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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 13/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
820 kB
Datum
16.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
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Inhalt der Datei

KreisLippeDerLandrat Kr€ sLippeDerLandEl 32TgDetmod i- i* 1;*; ar'i1t,1; GemeindeLeopoldshöhe Der Bürgerrneisler Kirchweg1 Kfes LippeDerLandral F e l x - F e c h e n b a c5h . S l f . D 1 2 7 5D 6 etmold f o n0 5 2 3012 - 0 l-to':!ol(lshöh* 1lcfiei!'rde 33818 Leopoldshöhe 02.02.2006 Aktenzeichen: 4.5-66 3a 2L-L2/2A Fachgebiel Abfallwirtschaft, Bodenschutz FrairSzalatnay Z mmer672 I. Ian4523162-672 Inhält des Bescheides lax 05231 630114504 a.szalalnay@lippe.de Der GemeindeLeopoidshöhe, Kirchweg1 in 33818 Leopoldshöhe wird hiermitunbeschadetder RechteDritteraufgrundder 55 2, 3 und 7 des cesetzeszur Ordnlng Brnkverbiodungen des Wasserhausha tes WHG - in der Bekanntmachung der Neufassungvom Sparkasse Delmoid 19.08.2002(BGB. 2002 Teit I s. 3245) i.V.m.qq 24, 25, 30 Lrnd137 des Wassergesetzesfür das Land Nordrhein-Westfalen - LWG- vom 12.05.2005(cV NW S. 8 1 2 4 7 6 5 0 1 3 0 Konlo 18 463 ft.) .d.z.Z.geltendenFassungdie widerruflche Voksbank Deimold e.G. bis zum 2a.O2.2026 BLZ47690080 K0nl0'106 6888000 befristeteErlaubnlserteilt, Sparkasse Lemgo das Wässerdes Pansbaches auf der GemarklngAsemssen, Fuf 2, Flurstück BLZ48250110 1379 bis zu einer max. Höhevon 134,60m ü. NN aufzustauen. Konto 1073 Erlaubnisbescheid BLZ25010C 30 Konlo 45883300 Laoedes StaLrwerkes: Gerneinde i Gemarkung: Leopoldshöhe 2 FlLrrstückl 7379 Flussgebietskennzahl: 464.62302 Gewässerstationierungskarte: 4018' Lage_ Statlonerungt 2,200 km pansDacn 34 77 rA2 5 7 6 12 8 5 S o f n d eSneu f s Busveüindung Linie702od€r706 abBahnhof Delmod bs K r e i s h a u se -1a5M i n ELrs & Bahn Holiine 01801339933 45n1977782 Ltppeseruice KreisLippeDer Landrat II. FolgendeUnterlagensind Bestandtedes Bescheidesl D-32750 Detmord ton05231€2-0 A n t r a gv o m 1 9 . 1 0 . 2 0 0 5 Er a!bnisantragvom 18.06.1985 Erlä!terlrngsberlcht nrit wassertechnischen Berechnungen Ubersichisplan l4aßstab1:25.000 Lagepran lvlaßslab 1: .500 Längs und Querschntt lvlaßstab 1: .100 Schnitt,Draufsicht1.1önch III. Nelrenbestimmungen Gem. 5 4 WHG,6 24 Abs.2 LWG,5 14 Ordnungsbehördengesetz vom 13.0S.1980 (GV NW S. 528) werden nachstehendeNebenbestirnmungen festgesetzt,um nachteilige Wirkungendes Unternehmens für anderezu verhütenund um Gefahren 1. Die Anlagenzur Benutzungdes Gewässers im Rahmender Erlaubnissind, sowerr roch nic-L geschefe-, t,rlernalbeiner Frist vol l2 lyolatel nacn Bekanntgabe des Erlaubnisbesche des nach den vorgeegten plänen und Beschrerbungen sowieunter Beachtungder prüfungsbemerkungen und Nebenbe_ stimmungenfertig zustellenund in Betriebzu nehnen, Beginnund Beendigung der Bauarbeitensind der untefenWasserbehörde betmKreisLiDoe - Fachbereich4.5 - rechtzeitiganzuzeigen. 2. Der Erläubnisinhäber hat für eineeinwandfreie Wartunqund lJnterhaltuno aller -rrr oer BenLtzulqz tsdnnelhänge rden Anlägen7u sorqen.Arhretenoey ssständeim Betriebder Anlagensind ohne besondere AufforderLlnq sofortzu bese tr9en. Fr rsr ve-p'lichter,E'eig- sse unc sonscrge Vor(ommniise,o.e erwa.. ten lassen/dass gefährliche Stoffe in das Gewässergetangen,unverzüglich notfals per Fax oder iernmündlich der unterenWasserbehörde und der unteren Fischereibehörde des KreisesLippe anzltzeigen. Dabe sind Art, Umfang, Ort und Zeii des Schadensereignisses rnöglichstgenauanzugeben, 3. Alle mit dem Bau und dem Betreb der Gewässere nletung verbundenenGewasserbeeinträchtigungen gehen zu Lastendes Erlaubntsjnhabers und seiner Rechtsnächfolger. Insbesonderesind dle Einleitungsstellen so zu gestalten, dass eine Ausspüung und Auskolkungdes Uferbereiches vermiedenwird, Belspielehierfürsind dem ArbeitsblattATV-A241 (Bauwerke in der Kanaltsationl zu entnenmen, 4. Der/Die Erlaubnisnhaber/n hat der Erlaubnisbehörde a e Veränderungen rechtllcherund technischerArt des in den Untertagen dargestellten und be, schrebenenUnternehmens, der Anlagenund der Auswrkungen,die mit der Erlaubniszusammenhängen, !nverzügich mitzutejen.Diesgllt auch für eine Ander!ngder Wassermenge. 