Daten
Kommune
Wesseling
Größe
28 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Zusammenfassende Erklärung
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/ 115 ,,Helmeshof“
gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
-1-
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Aussagen beschränken sich auf die wichtigsten Belange, die zur
Abwägungsentscheidung beigetragen haben.
Für weiterführende Informationen wird auf die Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss
und auf die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/115 „Helmeshof“
verwiesen.
1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der im Ortskern von Berzdorf liegende historische Hof „Helmeshof“ wurde bis zum Sommer
2009 als landwirtschaftlicher Betrieb genutzt. Seit der Aufgabe der Nutzung steht der Hof
leer. Durch den Bebauungsplan sollen auf Antrag der Vorhabenträgerin Helmeshof GbR die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der brachgefallenen Gebäude zu
Wohnen geschaffen werden. Geplant sind 24 Wohneinheiten, vornehmlich als MaisonetteWohnungen im Reihenhauscharakter bzw. als Etagenwohnungen. Nördlich des
Helmeshofes wird ein 17m breiter Grundstücksstreifen durch die Vorhabenträgerin
dazuerworben, um den Gebäuden eine ausreichende Belichtung und die Möglichkeit von
Gartenflächen zu gewährleisten. Die für das Vorhaben benötigten Stellplätze sind
nordwestlich der Hofanlage entlang der bestehenden Kirchenmauer sowie auf privatem
Grundstück entlang der Hauptstraße vorgesehen. Zusätzlich wird auch die östlich des
Palmersdorfer Baches angrenzende Parzelle mit in das Vorhaben einbezogen. Dort soll
ebenfalls ein Teil der erforderlichen Stellplätze untergebracht werden.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird
somit südlich von der Hauptstraße, südöstlich von vorhandener Wohnbebauung,
nordwestlich von dem Grundstück der katholischen Kirche „Schmerzhafte Mutter“, östlich
von der Hagenstraße sowie nördlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.
Durch das Plangebiet fließt der Palmersdorfer Bach.
Das Plangebiet ist im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling als Grünfläche,
Verkehrsfläche und Landschaftsschutzgebiet dargestellt und liegt überwiegend im
Geltungsbereich des seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 3/8 “Friedhof Berzdorf“,
der hier “öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Friedhof“ festsetzt. Die
Grundstücksfläche östlich des Palmersdorfer Bachs liegt außerhalb des Geltungsbereiches
des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 und ist planungsrechtlich als Außenbereich
gemäß § 35 BauGB einzustufen. Zudem liegen Teile des Planbereichs innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes 2.2-32 „Hagenhof“, welches im Landschaftsplan 8 des RheinErft-Kreises festgesetzt ist.
Das an der Hauptstraße liegend Wohnhaus des Helmeshofes mit seitlichem Tor ist seit 1989
als Denkmal eingetragen. Seit April 2010 wurden auch die restlichen Gebäude des Hofes
(mit Ausnahmen des östlichen Wohnflügels aus Backstein und des Scheunenanbaus) als
Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.
Da das Plangebiet nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche und als Verkehrsfläche
benötigt wird und auch der Abriss des Baudenkmals “Helmeshof“ nicht infrage kommt,
besteht das Erfordernis, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung in
Wohnen zu schaffen.
Mit der Sanierung und der Revitalisierung des Hofgutes wird ein wichtiger Beitrag zur
Ortsbildpflege des Berzdorfer Ortszentrums geleistet und die vormals vorrangig
landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft gestärkt und gefestigt.
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2
Verfahren und Stellungnahmen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner
Sitzung am 18.3.2010 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115
„Helmeshof“ auf Antrag der Vorhabenträgerin GbR Helmeshof und parallel dazu die 53.
Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 12 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB fand vom 17.5.2010 bis zum 18.6.2010 statt. In einer Informationsveranstaltung
(Bürgerversammlung) am 8.6.2010 in Berzdorf sowie beim Infomobil am 1.6.2010 vor Ort am
Helmeshof hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, die Planung kennenzulernen und
Anregungen in das Verfahren einzubringen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen wurden wie folgt im Planverfahren berücksichtigt:
-
eingegangenen
In den Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass sich unmittelbar
angrenzend die Kirche „Schmerzhafte Mutter“ befindet, deren Glockengeläut
Geräuscheinwirkungen im Plangebiet verursacht.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden wie folgt im Planverfahren berücksichtigt:
-
Der Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde hat mit Stellungnahme vom
16.6.2010 dem als Stellplatzfläche vorgesehenen Teil der 53. FNP-Änderung und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes widersprochen. Für die dem Landschaftsplan
widersprechenden Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115
„Helmeshof“ hat die Stadt Wesseling mit Schreiben vom 29.7.2010 einen Antrag auf
Entlassung aus dem Landschaftsschutz gestellt. Der Kreistag wird darüber
voraussichtlich am 7.10.2010 befinden.
-
Der Gehölzstreifen südlich des Palmersdorfer Baches wird auf 12m verbreitert. Es wird
auch ein Gehölzstreifen nördlich des Palmersdorfer Baches festgesetzt.
-
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass die Versiegelung soweit wie
möglich auf ein Minimum beschränkt werden soll.
Der Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurde am 7.7.2010 gefasst. Die Veröffentlichung erfolgte am 14.7.2010 im Amtsblatt der
Stadt Wesseling. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 26.7.2010 bis zum
27.8.2010. Parallel zur Offenlage fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt, die mit Schreiben vom 15.7.2010
eingeleitet wurde.
Es erfolgten keine Stellungnahmen, die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erforderten.
Zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag
gemäß § 12 BauGB geschlossen, der Regelungen zur Erschließung, Finanzierung und
Durchführung des Vorhabens zum Gegenstand hat.
3
Beurteilung der Umweltbelange
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt worden.
Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB dargestellt und lassen
sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:
Durch die geplanten Festsetzungen wird der Versiegelungs- und Befestigungsgrad des
Plangebietes durch Nebenanlagen von ca. 45 % auf rund 63 % erhöht. Die Planung hat,
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insbesondere infolge der Beanspruchung von Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes,
Auswirkungen auf folgende Schutzgüter: Pflanzen (Flora), Tiere (Fauna), Boden,
Grundwasser (Niederschlagswasser, Versickerung) sowie Denkmalpflege.
Die Beeinträchtigungen von Flora und Fauna können durch entsprechende
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches zu 98 % ausgeglichen
werden.
Da das unbelastete Niederschlagswasser überwiegend vor Ort versickert bzw. in einen
ortsnahen Vorfluter (Palmersdorfer Bach) eingeleitet wird, entstehen trotz höherer
Versiegelungsrate keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut
Grundwasser.
Im Hinblick auf die übrigen Schutzgüter sind durch die Planung keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten.
Zur Erfassung der planungsrelevanten Tierarten wurde nach mehreren Ortsbesichtigungen
ein Fachgutachten von Dr. Andreas Skibbe vorgelegt; der landschaftspflegerische
Begleitplan wurde vom Landschaftsarchitekten Calles / De Brabant erstellt.
Für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ist die Stadt
Wesseling zuständig.
4
Satzungsbeschluss und Rechtskraft
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt in seiner Sitzung am ………2010 den
Bebauungsplan als Satzung.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 werden innerhalb des
Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ mit
dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes aufgehoben.
Ebenso werden die Flächen der Gemeinschaftsstellplatzanlage (östlich des Palmersdorfer
Baches) sowie nördlich der Scheune mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ aus dem Landschaftsschutzgebiet 2.2-32
„Hagenhof“ herausgenommen.
Am Tage der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Wesseling
tritt der Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ als Satzung in Kraft.
Wesseling, den 3. September 2010
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