Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
820 kB
Datum
16.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
KreisLippeDerLandrat
Kr€
sLippeDerLandEl
32TgDetmod
i- i* 1;*; ar'i1t,1;
GemeindeLeopoldshöhe
Der Bürgerrneisler
Kirchweg1
Kfes LippeDerLandral
F e l x - F e c h e n b a c5h . S l f .
D 1 2 7 5D
6 etmold
f o n0 5 2 3012 - 0
l-to':!ol(lshöh*
1lcfiei!'rde
33818 Leopoldshöhe
02.02.2006
Aktenzeichen: 4.5-66 3a 2L-L2/2A
Fachgebiel
Abfallwirtschaft,
Bodenschutz
FrairSzalatnay
Z mmer672
I.
Ian4523162-672
Inhält des Bescheides
lax 05231
630114504
a.szalalnay@lippe.de
Der GemeindeLeopoidshöhe,
Kirchweg1 in 33818 Leopoldshöhe
wird hiermitunbeschadetder RechteDritteraufgrundder 55 2, 3 und 7 des cesetzeszur Ordnlng
Brnkverbiodungen
des Wasserhausha
tes
WHG - in der Bekanntmachung
der Neufassungvom
Sparkasse
Delmoid
19.08.2002(BGB. 2002 Teit I s. 3245) i.V.m.qq 24, 25, 30 Lrnd137 des Wassergesetzesfür das Land Nordrhein-Westfalen
- LWG- vom 12.05.2005(cV NW S. 8 1 2 4 7 6 5 0 1 3 0
Konlo
18
463 ft.) .d.z.Z.geltendenFassungdie widerruflche
Voksbank
Deimold
e.G.
bis zum 2a.O2.2026
BLZ47690080
K0nl0'106
6888000
befristeteErlaubnlserteilt,
Sparkasse
Lemgo
das Wässerdes Pansbaches
auf der GemarklngAsemssen, Fuf 2, Flurstück BLZ48250110
1379 bis zu einer max. Höhevon 134,60m ü. NN aufzustauen.
Konto
1073
Erlaubnisbescheid
BLZ25010C
30
Konlo
45883300
Laoedes StaLrwerkes:
Gerneinde
i
Gemarkung:
Leopoldshöhe
2
FlLrrstückl
7379
Flussgebietskennzahl:
464.62302
Gewässerstationierungskarte:
4018' Lage_
Statlonerungt
2,200 km pansDacn
34 77 rA2
5 7 6 12 8 5
S o f n d eSneu f s
Busveüindung
Linie702od€r706
abBahnhof
Delmod
bs
K r e i s h a u se -1a5M i n
ELrs
& Bahn
Holiine
01801339933
45n1977782
Ltppeseruice
KreisLippeDer Landrat
II.
FolgendeUnterlagensind Bestandtedes Bescheidesl
D-32750
Detmord
ton05231€2-0
A n t r a gv o m 1 9 . 1 0 . 2 0 0 5
Er a!bnisantragvom 18.06.1985
Erlä!terlrngsberlcht
nrit wassertechnischen
Berechnungen
Ubersichisplan
l4aßstab1:25.000
Lagepran
lvlaßslab
1: .500
Längs und Querschntt
lvlaßstab
1: .100
Schnitt,Draufsicht1.1önch
III.
Nelrenbestimmungen
Gem. 5 4 WHG,6 24 Abs.2 LWG,5 14 Ordnungsbehördengesetz
vom 13.0S.1980
(GV NW S. 528) werden nachstehendeNebenbestirnmungen
festgesetzt,um
nachteilige
Wirkungendes Unternehmens
für anderezu verhütenund um Gefahren
1. Die Anlagenzur Benutzungdes Gewässers
im Rahmender Erlaubnissind, sowerr roch nic-L geschefe-, t,rlernalbeiner Frist vol l2 lyolatel nacn Bekanntgabe des Erlaubnisbesche
des nach den vorgeegten plänen und Beschrerbungen
sowieunter Beachtungder prüfungsbemerkungen
und Nebenbe_
stimmungenfertig zustellenund in Betriebzu nehnen, Beginnund Beendigung
der Bauarbeitensind der untefenWasserbehörde
betmKreisLiDoe - Fachbereich4.5 - rechtzeitiganzuzeigen.