5. Der Eraubnisbeschedund sämtlicheUnterlagen,soweit se de Eraubnis belfeffen,slnd zur Einsichtdurch die Beauftragten der Wässerbehörden sorq- l-ippeseruice KreisLippeDer Landrat fä t g undjederzeitzugänglch a!fzLberrahren. 6, Der Teichmussmit einemordnungsgemäßen 14önchbauwerk versehensein. D12756D€tmo d f o n0 5 2 3 1 6 2 - 0 7. Die Reinigung/Entleerung der Teichehat so zu erfotgen,dass kein Schtamm mitgeführtwird. Die Reinlgungder Teichanlage dart nLrfauf trockenemWege durchA!shebungder Schmutzstoffe, nichi aber durchALrsschlämmen effo oen. De E_rscnldnr. ngsaroerlerst td r- il Absltr-nurg n-r oer ,nreren _ärdschaftsbehörde und der unterenBodenschutzbehörde durchzlrfühfen und der Eraubnsb€hördevter Wochenvor Dufchführung der Nlaßnahme unter Angabe der bauausführenden Firmaanzuze9en. 8. Das Einbringen von Fremdstoffen in den Teichist ntchtzutässjg. 9. Dje Bewirtschäftung der Teichänlagesollte dern Wasserdargebot anqepasst sein.Ledglicheine Nutzungals Naturteich/Btotop ist möglich. 10. Die Gestältungder Teichanlageist mögltchstnaturnah,ohne Steitböschungen und mit naturnahenBaumateialienvorzunehmen, Es düIJenkeine baulichenAnlagenerstetttwerden(Wochenendhaus, Gerätehrtten etc.). 11. Die Randbäume s nd n Absprachemit dem Fachgebiet 4.5 - HerrnI4ühlenmeier - auszutichten, 12. Solltedie Teichanlage einesTagesaufgegeben werden,sind säm jcheAnlagen lm Gewässer,die dieserTeichanlage qedient haben,vom Antragstelter bzw. seinenRechtsnachfolgern äLlfseine/ihreKostenordnungsgemäß zu entfernen; der ursprüngllche Zustanddes Gewässers ist wiederherzustellen. IV. Hinweise 1. Nach5 5 WHGsleht die Erlaubnisunterdem Vorbehatt, dassnachträ9tich a) b) lvlaßnahmen für die Beobachtung der WasserbenutzLrng und jhr€r Folgenund N4aßnahmen für eine mit Rücksichtauf den Wasserhaushatt gebolene spärsarneVerwendung des Wassers angeordnetwerdenkönnen. 2. Nach5 41 WHG handeltordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässigunbe, fugt oder unter Nichtbefolgenvon AuflagenBenutzungen ausübt. Die Ordnungswidrlgkeit kann mlt einerGeldbuBe bis zu 50.000,00€ geahndetwerden. 3 Nach5 21 WHG ist der / die Erlaubnis nhaber/inverpfichtei,eine behördche Llberwachung der BenLrtzung zu dutden.Er / Sie hat zur prüfung,ob sich dje Benutzungln dem zu ässigenRähmenhält, ein Betretenvon Grundstücken zu gestatten.Er / Sie hat femer zu dem gteichenZweckdie der Ausübungder Benutzungd enendenAnlagenund Einrichtungen zugänglich zu machen,die erforderrchenArbeitskräfte, Unteragen und Werkzeuge zur Verfügungzu stelien und technischeErmittlungenund Prüfungen zu ermöglichen, i-ippeserulce KreisLippeDerLandrat 4. Die Verpf chtLrngzum Einhoen von Genehmigungen, Erlaubnissen, Zust:rn, 0etmold mungen- lnsbesondere von GenehmigLlngen bzw, Anzegen nach der Bauord- D12756 nung NW - oder zum Erstattenvon AnzeigennachanderenRechtsvorschriften1oß 0523162-0 wird durchdie Erlaubnisnichtberührt. 5. Rechteund AnsprücheDritterwerdendurchdie Erlaubnis nichtberührt. 6. Die Erlaubnisgibt kein Rechtauf Zuflussvon Wasserbestimmterl4enqeund Beschaffenheit (5 2 Abs. 2 WHG). 7. Ich wese darauf h n, dass die Gewässernnerhalbder nächstenlahre durch die Bezirksreglerung/StuA nach dem BWK l4erkblaftM3 nach hydraulischen und siofflichenGesichtspunkten gewässerumfassend bewertetwerdenund sich dies ggf. auf dle Einleitesituation auswrrKe.Kafn. V. Verwaltunosoebühr DieserEescheidergeht9ebührenfrei. VI. Rechtsmittetbetehru no : Gegen diesen Bescheidkann innerhatbeines tyonatsnach BekanntgäbeWidersPrucherhobenwerden, Der Widerspruchist schriftlichbeim KreisLtppe,postFach 20 53, 32754 Detmoldl oder zur Niederschriftbeim Kreis Lippe, Umweltämt,Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold,einzLrlegen. Fallsdle Frist durch das Verschulden einesvon Ihnen Bevollmächtigten versäumt werdensollte,so würdedessenVeßchuldenIhnenzugerechnet werden, 14iifreundichemGruß m ALrftrag Lippeserulca