Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen B-Plan 3/115)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
24 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen B-Plan 3/115) Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen B-Plan 3/115) Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen B-Plan 3/115) Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen B-Plan 3/115)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Textliche Festsetzungen I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 und § 4 BauNVO) Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind - Wohngebäude - die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke Ausnahmsweise zugelassen werden - gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe - Anlagen für sportliche Zwecke - Betriebe des Beherbergungsgewerbes - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe und - Tankstellen werden gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind somit nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. § 16 BauNVO) Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird durch die festgesetzten Baulinien bestimmt. 3. Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Für die ehemalige Hofanlage werden die geschlossene Bauweise und der vorhandene Baubestand durch Baulinien festgesetzt. 4. Flächen für Nebenanlagen sowie für Stellplätze (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Nebenanlagen (für Müllsammelplatz, Fahrradabstellanlage und Kellerersatzräume) sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Stellplätze und ihre Zufahrten sind ebenfalls nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. 5. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zur Anpflanzung und zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 a und 25 b BauGB) a) In der im vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzten privaten Grünfläche/ Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Hausgärten werden folgende Festsetzungen getroffen: Am südlichen Ufer des Palmersdorfer Baches ist ein 12 m breiter Streifen, am nördlichen Ufer des Palmersdorfer Baches ein bis zu 5 m breiter Streifen mit Gehölzen der nachfolgenden Auswahlliste (Pflanzenliste 1) zu bepflanzen. Pflanzqualität: verpflanzte Sträucher 60-100 cm bzw. leichte Heister 80-120 cm, Pflanzdichte: 50 Stück pro 100 m². Die Pflanzung ist so vorzunehmen, dass jeweils ein geschlossener Gehölzstreifen entsteht. Die vorhandenen Gehölze sind zu erhalten. Pflanzenliste 1: Alnus glutinosa Cornus sanguineum Corylus avellana Euonymus europaeus Fraxinus excelsior Lonicera xylosteum Prunus avium Salix caprea Ulmus laevis Viburnum opulus Schwarz-Erle Hartriegel Hasel Pfaffenhütchen Esche Heckenkirsche Vogelkirsche Salweide Flatterulme Wasser-Schneeball Bäume Parkplätze: Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a sind auf der Stellplatzanlage an der Hagenstraße mind. 9 Laubbäume nachfolgender Auswahlliste (Pflanzenliste 2) zu pflanzen. Pflanzqualität: Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 20-25 cm. Für die Baumbeete wird je Baum eine Mindestgröße von 6 m² festgesetzt. Pflanzenliste 2: Acer campestre Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Tilia cordata Feld-Ahorn Berg-Ahorn Esche Winter-Linde Erhalt von Bäumen: Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b sind die in der Planzeichnung dargestellten Bäume zu erhalten und während der Bauarbeiten gemäß DIN 18920 zu schützen. Eingrünung Hausgärten: Die Hausgärten nördlich des Nord-West-Traktes sind mit einer Hecke (Formhecke) aus lebensraum-typischen Laubgehölzen einzugrünen. Die Hecke darf eine Endwuchshöhe von 150 cm nicht unterschreiten. Innerhalb der Hecke sind mind. 5 Bäume der nachfolgenden Pflanzenauswahl (Pflanzenliste 3) zu pflanzen. Die Hausgärten nordöstlich der Scheune sind mit einem 3 Meter breiten Gehölzstreifen mit Gehölzen der nachfolgenden Auswahlliste (Pflanzenliste 4) einzugrünen. Innerhalb der Pflanzung sind mind. 5 Bäume der nachfolgenden Pflanzenauswahl (Pflanzenliste 3) zu pflanzen. Pflanzenliste 3: Pflanzqualität: Hochstamm oder Stammbusch mit einem Stammumfang von mind. 16-18 cm. Acer campestre Feld-Ahorn Malus tschonoskii Zier-Apfel Pyrus x calleryana ` Chanticleer Esche Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Eberesche Pflanzenliste 4: Pflanzqualität: verpflanzte Sträucher 60-100 cm bzw. leichte Heister 80-120 cm, Pflanzdichte: 50 Stück pro 100 m² Amelanchier lamarckii Felsenbirne Aronia in Sorten Apfelbeere Corylus avellana Hasel Elaeagnus in Sorten Ölweide Hypericum in Sorten Johanniskraut Ligustrum in Sorten Liguster Kolkwitzia amabilis Kolkwitzie Philadelphus in Sorten Pfeifenstrauch Physocarpus opulifolius Blasenspiere Rosa in Sorten Rosen Taxus baccata Eibe Viburnum in Sorten Schneeball Weigela in Sorten Weigelie b) Die privaten Hausgärten sind gärtnerisch zu gestalten. c) Wasserduchlässige Befestigung von privaten Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen: Private Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen (wie wassergebundene Decke, Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässige Pflaster (z.B. aus Einkornbeton), Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materianlien). Alternativ ist die Ableitung des anfallenden Regenwassers in die seitlichen unbefestigten Rasenflächen bzw. die Einleitung in den Palmersdorfer Bach zulässig. II. Gestalterische Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 u. 4 BauO NRW) a) Für das Haupthaus werden Holzfenster, weiß lackiert und Schlagläden in Holz, grün lasiert bestimmt. b) Für die sonstigen Gebäude werden Holzfenster festgesetzt. c) Die Feldbrandziegel der Fassaden sind im Bestand zu erhalten und neu auszufugen, neue Bauteile sind zu verputzen. d) Als Dacheindeckung werden dunkle Hohlfalzdachziegel festgesetzt. e) Die als Nebenanlagen festgesetzten Kellerersatzräume sind in Form, Material (Holz) und Farbe (Dunkelgrün alternativ dunkelbraun lasiert) einheitlich zu gestalten. III. Nachrichtliche Übernahmen (gem. § 9 Abs.6 BauGB Gemäß § 9 Abs.6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen: a) Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW am 29.04.2010 unter Schutz gestellte Baudenkmal „Helmeshof"(Denkmalliste Nr. 79), Hauptstraße 78 - 82, Wesseling-Berzdorf b) Das Fließgewässer „Palmersdorfer Bach" nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Landeswassergesetz (LWG) c) Das nach § 21 Landschaftsgesetz (LG) festgesetzte Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“ IV. Hinweise 1. Umgang mit Niederschlagswasser Das unbelastete Oberflächenwasser der Dachentwässerung kann gesammelt und als Brauchwasser verwendet werden. Dabei sind die hygienischen Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu berücksichtigen. 2. Schutz des Bodens Beim Bau von Erschließungswegen ist eine Minimalisierung der Versiegelung anzustreben. 3. Bodendenkmale Auf die §§ 15 und 16 DSchG NW wird hingewiesen: Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstrasse 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039199, unverzüglich zu informieren. Boden-denkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Den Weisungen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland über den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4. Kampfmittelrückstände Bei Auffinden von Bombenblindgängern oder sonstigen Kampfmitteln während der Erdarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Wesseling, Bereich Bauaufsicht, zu verständigen. 5. Altlasten Sollten sich bei Tiefbauarbeiten oder im Rahmen sonstiger Arbeiten Hinweise auf kleinräumige Verunreinigungen des Bodens ergeben, sind die Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und die Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, hiervon umgehend zu unterrichten. 6. Immissionsschutz Es wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet die Kirche "Schmerzhafte Mutter" befindet, deren Glockengeläut Geräuscheinwirkungen im Plangebiet verursacht.