2. Der Erläubnisinhäber
hat für eineeinwandfreie
Wartunqund lJnterhaltuno
aller
-rrr oer BenLtzulqz tsdnnelhänge rden
Anlägen7u sorqen.Arhretenoey ssständeim Betriebder Anlagensind ohne besondere
AufforderLlnq
sofortzu bese tr9en. Fr rsr ve-p'lichter,E'eig- sse unc sonscrge
Vor(ommniise,o.e erwa..
ten lassen/dass gefährliche
Stoffe in das Gewässergetangen,unverzüglich
notfals per Fax oder iernmündlich der unterenWasserbehörde
und der unteren Fischereibehörde
des KreisesLippe anzltzeigen.
Dabe sind Art, Umfang,
Ort und Zeii des Schadensereignisses
rnöglichstgenauanzugeben,
3. Alle mit dem Bau und dem Betreb der Gewässere
nletung verbundenenGewasserbeeinträchtigungen
gehen zu Lastendes Erlaubntsjnhabers
und seiner
Rechtsnächfolger.
Insbesonderesind dle Einleitungsstellen
so zu gestalten,
dass eine Ausspüung und Auskolkungdes Uferbereiches
vermiedenwird, Belspielehierfürsind dem ArbeitsblattATV-A241 (Bauwerke
in der Kanaltsationl
zu entnenmen,
4. Der/Die Erlaubnisnhaber/n hat der Erlaubnisbehörde
a e Veränderungen
rechtllcherund technischerArt des in den Untertagen
dargestellten
und be,
schrebenenUnternehmens,
der Anlagenund der Auswrkungen,die mit der
Erlaubniszusammenhängen,
!nverzügich mitzutejen.Diesgllt auch für eine
Ander!ngder Wassermenge.
5. Der Eraubnisbeschedund sämtlicheUnterlagen,soweit se de Eraubnis
belfeffen,slnd zur Einsichtdurch die Beauftragten
der Wässerbehörden
sorq-
l-ippeseruice
KreisLippeDer Landrat
fä t g undjederzeitzugänglch a!fzLberrahren.
6, Der Teichmussmit einemordnungsgemäßen
14önchbauwerk
versehensein.
D12756D€tmo
d
f o n0 5 2 3 1 6 2 - 0
7. Die Reinigung/Entleerung
der Teichehat so zu erfotgen,dass kein Schtamm
mitgeführtwird. Die Reinlgungder Teichanlage
dart nLrfauf trockenemWege
durchA!shebungder Schmutzstoffe,
nichi aber durchALrsschlämmen
effo oen.
De E_rscnldnr. ngsaroerlerst td r- il Absltr-nurg n-r oer ,nreren _ärdschaftsbehörde
und der unterenBodenschutzbehörde
durchzlrfühfen
und der
Eraubnsb€hördevter Wochenvor Dufchführung
der Nlaßnahme
unter Angabe
der bauausführenden
Firmaanzuze9en.
8. Das Einbringen
von Fremdstoffen
in den Teichist ntchtzutässjg.
9. Dje Bewirtschäftung
der Teichänlagesollte dern Wasserdargebot
anqepasst
sein.Ledglicheine Nutzungals Naturteich/Btotop
ist möglich.
10. Die Gestältungder Teichanlageist mögltchstnaturnah,ohne Steitböschungen
und mit naturnahenBaumateialienvorzunehmen,
Es düIJenkeine baulichenAnlagenerstetttwerden(Wochenendhaus,
Gerätehrtten etc.).
