseling zur Kenntnis
gegeben.