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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 245/2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17

Inhalt der Datei

Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts – Vorlage 245/2010 - zur Sitzung des Hauptausschusses am 02.11.2010 Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 1 Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen alle01 Senkung der Personalaufwendungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Personalausschuss Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort - die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 herausgegebenen Geschäftsanweisung - die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und - eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren. ? Keine besonderen Voraussetzungen Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 in Übereinstimmung mit Personalausschuss, 04.05.2010. Offen, wer über Ausnahmen entscheidet. Zustimmung des Hauptausschusses zum Vorgehen, Bereitschaft anderer Kommunen zur Zusammenarbeit Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010; Kreis einbeziehen. Zwischenbericht bis 01.10.2010. Der Prozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 jährlich 100.000 € (geschätzt) (10 – Personalservice) alle02 Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen Hauptausschuss Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder (zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz) ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen und/oder durch Know-how-Bündelung den beteiligten Verwaltungen zu Kompetenzgewinnen zu verhelfen. ? (Verwaltungsvorstand) alle03 Dokumentenmanagement - Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung Hauptausschuss (111 – IT-Service in Zusammenarbeit mit allen Bereichen) Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt werden. Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft m.D. 20.000 € Das Dokumentenmanagement soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden. Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die bisher oft mehrfach durchzuführen sind. Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird geringer. alle04 Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen; dabei bleibt die Jugendarbeit unbelastet. ? Beschluss des Stadtrates Die Verwaltung Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 230 - Immobilienmanagement, 40 - Schulverwaltung und 41 – Kultur) in diesem Zusammenhang: Anregung von Herrn Dr. Horst Dornhagen (Nr. 5), s. Vorlage 65/2010 HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 2 Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) (Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung legt einen Entwurf vor. Der Entwurf wird dem Hauptausschuss zur Sitzung am 02.11.2010 vorgelegt und hat die Beratungsergebnisse im interfraktionellen Arbeitskreis aufgenommen. Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten stehen Vereinen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung. Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen. „Die Gebühren für die Nutzung von städtischen Einrichtungen vor allen Dingen die Nutzung von Flutlichtanlagen sollen kostengerecht erhoben werden. Mir ist z. B. am 11.3.10 ca. 21.00 Uhr aufgefallen, dass die Beleuchtung auch noch dann in Betrieb ist, wenn der Platz nicht mehr genutzt wird.“ Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung 01001 Umstellung der PCArbeitsplatz- auf ThinClient-Arbeitsplatzgeräte Hauptausschuss (111 - IT-Service) 01002 Desktop-Virtualisierung Hauptausschuss Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden. Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(FatClient-)Anwendung benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Desktop wird drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch einen Server. Auf dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese nur noch anzeigen muss. Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“ mit ihrem Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server. Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu 14.000 € Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Stadt Wesseling (lfd.) Nr. 01003 HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung (111 - IT-Service) einer Verringerung des Support-Aufwandes. 2.000 € Reduzierung der Aufwendungen für Heizung durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden. ? Bau- und Vergabeausschuss Stand: 13. Oktober 2010 Seite 3 Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler städtischer Gebäude. Der offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Heizung. Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Der Bereich Immobilienmanagement ist beauftragt, die noch zu tätigenden Investitionen mit ihren Kosten und den „Return on Investment (ROI)“ zu ermitteln. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Keine besonderen Voraussetzungen – die Verwaltung wird tätig. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010. Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, die im Zuge der Entscheidungen zum Stellenplan und den Stellenübersichten der in Betracht kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Zustimmender Beschluss des Hauptausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 (230 – Immobilienmanagement) 01004 Gesponsertes Kraftfahrzeug für den Hausmeisterpool Mindestens ein Kraftfahrzeug des Hausmeisterpools soll im Wege des Sponsoring beschafft werden. 