11. Die Randbäume
s nd n Absprachemit dem Fachgebiet
4.5 - HerrnI4ühlenmeier - auszutichten,
12. Solltedie Teichanlage
einesTagesaufgegeben
werden,sind säm jcheAnlagen
lm Gewässer,die dieserTeichanlage
qedient haben,vom Antragstelter
bzw.
seinenRechtsnachfolgern
äLlfseine/ihreKostenordnungsgemäß
zu entfernen;
der ursprüngllche
Zustanddes Gewässers
ist wiederherzustellen.
IV.
Hinweise
1. Nach5 5 WHGsleht die Erlaubnisunterdem Vorbehatt,
dassnachträ9tich
a)
b)
lvlaßnahmen
für die Beobachtung
der WasserbenutzLrng
und jhr€r
Folgenund
N4aßnahmen
für eine mit Rücksichtauf den Wasserhaushatt
gebolene spärsarneVerwendung
des Wassers
angeordnetwerdenkönnen.
2. Nach5 41 WHG handeltordnungswidrig,
wer vorsätzlich
oder fahrlässigunbe,
fugt oder unter Nichtbefolgenvon AuflagenBenutzungen
ausübt. Die Ordnungswidrlgkeit
kann mlt einerGeldbuBe
bis zu 50.000,00€ geahndetwerden.
3
Nach5 21 WHG ist der / die Erlaubnis
nhaber/inverpfichtei,eine behördche
Llberwachung
der BenLrtzung
zu dutden.Er / Sie hat zur prüfung,ob sich dje
Benutzungln dem zu ässigenRähmenhält, ein Betretenvon Grundstücken
zu
gestatten.Er / Sie hat femer zu dem gteichenZweckdie der Ausübungder Benutzungd enendenAnlagenund Einrichtungen
zugänglich
zu machen,die erforderrchenArbeitskräfte,
Unteragen und Werkzeuge
zur Verfügungzu stelien
und technischeErmittlungenund Prüfungen
zu ermöglichen,
i-ippeserulce
KreisLippeDerLandrat
4. Die Verpf chtLrngzum Einhoen von Genehmigungen,
Erlaubnissen,
Zust:rn,
0etmold
mungen- lnsbesondere
von GenehmigLlngen
bzw, Anzegen nach der Bauord- D12756
nung NW - oder zum Erstattenvon AnzeigennachanderenRechtsvorschriften1oß
0523162-0
wird durchdie Erlaubnisnichtberührt.
5. Rechteund AnsprücheDritterwerdendurchdie Erlaubnis
nichtberührt.
6. Die Erlaubnisgibt kein Rechtauf Zuflussvon Wasserbestimmterl4enqeund
Beschaffenheit
(5 2 Abs. 2 WHG).
7. Ich wese darauf h n, dass die Gewässernnerhalbder nächstenlahre durch
die Bezirksreglerung/StuA
nach dem BWK l4erkblaftM3 nach hydraulischen
und siofflichenGesichtspunkten
gewässerumfassend
bewertetwerdenund sich
dies ggf. auf dle Einleitesituation
auswrrKe.Kafn.
V.
Verwaltunosoebühr
DieserEescheidergeht9ebührenfrei.
VI.
Rechtsmittetbetehru no :
Gegen diesen Bescheidkann innerhatbeines tyonatsnach BekanntgäbeWidersPrucherhobenwerden,
Der Widerspruchist schriftlichbeim KreisLtppe,postFach
20 53, 32754 Detmoldl
oder zur Niederschriftbeim Kreis Lippe, Umweltämt,Felix-Fechenbach-Str.
5,
32756 Detmold,einzLrlegen.
Fallsdle Frist durch das Verschulden
einesvon Ihnen Bevollmächtigten
versäumt
werdensollte,so würdedessenVeßchuldenIhnenzugerechnet
werden,
14iifreundichemGruß
m ALrftrag
Lippeserulca