Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
178/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
230/Liegenschaften
- 61 -
- 66 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück
1832
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
230/Liegen
schaften
- 61 -
- 66 -
22.07.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 178/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
22.07.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße), die in dem
als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine
Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der
durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird.
Die vorbezeichnete Wegefläche soll gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen werden.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsabsicht mit dem Hinweis öffentlich bekannt zu machen,
dass gegen die beabsichtigte Einziehung innerhalb von drei Monaten Einwendungen erhoben werden
können.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die vorgenannte Teilfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 a und ist dort als Teil der
„öffentlichen Verkehrsfläche“ festgesetzt. Für die straßenbautechnische Herstellung des Pfauenweges wurde
diese Teilfläche seinerzeit nicht benötigt, so dass hier eine Grünfläche angelegt wurde.
Die Eigentümerin des benachbarten Hausgrundstückes Pfauenweg 13 ist nunmehr mit dem Wunsch an die
Stadt herangetreten, diese Teilfläche zu erwerben. Planungsrechtlich ist eine Bebauung der Teilfläche
ausgeschlossen. Gegen eine Veräußerung der Fläche und ihre Einbeziehung in die private Gartenfläche ist
aus Sicht der Verwaltung nichts einzuwenden. Für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg
erschlossenen Grundstücke wird die Fläche nicht benötigt.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Von der Einziehung der in der Anlage „schraffierten“ Fläche wird abgesehen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Einnahmen aus Grundstücksverkauf.