3.000 € Hauptausschuss (230 – Immobilienmanagement) 01005 Ressourcenverbrauch des Hausmeisterpools transparent werden lassen Hauptausschuss Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool in Anspruch nehmen. ? (230 – Immobilienmanagement) 01006 Veräußerung von Grundbesitz ohne öffentliche Nutzung Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil – bebaute und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Hauptausschuss Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. (80 – Wirtschaftsförde- ? Die Verwaltung ermittelt sodann die in Betracht Stadt Wesseling (lfd.) Nr. HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 4 Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung rung und Liegenschaften) Der Stadt fließt Liquidität zu. Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung kommenden Grundstücksflächen und stellt sie dem Unterausschuss für Liegenschaftsangelegenheiten/ Hauptausschuss vor. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung 02001 Kooperation mit benachbarten Feuerwehren Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feuerschutzes gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft. Hauptausschuss Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die Beteiligten ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden Brandschutz besondere Bedeutung. (37 – Feuerwehr und Rettungswesen) ? Bereitschaft anderer Träger des Feuerschutzes zur Zusammenarbeit Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010; Zwischenbericht bis 01.10.2010. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben 03001 03002 Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge von Schülerprojekten Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel zur freien Verwendung in ihrem Budget zu. ? Zusammenlegung von Grundschulen Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen werden Ertrag bringend genutzt. ? Schulausschuss (40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement) 03003 Anpassung der Stellen für Schulsekretärinnen an die rückläufigen Schülerzahlen Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach Maßgabe anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen Schülerzahlen angepasst. 20.000 € Beschluss des Stadtrates Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010. Wasserverbrauch einbeziehen. Beschluss des Rates nach Beteiligung der Schulen, Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Die Situation muss weiter beobachtet werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Zustimmung des Verwaltungsvorstandes/bereits erteilt Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 5 Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Änderungen der Beitragssatzung zu a): erledigt Schulausschuss (40 - Schulen) 03004 Anhebung der Elternbeiträge für den OGSBesuch an den kommunalen Standard Schulausschuss (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 40 - Schulen) 03005 Beiträge für Geschwisterkinder in OGS Schulausschuss a) Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere Beiträge in die Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben. (bereits vollzogen) b) Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt (mit 50 € pro Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen. Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. 52.000 € zu b): beschlossen vom Rat am 27.04.2010 35.000 € 18.000 € Änderung der Beitragssatzung (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 40 - Schulen) AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: OVG-Entscheidung i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen im Nothaushalt abwarten. Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft 04001 Senkung des Zuschussbedarfs für Kulturveranstaltungen der Stadt Wesseling Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) a) Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt wird erhöht. Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle. b) Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem Festkomitee Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche hierüber geführt werden. 50.000 € Ratsbeschlüsse zu a): Für alle Kulturveranstaltungen des Jahres 2009 werden die Erträge und Aufwendungen (auch hinsichtlich des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber gestellt, um Grundlagen für konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Kos- Zu b): AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Die Beratungsergebnisse der Arbeitskreise Karneval I und Karneval II werden mitgetragen. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 6 Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung tendeckungsgrades zu erarbeiten. 04002 Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des Sachaufwandes. ? Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen, soll mit dem Ziel weiterer Erträge gesteigert werden. ? Beschluss des Stadtrates Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010. SPD-Fraktion beantragt "Härtefallregelung". Beratung dazu im Fachausschuss. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Mit Ziel einverstanden. Ein Vermarktungskonzept und eine Nutzungs- und Entgeltordnung sollen erarbeitet werden. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Beschluss des Stadtrates AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: - Schulzentralbücherei soll (ehrenamtlich) durch Elternschaft und Lehrpersonal der Schulen des Schulzentrums betrieben werden (anderenfalls schließen). - Stadtbücherei soll erhalten bleiben, Öffnungszeiten sollen gestrafft werden, um Personalaufwand absenken zu können. Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit soll genutzt werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) 04003 Stärkere Vermietung des Rheinforums Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) 04004 Zusammenlegung der Büchereien der Stadt Wesseling Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und auch Personalaufwand von mindestens Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die anderen Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der Größenordnung Wesselings nicht Standard. 150.000 € Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen 050- Reduzierung der Über- Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die Zustimmung Hauptausschuss am Stadt Wesseling (lfd.) Nr. 01 HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung gangsheime für ausl. Flüchtlinge und Obdachlose Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst. Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) 05002 Stand: 13. Oktober 2010 Seite 7 Überprüfung von freiwilligen Leistungen Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen 65.800 € 18.05.2010 Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins eingespart bzw. der für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Grundbesitz veräußert werden. Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort „Familienpass“, „Beförderungsschein für Behinderte“ „Rentenberatung“ werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand überprüft. Votum/ Entscheidung Die Anpassung der Übergangsheime an den Bedarf hat zur Aufgabe der Übergangsheime Rotdornweg 7 und Vogelsang 6 geführt. Der dargestellte Einsparbetrag ergibt sich aus dem Saldo von „WenigerAufwand“ (100 Tsd. €) und „Weniger-Ertrag“ (34,2 Tsd. €). 3.000 € 7.000 € 25.000 € Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen. (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010/ Ausschuss f. Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren hat am 09.06.2010 empfohlen, die Mittel für den "Familienpass" zu streichen, die Bezuschussung der "Beförderungsscheine …" beizubehalten. AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Verwaltung soll Vorlage mit ausführlicher Sachdarstellung für den Hauptausschuss erarbeiten. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06001 Hilfe zur Erziehung Reduzierung der Fallkosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Jugendhilfeausschuss (51 - Jugendhilfe) a) Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante Hilfen mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des zu verfolgenden erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis von Nutzen (Wirksamkeit) und Aufwand überprüft. b) Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen Hilfen und der Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen, dafür das Jugendamt sowohl mit einem – überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen werden. Erweisen sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen erzielen: netto ? 856.000 € zu a): Keine besonderen Voraussetzungen – die Verwaltung wird tätig. zu b): Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen. zu a) und b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Anm. zu a): Schwerpunkt der Örtlichen Rechnungsprüfung in 2010 auf Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.05.2010. Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung 06002 Anhebung der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht werden auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €. (bereits vollzogen) Jugendhilfeausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) 06003 Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder Stand: 13. Oktober 2010 Seite 8 Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen erledigt 103.000 € Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um 277.000 €/a. Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. 18.000 € Änderung der Beitragssatzung Jugendhilfeausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) 06004 Überprüfung der Angebote der offenen Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss Votum/ Entscheidung Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar nach ihrer Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll, und was tatsächlich bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen. ? AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: OVG-Entscheidung i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen im Nothaushalt abwarten. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Abschließende Bewertung des so verfolgten Prozesses durch den Stadtrat (51 – Jugendhilfe) 06005 Überprüfung des Vorhaltens und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten nicht mehr vertretbar ist. ? Beschluss des Jugendhilfeausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Beschluss des Stadtrates Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Derzeit gibt eine zwischen der Stadt und den freien Trägern abgestimmte Planung zur Erreichung Jugendhilfeausschuss (51 – Jugendhilfe) 06006 U-3-Betreuung in Kooperation mit freien Trägern Jugendhilfeausschuss Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die U-3-Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt werden können. Gegenüber dem Status quo keine Einsparung. Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 9 Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung des festgelegten Versorgungsgrades von 32%. Sofern darüber hinaus Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden müssen, sollen die Plätze vorrangig in Kooperation mit freien Trägern geschaffen werden, weil für die Stadt darüber geringere Lasten entstehen. (51 – Jugendhilfe) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung 08001 Übertragung von Verantwortung an Sportvereine für Sportstätten der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von Vereinen a) Zu Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich von Vereinen genutzt werden, werden den Vereinen gesicherte Nutzungsrechte eingeräumt, wenn die Vereine im Gegenzug ihre Bereitschaft erklären, die Unterhaltung und Bewirtschaftung in die eigene Verantwortung übernehmen. Ausschuss für Sport und Freizeit Sollten die Vereine das Angebot nicht innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wollen, würde eine Schließung dieser Sportstätten verfolgt werden. Beschlüsse des Stadtrates ? (41 – Kultur, Sport) b) Für die übrigen Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit zurückgeht, ausgeglichen wird. 08002 Bäderangebot neu ordnen a) Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt, über das die finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der Stadt abgenommen wird. Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte die Stadt nicht erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das Schul- und Vereinsbad begrenzen. b) ? Die Verwaltung legt zur Sitzung des Hauptausschusses am 02.11.2010 einen RichtlinienEntwurf vor, der Kostendeckungsbeiträge der die Sportstätten nutzenden Vereine verfolgt. Dabei sind die Beratungsergebnisse im interfraktionellen Arbeitskreis aufgenommen worden. Beschluss des Stadtrates AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Das Gartenhallenbad soll möglichst erhalten bleiben, sofern das Kostendefizit deutlich, um ca. die Hälfte, reduziert werden kann. Kurzfristig soll eine Anpassung/ Erhöhung von Benutzungsgebühren unter Orientierung an Gebühren benachbarter Bäder erfolgen. Es sollen Lösungen erarbeitet werden zur Reduzierung Stadt Wesseling (lfd.) Nr. HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 10 Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen: Senkung der der Wassertemperatur um 1° Celsius Anhebung des Kurzzeittarifs Votum/ Entscheidung sowohl der Personal- als auch der Sachkosten, des weiteren Ideen zur Gewinnung neuer Benutzergruppen. Die Idee eines Bürgerbades nach dem Beispiel in MünsterHandorf soll weiterverfolgt werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung 11001 Rekommunalisierung des Stromnetzes Hauptausschuss Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten - soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere Erträge erwirtschaften kann. ? (II - Kämmerer) Bereitschaft der Stadt (u. U. auch anderer Städte), den Konzessionsvertrag mit der Eigengesellschaft oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen abzuschließen, an dem die Stadt bzw. die Eigengesellschaft beteiligt ist Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 12001 Straßenreinigung – höheren Aufwand für den Winterdienst zeitnah an die Entgeltpflichtigen weitergeben Betriebsausschuss (EBW - Entsorgungsbetriebe) 12002 Straßenbeleuchtung: Reduzierung der Auf- Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungsund ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den Winterdienst soll unter Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für den Winterdienst bemessen werden. a) Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden nicht bezifferbar; die Stadt erhält Liquiditätsvorteil jährliche Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung durch den Stadtrat AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. zu a): Zustimmung Bau- u. Vergabeaus- Stadt Wesseling (lfd.) Nr. HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung wendungen für Straßenbeleuchtung Umstellung zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine neue Technik, verbunden mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung: Bau- und Vergabeausschuss (66 – Verkehrsflächen) b) Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“ mit Energie sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die gesamte von der Stadt verantwortete Straßenbeleuchtung Energieeinsparung zu erzielen. c) Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landesund Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt. d) Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben. 12003 Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken Hauptausschuss (32 – Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen) 12004 Reduzierung des Standards für die Pflege von Straßen-begleitgrün und der Kreisverkehrsplätze Stand: 13. Oktober 2010 Seite 11 Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu. Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) ? 27.000 € Votum/ Entscheidung schuss am 20.04.2010. Wegen günstigen Submissionsergebnisses wurde Anschlussauftrag erteilt werden, der zusätzliche Einsparung von 10.000 € bewirkt. 28.000 € zu b): Die Verwaltung ermittelt den Investitionsaufwand und den „Return on Investment (ROI)“. zu c): Beschluss des Stadtrates – Die Umrüstung verlangt den Einsatz von rd. 12.000 € (einmalig). zu d): Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 3.000 € 150.000 € Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in den Städten überwiegend gebührenpflichtig. Beschluss des Stadtrates: Erlass einer Parkgebührensatzung Die Wiedereinführung erfordert eine intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs. In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen. a) Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns durch Anwohner, um den eigenen Aufwand zu senken. Kämmerer Voraussetzungen ? zu a): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 (Anm.: Für die "Kreisel" Siebengebirgs- und Urfelder Straße Stadt Wesseling (lfd.) Nr. HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 12 Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Bau- und Vergabeausschuss Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 € incl. Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf. Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung gibt es Sponsoring-Zusagen.) (66 – Verkehrsflächen in Zusammenarbeit mit EBW) 12005 Anregung von Herrn Dr. Horst Dornhagen (Nr. 4), s. Vorlage 65/2010 Bau- und Vergabeausschuss (66 – Verkehrsflächen in Zusammenarbeit mit 32 Sicherheit und Ordnung) 12006 Gebührenpflicht für Toilettenanlage im Fußgängertunnel b) Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird die jetzt übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den Betriebshof ersetzt durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit deutlich geringerem Folgeaufwand. zu b): Beschluss des Bauund Vergabeausschusses c) Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart: zu c): Beschluss des Stadtrates 3.000 € „Alle Überlegungen zu neuen Kreiseln sollten ebenfalls neu geführt werden. Das Argument sie seien billiger als Ampeln zieht heute durch die neuen Ampel-Techniken nicht mehr. Auch kann man Kreisel wesentlich preiswerter gestalten mit fast Null Nachaufwand z.B. durch Aufpflasterung.“ Nach den Beschlüssen des Hauptausschusses und des Rates vom 24.03.2010 soll die Anregung in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK einbezogen werden. Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. ? zu b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Bewertung durch den Bau- und Vergabeausschuss nach einer Stellungnahme der Verwaltung Ablehnung Hauptausschuss am 18.05.2010 Beschluss des Stadtrates Hauptausschuss am 18.05.2010: "Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden." Hauptausschuss (66 – Verkehrsflächen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege 13001 Anpassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet. 128.000 € Beschluss des Stadtrates: Änderung der Friedhofs- Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Stadt Wesseling (lfd.) Nr. HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung gebührensatzung Reduzierung von Vorhalteflächen für die Friedhöfe Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene Flächen nicht mehr benötigt werden. Zustimmung des Hauptausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Hauptausschuss Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. Der Stadt fließt Liquidität zu. Zustimmung des Hauptausschusses Anregung WIR-Fraktion, Erträge von mobilen Verkaufsstellen zu erzielen. Beschluss des Stadtrates Hauptausschuss am 18.05.2010: "Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden." (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 32 und EBW – Betriebshof) (61 – Stadtplanung) 13003 Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subventioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen und Wege in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden. Bau- und Vergabeausschuss 13002 Stand: 13. Oktober 2010 Seite 13 Wegfall der Verantwortung für den „Lido“ ? Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung. 6.000 € Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. ? Hauptausschuss (61 – Stadtplanung) 13004 Gebührenpflicht für Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark Hauptausschuss (230 – Immobilienmanagement) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus 15001 Begrenzung der Aufwendungen für die Wirtschaftsförderung Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt. Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachts- ? Verhandlungen mit Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Stadt Wesseling (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Hauptausschuss (80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge Stand: 13. Oktober 2010 Seite 14 Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Kurzbeschreibung inszenierung“ und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge Dritter und Sponsoring-Leistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf benötigen. Kämmerer Voraussetzungen Votum/ Entscheidung dem Einzelhandel, Handwerk, Dorfgemeinschaften Denkbare Maßnahmen zur Ertragssteigerung im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft 16001 Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer Hauptausschuss Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440 v. H. an. (bereits vollzogen) (20 - Finanzmanagement) 16002 Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer Hauptausschuss Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H. Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H. (bereits vollzogen) im ersten Jahr (2010): 900.000 € längerfristig: durchschnittlich 3.200.000 € zus. 500.000 € (20 - Finanzmanagement) 16003 Anhebung der Hundesteuer Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben. 30.000 € Hauptausschuss Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts erledigt Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts erledigt Beschluss des Rates zur Änderung der Hundesteuersatzung Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010; Verwaltung stellt Vergleiche vor Beschluss des Rates zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 (20 - Finanzmanagement 16004 Anhebung der Vergnügungssteuer Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann. ?